Harz 4 für privilegierte

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Ich möchte es nicht erleben, dass vor meinen Augen Menschen verhungern oder erfrieren. Leider passiert das sehr oft, wenn auch indirekt, weil Menschen die es einfach nicht schaffen den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder zu beschaffen, seelisch kaputt gehen und oft einen schnellen oder langsamen (durch Alkohol und andere Drogen, legale wie Psychopharmake oder illegale wie Heroin) Selbstmord wählen. Die Härte hier und heute ist oft nicht der Hunger und das frieren selbst, sondern die seelischen Verletzungen die mit dem mittellos sein verbunden sind. Sie Entwürdugung beim Amt, das Gefühl anderen zur Last zu fallen, die abfälligen Bliucke. Aber auch offene Gewalt und Demütigung, die zur Tagesordnung von Wohnungslosen und Mittellosen gehören.

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Neulich belauschte ich auf dem Markt 2 Frauen bei einem Gespräch. Sie unterhielten sich anscheinend über eine alte Bekannte oder Verwandte.

 

 

 

„Das ist doch traurig. Sitzt sie da an der Bushaltestelle mit 2 Plastiktüten. Traurig ist das!“

 

„Ja das ist furchtbar. Aber ich verstehe das nicht. Jeder Mensch kann doch Harz 4 beantragen und kann davon eine Wohnung bezahlen. Ich glaube manche wollen das gar nicht.“

 

„Ja ich glaube auch. Manche wollen das gar nicht. Da kann man nichts machen. Wenn sie das so will.“

 

 

 

Ich stand in Versuchung mich in das Gespräch ein zu mischen. Aber die Frauen waren schon im Gedränge verschwunden.

 

 

 

Ich kenne viele Menschen, die nicht in der Lage sind, Harz 4 zu beantragen.

 

Mir fallen auf Anhieb ein paar Gruppen ein:

 

 

 

Menschen die kein Deutsch können,

 

 

 

Menschen die nicht lesen und schreiben können,

 

 

 

Menschen die sensibel sind, (oft Künstlerinnen),

 

 

 

Menschen die keine Zeit für die Prozedur haben, weil sie arbeiten müssen (aber zu gering bezahlt werden um davon leben zu können) und darüber hinaus nicht genug Energie und Freizeit (zu den Öffnungszeiten) um den Ämterlauf zu bestehen.

 

 

 

Manchmal gibt es eine Kombination von mehreren Faktoren.

 

 

 

Oft endet das tödlich, wie in dem Fall einer Freundin von mir. Begabt, Abitur, aber Künstlerin und zu sensibel. Dabei hat sie oft eigenwillige Wahrnehmungen gehabt, war ein sehr ehrlicher Mensch und nicht in der Lage falsche Tatsachen vor zu spielen. Sie war absolut nicht in der Lage in diesem System eine Arbeitsstelle lange Zeit zu behalten. Obwohl sie es immer wieder probiert hat. Und noch weniger war sie in der Lage die Schikanen um Harz 4 aus zu halten.

 

 

 

Nach etlichen Jahren Chouch-surfen bei ihren zahlreichen Freundinnen und Freunden aus der Künstlerszene (sie hat kaum je einen Cent mit ihrer Kunst verdient obwohl niemand je an ihrem Können und Talent gezweifelt hat...) und etlichen dadurch verursachten Psychiatrie-Aufenthalten beging sie schließlich Selbstmord....

 

 

 

Im Moment versuchen wir seit August Harz 4 für eine Roma-Frau aus der Slowakei zu beantragen.

 

Immer wieder kommen Briefe, die sie weder lesen noch verstehen kann.

 

Aber selbst mit unserer Hilfe und etlichen Beratungsstellen die wir schon konsultiert haben (Wir versuchen nun einen Beratungsschein zu bekommen. Vielleicht klappt es mit Anwältin...), hat sie bis jetzt noch kein Geld bekommen. Da, wie es in den vielen Briefen immer wieder heißt: „Ihre Hilfsbedürftigkeit nicht unter Beweis gestellt sei“.

 

Ich glaube die ist erst unter Beweis gestellt (nach Ansicht der Herren und Damen vom Amt), wenn sie tot ist. So nach dem Motto: Nur eine tote Roma ist eine gute Roma.

 

Sie kann nicht nachweisen wo sie geschlafen hat, bevor sie bei uns ein gezogen ist. Wie denn auch. Unter der Brücke gibt es keinen Mietvertrag.

 

Sie kann nicht nachweisen wovon sie bis jetzt gelebt hat. Nein. Beim betteln bekommt man auch keine Quittung.... Das ist der reinste Zynismus von Sozialstaat zu reden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Ergänzungen

Hier ist von einem Anwalt die Rede, der bei der Antragstellung von ALG II behilflich sein soll. In einer Angelegenheit, in der es um die Betriebskostenabrechnung geht, beauftragte ich einen Anwalt für Sozialrecht. Die Angelegenheit ist seit März anhängig und jetzt sind mir die Leistungen verwehrt worden. Der Anwalt erschien nicht auf dem Jobcenter, obwohl er schriftlich eingeladen wurde. Ein neuer Termin beim Anwalt wurde verschoben. Desweiteren erfuhr ich, nach dem ich erklärte, in der Vergangenheit psychiatrisch stationär behandelt worden zu sein, daß sein Sohn gestorben sei. Bei den anderen geplatzten Terminen mit dem Anwalt, war es seine eigene Gesundheit, die als Grund für sein Fehlen herhalten mußte. Mit der Vollmacht von mir und der Kenntnis vom Ausbleiben der Leistungen, kann der Anwalt doch wohl schon tätig werden? Erklärt mir mal bitte einer Sozialrecht! Ich verstehe es nicht. Juristen in der Nähe wären nicht schlecht.
weg mit Hart IV