[MH] Wissollstraße - Zwangsräumung !?

Wissollstraße 21.03.2014 14:03 Themen: Freiräume Soziale Kämpfe
Eigentümerin Tengelmann will Fakten schaffen – Räumungstermin angesetzt

In der Auseinandersetzung um den Abriss von drei Häusern an der Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr versucht die Eigentümerin Tengelmann aufs Tempo zu drücken. Die Bewohner des Hauses Wissollstraße 55 erhielten nun Post vom Gerichtsvollzieher. Dieser kündigt sich für den 09.04.2014 zur Räumung des Hauses an.
Seit zwei Jahren will der Konzern, zu dem auch die Ketten KiK, Obi, Kaisers u.a. gehören, die drei Altbauhäuser abreißen. Sie stehen in Mülheim Speldorf in direkter Nachbarschaft der Tengelmann Hauptzentrale, gegenüber ihrem Prestigeobjekt dem “Klimasupermarkt” und passen dort nun wohl nicht mehr ins optisch repräsentative Konzept. In dieser Zeit wurden leider bereits zwei der drei Häuser leergezogen. Immer noch bewohnt ist das Haus Wissollstraße 55. Es wurde 1995 besetzt, nachdem Tengelmann es damals lange leerstehen ließ. Infolge der Besetzung konnte schnell ein Mietvertrag abgeschlossen werden. Seitdem wird das Haus durchgehend von einer Wohngemeinschaft bewohnt. Diese wehrt sich seit Bekanntwerden der Abrisspläne gemeinsam mit Unterstützer*innen gegen den drohenden Verlust der Häuser.

Im vergangenen Dezember reichte Tengelmann schließlich Räumungsklage gegen die Mieter der Wissollstraße 55 ein. In diesem Verfahren erging erst vor zwei Wochen das Urteil am Amtsgericht Mülheim. Obwohl die betroffenen Mieter umgehend ankündigten ihre Möglichkeiten für ein Berufungsverfahren mit ihrem Anwalt zu prüfen, erhielten sie nun bereits Post vom Gerichtsvollzieher der sich für Mittwoch den 9. April zur Räumung ankündigt. Der angeblich so sozial geführte Konzern Tengelmann, hat also nicht einmal die Zeit die rechtlich vorgesehene Berufungsfrist von einem Monat abzuwarten, bevor der Gerichtsvollzieher beauftragt wird um die unerwünschten Mieter räumen zu lassen.
Im Gegenteil: Es hat den Anschein, dass Tengelmann alles daran setzt Fakten zu schaffen um einem Berufungsverfahren aus dem Weg zu gehen. Das dürfte damit zu tun haben, dass schon beim Amtsgerichtsverfahren die von den Konzernvertretern vorgebrachten Begründungen der Räumungsklage mehr als dürftig waren. Sowohl die grundsätzliche Begründung, als auch die Zustellung der Kündigungen und das Einhalten der korrekten gesetzlichen Fristen blieben vor Gericht strittig. Leider folgte der zuständige Richter allzu leicht der Eigentümerseite und gab der Klage statt.
Folglich legen die Bewohner*innen gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung ein. Wenn es Tengelmann nun darauf anlegt, dieses Urteil vorläufig zu vollstrecken, die Wohngemeinschaft Wissollstraße 55 räumen zu lassen und anschliessend abzureißen, drängt sich der Eindruck auf, dass es der Konzern auf eine eventuelle Abweisung der Räumungsklage im Berufungsverfahren am Landgericht lieber nicht mehr ankommen lassen will. Würde dort entsprechend entschieden, nachdem das Haus bereits abgerissen wurde, hätte dieser “Erfolg” für die Bewohner*innen natürlich nur noch einen theoretischen Wert.
Um das zu verhindern wird zeitgleich mit der Berufung ein Antrag auf Vollstreckungsschutz des Amtsgerichtsurteils beim Landgericht gestellt.
Die Bewohner*innen und Unterstützer*innen der Wissollstraße werden auch weiterhin juristisch und politisch für den Erhalt der drei Häuser kämpfen. Gemeinsam wehren wir uns gegen die unsoziale und arrogante Haltung von Tengelmann, mit der ein weiterer Teil bezahlbarer und sozial genutzter Wohnraum in Mülheim zerstört werden soll.

Sollte es wider Erwarten und trotz aller juristischer Bemühungen bei der Räumungsankündigung bleiben, rufen wir euch auf:
Kommt am Mittwoch den 09.04.14 um 8 Uhr in die Wissollstraße 55. Lasst uns gemeinsam und massenhaft die Zwangsräumung verhindern!
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