Rechtsbeugung im wiederholten Fall?

Irmela Mensah Schramm 16.09.2005 17:18 Themen: Antifa Repression
Dr. Brosa wird von der hessischen Justiz mit Strafverfahren überhäuft wegen angeblicher "Falscher Verdächtigung", die jedoch im umgekehrten Fall vorliegt: ihm werden am laufenden Band sogenannte Straftaten zur Last gelegt, die er nicht begangen hat.
DR. BROSA IST UNSCHULDIG; DIE HESSISCHE JUSTIZ NICHT!

Dr. Brosa*1 wird von der hessischen Justiz mit Strafverfahren überhäuft wegen angeblicher „Falscher Verdächtigung“ *2, die jedoch im umgekehrten Fall vorliegt: ihm werden am laufenden Band sogenannte Straftaten zur Last gelegt, die er nicht begangen hat. Zu den Strafverfahren werden nur sogenannte Belastungszeugen (in diesem Fall die hessische Polizei... wie sollte es denn auch anders sein...), - nicht jedoch Entlastungszeugen zugelassen und damit macht sich die hessische Justiz der RECHTSBEUGUNG schuldig und spricht sich permanent frei. Die besagten Polizeibeamten hatten sich selbst dermaßen lächerlich verhalten im vorliegenden Fall, daß sogar die mich in Berlin (im Auftrag der hessischen Justiz) vernehmende Ermittlungsbeamtin den Kopf schüttelte und das Polizeiverhalten sehr fragwürdig fand.
Bei der ersten Gerichtsverhandlung vor dem Amtsgericht Kirchhain zum Fall „Wolfsangel – Affäre“ *3 wollte ein Justizbeamter – ganz schön rabiat geworden – in der Verhandlungspause gewaltsam meinen weissen Overall als wichtiges Beweistück gewaltsam entreissen (im umgekehrten Fall wärs vermutlich als „Entwenden“ bezeichnet worden).

Bei der neu anberaumten Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht in Marburg am 14. Oktober 2005, sind wieder nur die drei Belastungszeugen geladen worden, nicht jedoch wie es vorgeschrieben ist nach der Prozeßordnung *4, die Entlastungszeugen. Ich nenne dies Rechtsbeugung – und da dies im Wiederholungsfall, in schwerwiegender Form!
Daher ist klar: Dr. Brosa ist unschuldig, die hessische Justiz nicht!

Bitte nachlesen unter „Wolfsangel – Affäre“  http://www.eucars.de/blindeye/wangel.htm

Alles Gute!

Irmela Mensah Schramm *5


*1  http://www.althand.de/
*2  http://www.eucars.de/violatio/essay/violatio.htm
*3  http://www.althand.de/sskir.html - bezüglich Einschüchterungsversuchen gegenüber Dr. Brosa:  http://www.ortsverband.hu-marburg.de/homepage/presse/info.php?id=19
*4 Peter Briody im gleichen Artikel: Artiekl 6-3-d EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) schreibt folgende Rechte des Angeklagten vor: Fragen an die Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung der Entlastungszeugen unter den selben Bedingungen wie die der Belastungszeugen zu erwirken.
*5 Über Irmelah Mensah Schramm:  http://www.graffitieuropa.org/berlin/mensahschramm.htm
 http://www.althand.de/mensch.html
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Ergänzungen

Warum wurde Dr. Brosa angezeigt?

Dragan Pavlovic, Bürgerrechtler 16.09.2005 - 17:56
Ein interessanter Fall. Warum wurde Dr. Ulrich Brosa angezeigt, fragte ich mich. Peter Briody kennt sich mit der deutschen Justiz wohl gut aus und hat es zusammengefasst:

Zitat:
Im Rahmen der "Wolfsangel-Affäre" wurde Dr. Ulrich Brosa aus Amöneburg, Hessen wegen falscher Verdächtigung angeklagt, weil er eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Ermittler erstattete. In einem Rundschreiben des beschwerdezentrums vom 10.11.2004 hieß es:

"Das 'Recht auf Beschwerde' gehört in Deutschland zu den grundgesetzlich garantierten Rechten. In Artikel 17 heißt es lapidar: 'Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.' Welchen Stellenwert Amstrichter Laudi und der Marburger Oberstaatsanwalt Jörg diesem Grundrecht zubilligen, wurde in einer Verhandlung gegen den Physiker Dr. Ulrich Brosa vom 4. November 2004 vor dem Amtsgericht in Kirchhain deutlich. Dr. Brosa wurde zu 75 Tagessätzen verurteilt, weil er es gewagt hatte, den zuständigen Ermittlungsbehörden (insbesondere der Staatsanwaltschaft Marburg) bei ihren Ermittlungen gegen Verursacher von Nazi-Schmierereien Untätigkeit vorzuwerfen und sich in seinem Ärger darüber an den zuständigen hessischen Innenminister Volker Bouffier zu wenden."

Ich bin wirklich empört, dass so etwas in Deutschland heute noch möglich ist. Ich wußte zwar, dass die deutsche Justiz nach dem II WK nicht von Nazis "gereinigt" wurde, aber dass es so schlimm ist, war mir nicht bewußt.
Die Politiker in Hessen können nur durch eine eindeutige politische Stellungnahme und die Justiz durch Redlichkeit diese Probleme heilen. Besser heute als morgen.
Es sollte aber auch über eine Reform der Justiz nachgedacht werden.
Wer kennt dazu gute Ansätze?

Dragan Pavlovic, Humanistische Union Ortsverband Marburg

Verfolgung Unschuldiger

Laie 16.09.2005 - 19:23
Ich verstehe zwar einige gundlegende Dinge im Text nicht. Mit den erhobenen Vorwürfen gegen die Ermittlungsbehörden wäre aber folgender Tatbestand zu prüfen:

§ 344 StGB Verfolgung Unschuldiger (Straftaten im Amt)

(1) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Strafverfahren, abgesehen von dem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8), berufen ist, absichtlich oder wissentlich einen Unschuldigen oder jemanden, der sonst nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer behördlichen Verwahrung berufen ist.

(2) Wer als Amtsträger, der zur Mitwirkung an einem Verfahren zur Anordnung einer nicht freiheitsentziehenden Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) berufen ist, absichtlich oder wissentlich jemanden, der nach dem Gesetz nicht strafrechtlich verfolgt werden darf, strafrechtlich verfolgt oder auf eine solche Verfolgung hinwirkt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Satz 1 gilt sinngemäß für einen Amtsträger, der zur Mitwirkung an

1. einem Bußgeldverfahren oder

2. einem Disziplinarverfahren oder einem ehrengerichtlichen oder

berufsgerichtlichen Verfahren berufen ist. Der Versuch ist strafbar.

ich glaube eher an die unschuld einer hure ..

xx 16.09.2005 - 23:59
Bezüglich der Rechtsbeugung können sich Richter grundsätzlich zurücklehnen und die Füße hochlegen:

es gilt das sogenannte spruchrichterprivileg. es muss ihnen nachgewiesen werden, dass sie die Rechtsbeugung vorsätzlich, das heißt wissentlich und wollentlich (Juristensprech) begangen haben. das ist kaum möglich.

wenn Entlastungszeugen nicht gehört wurden, wäre dies in einer Revision zu überprüfen, wenn denn der Antrag auf die Zeugenvernehmung im Prozess gestellt wurde.

Wenn ein Zeuge abgelehnt wurde, obwohl der Beweisantrag zulässig (erheblich..) war, dann sind die Verfahrensrechte verletzt worden und vor allem auch das sogenannte fair-trial-prinzip des Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention.

Das eine Verurteilung wegen falscher Verdächtigung zu einer Strafe von
75 Tagessätzen führt, einzig wegen dem Vorwurf der Untätigkeit erscheint mit etwas unglaubwürdig. Entweder die Justiz dreht durch oder das "sich in seinem Ärger darüber an den zuständigen hessischen Innenminister Volker Bouffier zu wenden" ist ein bisschen heftiger ausgefallen im Sinne einer Beleidigung.

Der Polizei einer Verfolgung Unschuldiger nachzuweisen ist äußerst schwierig, weil sie bei (begründetem) Verdacht tätig werden und sie vor der Justiz rundsätzlich glaubwürdig sind. denn sie haben kein persönlichen Interessen an dem Ausgang der Sache, so heißt es (Ihr generelles faschistoides Interesse wiegt da nicht mit).

Gleiches gilt für die Statsanwaltschaft. Rechtsdogmatisch die "objektivste Behörde der Welt".

Bezüglich der Ahndung der von amtsträgern begangenen Delikte schlage ich aussergerichtliche Lösungen vor.

Sie träumen vom totalitären Staat

Beobachter 17.09.2005 - 01:47
Was Brosa hier beschreibt dürfte der Wahrheit entsprechen.
Er ist auch kein Einzelfall!
Rechtsbeugung, Strafvereitelung im Amt, Verfolgung Unschuldiger, Beweismanipulationen usw. sind im Bereich der Staatsanwaltschaften Marburg und Gießen vermutlich eher ein Massenphänomen.

Objektiv falsch ist, dass es nur Linke träfe und die Staatsanwälte Nazis wären.
Es trifft Linke, es trifft Rechte, es trifft unpolitische "normale Bürger", es trifft unbekannte kleine Bauern, es trifft bekannte, hochangesehene Universitätsprofessoren - jeder kann Opfer dieser machtbesessenen, rechtsbeugenden Kaste werden.

Immer wieder werden Existenzen Unschuldiger alleine durch die Art der Ermittlungsverfahren zerstört.
Beispiel: Einem Mediziner wird von der Staatsanwaltschaft Gießen durch einen scheinbar mediengeilen Oberstaatsanwalt öffentlich vorgeworfen, er habe Menschenversuche vorgenommen.
Dieser Vorwurf wird x-mal in Pressekampagnen wiederholt.
Nach einem Jahr wird das Verfahren eingestellt, es lässt sich nichts beweisen. Die Reputation des Mediziners ist kaputt, er wird wohl nie wieder eine Arbeit bekommen.

Einem unpolitischen und unbedeutendem Bauern wirft der gleiche Oberstaatsanwalt in gleicher mediengeiler Weise vor, dieser habe gegen Umweltvorschriften verstoßen. Presse, Rundfunk, Fernsehen berichten wochenlang bundesweit über den angeblichen Umweltskandal und über den "tollen" Oberstaatsanwalt der diesen entdeckt haben will.
Der Bauer ist nach 5 Monaten "Ermittlungstätigkeit" ruiniert und nervenkrank. Die "Ermittlungen" selbst laufen seit drei Jahren ohne dass abzusehen ist wann es zu einem Prozess kommen wird. (Der Begiff "laufen" ist falsch denn 1 1/2 Jahre lang ist nichts gemacht worden außer Verleumdungskampagnen in den Medien zu starten.)
Auch in diesem Verrahren treten reihenweise Beamte als Zeugen an die den Betrieb seit 20 Jahren regelmäßig kontrolliert haben ohne je Beanstandungen gemacht zu haben und sich nun aber rausreden sie hätten die angeblich offenkundigen Verstöße nie gesehen.

Wie so ein Ermittlungsverfahren läuft sei an einem Beispiel aufgezeigt:
Der Bauer wusste 5 Monate nach Beginn der Medienkampagnen und 1 1/2 Jahre
nach Beginn der Ermittlungen nicht was man ihm überhaupt vorwirft.
Die Staatsanwaltschaft verweigerte ihm gegenüber jegliche Auskünfte.
Auskünfte gab sie dagegen bereitwillig den Medien durch die sich der Bauer dann informierte.
Der Rechtsanwalt beantragte Akteneinsichtnahme.
Er erhielt hierauf nie eine Antwort.
Nach 5 Monaten führte der Bauer deswegen eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Diese wurde zurückgewiesen mit der wahrheitswidrigen Begründung, der Bauer habe ja nie ein Akteneinsichtsgesuch gestellt.
In den Akten fand er später, nachdem er Einblick bekommen hatte, den Antrag seines Rechtsanwaltes und ein Schreiben eines Kriminalbeamten
an die Staatsanwaltschaft. Der Kriminalbeamte schrieb, dass der Rechtsanwalt Akteneinsichtnahme beantragt habe, dass er, der Kriminalbeamte, den Antrag aber zurückhalten werde damit der Antrag nicht bearbeitet werden muss.
Kripo und Staatsanwalt haben somit in Kumpanei gegen die Strafprozessordnung verstoßen.

Der Leitende Oberstaatsanwalt, der die Dienstaufsichtsbeschwerde zu bearbeiten hatte, hatte gelogen als er behauptete es läge kein Akteneinsichtsgesuch vor.
Der Bauer führte daraufhin beim Hessischen Generalstaatsanwalt Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt der gelogen hatte .

Dieser wies die Dienstaufsichtsbeschwerde mit der Begründung zurück (dies ist jetzt wirklich kein Schwerz, ich habe das Schreiben selbst gesehen)
dass der Leitende Oberstaatsanwalt die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Oberstaatsanwalt bearbeitet habe ohne die Akten überhaupt gelesen zu haben. Somit habe der Leitende Oberstaatsanwalt nicht nur nicht gelogen, er habe sich auch keiner Dienstpflichtverletzung schuldig gemacht als er darüber entschied ohne zu wissen worüber er entschied.

Staatsanwälte in Hessen müssen offensichtlich die Akten nicht lesen über die sie entscheiden.


Strafanzeigen gegen Staatsanwälte wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt werden nicht bearbeitet. Der Anzeigeerstatter bekam vom Generalstaatsanwalt einen Brief in dem man ihm mitteilte, dass man die Strafanzeige als Dienstaufsichtsbeschwerde betrachte und sie zur Bearbeitung an jenen Staatsanwalt übertragen habe gegen den sich die Strafanzeige gerichtet hat.
Dieser hat dann in eigener Sache gegen sich selbst ermittelt.
Will jemand wissen wie dies ausgegangen ist?

Kritische Internetseiten, wie etwa die vom "Bund freier Bauern" der diese Fälle veröffentlicht hat, werden plötzlich geschlossen ohne dass die Betreiber erfahren warum.

Andere Menschen die "auffällig" wurden, wurden innerhalb von wenigen Tagen mit 8 oder 9 Strafverfahren überzogen. In den Verhandlungen traten dann, wie bei Brosa, zwei, drei oder vier Polizeibeamte als Zeugen auf
die übereinstimmend das Opfer belasteten so dass dieses verurteilt wurde.


Bei einem anderen Bauern verschwanden wichtige, ihn vermutlich entlastende, Untersuchungsergebnisse aus den Ermittlungsakten mit der Folge, dass dies gegen ihn ausgelegt wurde.

Nein, Brosa übertreibt sicherlich nicht bei seinen Schilderungen staatsanwaltlichen Handelns in Hessen.
In Hessen steht die Justiz zu einem erheblichen teil außerhalb rechtsstaatlicher Vorstellungen



Kann ich bestätigen

A. König 17.09.2005 - 11:14
Irmela Mensah Schramm schreibt:

"Die besagten Polizeibeamten hatten sich selbst dermaßen lächerlich verhalten im vorliegenden Fall, daß sogar die mich in Berlin (im Auftrag der hessischen Justiz) vernehmende Ermittlungsbeamtin den Kopf schüttelte und das Polizeiverhalten sehr fragwürdig fand."

Dies kann bestätigt werden.
Der "Bund freier Bauern", der Behördenstrukturen, Behördenwillkür und Straftaten von Beamten aufdeckt und ins Netz stellt geriet dadurch
ebenfalls ins Visier der Staatsanwaltschaft Marburg.

(Die Ermittlungsverfahren gegen die beamteten Straftäter beschränkten sich jeweils darauf die Verfahren einzustellen sobals der beamtete
Straftäter in dürren Zeilen mitteilte, dass er unschuldig sei.)

Wegen der veröffentlichten Kritik an Veterinärbeamten leitete die Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen "Beleidigung einer Behörde" ein.

Auch hier ging man nicht gegen das verantwortliche, bei Hamburg lebende,
Mitglied vor sondern gegen ein Mitglied im Machtbereich der Staatsanwaltschaft Marburg vor. Dieses Mitglied hat weder die Artikel geschrieben noch zu verantworten aber es kann der lokalen Willkür und Rechtsbeugung ausgeliefert werden.
Gegen das verantwortliche Mitglied in Hamburg geht man nicht vor weil man sich bei den dortigen Kollegen, die in Amtshilfe ermitteln müssten, vermutlich nicht lächerlich machen will.

Der Feind sitzt auf seinem fetten Arsch

Auch ein Opfer 17.09.2005 - 13:09
Brosa verdient zweifellos unseren Respekt für seinen Kampf gegen Willkür und Rechtsbeugung.
Solange er aber die Lage nicht vernünftig analysiert wird er kaum Erfolg haben.
Mit seinen Verschwörungstheorien, wonach Hessen fest im Griff von Nazis sei, führt er nur einen einsamen Kampf gegen Windmühlen und lenkt, zur Freude der Allmächtigen, von der wahren Machtelite ab.
Wenn er beispielsweise "altgedienten" SPD-Staatsanwälten unterstellt, diese würden einer geheimen Neonaziverschwörung angehören, gibt er sich der Lächerlichkeit ebenso preis wie jene "Kameraden" die hinter alltäglicher Rechtsbeugung und Willkür eine Verschwörung linker Kreise gegen sie sehen.

Die Opfer sollten begreifen:
Der Feind steht nicht rechts, der Feind steht nicht links, der Feind sitzt auf seinen fetten Beamtenärschen und lebt gemeinsam mit Politikern Allmachtsphantasien aus!

Opfer sind nicht Rechte, Opfer sind nicht Linke, Opfer kann jeder werden der einem in die Quere kommt der irgendwie zum Machtapparat gehört.
Dies sind in Ausnahmefällen politisch aktive Leute wie Brosa, viel häufiger sind es aber "ganz normale" Menschen wie "Du und ich". Eine Anzeige gegen einen Nachbarn, der zufällig Polizist ist, kann ebenso existenzvernichtende Reaktionen auslösen wie der Kauf eines Grundstücks welches ein einflussreicher Gemeindevertreter für sich haben wollte.

Eine Frau, die vor einigen Jahren von einem Beamten der Kreisverwaltung sexuell belästigt wurde, erlebte sofort die Reaktion des Machtapparates
als sie Strafanzeige gegen diesen Beamten erstattete - sie wurde öffentlich zur Täterin die einen "unbescholtenen" Beamten verleumdet hatte und es wurde gegen sie ermittelt. Als sich dann noch weitere Frauen fanden die bezeugten, dass dieser Beamte "sexuelle Freundlichkeiten" für behördliche Leistungen forderte wurde zwar das Verleumdungsverfahren gegen das Opfer eingestellt, aber das war dann auch schon alles. Ein Kartell des Schweigens, quer durch alle Parteien , Behörden und Staatsanwälte einschließlich der Lokalpresse, bemühte sich den Vorgang vergessen zu machen. Soweit bekannt, wurde gegen den korrupten Beamten, sexuellen Nötiger und Verleumder strafrechtlich nie etwas unternommen.
Das Kartell der Machtelite sorgt für die Seinen!

Die Verschwörung der Machtelite gibt es zweifellos und sie hat im ländlichen mittelhessischen Raum durchaus mafiöse Strukturen entwickelt,
aber es sind eben keine politischen Verschwörungen sondern "lediglich" mafiöse.

Mehr Infos zu Justiz in Mittelhessen

AbwehrspielerIn der Ordnung 17.09.2005 - 13:46
Das Ganze ist typisch für den Umgang mit unbequemen Leuten. Auf einigen Internetseiten ist systematisch erfasst, was alles so abging in Marburg und Gießen die letzten Jahre:

- Absurde Justizverfahren:  http://www.justiz-giessen.de.vu
- Polizeistrategien mit Lügen, Fälschungen und Erfindungen:  http://www.polizeidoku-giessen.de.vu
- Laufende Prozesse:  http://www.projektwerkstatt.de/prozess

Opfer der Justiz kann jede(r) werden

Ulrich Brosa 17.09.2005 - 17:33
Zwei weitere Fälle des kriminellen Irrsinns in der hessischen Justiz:

Ein bürgerlich-unpolitischer Mensch, Winfried E.,
fühlte sich beim Leasing betrogen, verlor alle Prozesse
und wurde, als er sich damit nicht "zufrieden" geben wollte,
einer "Sonderbehandlung für Querulanten" unterzogen:
zerstörerische Hausdurchsuchung, demütigende Verhaftung
und unmenschliche Behandlung im Knast. Er kam, wie er mir schrieb,
als "sabberndes Wrack" wieder raus, musste aber 6 Monate im
Krankenhaus bleiben.
 http://www.althand.de/kriti.html#winni oder
 http://www.winni-the-pooh.de/auto/twingo/leasing3.htm

Umgekehrt durfte die Staatsanwältin Anne D. jahrelang
ihr betrügerisches Unwesen treiben. Sie wurde von Kollegen
und Vorgesetzten "geschützt".
 http://www.justizirrtum.de/forum/posts/3574.html

Deutscher Rechtsstaat ?

Winni 17.09.2005 - 18:25
Ich bin mit dem Fall vertraut.
Und nicht nur mit diesem.

Wer im Internet nach diesem Thema sucht, der findet unzählige private WebSites von Bürgern, die Opfer wurden in den Mühlen der Justiz.

Ich komme aus einer Beamtenfamilie und war selber viele Jahre im öffentlichen Dienst.
Ich glaubte einmal an den Rechtsstaat und daran, das die Gerechtigkeit geregelt ist und deswegen keine Ungerechtkeit auftreten kann.

Heute bin ich nicht nur älter, sondern auch Weiser.
Heute weiß ich, gerade von dem so gerne beschworenen Freiheitlich-Demokratischen Rechtsstaat muß man die größten Anfeindungen befürchten, wenn man ein normaler einfacher Bürger ist.

Das Zauberwort heißt Bürokratie.
Der Mensch zählt nicht.
Der gesunde Menschenverstand zählt nicht.
Gerechtigkeit zählt nicht.

Die Bürokratie ist das heilige Buch Deutschlands, wichtiger als die Bibel.

Und der Bürger der es wagt sich gegen die Bürokratie zu stellen, weil er Dinge unsinnig findet, der wird gnadenlos in den Mühlen der Bürokratie auf das Unmenschlichste zermahlen.

Und der Bürger der denkt, er könne die Bürokratie nutzen um der Gerechtigkeit zu dienen, der bekommt von den Bürokraten gezeigt, das nur einer die Bürokratie nutzen darf, und das sind die Bürokraten.

So wird aus einem ehemals sinnvollem Machtinstrument ein Mißbrauchsinstrument, nicht mehr zum Nutzen der Bürger, sondern zum Schaden der Bürger.

Und noch brutaler gesagt, aber auch nur dann wenn man Deutscher ist, einen festen Wohnsitz hat, vielleicht noch einen Arbeitsplatz und/oder Familie, so das man a.) greifbar ist und b.) angreifbar ist.

Diesen Nachsatz, der hat einen tieferen Sinn, aber nur für die die meine Geschichte kennen.

Dr.Brosa kennt meine Geschichte, so das ich nicht weiter darauf eingehen will, aber ich hoffte auch einmal auf die Justiz, auf Gerechtigkeit, auf den Freiheitlich-Demokratischen Rechtsstaat für den ich einmal die Finger zum Eide erhoben habe und für den ich viele Jahre lang da war.
Der Erfolg war, als ich von einem ausländischen Mitbürger betrogen wurde, das ich letztendlich im Gefängnis saß.

Ich war viele Jahre lang Schikanen ausgesetzt, einer ungerechtfertigten Strafverfolgung, böswilligen Falschanzeigen und hatte mit (wieder mal) Hessischen Polizeibeamten zu tun, die letztendlich von dem betrügerischen Autohändler neue Autos "günstig" kauften und dann mich ins Gefängnis steckten weil ich weiter juristisch gegen den Mann vorging.

Ich habe meine Lehre daraus gezogen.
Es lohnt nicht an Gerechtigkeit zu glauben.
Es lohnt nicht dafür einzutreten.
Es lohnt nicht sich darüber Gedanken zu machen wo man was im Umfeld verbessern kann.
Man schadet sich nur.

was machen? Das machen:

xx 18.09.2005 - 05:54
ich sehe zwei wege aus der misere in mittelhessen.

der erste bedeutet einen langen atem haben und durch die gerichtsinstanzen marschieren. das kann schließlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gehen.
aus eigener erfahrung kann ich sagen, dass richterInnen in höheren instanzen schon mal die sache etwas objektiver sehen. In meinem fall hat das amtsgericht haft angeordnet, das landgericht hat dies bestätigt und das oberlandesgericht hat schließlich die haft aufgehoben, und beide vorherigen urteile als EINDEUTIG und OFFENSICHTLICH falsch bezeichnet.

Der zweite weg, den ich gegen verbrecherische beamte sehe ist ihnen eine falle zu stellen: ein gefakter sachverhalt, alles schön dokumentiert und heimlich mitgeschnitten. wenn die polizisten dann falsche aussagen machen, kann man dies schön beweisen und einen skandal draus machen..

viel glück!!

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Bitte Bild meiner Ergänzung herausnehmen.

Dragan Pavlovic 16.09.2005 - 18:19
Hallo,

ich habe eben eine Ergänzung zum Artikel  http://www.de.indymedia.org/2005/09/128253.shtml

gepostet mit einem Zeitungsausschnitt aus der Oberhessischen Presse. Ich bitte das Bild und die Bildunterschrift umgehend herunterzunehmen, da ich eventuell deswegen abgemahnt werden kann und keine Lust dazu habe.

Ich bitte darum!

Gruß, Dragan Pavlovic, HU-Marburg