Repression

[LE] Kundgebung und solidarische Prozessbegleitung am 25.08.23 – „Euer Gericht hält uns nicht auf“

Am 25.08.2023 um 9 Uhr ist am Amtsgericht Leipzig eine Genossin wegen ihrer Tätigkeit als Anmelderin von zwei Demonstrationen im Jahr 2020 angeklagt. Sie hatte zunächst Strafbefehle in Höhe von 5850 Euro erhalten, gegen die sie sich nun vor Gericht zur Wehr setzt. Kommt deshalb am 25.08.23 um 8 Uhr zur Kundgebung vor dem Amtsgericht oder beobachtet und begleitet den Prozess kritisch ab 9 Uhr im Gerichtssaal. Die Genossin freut sich über solidarische Personen im Publikum.

Anquatschversuch in Dresden

Anquatschversuch in Dresden

Der Kampf geht weiter – gegen die Zustände in der JVA Ravensburg

Der Kampf geht weiter - gegen die Zustände in der JVA Ravensburg

Vor einigen Monaten haben 34 Gefangene der JVA Ravensburg durch ein Beschwerdeschreiben auf die dortigen Zustände aufmerksam gemacht.

Siehe Bericht vom 02.06.23:

https://de.indymedia.org/node/283131

Mittlerweile haben einige Zeitungen berichtet, es wurden Interviews geführt, und mit einer Kundgebung vor der JVA auf die Zustände und die Beschwerde der Gefangenen aufmerksam gemacht.

Aufruf zur Kundgebung:

https://de.indymedia.org/node/283448

Bericht:

https://de.indymedia.org/node/284867

 

Damit ist es allerdings noch nicht getan. Auch wenn die Anstaltsleitung die Vorwürfe geprüft haben will, vieles von sich weist und von Meinungsverschiedenheiten zwischen Anstaltsleitung und Gefangenen spricht hat sich leider noch nicht viel geändert.

Das alles wundert uns jedoch nicht, die Bedingungen in deutschen Knästen sind eng verbunden mit Schikane, Regel und Zwang, von gebrochen werden und Konditionierung, von Sanktionen und Isolation.

Der Knast ist in Deutschland aktuell das härtest Mittel der Repression und spiegelt kapitalistische Ausbeutung und Unterdrückung in ihren Extremen wieder und dient in letzter Konsequenz zu dieser Aufrechterhaltung.

Das bestätigt sich auch darin, dass Briefe an die Gefangenen in denen die Presseberichte zu den Beschwerden thematisiert oder angehängt waren einbehalten wurden, da sie die Ordnung der JVA gefährden würden.

Deshalb wenden sich Jo und zwei weitere Gefangene mit einem weiteren Brief an die Presse, welcher unten angehängt ist...

 

 

Warum Antifaschist:innen ganz sicher nicht den CSD "angreifen"

Am Samstag, den 29. fand in Stuttgart die große „Politparade“ zum CSD statt. Wie üblich waren wir anwesend, haben mitprotestiert und mitgefeiert. Dieses Jahr gab es erfreulicherweise eine viel deutlichere sichtbare Beteiligung von progressiven und linken queeren Menschen als bisher.
Während der gesamten Parade wurde die explizit linke Beteiligung sehr gut aufgenommen und der Bereich, in dem wir liefen, wurde stetig größer. Gegen Ende liefen rund 700 Menschen allein in diesem Block. Offensichtlich gibt es bei vielen Menschen das Bedürfnis an der Pride nicht nur erreichte Erfolge zu feiern, sondern auch weiterhin bestehende queerfeindliche Verhältnisse zu benennen, für ihre Überwindung einzustehen und sich gegen eine zunehmende Kommerzialisierung des CSDs auszusprechen.

Privatisierung polizeilicher Arbeit: Hessische Polizei ignoriert OLG-Entscheidung

Im Hessischen Neu-Isenburg schickt die Polizei einen privaten Sicherheitsdienst, den Rhein-Main Sicherheitsdienst (RMS GmbH), los um Ordnungsprobleme wie z. B. Ruhestörungen im Stadtgebiet zu unterbinden. Dies ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt/ Main vom 3.1.20 rechtlich gar nicht möglich, weil es sich dabei um hoheitliche Aufgaben handelt; der Artikel 33 Abs. 4 Grundgesetz (GG) ist diesbezüglich sehr eng auszulegen befand damals der zuständige Richter.

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen nur behördliche Amts-/ Hoheitsträger, z. B. von Polizei und Ordnungsämtern, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingreifen, weil nur sie über entsprechende hoheitliche Eingriffsbefugnisse verfügen. Ein privater Sicherheitsdienst verfügt selbst im öffentlichen, kommunalen Auftrag über keine Sonderrechte und hat de facto nur die Rechte die allen Bürgerinnen und Bürgern zustehen: Die sogenannten Jedermannsrechte. Und auch noch wichtig hierbei: Private Sicherheitsdienste sind den Bürgerinnen und Bürgern – im öffentlichen Raum – nicht weisungsbefugt; sie dürfen auch nicht um die Vorlage des Personalausweises bitten oder Platzverweise erteilen. Somit scheidet die angestrebte Feststellung von Ordnungswidrigkeiten durch Private komplett aus.

Nach der o. a. Gerichtsentscheidung ist “public private security“ (private City-Streifen/ Sicherheitsfirmen im Auftrag von Stadt-/ Gemeindeverwaltungen) in Hessen verboten, weil dieses PPP-Modell im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung rechtswidrig ist.

“(…) Laut Polizeidirektor Jürgen Moog benötigen private Sicherheitsdienste auch für ihre bloße Anwesenheit auf öffentlichen Straßen und Plätzen eine rechtliche Grundlage. Die gebe es jedoch nicht. Streifengänge seien laut Gesetz "hoheitliches Handeln", das alleine der Polizei und Ordnungsbehörden vorbehalten bleibe. Bereits mehrfach habe das hessische Innenministerium diese Auffassung in Schreiben an Städte und Gemeinden klar vertreten. (...)“ (Frankfurter Rundschau, 2.2.19)

In Neu-Isenburg agieren Polizei & RMS GmbH also eindeutig rechtswidrig (weil ohne rechtliche Grundlage), selbst wenn die private City-Streife die Bürgerinnen und Bürger zu Ordnungsproblemen nur belehrt!

[S] Linker Jugendblock auf dem CSD 2023 in Stuttgart / Statement gegen Polizeigewalt und für Antifaschismus

700 Menschen beteiligten sich beim CSD 2023 im linken, antifaschistischen und antikapitalistischen Jugendblock der Organisationen Die Linke, Linksjugend (solid), Revolution, SDAJ, Die Falken und Queer & Revolutionär Stuttgart.

 

[Kolumbien] Simón Trinidad hofft auf den totalen Frieden von Gustavo Petro

Der ehemalige Guerillero der FARC-EP, Simón Trinidad, hofft auf eine Rückkehr nach Kolumbien im Kontext des totalen Friedens von Präsident Gustavo Petro.

Antifa Ost: Nach der Urteilsverkündung ist vor dem Prozess

Im Folgenden möchten wir ein kurzes Update zur Urteilsverkündung und den darauf folgenden Tagen geben. Hierbei gehen wir auf das Strafmaß und die absurden Begründungen ein, sowie auf die Revision und die vielschichtige Solidarität.

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