Gegenwehr gegen die NPD in Freiburg

Autonome Antifas 17.01.2006 21:46 Themen: Antifa
Anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl in Baden-Württemberg will die NPD auch in Freiburg werben. Doch die linke Szene wird dies nicht ohne Gegenwehr hinnehmen, wie der heutige Tag gezeigt hat.
Gegen 11 Uhr hatte die NPD vorm Aldi in der Habsburger-Straße an der StraBa-Haltestelle Okenstraße einen Wahlkampfstand aufgebaut. Mindestens fünf NPDler verteilten Flyer und sammelten Unterstützungsunterschriften für die Landtagswahl am 26. März 2006. Handwerker begannen direkt neben dem Stand mit Flexarbeiten, um so das Treiben der NPD-Aktivisten zu beenden. Diese bauten ihren Stand ab und suchten das Weite. Sofort begann die Gegenmobilisierung.

Um 13 Uhr wurden zwei NPDler in der Zähringer Straße an der Haltestelle Reutebachgasse beim Flyerverteilen gesehen und fotografiert. Der Nazi mit den Formblättern für Unterstützungsunterschriften für die Kandidatur von Carmen Kiesel, Dreifaltigkeitsbergstraße 5, 78595 Hausen im Wahlkreis 46 Freiburg I, stellte sich als "Andreas Storz" vor. Gegen 14 Uhr wurden fünf NPDler in Gundelfingen an einem Stand auf dem Marktplatz direkt vor dem örtlichen Polizeiposten beobachtet und fotografiert.

Um 17 Uhr waren genug Antifas mobilisiert, um die Nazis zu vertreiben. Mittlerweile hatte der Stand Polizeischutz bekommen, jedoch waren die zwei Dorfbullen von der Situation hoffnungslos überfordert. Die Nazis stolperten und ihnen wurde deutlich mitgeteilt, dass sie aus Freiburg verschwinden sollen. Sie ließen ihre Unterlagen fallen und nahmen das Angebot zur Flucht an. Vier NPDler setzten sich in ihren schwarzen Mercedes Kombi mit dem Berliner Kennzeichen B-CT 5037 und ließen "Andreas Storz" im Stich. Die Bullen nahmen ihn zu seinem eigenen Schutz mit in den Polizeiposten und konnten sich so nicht mehr um die Nazikarre kümmern, die an der nächsten roten Ampel wartete. Als die Nazis im Rückspiegel eine rennende Gruppe Antifas kommen sah, ignorierten sie kurzerhand die rote Ampel und gaben Gas.

Heute konnten die Nazis unter Polizeischutz fliehen, doch dieses Glück werden sie nicht jedes Mal haben. Freiburg ist und bleibt links!
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Ergänzungen

Apparatschnik, die 3. Antifa-Kneipe

Antifa Freiburg 17.01.2006 - 21:57
Morgen am Mittwoch, den 18. Januar, veranstaltet die Antifa Freiburg um 20 Uhr in der KTS einen Vortrag von Robert Andreasch zu Nazistrukturen in Baden-Württemberg.

Support you local antifa:  http://www.antifa-freiburg.de/

NPD Stand in Freiburg

Autonom@ntifA 17.01.2006 - 21:59

No more

Storr 17.01.2006 - 22:10
Der Vogel heißt nicht Storz, sondern Storr. Mehr zu ihm unter  http://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Storr

nabend

tach 18.01.2006 - 00:26
vor dem npd schirm auf dem bild ist stefan haase. landesvorsitzender der npd nrw

ANDREAS STORR

(muss ausgefüllt werden) 18.01.2006 - 03:28
Andreas Storr an seiner alten Wirkungsstätte Berlin
Foto 1 Mitte + Foto 4
 http://de.indymedia.org/2003/01/38596.shtml

interessanter Brief von Storr an Worch (1/1997) dokomentiert von Shoah/Holocaust/Ausschwitzleugner Horst Lummert auf seiner webpage
 http://www.kokhavivpublications.com/kuckuck/review/f12_13.html

und vieles mehr über Andreas Storr
 http://www.google.de/search?q=Andreas+Storr&start=0&start=0&ie=utf-8&oe=utf-8&client=firefox-a&rls=org.mozilla:en-US:official

Wehret den Anfängen!

Antifa Freiburg 18.01.2006 - 11:34
Communiqué vom 18.01.06

Erneut versucht die NPD in Freiburg ihre faschistische Propaganda zu verbreiten. In den letzten Tagen hat die Nazipartei mehrmals einen Wahlkampfstand für die bevorstehende Landtagswahl organisiert, unter anderem am Sonntag Mittag am Bertoldsbrunnen mitten in der Freiburger Innenstadt.

Am Dienstag, den 17. Januar, mussten die angereisten Kader zweimal ihren Wahlkampfstand wegen des beherzten Eingreifens von AnwohnerInnen und Antifas vorzeitig räumen. Anwesend waren unter anderem die NPD-Landesvorsitzenden Andreas Storr (Berlin) und Stefan Haase (NRW), die persönlich Unterstützungsunterschriften für die Freiburger NPD-Kandidatin Carmen Kiesel aus Hausen sammelten und nationalistische Flugblätter verteilten, in denen TürkInnen zu Sündenbocken für den Sozialabbau gemacht werden.

Vor der ALDI-Filiale in der Habsburgerstraße 5 verlagerten um 11 Uhr HandwerkerInnen ihre Arbeit mit lauten Maschinen kurzerhand in unmittelbare Nähe der Nazis, so dass diese ihren Stand nach kurzer Zeit abbauen mussten. Auf dem Gundelfinger Marktplatz wurden die Nazis um 17 Uhr von Antifas fotografiert und vertrieben. Stefan Haase flüchtete mit drei anderen Nazis per Auto, während Andreas Storr zurückgelassen und von der Polizei geschützt wurde.

Wieder versucht die NPD in Freiburg in der Öffentlichkeit präsent zu sein und auch hier Menschen mit ihrer menschenverachtenden Propaganda zu erreichen. Wir werden dabei nicht tatenlos zusehen und den Nazis keinen Fußbreit kampflos überlassen.

FaschistInnen angreifen!

Antifa Freiburg

@ antifa Freiburg

ich 18.01.2006 - 12:44
Andreas Storr ist nicht mehr Landesvorsitzender der NPD in Berlin das ist Eckart Bräuniger. Storr ist jetzt wohl in Frankfurt/Main ansässig siehe dazu die Seite der NPD/Frankfurta.M..

(muss ausgefüllt werden)

(muss ausgefüllt werden) 18.01.2006 - 13:47
Schöne Aktion, nur bin ich der Meinung das die Handwerker ihre Flex anders einsetzten hätten können....z.B um die Faschokarre tiefer zu legen :-)
KTS bleibt!!!

Storr war vor kurzem noch in Berlin am Start

ääähmm 18.01.2006 - 23:46
Ex-NPD-Chef griff Lehrerin an

Wegen eines rechtsextremen Angriffs auf eine Lehrerin einer Marzahner Schule steht offenbar ein ehemals hochrangiger NPD-Funktionär unter Tatverdacht. Angeblich soll es sich dabei um den früheren Bundesvorsitzenden der NPD-Nachwuchsorganisation "Junge Nationaldemokraten" und Ex-Chef der Berliner NPD Andreas S. handeln. Er sei von der Lehrerin im Film eines TV-Teams als der Mann wiedererkannt worden, der ihr Mitte September vor der Schule Wahlkampf-CDs der NPD entrissen hatte, schreibt der Tagesspiegel. Die Lehrerin hatte bei Schülern die CDs eingesammelt, die von einem NPD-Trupp vor der Schule verteilt worden waren. Das Fernsehteam filmte den Auftritt der Rechtsextremisten. Bildungssenator Klaus Böger (SPD) hatte der Lehrerin ausdrücklich für ihre Zivilcourage gedankt und eine Strafanzeige veranlasst. DDP

taz Berlin lokal Nr. 7776 vom 23.9.2005

Don't hate the media - become the media

BZ-LeserIn 19.01.2006 - 02:05
Badische Zeitung vom Donnerstag, 19. Januar 2006

NPD geht auf Stimmenfang

An Info-Ständen der rechtsextremen Partei gab es Rangeleien mit Antifa-Unterstützern

Von unserem Redakteur Joachim Röderer

Mitglieder der rechtsextremen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) haben versucht, in Freiburg, Titisee-Neustadt, Gundelfingen und Emmendingen Unterschriften zur Unterstützung ihrer Landtagskandidatin zu sammeln. In Gundelfingen am Sonnenplatz musste die Polizei eingreifen, nachdem die Antifaschistische Aktion (Antifa) aufgekreuzt war, die NPDler fotografierte und schließlich vertrieb. Ein NPD-Mitglied hat Anzeige wegen Körperverletzung erstattet.

Am Sonntag hatten die NPD am Freiburger Bertoldsbrunnen einen Info-Stand aufgebaut - "im Herzen des grünen Freiburgs", so heißt es auf der Internetseite des NPD-Regionalverbandes Südlicher Oberrhein. Eine Streife des Polizeireviers Nord beendete dann aber schnell das Treiben der NPD: Die Parteimitglieder konnten nicht die erforderliche städtische Sondernutzungserlaubnis vorlegen und mussten das Feld räumen, berichtet Polizeisprecher Karl-Heinz Schmid. Auch in Neustadt gab es Ärger: Dort war ein Tourist mit seinen drei dunkelhäutigen Kindern am NPD-Stand vorbeigegangen. "So sieht das neue Deutschland aus", kommentierte ein NPDler. Der Vater erstattete sofort Anzeige - und will nie mehr Urlaub in Titisee-Neustadt machen.

Am Dienstagvormittag standen dann die NPD-Mitglieder vor der Aldi-Filiale in der Habsburgerstraße. Nach Berichten der Antifa hätten jedoch am Haus arbeitende Handwerker offenbar absichtlich Arbeiten mit lauten Maschinen direkt neben dem Stand verrichtet. So musste auch hier die NPD-Truppe wieder abziehen. Sie verlagerte ihre Aktionen auf den Sonnenplatz in die Ortsmitte von Gundelfingen. Es sollen hochrangige Kader der Rechtsextremen im Einsatz gewesen sein: Die Antifa fotografierte in Gundelfingen den nordrhein-westfälischen Landesvorsitzenden Stefan Haase und den früheren Berliner Landesvorsitzenden Andreas Storr, einst auch Bundesvorsitzender der Jungen Nationaldemokraten.

Am Dienstag gegen 17 Uhr sammelten sich dann Antifa-Mitglieder beim NPD-Stand am Gundelfinger Sonnenplatz. Drei NPD-Mitglieder seien daraufhin in einem Auto mit Berliner Kennzeichen davongebraust, Storr sei stehen gelassen worden, berichtet die Antifa. Die Polizei war mit mehreren Fahrzeugen vor Ort, hatte allerdings keine großen Schwierigkeiten, weitere Scharmützel zwischen Linken und Rechten zu verhindern. Wegen eines angeblichen Fußtrittes gegen ihn hat ein NPD-Mann Strafanzeige erstattet.

Die NPD hatte bei der Gundelfinger Ortsverwaltung den Stand angemeldet, bestätigte gestern Hauptamtsleiter Peter Ficht: "Da die Partei vom Bundesverfassungsgericht nicht verboten ist, haben wir auch keine Handhabe, die Anfrage abzulehnen". Viel hat die NPD in Gundelfingen allerdings nicht ausrichten können: "Bei dem Sauwetter ist ohnehin niemand über den Platz gelaufen", berichtet Hauptamtsleiter Ficht.

Auch bei der Stadt Freiburg hatte die NPD am Montag - am Tag nach dem erfolglosen Standaufbau am Bertoldsbrunnen - wegen einer Sondererlaubnis angefragt. Für den gewünschten Standort vor dem Aldi an der Habsburgerstraße wurde diese Erlaubnis nicht erteilt, so Stadtsprecherin Petra Zinthäfner. An der Stelle sei es aus Platzgründen nicht möglich. Angefragt hatte die NPD auch für das Einkaufszentrum Landwasser, hier stimmte die Stadt zu - mit der gleichen Begründung wie das Gundelfinger Rathaus.

Gestern soll die NPD dann einen Stand auf dem Emmendinger Marktplatz aufgebaut haben. Im Internet ging die Auseinandersetzung zwischen Antifa und NPD weiter. Die NPD bezeichnet die Antifa als "lächerliche Hobby-Guerilla" und "Gegner dritter oder vierter Wahl". Und auch die "Feindpresse" bekommt ihr Fett ab. Die Antifa spricht von "menschenverachtender Propaganda" und sagt: "Wir werden nicht tatenlos zusehen und den Nazis keinen Fußbreit kampflos überlassen."


Bildunterschrift: Die NPD hat in Freiburg und in der Gundelfinger Ortsmitte (unser Bild) Unterschriften gesammelt - vor Ort war auch der NRW-Landesvorsitzende Stefan Haase (Mitte). (FOTO: PRIVAT)

Es geht immer weiter...

Autonom@ntifA 21.01.2006 - 13:00

Auch in Reutlingen

antifart 23.01.2006 - 22:40
der herr storr war mitte dezember auch in reutlingen mit einer handvoll seiner pappkameraden zugegen. wär ja zu lustig, wenn die mit 1ner karre durch ganz germoney tingeln.

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Wo ist sie denn nur?

BZ-LeserIn 01.02.2006 - 21:38
Badische Zeitung vom Mittwoch, 1. Februar 2006

Das Rennen um die Wählergunst ist eröffnet

Wahlausschüsse in den drei Wahlkreisen der Region Freiburg entschieden über Zulassung der Wahlvorschläge / Mehr Wahlberechtigte als vor fünf Jahren

Von unserem Redakteur Franz Dannecker

FREIBURG. Der Wahlkampf für die Landtagswahl am 26. März ist zwar noch nicht so recht auf Touren gekommen - die Narren sind vorerst noch wichtiger als die Politiker - doch das Rennen um die Wählergunst ist jetzt formal eröffnet. Gestern entschieden die Wahlausschüsse in den verschiedenen Wahlkreisen der Region Freiburg über die Zulassung der diversen Bewerber. Ergebnis: Nur eine Gruppierung wurde abgelehnt (sie hatte keine Unterstützungsunterschriften vorgelegt), alle anderen erhielten den Segen der Ausschüsse.

In den drei Wahlkreisen in und um Freiburg stehen am 26. März jeweils zehn beziehungsweise elf (im Wahlkreis Freiburg Ost/Hochschwarzwald) Parteien beziehungsweise politische Gruppierungen zur Wahl.

Mit dabei sind selbstverständlich die etablierten Parteien, die auch bislang schon in Stuttgart Sitz und Stimme haben und den Wiedereinzug ins Landesparlament fest im Blick haben.

Um die Wählergunst buhlen aber auch wieder eine ganze Reihe kleinerer und Teil erstmals den Sprung ins Landesparlament anvisierende Gruppierungen - von der Partei Bibeltreuer Christen über die Allianz der Mitte bis zu der Satiregruppierung mit dem ewig langen und sperrigen Namen “Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative - Die PARTEI”.

Parteien, die in Stuttgart noch nicht dabei sind, müssen 150 Unterstützungsunterschriften vorlegen, um - so fordert es das Wahlgesetz - eine “gewisse Anhängerschaft” bei den Wählern nachzuweisen.

Für fast alle Gruppierungen, die sich am 26. März dem Wähler stellen wollen, war es kein Problem, Unterschriften in ausreichender Menge beizubringen, einzig für die Allianz für Arbeit, Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG), die im Wahlkreis Breisgau an den Start gehen wollte, war diese Hürde offensichtlich zu hoch. Sie legte nicht nur zu wenige, sondern überhaupt keine Unterstützungsunterschriften vor, weswegen ihre Kandidatur gestern von dem im Landratsamt in Freiburg tagenden Wahlausschuss zurückgewiesen werden musste.

Das Gebiet der Stadt Freiburg und des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald ist für die Landtagswahl in drei Wahlkreise eingeteilt. Diese sind:

Wahlkreis 46 Freiburg I Ost/Hochschwarzwald: Dieser Wahlkreis umfasst den östlichen Teil der Stadt Freiburg, den östlichen Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald mit Dreisamtal und Hochschwarzwald sowie die sieben Gemeinden Bernau, St. Blasien, Häusern, Höchenschwand, Dachsberg, Ibach und Todtmoos aus dem Landkreis Waldshut. 113 000 Wahlberechtigte können hier am 26. März ihre Stimme abgeben, knapp 5000 mehr als vor fünf Jahren.

Wahlkreis 47 Freiburg II West: Dieser Wahlkreis ist ein rein städtischer und umfasst den westlichen Teil von Freiburg. Hier sind rund 98 500 Menschen wahlberechtigt, etwa 4000 mehr als 2001.

Wahlkreis 48 Breisgau: Dieser Wahlkreis umfasst den westlichen Teil des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald; im Norden reicht er bis Vogtsburg und Eichstetten, im Süden bis Auggen und Badenweiler und im Osten bis Münstertal. Die Zahl der Wahlberechtigten beläuft sich hier auf rund 126 000; vor fünf Jahren lag diese Zahl noch bei 118 500.

Im einzelnen kandidieren in den drei Wahlkreisen folgende Parteien/Gruppierungen beziehungsweise Kandidatinnen und Kandidaten:

Wahlkreis 46 Freiburg Ost/Hochschwarzwald:

CDU: Klaus Schüle, 42 Jahre alt, Jurist und Landtagsabgeordneter aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Harald Franke, 37, Doktorand aus Münstertal.

SPD: Gustav-Adolf Haas, 70, Bauingenieur und Landtagsabgeordneter aus Titisee-Neustadt. Ersatzbewerber ist Walter Krögner, 42, Forstingenieur aus Freiburg.

FDP: Herta König, 57, Steuerberaterin aus Freiburg. Ihr Ersatzbewerber ist Wrner Adrion, 57, Elektromeister aus Löffingen.

Grüne: Reinhold Pix, 50, Diplomforstwirt und Ökowinzer aus Ihringen. Ersatzbewerber ist Helmut Thoma, 55, Architekt und Berufsschullehrer aus Freiburg.

Allianz der Mitte (ADM): Heide Ramme, 66, Lehrerin im Ruhestand aus Herrenberg. Kein Ersatzbewerber.

Partei für Arbeit & soziale Gerechtigkeit - Die Wahlalternative (WASG): Edmond Jäger, 23, Student aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Peer Villwock, 47, Lehrer aus Freiburg.

Die Republikaner (REP): Dr. Peter Bulke, 66, Diplomlandwirt aus Bad Krozingen. Ersatzbewerber ist Manfred Sonnenberg, 69, Elektrotechniker aus Müllheim.

Mensch Umwelt Tierschutz/Die Tierschutzpartei: Christa Jenke, 70, Rentnerin, ehemalige Chefsekretärin aus Bad Krozingen.

Ökologisch-Demokratische Partei (ödp): Matthias Zastrow, 22, Student aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Manfred Käppele, 43, Personalfachkaufmann aus Feldberg.

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative/ Die PARTEI: Hubert Wagner, 22, Student aus Freiburg.

Wahlkreis 47 Freiburg II West:

SPD: Margot Queitsch, 59, Landtagsabgeordnete aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Stefan Schillinger, 27, Realschullehrer aus Freiburg.

Grüne: Edith Sitzmann, 43, Landtagsabgeordnete aus Freiburg. Ersatzbewerberin ist Lioba Grammelsbacher, 50, Krankenschwester aus Freiburg.

CDU: Bernhard Schätzle, 51, Kellermeister aus Freiburg. Ersatzbewerber Fabian Sauter-Servaes, 28, Historiker, Freiburg.

FDP: Herta König, 57, Steuerberaterin aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Dr. Axel Münch, 49, Facharzt für Urologie aus Freiburg.

Republikaner: Richard Joneschat, 55, Starkstromelektriker aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Reinhard Klehn, 50, Kraftfahrer aus Gundelfingen.

Tierschutzpartei: Jasmin Ecker, 20, Altenpflegehelferin aus Eschbach.

Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative/Die PARTEI: Martin Walcher, 30, Sozialarbeiter aus Freiburg.

Partei Bibeltreuer Christen: Markus Ralf, 38, Medizinproduktberater aus Freiburg.

Allianz der Mitte: Dr. Kurt Heber, 63, Physiker aus Freiburg.

WASG: Wilfried Telkämper, 52, Bildungsmanager aus Freiburg. Ersatzbewerberin ist Julia Meier, 21, Studentin aus Freiburg.

Wahlkreis 48 Breisgau:

CDU: Gundolf Fleischer, 62, Jurist und Landtagsabgeordneter aus Horben. Ersatzbewerber ist Jürgen Ehret, 59, Bürgermeister von Heitersheim.

SPD: Christoph Bayer, 57, Jugendhilfeplaner und Landtagsabgeordneter aus Gutach. Ersatzbewerberin ist Anja Laubner, 40, Sachbearbeiterin aus Ehrenkirchen.

FDP: Bernhard Dechant, 53, Rechtsanwalt aus Gundelfingen. Ersatzbewerberin ist Regina Stork, 38, Weinbautechnikerin aus Schallstadt.

Grüne: Bärbl Mielich, 53, Familienmediatorin aus Pfaffenweiler. Ersatzbewerberin ist Waldtraud Kannenn, 45, Pflegedienstleisterin aus Ehrenkirchen.

Allianz der Mitte: Monika Jackisch-Pfister, 62, Rentnerin, früher Versicherungskauffrau aus Merdingen. Ersatzbewerberin ist Sigrid Duttlinger, 62, Rentnerin aus March.

WASG: Angela Duelli, 50, Kaufmännische Angestellte aus Bötzingen. Ersatzbewerber ist Anton Wasmeier, 52, Arbeiter aus Müllheim.

Republikaner: Jörg Prühl, 34, Angestellter aus Freiburg. Ersatzbewerber ist Manfred Sonnenberg, 69, Elektrotechniker aus Müllheim.

Tierschutzpartei: Jan Adolph, 48, Grafikdesigner aus Umkirch. Ersatzbewerber ist Michael Bode, 23, Student aus Merzhausen.

ÖDP: Christof Stocker, 44, Hausmann aus Lauterbach. Ersatzbewerber ist Philipp Isele, 67, Ökowinzer aus Vogtsburg.

Partei Bibeltreuer Christen: Dr. Markus Widenmeyer, 32, Chemiker aus Schönaich.

Hier noch das geänderte Communiqué vom 18.01.

Merci 02.02.2006 - 00:05

Communiqué vom 14.02.06

Antifa Freiburg 23.02.2006 - 12:20
Ein Satz mit X - das war wohl nix

"Auch so mancher, der zuvor erhebliche Vorbehalte gegenüber den 'Nazis' hatte, verließ nach einem Gespräch zumindest sichtlich nachdenklich unsere Stände" schreibt der Vorstand der örtlichen NPD. Sehr nachdenklich dürfte derzeit auch Andreas Storr, ehemaliger Berliner NPD-Führer, sein. Zuerst wurde er von den eigenen "Kameraden" am Gundelfinger Marktplatz allein zurückgelassen als der nationale Infotisch überstürzt abgebrochen werden musste. Dann erwiesen sich die Freiburger Kameraden auch noch als von der Aufgabe überfordert, die für eine Teilnahme an den Landtagswahlen nötigen 150 Unterstützungsunterschriften pro Wahlkreis zu sammeln.

Erfreulich daran ist, dass der NPD damit potentielle Wahlkampfzuschüsse entgehen und dass sie ihre eigene Unfähigkeit bestens dokumentierte. Daran, dass die Nazipartei in allen drei Freiburger Wahlkreisen nicht kandidieren darf, konnten auch alle Alt- und Neonazis, die durch ihre Unterschrift "Deutschland und der nationalen Bewegung einen großen Dienst erwiesen" haben, nichts ändern. Schade besonders für den fleißigsten unter ihnen, Michael D. aus Freiburg. Ob er trotzdem von der Partei in Kürze Post mit einem "Dankeschön für die meisten abgegebenen Unterstützungs-Unterschriften erhalten" wird?

Letztlich bleibt festzuhalten, dass das antifaschistische Engagement zahlreicher Menschen, welche die NPD überall dort, wo sie auf Stimmenfang ging, zum manchmal mehr, manchmal minder geordneten Rückzug überredeten, unmittelbare Wirkung gezeigt hat. Daran gilt es künftig anzuknüpfen.

Antifa Freiburg

 http://www.antifa-freiburg.de/spip/antifa.php3?id_article=485&design=3

Storr wurde verurteilt...

Autonome ZeitungsleserInnen 13.04.2007 - 12:35
Badische Zeitung vom 15.12.2006

Geldstrafe als Quittung für rassistische Beleidigung

Mitglied einer rechtsextremen Partei pöbelt auf Stimmenfang in Neustadt den Vater von dunkelhäutigen Kindern an

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der Angeklagte war aus Berlin angereist zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung. Es war nicht sein erster Auftritt in der Wälderstadt: Im Januar dieses Jahres hatte der damals 37-jährige Bankkaufmann an der Scheuerlenstraße mit zwei Gleichgesinnten an einem Informationsstand der NPD vor der Landtagswahl Unterstützungsunterschriften gesammelt. Während dieser Tätigkeit war es zu einer Begegnung gekommen, die den Mann nun vor Gericht brachte.

Sein Kontrahent war ein Lehrer aus Konstanz. Der allein erziehende Vater befand sich mit seinen drei Töchtern gerade in einer Vater-Kind-Kur am Feldberg. Die Mutter der damals fünf, neun und elf Jahre alten Mädchen stammt aus Angola im südlichen Afrika. An jenem Nachmittag machten Vater und Töchter einen Ausflug nach Neustadt.

Er habe "Gänsehaut" bekommen, als er vom Fußgängerüberweg aus den NPD-Stand sah, sagte der Lehrer. Später erklärte er, dass er mit seiner Frau jahrelang in Leipzig gelebt hatte. Dort habe es so genannte "No-Go-Areas" gegeben, also Stadtgebiete, in denen Menschen mit anderer als weißer Hautfarbe Gefahr laufen, angepöbelt und angegriffen zu werden.

Nach kurzem Überlegen, ob er mit seinen Töchtern einen Umweg machen sollte, habe er sich für den direkten Weg zum Geldautomaten entschieden. Seine Töchter habe er angewiesen, "ihr gebt mir jetzt die Hand, bleibt bei mir und sagt keinen Ton". Als sie am Stand der NPD vorbei gewesen seien, habe ihnen ein Mann nachgerufen, "so sieht also das neue Deutschland aus". Unmittelbar danach drehte sich der Vater um, wie er sagte, und sah drei Männer auf dem Gehweg stehen und in seine Richtung blicken. Daraufhin sei er erregt und wütend auf den mit verschränkten Armen dastehenden Angeklagten zugegangen und habe ihn laut angesprochen: "Wie bitte? Meine Kinder sind in Deutschland geboren, aufgewachsen und haben einen deutschen Pass." Dieser Mann, den er danach an der Stimme erkannt habe, sagte nach seiner Erinnerung zu ihm, wieso er sich denn so aufrege.

Richter Alexander Schöpsdau konfrontierte den Zeugen mit seiner damaligen Aussage bei der Polizei, wo der Mann Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte. "Ja genau", erinnerte sich der Lehrer nun nach knapp einem Jahr: Der Angeklagte habe ihn gefragt, warum er so aggressiv sei, ob er ein schlechtes Gewissen habe. Wie diese Frage bei ihm angekommen sei, wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft wissen. "Das muss ich als zusätzliche Provokation gedeutet haben", sagte der Zeuge nach kurzem Überlegen.

Der Angeklagte fand es "absurd", dass er jemanden provoziert oder beleidigt haben soll. "Kann schon sein, dass das so stimmt, ich weiß das jetzt gar nicht", meinte er zu den ihm vorgeworfenen Äußerungen. Die erste Aussage habe sich aber nicht an den Vater gerichtet, vielmehr habe er sie "im Gespräch mit einem interessierten Bürger" gemacht. Man habe gerade über die künftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland geredet, dass der "Personenkreis mit Migrationshintergrund", so sei ja "die aktuelle Wortschöpfung", weiter wachse. Und da seien dann die dunkelhäutigen Kinder vorbeigekommen. Er habe gar nicht gewusst, dass der Mann zu ihnen gehöre.

Was er denn dann mit dem Ausspruch mit dem Gewissen gemeint habe, wollte der Richter wissen. "Na gar nichts", das sei nur eine "Floskel" gewesen, aus Abwehr, denn er habe auch schon viel Ablehnung am NPD-Stand erfahren. Grundsätzlich suche er gar nicht das Gespräch mit "politischen Gegnern". Dass er den Mann genau im Auge behalten hatte, bewiesen seine Fragen im Gerichtssaal an ihn, was er denn nach dem Wortwechsel im Rathaus und in der Redaktion der Badischen Zeitung gewollt habe. Den Beweisantrag des Angeklagten - ein wissenschaftliches Gutachten, "was denn das Gewissen sei" - wies der Richter als unzulässig zurück, weil Beweisanträge Tatsachen zum Gegenstand haben müssten.

Der Anklagevertreter forderte für die "ehrverletzenden Äußerungen rassistischer Natur" eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 40 Euro. Richter Schöpsdau entsprach diesem Antrag. Die rhetorische Frage, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, sei herabwürdigend und eine "erhebliche Beleidigung" gewesen, weil sie darauf gezielt habe, der Mann könne sich seiner dunkelhäutigen Kinder schämen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte auf Freispruch gehofft, aber auch geargwöhnt, hier solle ein "politisches Exempel" statuiert werden.

...und seine Berufung abgelehnt.

Autonome ZeitungsleserInnen 13.04.2007 - 12:42
Badische Zeitung vom Freitag, 13. April 2007

Am NPD-Stand bekommt der dreifache Vater eine Gänsehaut

Kandidat der NPD beleidigte in Neustadt einen Mann mit drei farbigen Kindern / 1600 Euro Geldstrafe / Landgericht verwirft Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts

Von unserem Mitarbeiter Peter Sliwka

TITISEE-NEUSTADT/FREIBURG. "Der Schutz der Ehre ist in diesem Fall höher zu bewerten als die Meinungsfreiheit", erklärt das Landgericht in Freiburg und bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Titisee-Neustadt. Das hatte den Angeklagten, ein aktives Mitglied der NPD, im Dezember 2006 wegen Beleidigung eines Vaters von drei dunkelhäutigen Kindern zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Der Angeklagte, von Beruf Bankkaufmann in Berlin, hatte sich im Januar 2006 mit Gleichgesinnten aus der NPD zum Sammeln von Unterstützerunterschriften ins Badische aufgemacht. Am 22. Januar 2006 hatten sie ihren Informationsstand in der Hauptstraße Neustadts aufgestellt. Zu dritt verteilten sie am Nachmittag Informationen, verwickelten Neugierige in Gespräche über Ausländerpolitik und die angeblichen Nachteile einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Angeklagte will nach eigener Aussage gerade in einem "privaten Gespräch" mit einem Interessenten gewesen sein, als ein Mann mit drei farbigen Kindern an dem Stand vorüberging. "So sieht das neue Deutschland aus", tönte der Angeklagte damals und das so laut, dass es sowohl der Mann mit den Kindern als auch eine Zeugin deutlich vernehmen konnten. Den Vater ärgerte diese aus seiner Sicht anzügliche Bemerkung. Ihm war schon angesichts des NPD-Stands eine Gänsehaut über den Rücken gelaufen und er hatte sich kurz überlegt, ob er mit den Kindern einen Umweg wählen sollte. Dann aber hatte er die beiden Jüngsten an die Hand genommen und war erhobenen Hauptes an dem Stand vorbeigegangen. Seine Gänsehaut kam nicht von ungefähr: Er hatte zuvor mit seiner aus Angola stammenden Frau in Leipzig gelebt und dort die Erfahrung gemacht, dass es für Andersfarbige so genannte "No go areas" gibt. Stadtteile, die man besser nicht betritt.

Wütend über die Bemerkung des NPD-lers, der mit verschränkten Armen am Bistrotisch stand, entgegnete er ihm, dass seine Kinder in Deutschland geboren seien und die deutsche Staatsbürgerschaft besäßen. Die Antwort lautete: "Warum sind Sie so aggressiv? Haben Sie ein schlechtes Gewissen, oder was?"

Der Vater machte auf dem Absatz kehrt, ging ins Rathaus und wurde dort an die Polizei verwiesen. Er erstattete Anzeige und kehrte mit einem Polizisten an den Infostand zurück. Auch die Staatsanwaltschaft legte die Bemerkungen des NPD-lers als Beleidigung aus. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt lehnte den Erlass eines Strafbefehls unter Berufung auf die in politischen Diskussionen geltende Meinungsfreiheit ab.

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Freiburg wurde das Amtsgericht zur Verhandlung des Falles verpflichtet: Der erste Satz des Angeklagten sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, der zweite sei angesichts der bekannten Ausländerfeindlichkeit der NPD als ehrverletzend einzuschätzen. Die Formulierung, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, sei deshalb als eine rein rhetorische Frage zu interpretieren. In der konkreten Situation bedeute sie nichts anderes, als dass dem Vater unterstellt worden sei, dass er sich schäme, weil er mit dunkelhäutigen Kindern unterwegs sei. Diese Argumentation der Beschwerdekammer des Landgerichts hat das Amtsgericht für seine Verurteilung des Angeklagten übernommen. Die Berufung des Angeklagten hat die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts Freiburg verworfen. Sie hat in der Äußerung des Angeklagten, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, in Wahrheit die folgende beleidigende Ehrverletzung gesehen: "Sie haben sich als Deutscher mit einer farbigen Frau eingelassen und haben mit ihr drei Kinder gezeugt."

Der Angeklagte und sein Anwalt hatten auf einen Freispruch unter Bezug auf die Meinungsfreiheit plädiert. Dem Angeklagten als NPD-Mitglied sei eine ausländerfeindliche Gesinnung unterstellt worden. In den zwei Verhandlungen sei diese durch nichts bewiesen worden.

"No-go-area" für die NPD

BZ-LeserIn 13.04.2007 - 19:39
Badische Zeitung vom 15. Dezember 2006

Geldstrafe als Quittung für rassistische Beleidigung

Mitglied einer rechtsextremen Partei pöbelt auf Stimmenfang in Neustadt den Vater von dunkelhäutigen Kindern an

TITISEE-NEUSTADT (zwi). Der Angeklagte war aus Berlin angereist zu seiner Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen Beleidigung. Es war nicht sein erster Auftritt in der Wälderstadt: Im Januar dieses Jahres hatte der damals 37-jährige Bankkaufmann an der Scheuerlenstraße mit zwei Gleichgesinnten an einem Informationsstand der NPD vor der Landtagswahl Unterstützungsunterschriften gesammelt. Während dieser Tätigkeit war es zu einer Begegnung gekommen, die den Mann nun vor Gericht brachte.

Sein Kontrahent war ein Lehrer aus Konstanz. Der allein erziehende Vater befand sich mit seinen drei Töchtern gerade in einer Vater-Kind-Kur am Feldberg. Die Mutter der damals fünf, neun und elf Jahre alten Mädchen stammt aus Angola im südlichen Afrika. An jenem Nachmittag machten Vater und Töchter einen Ausflug nach Neustadt.

Er habe "Gänsehaut" bekommen, als er vom Fußgängerüberweg aus den NPD-Stand sah, sagte der Lehrer. Später erklärte er, dass er mit seiner Frau jahrelang in Leipzig gelebt hatte. Dort habe es so genannte "No-Go-Areas" gegeben, also Stadtgebiete, in denen Menschen mit anderer als weißer Hautfarbe Gefahr laufen, angepöbelt und angegriffen zu werden.

Nach kurzem Überlegen, ob er mit seinen Töchtern einen Umweg machen sollte, habe er sich für den direkten Weg zum Geldautomaten entschieden. Seine Töchter habe er angewiesen, "ihr gebt mir jetzt die Hand, bleibt bei mir und sagt keinen Ton". Als sie am Stand der NPD vorbei gewesen seien, habe ihnen ein Mann nachgerufen, "so sieht also das neue Deutschland aus". Unmittelbar danach drehte sich der Vater um, wie er sagte, und sah drei Männer auf dem Gehweg stehen und in seine Richtung blicken. Daraufhin sei er erregt und wütend auf den mit verschränkten Armen dastehenden Angeklagten zugegangen und habe ihn laut angesprochen: "Wie bitte? Meine Kinder sind in Deutschland geboren, aufgewachsen und haben einen deutschen Pass." Dieser Mann, den er danach an der Stimme erkannt habe, sagte nach seiner Erinnerung zu ihm, wieso er sich denn so aufrege.

Richter Alexander Schöpsdau konfrontierte den Zeugen mit seiner damaligen Aussage bei der Polizei, wo der Mann Anzeige wegen Beleidigung erstattet hatte. "Ja genau", erinnerte sich der Lehrer nun nach knapp einem Jahr: Der Angeklagte habe ihn gefragt, warum er so aggressiv sei, ob er ein schlechtes Gewissen habe. Wie diese Frage bei ihm angekommen sei, wollte der Vertreter der Staatsanwaltschaft wissen. "Das muss ich als zusätzliche Provokation gedeutet haben", sagte der Zeuge nach kurzem Überlegen.

Der Angeklagte fand es "absurd", dass er jemanden provoziert oder beleidigt haben soll. "Kann schon sein, dass das so stimmt, ich weiß das jetzt gar nicht", meinte er zu den ihm vorgeworfenen Äußerungen. Die erste Aussage habe sich aber nicht an den Vater gerichtet, vielmehr habe er sie "im Gespräch mit einem interessierten Bürger" gemacht. Man habe gerade über die künftige Entwicklung der Bevölkerung in Deutschland geredet, dass der "Personenkreis mit Migrationshintergrund", so sei ja "die aktuelle Wortschöpfung", weiter wachse. Und da seien dann die dunkelhäutigen Kinder vorbeigekommen. Er habe gar nicht gewusst, dass der Mann zu ihnen gehöre.

Was er denn dann mit dem Ausspruch mit dem Gewissen gemeint habe, wollte der Richter wissen. "Na gar nichts", das sei nur eine "Floskel" gewesen, aus Abwehr, denn er habe auch schon viel Ablehnung am NPD-Stand erfahren. Grundsätzlich suche er gar nicht das Gespräch mit "politischen Gegnern". Dass er den Mann genau im Auge behalten hatte, bewiesen seine Fragen im Gerichtssaal an ihn, was er denn nach dem Wortwechsel im Rathaus und in der Redaktion der Badischen Zeitung gewollt habe. Den Beweisantrag des Angeklagten - ein wissenschaftliches Gutachten, "was denn das Gewissen sei" - wies der Richter als unzulässig zurück, weil Beweisanträge Tatsachen zum Gegenstand haben müssten.

Der Anklagevertreter forderte für die "ehrverletzenden Äußerungen rassistischer Natur" eine Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen à 40 Euro. Richter Schöpsdau entsprach diesem Antrag. Die rhetorische Frage, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, sei herabwürdigend und eine "erhebliche Beleidigung" gewesen, weil sie darauf gezielt habe, der Mann könne sich seiner dunkelhäutigen Kinder schämen. Der nicht vorbestrafte Angeklagte hatte auf Freispruch gehofft, aber auch geargwöhnt, hier solle ein "politisches Exempel" statuiert werden.

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Badische Zeitung vom Freitag, 13. April 2007

Am NPD-Stand bekommt der dreifache Vater eine Gänsehaut

Kandidat der NPD beleidigte in Neustadt einen Mann mit drei farbigen Kindern / 1600 Euro Geldstrafe / Landgericht verwirft Berufung gegen Urteil des Amtsgerichts

Von unserem Mitarbeiter Peter Sliwka

TITISEE-NEUSTADT/FREIBURG. "Der Schutz der Ehre ist in diesem Fall höher zu bewerten als die Meinungsfreiheit", erklärt das Landgericht in Freiburg und bestätigt damit ein Urteil des Amtsgerichts Titisee-Neustadt. Das hatte den Angeklagten, ein aktives Mitglied der NPD, im Dezember 2006 wegen Beleidigung eines Vaters von drei dunkelhäutigen Kindern zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Der Angeklagte, von Beruf Bankkaufmann in Berlin, hatte sich im Januar 2006 mit Gleichgesinnten aus der NPD zum Sammeln von Unterstützerunterschriften ins Badische aufgemacht. Am 22. Januar 2006 hatten sie ihren Informationsstand in der Hauptstraße Neustadts aufgestellt. Zu dritt verteilten sie am Nachmittag Informationen, verwickelten Neugierige in Gespräche über Ausländerpolitik und die angeblichen Nachteile einer multikulturellen Gesellschaft.

Der Angeklagte will nach eigener Aussage gerade in einem "privaten Gespräch" mit einem Interessenten gewesen sein, als ein Mann mit drei farbigen Kindern an dem Stand vorüberging. "So sieht das neue Deutschland aus", tönte der Angeklagte damals und das so laut, dass es sowohl der Mann mit den Kindern als auch eine Zeugin deutlich vernehmen konnten. Den Vater ärgerte diese aus seiner Sicht anzügliche Bemerkung. Ihm war schon angesichts des NPD-Stands eine Gänsehaut über den Rücken gelaufen und er hatte sich kurz überlegt, ob er mit den Kindern einen Umweg wählen sollte. Dann aber hatte er die beiden Jüngsten an die Hand genommen und war erhobenen Hauptes an dem Stand vorbeigegangen. Seine Gänsehaut kam nicht von ungefähr: Er hatte zuvor mit seiner aus Angola stammenden Frau in Leipzig gelebt und dort die Erfahrung gemacht, dass es für Andersfarbige so genannte "No go areas" gibt. Stadtteile, die man besser nicht betritt.

Wütend über die Bemerkung des NPD-lers, der mit verschränkten Armen am Bistrotisch stand, entgegnete er ihm, dass seine Kinder in Deutschland geboren seien und die deutsche Staatsbürgerschaft besäßen. Die Antwort lautete: "Warum sind Sie so aggressiv? Haben Sie ein schlechtes Gewissen, oder was?"

Der Vater machte auf dem Absatz kehrt, ging ins Rathaus und wurde dort an die Polizei verwiesen. Er erstattete Anzeige und kehrte mit einem Polizisten an den Infostand zurück. Auch die Staatsanwaltschaft legte die Bemerkungen des NPD-lers als Beleidigung aus. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt lehnte den Erlass eines Strafbefehls unter Berufung auf die in politischen Diskussionen geltende Meinungsfreiheit ab.

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Freiburg wurde das Amtsgericht zur Verhandlung des Falles verpflichtet: Der erste Satz des Angeklagten sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, der zweite sei angesichts der bekannten Ausländerfeindlichkeit der NPD als ehrverletzend einzuschätzen. Die Formulierung, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, sei deshalb als eine rein rhetorische Frage zu interpretieren. In der konkreten Situation bedeute sie nichts anderes, als dass dem Vater unterstellt worden sei, dass er sich schäme, weil er mit dunkelhäutigen Kindern unterwegs sei. Diese Argumentation der Beschwerdekammer des Landgerichts hat das Amtsgericht für seine Verurteilung des Angeklagten übernommen. Die Berufung des Angeklagten hat die 7. Kleine Strafkammer des Landgerichts Freiburg verworfen. Sie hat in der Äußerung des Angeklagten, ob der Vater ein schlechtes Gewissen habe, in Wahrheit die folgende beleidigende Ehrverletzung gesehen: "Sie haben sich als Deutscher mit einer farbigen Frau eingelassen und haben mit ihr drei Kinder gezeugt."

Der Angeklagte und sein Anwalt hatten auf einen Freispruch unter Bezug auf die Meinungsfreiheit plädiert. Dem Angeklagten als NPD-Mitglied sei eine ausländerfeindliche Gesinnung unterstellt worden. In den zwei Verhandlungen sei diese durch nichts bewiesen worden.

Nazis vertrauen der deutschen Justiz

Autonomes ZeitungsleserInnen 29.01.2008 - 19:16
Badische Zeitung vom Freitag, 25. Januar 2008

Wahlkampf, aber keine Schmähung

NPD-Parteifunktionär in dritter Instanz vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen

Von unserem Mitarbeiter Peter Sliwka

TITISEE-NEUSTADT/KARLSRUHE. Was im alltäglichen Leben eine strafbare Beleidigung ist, könnte im politischen Wahlkampf eine noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckte Äußerung sein. In diesem Sinne hat das Oberlandesgericht in Karlsruhe (OLG) in einem erst jetzt bekannt gewordenen Beschluss einen Parteifunktionär der NPD vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Das Amtsgericht Titisee-Neustadt und das Landgericht Freiburg hatten den Mann übereinstimmend wegen ehrverletzender Bemerkungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt.

Am 11. Januar 2006 hatte der Angeklagte in Titisee-Neustadt einen Informationsstand der NPD zur bevorstehenden baden-württembergischen Landtagswahl im März aufgebaut und betrieben. Er war gerade im Gespräch mit einem Interessenten, als ein Mann mit drei dunkelhäutigen Kindern vorbeiging.

Der Angeklagte kommentierte dies mit den deutlich vernehmbaren Worten: "So sieht das neue Deutschland aus." Der Vater ärgerte sich über diesen Ausruf und entgegnete in aufgebrachten Ton, dass seine Kinder in Deutschland geboren und aufgewachsen seien und darüber hinaus deutsche Staatsbürger seien. Der Angeklagte reagierte mit zwei Fragen: "Warum sind sie so aggressiv? Oder haben sie ein schlechtes Gewissen?" Diese beiden fragenden Bemerkungen haben Amtsgericht und Landgericht in ihren Urteilsbegründungen als rein rhetorische Fragen eingestuft. Mit ihnen, so das Landgericht, sollte einem objektiven Beobachter verdeutlicht werden, dass sich der Vater seiner offensichtlichen Verbindung zu einer dunkelhäutigen Frau und der daraus hervorgegangenen Kindern schämen solle. Damit habe der Angeklagte die Minderwertigkeit des Vaters und seiner Kinder behauptet und sich einer Beleidigung strafbar gemacht.

Auf die Revision des NPD-Mitglieds hat das OLG Karlsruhe das Urteil des Landgerichts vom 11. April 2007 aufgehoben und ihn sogleich freigesprochen. Das OLG wirft dem Berufungsgericht vor, dass es nicht geprüft habe, ob auch eine andere Deutung der Äußerungen des Angeklagten möglich gewesen wäre.

Darüber hinaus sei zu prüfen, unter welchen Umständen die Äußerungen gemacht worden seien. Laut OLG hätte das Landgericht bei seiner Urteilsfindung beachten müssen, dass der Vater den Parteifunktionär der NPD damals laut und erregt zur Rede gestellt habe.

Damit aber könne dessen Rückfrage, warum er so aggressiv reagiere, auch als ein Hinweis darauf verstanden werden, dass sich der Vater beim Vorbringen seines Anliegens in Ton und Lautstärke vergriffen habe. Und wenn diese Auslegung möglich sei, so die Karlsruher Revisionsrichter, beinhalten die rhetorischen Fragen des Angeklagten keinen Angriff mehr auf den "personalen Geltungsanspruch des Zeugen". Rechtsfehlerhaft habe das Landgericht darüber hinaus nicht berücksichtigt, dass sich der Angeklagte damals als Parteifunktionär im Landtagswahlkampf befunden und seine Äußerungen in einem sehr engen Zusammenhang mit seiner Wahlkampftätigkeit gemacht habe. Sein Ziel sei es gewesen, Interessenten Denkanstöße zu geben und bestenfalls von den eigenen Ideen zu überzeugen.

Mit seinen lauten Bemerkungen habe der Angeklagte seine Kritik an der Ausländer- und Integrationspolitik in Deutschland kundgetan. Der Vater wiederum sei darüber empört gewesen und habe sich durch seine Entgegnungen selbst in die politische Diskussion mit dem Angeklagten begeben. Laut dem Beschluss des OLG kann den angegriffenen Äußerungen des Angeklagten deshalb ein sachlicher Bezug nicht mehr abgesprochen werden. Zugleich verbiete sich damit die vom Landgericht vorgenommene ausschließliche Einstufung der rhetorischen Fragen als ehrverletzende Schmähkritik.

Das Fazit des Zweiten Senats fällt damit eindeutig zugunsten der Meinungsfreiheit aus. Das wird mit dem abschließenden Satz in seinem Beschluss wie folgt unterstrichen: "Vielmehr überschreitet die Äußerung des Angeklagten das im Rahmen eines Schlagabtausches im politischen Meinungskampf Zulässige auch dann noch nicht, wenn ihr der Sinn beigemessen wird, den sie nach Auffassung des Landgerichts hatte."

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bdvgler sind langweilig... — kreativer schreiberling

(muss ausgefüllt werden) — (muss ausgefüllt werden)

nene — mir

@supermann — (muss ausgefüllt werden)

@antifart — af