Stinkbombe auf rechtem „Kongress“ in Linz – Anklage und Prozess wegen versuchter Sprengung einer Versammlung

Themen: 
Regionen: 

 

Am 7. März 2017 müssen sich zwei Antifaschist_innen vor dem Bezirksgericht Linz für die Anklage der versuchten Sprengung einer Veranstaltung verantworten. Ihnen wird vorgeworfen, übelriechende Buttersäure beim rechtsextremen „Kongress zur Verteidigung Europas“ eingebracht und so versucht zu haben, selbigen zu sprengen.

 

Wer heut' den Identitären applaudiert, wär '33 mitmarschiert!

Am 29. Oktober 2016 fand in Linz der rechtsextreme „Kongress zur Verteidigung Europas“ statt, mitorganisiert von einschlägigen Gruppen wie beispielsweise der Identitären Bewegung Österreich, die Burschenschaft „Germania“, der Linzer Burschenschaft „Arminia Czernowitz“ und der rechten Zeitschrift „Neue Ordnung“. Trotz zahlreicher Kritik stellte das Land Oberösterreich die repräsentativen Redoutensäle als Veranstaltungsort zur Verfügung. Außerdem sicherte die Polizei den Kongress mit einem Großaufgebot ab und richtete eine Sperrzone ein, so dass Teile der Linzer Innenstadt nur für Kongressteilnehmende und Polizei zugänglich waren. Sogar die freie Presse wurde von dem "Kongress" ausgeschlossen.

Was diese Gruppen eint, ist die Sympathie für autoritäre und unterdrückende Machtformen, die durch Hass und Angst stabilisiert werden. Auch etablierte NGOs wie Amnesty International weisen darauf hin, dass sich der Faschismus global auf dem Vormarsch befindet und in westlichen Ländern ein Klima des Hasses und Sündenbockdenkens vorzufinden ist, wie zuletzt in den 1930er Jahren. Gewalt gegen Geflüchtete, Migrant_innen und Frauen* wird normalisiert und von der „Mitte der Gesellschaft“ zunehmend akzeptiert.

 

Zeichen setzen gegen dieses Klima aus Hass und Gewalt

Trotz der weitreichenden Sicherheitsvorkehrungen verbreitete sich kurz vor Beginn der Reden im Hauptveranstaltungssaal ein unangenehmer Geruch. In den Medien wurde von einem „Stinkbombenangriff auf rechten Kongress“ berichtet.

J. und S. wurden als Tatverdächtige vor Ort festgenommen und die nächsten 8 Stunden in Haft genommen. Am 7. März 2017 wird vor Gereicht die versuchte Sprengung einer Veranstaltung als Anklagepunkt verhandelt. Desweiteren droht ein zweites Verfahren wegen versuchter schwerer Sachbeschädigung.

Während rechtsextreme Hetze von der Staatsmacht geschützt wird, werden Antitaschist_innen von selbiger zunehmend kriminalisiert. Somit reiht sich dieser Prozess ein, neben ähnliche Verfahren, die ein abschreckendes Exempel statuieren sollen.
Diese Represion richtet sich gegen uns alle.

 

webadresse: 
Lizenz des Artikels und aller eingebetteten Medien: 
Creative Commons by-sa: Weitergabe unter gleichen Bedingungen