Presseerklärung zum Einreiseverbot in die Schweiz

Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 25.01.2003 00:32 Themen: Repression
Mit Empörung haben wir zur Kenntnis genommen, dass ein Mitglied unseres Bündnisses beim Grenzübertritt in die Schweiz, sowohl von Deutschen als auch von Schweizer Grenzbeamten, einer entwürdigenden Behandlung unterzogen wurde. Zudem wurde durch diese willkürliche behördliche Maßnahme das Recht des Betroffenen auf Freizügigkeit, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit ausgehebelt.
An alle PressevertreterInnen / Interessierten:

Im Einzelnen:
Am Freitag, dem 24.1.03, gegen 15 Uhr wurde einem Mitglied des "Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz" beim Grenzübergang Konstanz, die Einreise in die Schweiz verwehrt. Die besagte Person war auf dem Weg zur Demonstration gegen das Weltwirtschaftsforum (WEF) in Davos und hatte Mobilisierungsmaterial zu den Aktivitäten gegen die NATO-Sicherheitskonferenz in seinem Fahrzeug. Dieses Mobilisierungsmaterial - Flugblätter, Plakate, Zeitungen und Transparente -welches er beauftragt war im Namen des Bündnisses nach Davos zu transportieren, war Grundlage für die Schweizer Grenzbeamten ihn unverhältnismäßiger Maßnahmen zu unterziehen. Er selber wurde zweimal einer Ganzkörperuntersuchung unterzogen und sein Auto wurde penibel durchsucht. Anschließend wurde er als "unerwünschte Person" des Landes verwiesen, zudem wurde ihm angedroht, dass bei Zuwiderhandlung eine mehrtägige Haftstrafe, sowie eine einjähriges Einreiseverbot drohe.

Wir weisen darauf hin, dass besagtes Informationsmaterial seit Wochen im gesamten Bundesgebiet verteilt wird, sprich keinerlei rechtliche Bestimmungen verletzt und die Demonstration in Davos genehmigt ist. Trotzdem wurde ihm auf Grund des Informationsmaterials und der Tatsache, dass er auf die Demonstration wollte, die Einreise verweigert. Wir betrachten diese Vorgehensweise als Einschränkung von Freizügigkeit, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und behalten uns rechtliche Schritte offen. Zudem sehen wir uns durch die behördlichen Maßnahmen bei unserer Mobilisierung gegen die NATO-Sicherheitskonferenz eindeutig behindert.

Die Prozedur nahm jedoch nach Schweizer Zurückweisung auf deutscher Seite eine entwürdigende Fortsetzung. Empfangen von Bundesgrenzschutz und diversen Herren in Zivil, die sich nicht zu erkennen gaben, musste die Person sich völlig nackt ausziehen, sämtliche Körperöffnungen wurden durchleuchtet und die Unterwäsche "durchgeknetet". Jeweils ein Exemplar des Informationsmaterial wurde photographiert und sein Handy beschlagnahmt. Nach ca. 3 Stunden wurde die Person dann wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Willkür der staatlichen Behörden kennt im wahrsten Sinne des Wortes keine Grenzen, sondern sind wie in diesem Fall mal wieder bewiesen grenzübergreifend. "Offene Grenzen" für das freie Fluten des Kapitals, bei Protest gegen menschenunwürdige Politik gehen die Grenzbalken jedoch wieder runter.

München, 24.1.03, 23.30 Uhr,
Bündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
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Ergänzungen