Ende des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung

anonym 02.03.2006 15:19 Themen: Netactivism Repression
Neues Verfassungsgerichtsurteil und EU Richtlinie vereinfachen die präventive, massenhafte Speicherung von Telekommunikationsdaten
Seit heute ist es Fahndern von Polizei und Geheimdiensten möglich, sämtliche Verbindungsdaten (Email, Telefon, Fax) zu speichern und die Daten zu Beschlagnahmen. Schon bei Verdacht auf geringe Straftaten können diese Daten beschlagnahmt und als Beweismittel gegen den Verdächtigten genutzt werden. Auch das Bundesverfassungsgericht hat dies bestätigt. Laut einer EU-Richtlinie sind die deutschen Behörden sogar verpflichtet, diese Daten aus Präventionsgründen massenhaft zu speichern ("Vorratsdatenspeicherung"), um daraus "Beweise" gegen Verdächtige zu filtern. Dass dabei die "Verhältnismäßigkeit" gewahrt werden soll, ist lediglich Kosmetik, denn diese Verhältnismäßigkeit wird ebenfalls von den jeweiligen Behörden bestimmt. Polizei, BND und Bundesregierung dürfte diese Entwicklung sehr gelegen kommen, denn bereits der gute Otto Schily hatte ja versucht, eine Änderung des Abhörgesetzes zu erreichen. Zwar richten sich auch die Telekommunikationsunternehmen noch gegen diese Maßnahme, was jedoch eher mit hohen Kosten und hohem technischen Aufwand als mit Datenschutzgründen zusammenhängen dürfte. Auf jeden Fall ist diese Entwicklung sehr bedenkenswert, da in Zukunft vermutlich die Speicherung ähnlicher Daten auch ohne konkreten Verdacht vereinfacht werden wird.
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Ergänzungen

mompl

tagmata 02.03.2006 - 17:48
noch ist die Sache nicht gegessen; nach dem BVG-Urteil dürfte das ganze noch ein ziemliches Nachspiel haben. Dazu auch evtl:  http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/view_petition.asp?PetitionID=60

Ende?

Was du nicht sagst 02.03.2006 - 18:45
Naja, erstmal sagt das BVerfG doch nur, dass diese Daten nicht mehr dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, sobald sie bei der betroffenen Person vollständig angekommen sind. Wenn ich meine eigenen Telefonate mitschneide und archiviere geht das doch auch. Nichts Neues also von dieser Seite.

Bemerkenswerter ist doch vielmehr, dass die Daten dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, /bevor/ sie bei mir sind. Sprich: Eben nicht jeder Hinz und Kunz kann angelaufen kommen und die Herausgabe verlangen.

Das steht übrigens auch schon ganz ohne juristischen Schnickschnack im Tenor des Urteils. Kann jeder selber nachlesen und dauert auch nicht lange. Findst du hier:  http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20060302_2bvr209904.html

vorratsdatenspeicherung

mensch 03.03.2006 - 00:15
Ich glaube, dass einigen noch nicht ganz klar ist, was sich mit der Vorratsdatenspeicherung ändert...

Es geht nicht mehr darum, dass jeder Verdächtige von der Polizei überwacht werden kann, sondern dass einfach alle verdächtigt werden. Alle Telekommunikationsanbieter werden dazu verpflichtet, die Daten über ihre gesamte Kundschaft für zurzeit 6 Monate zu speichern (wer ruft wann wen an? wer schreibt wann wem ne sms, an welchem ort befindet er sich dabei?, wer schreibt wann wem ne email, usw...). Wenn die Polizei dann auf jemanden aufmerksam wird, kann sie auf die gespeicherten Daten zurückgreifen. Früher war es nur möglich, AB diesem Zeitpunkt, wo die Polizei auf eine Person aufmerksam wird, diese zu überwachen. Die Unschuldsvermutung wird mit der Durchsetzung der Vorratsdatenspeicherung also umgekehrt.
Mag sein, dass sich für Emily aus dem AZ nichts ändert, weil sie mit dem Verfassungsschutz sowieso schon per du ist und damit rechnen kann, dass ihre Leitung angezapft wird, aber für einen sehr großen Teil der Bevölkerung Europas war dies bisher nicht normal!
Weiterhin unklar ist auch, gegen wen die Vorratsdaten verwendet werden dürfen. Nur im Kampf gegen Terrorismus und Kinderpornographie? Gegen politische Aktivisten? Oder auch gegen "Papi", der sich ein paar Filme bei emule zieht?
Und - jetzt mal im Ernst - die organisierte Kriminalität wird Wege finden, diese Überwachung zu umgehen! ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich von Nutzen ist, bleibt also fraglich.

Flyer Verbreiten !

dagegen 03.03.2006 - 16:02
!!! Vorratsdatenspeicherung Stoppen !!!

Lange wurde darüber diskutiert, ob und inwieweit der Rat der Europäischen Union die Mitgliedstaaten durch einen Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten verpflichten kann oder ob ein derartiger Beschluss der Zustimmung des EU-Parlaments bedarf.

Am 14. Dezember 2005 stimmte das Parlament der Europäischen Union schließlich mit den Stimmen der Christdemokraten und der Sozialdemokraten mit 378 Stimmen (197 Gegenstimmen, 30 Enthaltungen) für die umstrittene Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Vor der Umsetzung in nationales Recht muß die Richtlinie noch durch einen Ratsbeschluß gebilligt werden.
Dieser Ratsbeschluß erfolgte am 21.02.2006 ohne weitere Aussprache durch die Innen- und Justizminister, die Vertreter Irlands und der Slowakei stimmten gegen die Richtlinie.
Gegner dieser Entscheidung, wie der irische Justizminister, bezweifeln jedoch die Verfassungsmäßigkeit und kündigten eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Zwischen Vorstellung des Richtlinienentwurfs und der entscheidenden Lesung lagen nur drei Monate. Damit ist es das bisher schnellste Gesetzgebungsverfahren in der EU-Geschichte. Kritiker bemängeln eine dadurch fehlende Debattiermöglichkeit.

Was bedeutet das konkret, für Sie?

Alles, was sie im Netz oder am Telefon getan haben, alle Informationen darüber, mit wem sie Verbindungen aufgenommen haben, und wer mit ihnen (bei Email nicht vom Inhalt trennbar!), müssen die jeweiligen Unternehmen, bei denen sie ihren Telefonvertrag, Internet haben, künftig 6 Monate bei sich speichern.
Die Kosten für all das tragen praktischerweise auch gleich sie. Eigentlich wird dies als Maßnahme im "Kampf gegen den Terror" dargestellt, allerdings gibt es bereits Pläne, diese Daten auch bei allen anderen Delikten zu verwenden.

Dieser Gesetzesentwurf ist ein unwürdiger Eingriff in die Privatsphäre jedes Menschens. Auch stützt er sich unserer Meinug nach nicht auf das Grundgesetz. Wir wollen dies anhand von einigen Beispielen Verdeutlichen :

Einige Auszüge aus dem GG: Artikel 1 GG (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Artikel 17 GG Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden. Artikel 10 GG (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich. Artikel 5 GG (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Artikel 20 GG (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Somit werden mit diesem Gesetz die Grundrechte ausgehebelt und der Rechtsstaat schwer angeschlagen. Ist die Unterstützung von sowas nicht eigentlich Hochverrat?

Seite 2


Am 3. November 2005 wurde durch Björn Fay Beschwerde beim Bundestag eingereicht

Mit der Petition wird gefordert, eine übermäßige Vorratsdatenspeicherung der TK-Verbindungsdaten, wie sie in der EU diskutiert werden mit dem Ziel, organisierte Kriminalität und Terrorismus zu verhüten bzw. zu bekämpfen, nicht durchzuführen. Die hierfür erforderlichen Mittel können sinnvoller eingesetzt werden.

Begründung:
Es existieren vielfältige Formen zur anonymen, geschützten oder auch unbemerkten Kommunikation über das Internet, so dass eine Vorratsdatenspeicherung nur die Kommunikationen erfassen kann, die bewusst oder mangels besserer Kenntnis „ungeschützt“ erfolgen.

Solche Verfahren (die sich nach kurzer Recherche im Internet finden lassen) beinhalten z.B. ANON, TOR, ChainSocks zur anonymen Kommunikation über ein oder mehrere (hintereinander geschaltete) Proxyserver, die sich über die ganze Welt verteilen können. Wenn also nur ein Proxyserver nicht die Verbindungsdaten speichert oder zur Verfügung stellt, lässt sich die Kommunikation schon nicht mehr zurückverfolgen. Ebenfalls zu erwähnen wäre noch das Projekt Freenet, das ebenfalls eine anonyme Kommunikation erlaubt. Außerdem gibt es unzählige Verschlüsselungsprogramme, so dass man Daten vertraulich übers Netz versenden kann. Wenn man dies noch mit Steganografie (unbemerkte Kommunikation, z. B. verstecken von Text in Bildern oder Musik) kombiniert, bemerkt man nicht einmal, dass hier sensitive Daten übertragen wurden, geschweige denn, dass man sie zurückverfolgen könnte.

Dies waren nur Verfahren, die sich auf die Kommunikation über das Internet beziehen. Für nicht ganz so zeitkritische Kommunikationen, lässt sich auch ganz einfach die gute alte Post bemühen, mit der man zumindest als anonymer Absender kommunizieren kann. Es gibt bestimmt auch noch weitere Formen der Kommunikation, die nicht von der geplanten Vorratsdatenspeicherung erfasst werden.

Zusammenfassend, kann man sagen, dass sich Verbrecher, die sich einigermaßen mit dem Internet auskennen, nicht mit Hilfe der Vorratsdatenspeicherung fassen lassen. Die hierfür entstehenden Kosten tragen also zu keiner oder nur zu geringer Verbesserung der Strafverfolgung oder der Prävention bei. Insbesondere gegen Terroristen, die meistens sehr gut organisiert sind, wird diese Maßnahme wohl keine großen Erfolge bringen können.

Die Kosten für das ganze Unternehmen würde sowieso der Bürger tragen, entweder weil der Staat die Kosten trägt, der wiederum von den Bürgern finanziert wird oder weil die entsprechenden Firmen die Kosten tragen, die sie dann natürlich an ihre Kunden weiterreichen.
Der Bürger würde also für etwas bezahlen, das ziemlich aufwendig und unnütz ist ,doch keine nennenswerte Leistung dafür erhalten.

Wir wollen hiermit aufrufen etwas zu tun ;
mit Ihrer Stimme gegen diese Repression !!!

Unterstützen können sie diese Beschwerde mit ihrer Unterschrift unter www.bundestag.de ; petitionen. Srafprozessordnung eingereicht durch Björn Fay bis zum 14. März 06 .
Direkter Link :  http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundestag/list_petitions.asp

Artikel sachlich falsch!

hvm 04.03.2006 - 11:55
"Seit heute ist es Fahndern von Polizei und Geheimdiensten möglich, sämtliche Verbindungsdaten (Email, Telefon, Fax) zu speichern und die Daten zu Beschlagnahmen."

Falsch. Das BVerfG-Urteil erweitert in keiner Form die Möglichkeiten für Polizeien und Geheimdienste, Verbindungsdaten zu speichern. Es erweitert auch in keiner Form die Möglichkeiten für Polizeien oder Geheimdienste, auf Verbindungsdaten zuzugreifen, die beim Internetprovider, beim E-Mail-Anbieter oder beim Telefonanbieter gespeichert werden.

Das BVerfG-Urteil bezieht sich auf solche Verbindungsdaten, die von den KommunikationsteilnehmerInnen (also von uns "einfachen Leuten") selbst aufgehoben werden: Auf E-Mails, die nach Erhalt nicht gelöscht werden. Auf Einzelverbindungsnachweise, die nach Erhalt nicht weggeworfen, sondern archiviert werden. Usw.


"Ende des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung"

Auch die Überschrift ist falsch. Das BVerfG hat im Gegenteil festgestellt, dass Daten wie privat archivierte E-Mails bzw. privat archivierte Einzelverbindungsnachweise sehr wohl vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützt sind. Das BVerfG hat allerdings erklärt, das privat archivierte Verbindungsdaten (also solche, die wir nach Ende des Kommunikationsvorgangs selbst hätten löschen können) nicht vom Post- und Fernmeldegeheimnis geschützt sind.


"Laut einer EU-Richtlinie sind die deutschen Behörden sogar verpflichtet, diese Daten aus Präventionsgründen massenhaft zu speichern"

Auch das ist falsch. Das EU-Parlament hat beschlossen, dass die Parlamente der Mitgliedsländer entsprechende Gesetze verabschieden sollen. Der Bundestag hat daraufhin auch angekündigt, er wolle ein entsprechendes Gesetz verabschieden. ABER: Ein solches Gesetz wurde noch nicht verabschiedet. Im Gegenteil: DERZEIT IST ES NOCH VERBOTEN (!), VERBINDUNGSDATEN ZU SPEICHERN! (Ausnahmen gibt es, soweit es für den technischen Betrieb oder für die Abrechnung nötig ist, diese Daten aufzuheben, oder wenn es im Einzelfall einen begründeten Tatverdacht gibt.)


Ich gebe "anonym" völlig recht: Die Entwicklung in den Geheimdiensten, Polizeien, Regierungen, Parlamenten, Gerichten und Staatsanwaltschaften ist sehr bedenklich, die EU-Staaten werden immer mehr zu Überwachungsstaaten.

ABER: Das jüngste BVerfG-Urteil hat bestätigt, dass auch Verbindungsdaten vom Post- und Fernmeldegeheimnis gedeckt sind. (Allerdings nur dann, wenn mensch sie nicht zu Hause herumliegen lässt. Aber eben doch während der Verbindung sowie dann, wenn der Provider sie speichert.) Im Urteil heißt es wörtlich: "Der Schutzbereich des Fernmeldegeheimnisses umfasst sowohl den Inhalt der Telekommunikation als auch die näheren Umstände des Fernmeldevorgangs [...]. Dazu gehört insbesondere, ob, wann und wie oft zwischen welchen Personen oder Endeinrichtungen Telekommunikationsverkehr stattgefunden hat oder versucht worden ist. Andernfalls wäre der grundrechtliche Schutz unvollständig; denn die Verbindungsdaten haben einen eigenen Aussagegehalt [...]".

Damit hat das BVerfG meines Erachtens ein sehr deutliches Zeichen gesetzt, dass es die geplante Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig hält.


Was das BVerfG im Kern zu unserem Nachteil festgestellt hat, ist: Wenn Kommunikationsdaten bei uns herumliegen (E-Mails auf der Festplatte, Einzelverbindungsnachweise in der Schreibtischschublade ...), sind wir selbst dafür verantwortlich, ob wir die Daten schützen (z. B. verschlüsseln, löschen, vernichten) wollen oder ob wir in Kauf nehmen, dass sie bei einer Haussuchung beschlagnahmt werden.


@anonym:

Schön, dass du auf die tatsächlich immer weitergehende Überwachung hinweist. Aber der obige Artikel strotzt nur so von sachlichen Fehlern. Ein bißchen mehr Sorgfalt würde m. E. helfen. Übertreibungen und Panikmache helfen uns nicht, sondern sind im Gegenteil eher geeignet, uns einzuschüchtern und die Handlungs- (und Kommunikations-)spielräume zu übersehen, die wir nutzen könnten.

Schönen Gruß


hvm

Ist schon lange usus

ich 04.03.2006 - 16:05
Ich habs schon mal geschrieben aber ich werd's nochmals tun:
Das abhören und speichern von Telekommunikationsdaten ist nichts neues!
Ok es wird (oder ist) jetzt erlaubt aber es war davor schon normale Gangart! Wer und was bestimmt denn was Verbrecher sind! Natürlich Mörder und Vergewaltiger... aber wenn du mal ne Postfiliale Überfällst (weil du einfach kein Geld hast oder du es für eine Aktion brauchst) und danach nie wieder was von dir hören läßt (In Sachen "Verbrechen") hast du einfach Pech gehabt.
Und was viel wichtiger ist: Die Polizei hatte bis jeztz auch die Möglichkeit an Daten zu gelangen die zeitlich vor dem Eintrag in die "Verbrecherdatei" gespeichert wurden.
Das nur als Hinweis!

Ps: Ich glaube Brieftauben dürften noch relativ sicher sein!


Für mehr Strategie auf Demonstrationen!

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