Baden-Württemberg

Ein oberlandesgerichtlicher Griff in die Mottenkiste

 

 

 

Teil III meiner Serie bei den taz-Blogs zum Beschluß des Oberlandesgericht Stuttgarts in Sachen „Radio Dreyeckland“ ist erschienen.

 

 

Wie bereits an verschiedenen Stellen (zuletzt: publikum.net vom gestrigen Tage [08.07.2023]) berichtet, hat das Oberlandesgericht das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den Journalisten Fabian Kienert von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung durch Veröffentlichung eines Artikels (sic!) – nach zuvor gegenteiligem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe – Mitte Juni nun doch eröffnet.

 

 

Hier eine kurze Zusammenfassung meines taz-Blogs-Artikel, der nur einen Teil der möglichen Einwände gegen den OLG-Beschluß vorbringt (für weitere Einwände siehe bereits: de.indymedia vom 23.06.2023):

 

 

OLG-Beschluss mit Trick 17

 

 

Dass das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart – nach zuvor gegenteiliger Ent­scheidung des Landgerichts (LG) Karlsruhe – das Hauptverfahren jetzt doch eröffnet hat (s. z.B. golem.de und heise.de – jeweils vom 13.06.2023), kommt schon recht überraschend. Wir hatten zwar schon nach dem Beschluss des LG vor allzu viel Euphorie gewarnt [1], aber das ändert nichts daran, dass das Ganze ein ziemlich ungutes Geschmäckle hat.

 

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[*] Achim: Die einleitenden ca. 10 % des Textes, der Schlussabschnitt und politische Bewertungen sowie ein Teil der weiteren Formulierungen; dg: juristische Recherche und Formulierungen.

 

1 Siehe dazu

 

 

“public private security“ sofort stoppen!

Während die Stadtverwaltung Weil der Stadt (Region Stuttgart) ihre Bürgerinnen und Bürger immer noch(!) über die Befugnisse der privaten Citystreife - z. B. Personalienfeststellungen durch Firmenmitarbeiter/ -innen bei Ordnungsproblemen im öffentlichen Raum – im unklaren lässt, gibt es zu diesem Thema in Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) mehr Klarheit.

Wie nachfolgend zu lesen ist wurden die Bürgerinnen und Bürger in Schorndorf wenigstens über die "Spielregeln" zu Personalienfeststellungen durch Security-Personal (Sicherheitsfirma Bunk) medial aufgeklärt. In Weil der Stadt hält man sich zu diesem Thema sehr bedeckt: Die Stadtverwaltung der Keplerstadt “schwafelt“ diesbezüglich weiter herum und vermittelt den Eindruck das ihr die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger - bei der Privatisierung (“public private security“) der öffentlichen, kommunalen Sicherheit und Ordnung - im Wege stehen; die Stadtverwaltung der Keplerstadt hat bezüglich ihrer privaten Citystreife ganz eigene, kommerzielle Repressionsvorstellungen und beschwichtigt diesbezüglich sogar beim wichtigen Thema Datenschutz (EDV-gestützte Verarbeitung sensibler Bürgerdaten und Sachverhalte auf Firmenrechnern).

Generell muss die Privatisierung der öffentlichen, kommunalen Sicherheit und Ordnung – mit samt diesem “Befugniswildwuchs“ - sofort gestoppt werden, weil dieses PPP-Modell gegen den Grundgesetzartikel 33 Abs. 4 verstößt; public private security entpuppt sich mehr und mehr als bürgerrechtliches Versuchslabor, in dem die verbrieften bürgerlichen Grundrechte nicht das Papier wert sind, wenn kommerzielle Private regelrecht jagt auf ordnungsrechtliche Verfehlungen der Bürgerinnen und Bürger machen sollen, im Auftrag der kommunalen Ordnungsverwaltungen versteht sich!

Corps-Burg jetzt auch farbentragend

Jedes Jahr im Mai treffen sich in Weinheim tausende Verbindungsstudenten und deren "alte Herren" zur Weinheimtagung. Um alle Korporierten des Weinheimer Senioren-Convents gebührend zu begrüßen, wurde ihrer eigens errichteten Fake-Burg in der letzten Nacht ein neuer Anstrich verpasst.

Eine Warnung vor voreiliger Entwarnung und eine (weitere) erfreuliche Neuigkeit

 

Wie hier und anderer Stelle bereits mehrfach berichtet, ermittelte die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gegen zwei Journalisten des freien Freiburger Senders Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung (§ 85 Absatz 2 Strafgesetzbuch) (siehe z.B. express 3-4/2023 und contraste Mai 2023) und erhob schließlich Anklage gegen einen von beiden (EmRaWi vom 16.05.2023): Fabian Kienert – wegen Veröffentlichung dieses Artikels: https://rdl.de/beitrag/ermittlungsverfahren-nach-indymedia-linksunten-verbot-wegen-bildung-krimineller.

 

Dazu ist gestern eine Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ergangen und heute bekannt worden:

 

Aber zunächst einmal dazu,

Presseschau zur Anklage gegen einen Journalisten des Freiburger Radios Dreyeckland (RDL)

Bebilderung eines von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe kriminalisierten Artikels des Freiburger Senders Radio Dreyeckland. In der dortigen Beschriftung des Bildes wurde darauf hingewiesen, daß die im Bild zu sehende Parole bei einer Podiumsdiskussion zum Thema strittig blieb – eine Behauptung deren Wahrheit zu bezweifeln, ich keinen Anlaß habe.

 

Das nebenstehende Foto bebilderte auch bereits einen Artikel auf der Webseite von Radio Dreyeckland vom 30. Juli 2022.

 

  • Da die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, der Artikel-Autor habe sich die in dem Bild zu sehende Parole „zu eigen“ gemacht,

    und

  • da in dem Artikel der wahre Satz, Im Internet findet sich linksunten.indymedia.org als Archivseite, steht,

 

hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe jetzt Anklage gegen den Artikel-Autor erhoben. Er soll sich mit dem Artikel gemäß § 85 Absatz 2 Strafgesetzbuch wegen Unterstützung eines verbotenen Vereins (Vereinigung) strafbar gemacht haben. Bei dem unterstützten verbote­nen Verein soll es sich um die „Vereinigung ‚linksunten.indymedia‘“ handeln.

 

 

Erster Haken an der Anklage – das Bild war folgendermaßen beschriftet: „‚Wir sind alle linksunten‘ – ob dem so ist, war auch ein Streitpunkt auf der Podiumsdiskussion über das Verbot der Internetplattform.“ (Hv. hinzugefügt) – Worin soll also die Identifikation des Arti­kel-Autors mit der (das Zueigenmachen der) in dem Bild zu sehenden Parole liegen? Der Satz unter dem Bild ist rein deskriptiv; es wird sogar berichtet, daß die Parole bei der Podi­umsdiskussion umstritten war – und auch das Foto selbst ist rein deskriptiv und vermutlich sogar wahr – ich vermute: Die Parole war tatsächlich mal an der Wand – und ist es viel­leicht immer noch. [1] Das Foto dürfte also zur Stilrichtung „Realismus“ gehören. (Daß der Artikel-Autor auch die Parole an die Wand gesprüht habe, behauptet auch die Staatsan­waltschaft nicht.)

[BaWü] Mauern überwinden – Solidarität organisieren

Die Linke Bewegung sieht sich zunehmend mit staatlicher Repression konfrontiert. Das äußert sich in vermehrten Polizeiangriffen auf Demonstrationen, Gerichtsverfahren und nicht zuletzt häufigeren Haftstrafen. Auch in Baden-Württemberg steigt die Zahl der aus politischen Gründen Inhaftierten konstant. In Anbetracht der sich immer weiter zuspitzenden kapitalistischen Krise, kriminalisiert der Staat die Linke Bewegung, denn diese stellt eine potentielle Alternative jenseits von Ausbeutung und Unterdrückung dar. Am 18. März, dem Tag der politischen Gefangenen, gilt es daher Präsenz und unsere Solidarität zu zeigen: Vor den Knästen, gegen die staatliche Repression und für die Freiheit unserer Genoss:innen.

 

Repost: Taten statt Worte - Aufruf zu Aktionen rund um den AfD Landesparteitag

Da der Aufruf und die Zusammenstellung nach der Veröffentlichung gelöscht wurde hier nochmal.

 

 

(S) Angriff auf Denizbank #Fight4Revolution

In der Nacht auf den 30. April haben wir die Denizbank Filliale in der Stuttgarter City mit Farbflaschen in gelb, rot und grün angegriffen: Als Zeichen praktischer Solidarität mit der kämpfenden Widerstandsbewegung in Kurdistan und als Beispiel dafür, dass die kapitalistische Kriegsmaschine der Türkei international angreifbar ist: Die Financiers, kooperierende Unternehmen, staatliche Vertretungen etc.

AFD Unterstützung durch das Stadtmagazin

Stadtmagazin der Öhringer macht Werbung für die AFD

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