Repression

Der Freiheit und dem Leben so nah! Gericht entscheidet sich für Entlassung

 

Seit Oktober 1996 sitze ich in Haft, seit Sommer 2013 in Sicherungsverwahrung (SV). Nun stand die Prüfung der Frage an, ob ich entlassen werde. Das Landgericht Freiburg hat am 05.07.2023 entschieden, die weitere Unterbringung in der SV für erledigt zu erklären.

Infos zum Ablauf der Festnahme und der Hausdurchsuchung am 6. Juli in Leipzig

Wie bereits bekannt wurde, gab es erneut Maßnahmen im Zuge der Ermittlungen im Antifa-Ost Verfahren in Leipzig. Wir wollen noch einmal auf die genauen Abläufe der Maßnahmen eingehen und diese Teilen.

 

(LE) Zivile Polizist*innen und Fahrzeuge am 6. Juli

Rund um die Polizei-Maßnahmen am 6.7.2023 in Leipzig*, die im Zusammenhang mit dem Antifa-Ost Verfahren standen, sind einige Beobachtungen gemacht worden.

Grundrechte-Report 2023 – eine Rezension!

 Seit 1997 dokumentieren verschiedenste Bürgerrechtsorganisationen in ihren Jahresberichten den zweifelhaften Umgang des Staates mit den Grundrechten. Vor wenigen Wochen erschien des Jahresbericht 2023 und bezeugt in 38 Beiträgen wie staatliche Institutionen, Gerichte und Politik mit verfassungsrechtlich verbürgten Grund- und Menschenrechten verfahren, diese aushöhlen und immer und immer wieder brechen.

 

Gemeint sind wir Alle! Interview zum Antifa Ost Verfahren

Mitte Februar haben wir, der EA Berlin, einen Podcast mit drei Berliner Verteidiger*innen des AntifaOst-Verfahrens aufgenommen.

[S] Farbe für das französische institut

 

Als kleiner symbolischer solidarischer Gruß an die kämpfenden Jugendlichen auf den Straßen Frankreich, wurde in der Nacht vom 9. auf den 10. Juli in Stuttgart das Französische Institut eingefärbt.

 

Entflammt in den Banlieus von Paris breitete sich in den letzten Tagen eine Protestwelle auf den Straßen im ganzen Land wie ein Fächenbrand aus. Die Wut der prekarisierten und von Rassismus und Polizeigewalt betroffenen v.a. Jugendlichen äußert sich in Straßenkämpfen mit „Sachbeschädigungen“ und Angriffe auf die Polizei.

 

Auslöser ist der Mord an dem 17 jährigen Nahel durch einen Bullen. Wie mindestens 13 weitere Menschen allein nur dieses jahr wurde er bei einer Verkehrskontrolle regelrecht hingerichtet. Nur durch ein Handyvideo konnten die dreckigen Lügen der Cops überhaupt aufgedeckt werden. Die haben sich als Opfer dargestellt um den kaltblütigen Mord zu vertuschen. Die Aussage, sie hätten in Notwehr handeln müssen, ist damit klar widerlegt. Der Cop bedroht Nahel, er würde sich eine Kugel fangen, bevor er ihn dann tatsächlich erschießt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Ein Tanz mit der Zeit. Grußwort Jahr 7

 

Grußwort aus dem Nirgendwo, Jahr 7

 

 

[Switch off the System] Die Repression gegen Klimaaktivist*innen soll nicht unbeantwortet bleiben

In den vergangenen Monaten wurde die Repression gegen Klimaaktivist*innen in Deutschland permanent verschärft. In der medialen Berichterstattung bekommt dabei vor allem die Letzte Generation (LG) die größte Aufmerksamkeit. Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft München wegen Bildung einer sogenannten kriminellen Vereinigung, Hausdurchsuchungen, Präventivhaft wegen Sitzblockaden usw ... Jetzt hat die Berliner Staatsanwaltschaft angekündigt, in Zukunft Strassenblockierer*innen im sogenannten Schnellverfahren abzuurteilen. Die Strafprozessordnung ermöglicht dem Justizapparat dieses Vorgehen, wenn die Vorwürfe gegen die Beschuldigten "aufgrund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet" sind.

Ein oberlandesgerichtlicher Griff in die Mottenkiste

 

 

 

Teil III meiner Serie bei den taz-Blogs zum Beschluß des Oberlandesgericht Stuttgarts in Sachen „Radio Dreyeckland“ ist erschienen.

 

 

Wie bereits an verschiedenen Stellen (zuletzt: publikum.net vom gestrigen Tage [08.07.2023]) berichtet, hat das Oberlandesgericht das strafrechtliche Hauptverfahren gegen den Journalisten Fabian Kienert von Radio Dreyeckland wegen angeblicher Unterstützung einer verbotenen Vereinigung durch Veröffentlichung eines Artikels (sic!) – nach zuvor gegenteiligem Beschluß des Landgerichts Karlsruhe – Mitte Juni nun doch eröffnet.

 

 

Hier eine kurze Zusammenfassung meines taz-Blogs-Artikel, der nur einen Teil der möglichen Einwände gegen den OLG-Beschluß vorbringt (für weitere Einwände siehe bereits: de.indymedia vom 23.06.2023):

 

 

Andreas Krebs hat seinen Hungerstreik (HS) erfolgreich beendet

Der Langzeitgefangene Andreas Krebs war seit 27.06.2023 im Hungerstreik und hat ihn am Dienstag, den 4.Juli erfolgreich beendet.

 

Andreas ist insgesamt seit 23 Jahre in deutschen und zuletzt in italienischen Knästen.

 

Am 17.05.23 wurde er endlich nach Deutschland überstellt. Allerdings ist er erst mal nach München gebracht worden. Nach einer langen Tortur ist er am 13.06.23 in Berlin Moabit angekommen. Er durfte aus Italien lediglich Handgepäck mitnehmen. Ob und wann er seine restlichen Sachen bekommt, ist noch unklar.

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