Vor kurzem mobilisierten wir für das Berufungsverfahren gegen eine Antifaschistin im Kontext einer Blockade des Hess-Marsches 2018. Die Vorwürfe wegen Vermummung und Widerstand wurden nun ohne Auflagen nach §153 StPO eingestellt.
Diesen Prozess haben wir geführt, weil wir einen Strafbefehl¹ nicht einfach hinnehmen wollten. Wir haben und werden die Repressionen, mit denen wir überzogen werden, nicht ohne Widerstand akzeptieren.