Ticker für den 21.12. in Hamburg
Dies wird der Info Ticker auf indymedia für die Demonstration in Hamburg am 21.12.2013. Bis dahin wird hier nix passieren. verlinkt ihn euch und haltet die Ergänzungen bitte von SPAM frei. Danke
Ticker - füllt sich erst am 21.12.
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Ergänzungen
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OHA
http://www.mopo.de/polizei/passanten-verletzt-vermummte-greifen-davidwache-an,7730198,25701990.html
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Und für Leute mit Radioempfänger bzw. Netzzugang, ab 10 Uhr wird auch Radio FSK wieder live berichten:
Antenne: 93,0 MHz (in Hamburg)
Kabel: 101,4 MHz (im Hambueger Stadtgebiet)
MP3-Stream: http://stream.fsk-hh.org:8000/fsk.mp3.m3u
OGG-Stream: http://stream.fsk-hh.org:8000/fsk.ogg.m3u
Nur "Sichtungen" KEINE Durchsuchungen zulässi
Danach sind keine Durchsuchungen, sondern lediglich sog. Sichtungen zulässig
Das wird die staatlichen Schlägerbanden natürlich nicht weiter interessieren.
Aber doch gut für unser Selbstbewußtsein
Zitat:
Eine Norm, die wie § 4 Abs. 2 PolDVG HA verdachtsunabhängige Identitätskontrollen in Gebieten ermöglicht, in denen nach konkreten Lageerkenntnissen voraussichtlich Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen werden (sog. Gefahrengebiete), ist bei restriktiver Auslegung verfassungskonform.
Während eine Durchsuchung nach allgemeinem Polizeirecht eine konkrete Gefahr voraussetzt, ermöglicht § 4 Abs. 2 PolDVG HA eine verdachtsunabhängige Inaugenscheinnahme von Sachen. Diese Inaugenscheinnahme darf deshalb nicht in gleicher Weise wie die Durchsuchung in die Privatsphäre des Betroffenen eingreifen, sondern muss sich auf eine Betrachtung der mitgeführten Sachen beschränken. Ein Abtasten oder der Einsatz von Detektoren oder Spürhunden ist davon nicht umfasst.
Für ein Aufenthaltsverbot nach § 12b Abs. 2 SOG müssen bei Bekanntgabe des Verbots konkrete Tatsachen die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer Straftatbegehung rechtfertigen. Die Zugehörigkeit zum linken Spektrum, die Eintragung in einer polizeilichen Datenbank als “Straftäterin links motiviert” oder ein allgemein verbal aggressives Verhalten reichen dafür nicht aus.
Eine Ingewahrsamnahme zur Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots setzt die Rechtmäßigkeit (nicht nur die Wirksamkeit) des Aufenthaltsverbots voraus.
VG Hamburg, Urt. v. 2.10.2012, 5 K 1236/11
Alles ruhig bisher...
Erste Demo
500 Leute bei Lampedusa Kundgebung
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Super Aktion gestern vor der Davidwache
Echt klasse...wenn es nach Euch gehen würde, wäre Deutschland schon längst in der Hand von Schlägertrupps und wir hätten einen Unterdrückerstaat a la Putin.
Lustig
Frage
Der Tag ist bald vorbei. Wann startet denn der Ticker???