Fracking-Verbot im Baskenland

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In der Autonomen Gemeinschaft Baskenland (Araba, Bizkaia und Gipuzkoa) wurde über eine Volks-Gesetz-Initiative (ILP - Iniciativa Legislativa Popular) die Fracking-Praxis zwar nicht ausdrücklich aber doch faktisch verboten. 100.000 Personen in der CAV hatten mit ihren Unterschirften ein solches Gesetz gefordert. Verabschiedet wurde es letztendlich von der linksabertzalen EH Bildu, von den Sozialdemokraten und der rechten PP (in Spanien an der Regierung und Pro-Fracking) – eine überaus unübliche Konstellation. Es enthielten sich die rechtspopulistische UpyD und die regierende rechts-nationalistische PNV. Letztere hatte für ein Moratorium plädiert, was allerdings keinerlei rechtliche Sicherheit bieten würde. Hinter diesem scheinbar wohlwollenden Vorschlag versteckt sich allerdings der Eigennutz der PNV. Denn die baskische Regierung betreibt über die Sociedad de Hidrocarburos de Euskadi (SHESA) ein Subunternehmen, das die Fracking-Genehmigungen für Euskadi (Baskenland) kontrolliert. Auch hat die Regierung Karten im Spiel für eine Inspektion im nahe gelegenen Burgos.

Ursprünglich hatte die Volks-Gesetz-Initiative ein definitives Verbot von Fracking gefordert, nach dem Beispiel von anderen Autonomen Regionen des spanischen Staates. Diese regionalen Verbote wurden jedoch vom Verfassungsgericht wieder kassiert, weil Verbote die Entscheidungs-Kompetenzen der Regionen überschritten. Deshalb gingen die Initiatoren im Baskenland einen anderen Weg, um das selbe Ziel zu erreichen. Per Gesetz werden nämlich nun die Umwelt-Standards derart erhöht, dass Fracking zwar nicht verboten, aber doch unmöglich gemacht werde. Somit wurde eine Revision des Verfassungs-Gerichts umgangen, weil es sich um ausschließlich regionale Kompetenzen handelt.

Das Gesetz bezieht sich auf Gebiete mit Grundwasser-Vorkommen und auf solche, die nicht bebaubar sind. Gefordert wird eine grundsätzliche umwelttechnische Bewertung im Fall von Fracking-Projekten. Dafür werden die Standards im Umweltschutz-Gesetz angehoben. Generell werden – nach katalanischem Modell – verschiedene regional-autonome Gesetze verändert, die es faktisch unmöglich machen sollen dass ein Fracking-Projekt zugelassen wird.

Der Vorschlag eines 5-jährigen Moratoriums von Seiten der PNV wurde zurückgewiesen, weil es anfechtbar sei und juristische Unsicherheit provoziere. Von EH Bildu wurde betont, dass das Gesetz letztendlich auf eine Volks-Initiative zurück gehe, ein Moratorium könne jederzeit auch außerhalb der Gesetzes-Änderungen verkündet werden. Das Gesetzespaket entspricht somit den Vorstellungen der Plattform “Fracking Ez“ (Nein zu Fracking), die das Volks-Gesetz auf den Weg gebracht hatte. Mit der Verabschiedung des Gesetzpakets forderte die Plattform die baskische Regierung auf, all ihre Pläne in Richtung Fracking in die Schublade zu legen und entsprechende Haushaltsmittel zu streichen.

Von Seiten der PP hieß es, man habe immer darauf gesetzt “energetische Quellen zu erforschen und auszubeuten, aber nicht um jeden Preis“, man wolle in jedem Fall “die empfindlichsten Zonen“ schützen.

Das neue Gesetz beinhaltet den Vorschlag, das Boden-Gesetz zu reformieren, dass Fracking auf nicht bebaubarem Gebiet unmöglich gemacht werde. Ähnliches soll mit dem Wasser-Gesetz geschehen, wo es um den Schutz von Grundwasser-Vorkommen von mittlerer, hoher oder sehr hoher Empfindlichkeit geht. Inhalt ist auch die Vorgabe, dass bei Fracking-Anträgen nicht nur Bohrplatz für Bohrplatz geprüft werden soll, sondern die generelle Auswirkung auf die Umwelt insgesamt. Im Dezember war die Volks-Initiative gestartet worden, ihr Verlauf war komplizierter und langwieriger als gedacht, weil immer neu Gutachter/innen eingeladen waren und die Frist für Zusatzanträge drei Mal verlängert wurde. (Red.Baskinfo)

 

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