Datenschutz ist passe in Nds. und anderswo
Auch in Nds. findet gerade ein so genannter "Mikrozensus" statt (BRD- und EU-weite Aktion). Ein Prozent der Haushalte müssen Fragen beantworten, die weit über den Fragenkatalog der Volkszählung 1983 und 1987 hinaus gehen.
Diese "eingeschränkte" (weil zahlenmäßig begrenzte) Volksbefragung dient nicht der Demokratie und ist möglicherweise nur eine "Gehorsamsübung".
Datenschutzrechtlich ist das höchst fragwürdig, was dort abgefragt wird.
Diese "eingeschränkte" (weil zahlenmäßig begrenzte) Volksbefragung dient nicht der Demokratie und ist möglicherweise nur eine "Gehorsamsübung".
Datenschutzrechtlich ist das höchst fragwürdig, was dort abgefragt wird.
Folgende Info erhielten wir von einem Menschen, der ab Juni 2005 vier Jahre lang (jährlich ein Mal) am "Mikrozensus" teilnehmen soll.
Grundlage: Bundes- und Landesgesetz(e) sowie EU-Recht, da EU-weit solche Befragungen stattfinden.
Nach Durchlesen der 150 Fragen auf 43 Seiten (+ vier Seiten Erläuterungen), stellt sich die Frage wozu es eigentlich Mitte der 1980er Jahre eine "Volkszählungsentscheidung" des BVerfG in KA gegeben hat (Recht auf "informationelle Selbstbestimmung").
Auch scheint das Steuergeheimnis keine Rolle mehr zu spielen (genaues Einkommen wird erfragt).
Man ist sogar verpflichtet den Namen und die Adresse des Arbeitgebers/Arbeitgeberin zu benennen (Frage 42 Seite 9).
Vor Gericht gibt es wenigstens noch die Möglichkeit der Aussageverweigerung. Diese wird einem nicht einmal punktuell eingeräumt, laut Mikrozensus-Erläuterungen (Ausnahme: einige erfragte Angaben sind "freiwillig").
Jeder betroffene Haushalt (= 1 % der Haushalte der BRD; "zufällig und repräsentativ" ausgewählt) bekommt eine Nummer, die sich in (Regierungs-)Bezirk, kleinerer "Auswahlbezirk" und Haushaltsnummer aufschlüsselt. So ist jede Antwort zu nahezu jeder Zeit und nahezu von Jeder/Jedem einem bestimmten Haushalt zuzuordnen.
Die Befragungsergebnisse sind für Politik, Verwaltung, Statistikämter und -Stellen der Länder, des Bundes und der EU, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Diese Stellen werten aus, bewerten und "arbeiten" mit den erhobenen Daten frei und fast unkontrolliert.
Der Fragebogen ist innerhalb einer Woche auszufüllen und an den "Erhebungsbeauftragten" zurück zu leiten (persönlich oder brieflich).
Etwa eine Woche bevor der Fragebogen vom "Erhebungsbeauftragten" abgegeben wurde, kündigte er sich per Brief an (Termin mit Uhrzeit)und schickte auch eine mehrseitige Erläuterung zum Mikrozensus mit. In dieser Erläuterung wird erklärt was warum gefragt wird und für wen das alles angeblich ist.
Zum Fragekomplex "Arbeitsplatz und Einkommen" heißt es dort: " Diese Daten dienen der Politik als Entscheidungshilfe in Arbeitsmarktfragen."
Das kann nur eine Verarschung sein: Dass wir 4,5 bis 5 Mio registrierte Arbeistslose haben, wissen doch schon alle. Welche Entscheidung zur Abschaffung der Arbeistlosigkeit würde verhindert werden, wenn niemand sich am Mikrozensus beteiligte?
In den Erläuterungen heißt es weiter: "Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheimgehalten."
"grundsätzlich" meint bei JuristInnen: "Es gibt Ausnahmen."
Ferner heißt es, dass zu wissenschaftlichen Zwecken die Einzelangaben zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn diese
"so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können."
Das heißt, dass alle Daten selbstverständlich technisch problemlos zugeordnet werden können. Der Missbraucher/Missbraucherin muss nur angeben, dass die Kosten für ihn/sie zu hoch seien und er/sie deswegen verspricht (wem eigentlich? dem Befragten???), keinen Missbrauch begehen zu wollen. Wer bitte schön entscheidet darüber welcher Aufwand gerechtfertigt ist?
Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema?
Welche Boykottmaßnahmen gab/gibt es?
Welche Möglichkeiten, des Protests, des Widerstands?
Unserer Meinung nach, darf diese Befragung so nicht durchgeführt werden.
Wir brauchen landesweiten Protest.
Grundlage: Bundes- und Landesgesetz(e) sowie EU-Recht, da EU-weit solche Befragungen stattfinden.
Nach Durchlesen der 150 Fragen auf 43 Seiten (+ vier Seiten Erläuterungen), stellt sich die Frage wozu es eigentlich Mitte der 1980er Jahre eine "Volkszählungsentscheidung" des BVerfG in KA gegeben hat (Recht auf "informationelle Selbstbestimmung").
Auch scheint das Steuergeheimnis keine Rolle mehr zu spielen (genaues Einkommen wird erfragt).
Man ist sogar verpflichtet den Namen und die Adresse des Arbeitgebers/Arbeitgeberin zu benennen (Frage 42 Seite 9).
Vor Gericht gibt es wenigstens noch die Möglichkeit der Aussageverweigerung. Diese wird einem nicht einmal punktuell eingeräumt, laut Mikrozensus-Erläuterungen (Ausnahme: einige erfragte Angaben sind "freiwillig").
Jeder betroffene Haushalt (= 1 % der Haushalte der BRD; "zufällig und repräsentativ" ausgewählt) bekommt eine Nummer, die sich in (Regierungs-)Bezirk, kleinerer "Auswahlbezirk" und Haushaltsnummer aufschlüsselt. So ist jede Antwort zu nahezu jeder Zeit und nahezu von Jeder/Jedem einem bestimmten Haushalt zuzuordnen.
Die Befragungsergebnisse sind für Politik, Verwaltung, Statistikämter und -Stellen der Länder, des Bundes und der EU, der Wirtschaft und der Wissenschaft. Diese Stellen werten aus, bewerten und "arbeiten" mit den erhobenen Daten frei und fast unkontrolliert.
Der Fragebogen ist innerhalb einer Woche auszufüllen und an den "Erhebungsbeauftragten" zurück zu leiten (persönlich oder brieflich).
Etwa eine Woche bevor der Fragebogen vom "Erhebungsbeauftragten" abgegeben wurde, kündigte er sich per Brief an (Termin mit Uhrzeit)und schickte auch eine mehrseitige Erläuterung zum Mikrozensus mit. In dieser Erläuterung wird erklärt was warum gefragt wird und für wen das alles angeblich ist.
Zum Fragekomplex "Arbeitsplatz und Einkommen" heißt es dort: " Diese Daten dienen der Politik als Entscheidungshilfe in Arbeitsmarktfragen."
Das kann nur eine Verarschung sein: Dass wir 4,5 bis 5 Mio registrierte Arbeistslose haben, wissen doch schon alle. Welche Entscheidung zur Abschaffung der Arbeistlosigkeit würde verhindert werden, wenn niemand sich am Mikrozensus beteiligte?
In den Erläuterungen heißt es weiter: "Die erhobenen Einzelangaben werden nach § 16 BStatG grundsätzlich geheimgehalten."
"grundsätzlich" meint bei JuristInnen: "Es gibt Ausnahmen."
Ferner heißt es, dass zu wissenschaftlichen Zwecken die Einzelangaben zur Verfügung gestellt werden dürfen, wenn diese
"so anonymisiert sind, dass sie nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft dem Befragten oder Betroffenen zugeordnet werden können."
Das heißt, dass alle Daten selbstverständlich technisch problemlos zugeordnet werden können. Der Missbraucher/Missbraucherin muss nur angeben, dass die Kosten für ihn/sie zu hoch seien und er/sie deswegen verspricht (wem eigentlich? dem Befragten???), keinen Missbrauch begehen zu wollen. Wer bitte schön entscheidet darüber welcher Aufwand gerechtfertigt ist?
Wer hat Erfahrungen mit diesem Thema?
Welche Boykottmaßnahmen gab/gibt es?
Welche Möglichkeiten, des Protests, des Widerstands?
Unserer Meinung nach, darf diese Befragung so nicht durchgeführt werden.
Wir brauchen landesweiten Protest.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
@MUK
Meine Tonne
Nidersachsen und Datenschutz
Formen des Protestes
erlogene Unabhängigkeit
Ein so genanntes "Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein" bietet sich als Info-Quelle für den Bürger (die Bürgerin) in Sachen Mikrozensus an: (Adresse: Holstenstraße 98, 24103 Kiel, fon: 0431-988-1207, fax: 0431-988-1223, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de
Wer im jährlich erscheinenden "Fischer-Weltalmanach" oder einfach im Telefonbuch nachschlägt, findet sehr schnell und einfach heraus, dass das Landeszentrum für Datenschutz S.-H." eine Regierungsstelle ist.
Siehe Telefonnummern.
0431-988-xxxx = Ministerpräsident (in Kiel).
0431-988-yyyy = "Landesministerium für Bla-bla" ... usw.
0431 988-1207 = das ominöse Unabhängige Zentrum f. Datenwirrwar in S.-H.
Wer macht sich da noch Sorgen um die Unabhängigkeit?
@holsteiner
Post nicht empfangen!
Aktueller TB des LfD Niedersachsen
Aus den Cuxhavener Nachrichten v. 27.09.04:
"Die 'kleinen Brüder' schauen nie weg: Kamera-Überwachung in Cuxhaven Videobeobachtung im öffentlichen Raum durch Private sg. - 'Big Brother is watching you' - das Schlagwort von der totalen Überwachung aus Orwells '1984' passt nicht auf Cuxhaven. Statt des einen großen Bruders sind es eher viele 'kleine Brüder', deren Kameras auf den öffentlichen Raum im Stadtgebiet blicken. (...) Und da anstelle der Polizei Private den öffentlichen Raum überwachen, stellt sich die Frage nach dem Datenschutz. Was mit den Aufnahmen der Kamera passiert, treibt auch Befürwortern der Kamera-Überwachung zur Verbrechensabwehr die Sorgenfalten ins Gesicht: 'Wer kontrolliert die Überwacher?', fragt Bernd Michaels vom kommunalen Präventionsrat und weiter: 'Man weiß nicht, wo die Daten landen und wie sie benutzt werden.' (...) Auch ein professioneller Überwacher wie Claus Nöckel von der Detektei Nöckel beobachtet den Umgang mit Bildern von privaten Überwachungskameras im öffentlichen Raum mit Skepsis. 'Es ist haarsträubend, wie leichtfertig mit Daten umgegangen wird', sagt der Detektiv, der im Auftrag seiner Kunden beispielsweise die Kameras beim Stadion am Meer aufgestellt hat. So würden mancherorts Videokopien von den Bildern der Überwachungskameras gezogen und mit nach Hause genommen oder es gebe Voyeurismus. Zu häufig fehlten beispielsweise die Schilder, die nach dem Bundesdatenschutzgesetz auf eine Videoüberwachung hinweisen müssen und wer diese durchführt, so Nöckel."
Presseartikel zum Thema
Nedden rügt zunehmende Ausforschung
Hannover (mak)
Der Landesdatenschutzbeuaftragte befürchtet eine schleichende Abschaffung von Bürgerrechten. "Die Befugnisse zur Überwachung und Ausforschung der Bürger haben ein Maß ereicht, wo Bürgerrechte stark beeinträchtigt werden", sagte Burckhard Nedden am Freitag bei der Vorlage seines Berichts für die Jahre 2003 und 2004. Nedden meinte, dass beim Kampf gegen den Terrorismus immer mehr Bevölkerungsgruppen zu Unrecht unter Generalverdacht gestellt würden. "Der Rechtsstatt ist dabei, sich von einem Schutz- zu einem Sicherheitsstaat zu wandeln", sagte Neden. Diese Entwicklung lasse sich auch nicht mit Terror- und Kriminalitätsgefahren rechtfertigen.
Der Datenschutzbeauftragte übte scharfe Kritik an der Landesregierung. "Bei der Ausweitung der Befugnisse der Sicherheitsbehörden nimmt Niedersachsen eine Spitzenstellung ein", sagte Nedden. Als Beispiel nannte er die vorsorgliche Überwachung von Telefonen, die nach dem neuen niedersächsischem Polizeigesetz erlaubt ist. "Das meiste passiert heimlich, ohne dass Betroffene davon erfahren", berichtete er. Nedden geht davon aus, dass eine zur Zeit vor dem Verfassungsgericht laufende Klage gegen das Polizeigesetz Erfolg haben wird.
Fragebogen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
hö ? — MUK
irgendwas — irgendwo