Klage der Deutschen Bahn gegen Indymedia

Indymedia Netherlands 04.06.2002 11:46 Themen: Indymedia
Freie Meinungsaeusserung und die Grundlage des Internets in Gefahr

Die Deutsche Bahn will gegen Indymedia NL eine Einstweilige Verfuegung erlassen. Anlass hierfuer ist eine Seite bei Indymedia mit Links zu Mirror-Seiten der Website von "Radikal", einer Site von AktivistInnen, die Artikel mit Kritik an den Nuklearen Castortransporten der DB enthaelt. Diese Artikel sind nachrichten-relevant, da per richterlichem Beschluss der niederlaendische Internet-provider XS4ALL den Zugang zu diesen Seiten sperren musste.
Klage der Deutschen Bahn gegen Indymedia:
Freie Meinungsaeusserung und die Grundlage des Internets in Gefahr

Die Deutsche Bahn will gegen Indymedia NL eine Einstweilige Verfuegung erlassen. Anlass hierfuer ist eine Seite bei Indymedia mit Links zu Mirror-Seiten der Website von "Radikal", einer Site von AktivistInnen, die Artikel mit Kritik an den Nuklearen Castortransporten der DB enthaelt. Diese Artikel sind nachrichten-relevant, da per richterlichem Beschluss der niederlaendische Internet-provider XS4ALL den Zugang zu diesen Seiten sperren musste.

Inymedia selber publiziert auf seiner Site die zwei beanstandeten Artikel nicht. Auf den Seiten wird lediglich verwiesen auf andere (nicht durch Indymedia betreute) Websites, auf denen die Artikel publiziert sind. Dabei führen die Links auch nicht direkt zu den Artikeln selber, sondern lediglich zur Startseite von 'Radikal'. Eine InternetnutzerIn muss also nach dem Link von Indymedia NL noch mindestens zwei weiteren Links folgen um einen der beiden beanstandeten Artikel zu erreichen.

Entscheidend an diesem Fall ist der moegliche juristische Unterschied zwischen direkten und indirekten Links. Im Scientology-Fall im Juni 1999, beschloss der Richter, dass ein direkter Link ("der beim Aktivieren eine Vervielfaeltigung [des beanstandeten Artikels] auf dem Bildschirm des Nutzers bewirkt") gleichzustellen sei mit dem Publizieren des beanstandeten Artikels. ?ber indirekte Links hat der Richter damit kein Urteil gefaellt. Ein indirekter Link muesste anders behandelt werden, da dieser eben nicht "beim Aktivieren eine Vervielfaeltigung [des beanstandeten Artikels] auf dem Bildschirm des Nutzers bewirkt."

Falls der Richter keinen Unterschied macht zwischen direkten und indirekten Links, dann wird die Strafbarkeit in Zukunft von der Absicht, desjenigen der den Link setzt, abhaengen. Wird diese Absicht ein Grund fuer Strafverfolgungen, dann droht eine ernsthafte Beschraenkung der Freien Meinungsaeusserung und der Pressefreiheit. Faktisch wuerde dies ein Verbot von Quellenangaben bedeuten. Ausserdem waere eine Aussprache zugunsten der DB eine Unterminierung des Internets, da dessen Basis aus einem Netzwerk von Links besteht.

Der Fall wird am Dienstag, 4. Juni 2002 um 13.30 im Gericht Parnassusweg 222, Amsterdam verhandelt

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Ergänzungen

hintergrund

- 04.06.2002 - 14:06
die repression gegen diesen radi-link hat eine lange, sehr interessante geschichte. dazu empfehle ich den untenstehenden link

ich wusste garnicht,

04.06.2002 - 18:59
dass die deutsche bahn antideutsch ist

20. juni mehr

ff 04.06.2002 - 22:52
Sorry, mein Deutsch ist nicht so gut...

It's a meta-hyperlink-case

DB said in court that they didn't want to kill discussion on Indymedia.nl about the court sentence in the Xs4all-case (away 2 articles of Radikal). But, people reacting to that story have provided links to mirrors. And there was a call for creating more mirrors. Also someone described in detail how to get to mirrors that actually carry the forbidden two articles,

In defense Indymedia argued that hyperlinking to additional information in it self is not forbidden. Indymedia doesn't have the two texts on its website itself. There's not much jurisdiction on hyperlinking in the Netherlands.

The judge now has to decide if earlier jurisdiction about hyperlinking is as valid as it seems. There's also the European guideline about electronic commerce that the Dutch government should have included in national law before Jan 15., but failed to do so.

Indymedia-lawyer also pointed at practice in Germany and Austria that someone who provides hyperlink is not responsible for content of website that is being linked, unless the link involves frame linking or inline linking (when someone content 'zu eigen macht').

Judge Orobio de Castro will decide on June 20.

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BurkS 22.06.2002 - 00:10