(Mz) Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung wegen Linksunten Artikel

Emailadresse: 
SPAMSCHUTZmenzel-fh@hotmail.deBITTEENTFERNEN
Regionen: 

Gestern stürmte die Kriminalpolizei und ein Staatsanwalt, in Unterstützung eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Mainz aus Wetzlar in das betreute Wohnen für Psychisch Kranke beim DRK in Mainz, der Sophie-Cahn-Strasse 2, 55122 Mainz noch vor Sonnenaufgang, um eine Hausdurchsuchung zu begehen und Technische Geräte zu beschlagnahmen.

Der Beschluss für die Hausdurchsuchung wurde vom Amtsgericht Wetzlar (in Hessen) ausgestellt. Mainz ist die Landeshauptstadt vom Bundesland Rheinland-Pfalz. Begründet wurde die Aktion folgend:

 

Der Beschuldigte ist verdächtigt, am 25.12.2015 in Herborn und Mainz auf der Internetplattform linksunten.indymedia.org einen Artikel veröffentlicht zu haben, in dem er die Polizeibeamten, die anlässlich einer Fahrkartenkontrolle in einem Zug in Herborn von der zu kontrollierenden Person erstochen bzw. lebensgefährlich verletzt wurden, u.a. als "bullenschweine!, dumm wie brot" und den Zugbegleiter als das "asoziale Schwein der Deutschen Bahn" bezeichnet zu haben.

 

Diese Handlung ist mit Strafe bedroht gemäß §§189, 185 StGB.

 

Der Tatverdacht beruht auf den bisherigen polizeilichen Ermittlungen.

 

Eine vorherige Anhörnung des Beschuldigten unterbleibt, da sie den Ermittlungszweck gefährden würde, § 33 Abs. 4 S. 1 StPO.

Es klingelt Sturm. Plötzlich stürmen mehrere Männer in mein Zimmer. Ich liege noch auf meinem Sofa, auf dem ich schlafe. Ein Bett habe ich nicht. Hektisch halten Sie mir den Beschluss vor die Nase. Erklären mir dass sie meine gesamten Computer- und technischen Geräte mitnehmen werden und man mich zwar nicht ins Gefängnis sperren werden möchte, aber mir mindestens 1 1/2 Jahre Bewährungsstrafe aufbrummen möchte.

 

Ein Beamter erlaubt mir einen Anwaltlichen Notdienst zu kontaktieren. Ich nehme das Angebot an. Ein mir unbekannter Rechtsanwalt erklärt mir dass ich mich nicht zur Sache äußern soll und schweigend die Durchsuchung hinnehmen soll.

 

Ich füge mich der Gewalt.

 

Es kommt doch noch zu einem Gespräch:

Der Staatsanwalt Herr Mies,  machte mir das Angebot mich auf den Vorwurf einzulassen mit dem Versprechen dafür zu sorgen dass ich dann meine technischen Geräte in 3-4 Wochen zurück zu erhalten, anstatt erst in frühstens 5 Monaten diese ausgewertet zu haben.  Er berichtet dass er am Tattag den ganzen Tag sich die Leiche des toten Beamten in Herborn auf dem Bahnsteig ansehen durfte. Es würde Strafmildernd angerechnet werden, wenn ich eine Aussage machen würde. Ich verweigere mich auf das Angebot einzulassen. Er droht mir nun offen in aller Härte die Ermittlungen zu beginnen und durchzuführen. Die Durchsuchung beginnt. Beschlagnahmt werden:

 

Ein Computer, ein Notebook, ein nicht internetfähiges Handy, eine Digitalcamera, und ein TV - Receiver (Leih- bzw. Mietgerät gabe von Kabel Deutschland / Vodafone) und ein USB Stick.

 

Ich bekomme von dem Beamten der mir die Nummer für den Anwalt gegeben hatte, der sich mir als Sachbearbeiter vorstellt, mehrere Dokumente vorgelegt. Ich verweigere die Unterschrift der Durchsuchungsbestätigung. Unterschreibe die Papiere auf denen die beschlagnahmten Geräte notiert sind. Immer noch schockiert von der Beschuldigung, erwähne ich in Richtung des Staatsanwalt Herrn Mies, dass ich keine "Verunglimpfung vom Andenken Verstorbener" erkennen kann in der Begründung. Herr Mies antwortet, dass ich ja auswandern kann. Ich kontere damit dass ich ein Problem mit dem Staat derzeit habe, nicht mit dem Land, und daher keinen Grund zum Auswandern sehen würde.

 

Nach Beendigung der Durchsuchung, ging die polizeiliche Maßnahme weiter. Meine Mitbewohner, beide ebenfalls psychisch Krank, wurden als Zeugen befragt. Laut Aussage eines der Beiden überlegte man sogar die beiden zur Verhöhrung mit aufs Revier zu nehmen. Einen Beschluss die beiden in die Ermittlungen mit einbeziehen zu dürfen, gab es nicht. Die beiden ließen sich freiwillig auf diese Behandlung ein.

 

Traumatisiert und geschockt blieb ich zurück.

 

Über Unterstützung würde ich mich sehr freuen.

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen