Später Sieg für Atomkraftgegner im Nordosten

Prozessbesucher 29.11.2013 12:13 Themen: Atom Repression
Heute am 28.11.2013 wurde vorm Amtsgericht Ribnitz-Damgarten (MV) die Hauptverhandlung gegen zwei Castorgegner aus Rostock geführt. Ihnen wurde vorgeworfen, dass Sie sich der Straftat der Nötigung schuldig gemacht hätten, indem sie durch Anketten an die Gleise zwischen Rostock und Stralsund den Schienenverkehr behinderten. Dadurch hatten sie gegen den Castor-Transport im Februar 2011 von Karlsruhe ins Zwischenlager Lubmin protestiert. Die Verhandlung endete nach etwa 2 Stunden mit Freispruch.
Nach wohlüberlegter Abwägung von älteren Urteilen, der aktuellen politischen und gesellschaftlichen Situation (Atomausstieg, Fukushima etc.) sowie unter Beachtung der Aktenlage, kam Richter Neumann schon im Vorfeld der Hauptverhandlung zu der Einschätzung, dass der Vorwurf der Nötigung nicht zu halten sei. Es wurde allerdings ein Ausweichen auf den Vorwurf „Störung öffentlicher Betriebe“ erwogen. Der Richter legte zu Anfang der Sitzung jedoch weitschweifig dar, dass auch dieser Vorwurf unter den gegebenen Umständen unhaltbar sei, weil es zu keiner substantiellen Veränderung des Gleises, sprich Sabotage, kam. Für ihn war die Aktion auch eindeutig als politische Versammlung zu werten, und demnach durch das Grundrecht gedeckt. Dem entsprechend schnell wurde das zu erwartende Urteil auf Freispruch, noch bevor es zu einer Beweisaufnahme, und zur Anhörung der Staatsanwaltschaft kam, in den Raum gestellt. Die Beweisaufnahme wurde auf Wunsch der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, vertreten durch Herrn Stahl, nur der Form halber, zügig abgehandelt. Diese erschöpfte sich im Vorlesen der Anklageschrift. Die ursprünglich als Zeugen vorgesehenen beiden Polizisten wurden nicht vorgeladen, und folglich nicht angehört.
Aber sowohl die Angeklagten als auch die Verteidigung durch Cécil Lecomte, als Laienverteidigerin und Dieter Magsam, einen einschlägig bekannten und erfahrenen Anwalt der Antiatombewegung, ließen es sich nicht nehmen, ihre politische Attitüde in eindringlicher und interessanter Weise in den Prozess einzubringen. Und nicht zuletzt durch das Äußern seiner persönlichen Meinung durch den Richter und seinem Sympathie-Bekenntnis gegenüber den Taten der Angeklagten, wurde die Verhandlung stark politisch aufgeladen, und war spannend bis in die letzte Minute, obwohl das Urteil schon zu Beginn quasi feststand. Absolutes Highlight war das Schlusswort des Richters: „Ich werde ihnen keine vä­ter­li­chen Rat­schlä­ge geben, dass sie so etwas nicht wie­der tun sol­len. Was sie da ge­macht haben ist völ­lig in Ord­nung und sie haben sich etwas ge­traut, was sich viele Men­schen nicht trau­en zu tun.“ Dem konnte der mit ca. 35 interessierten, kritischen Menschen gefüllte Besucherraum nur mit Applaus begegnen.
Einen weiteren Grund für die Spannung lieferte die Staatsanwaltschaft, die sich auch bis zum Ende der Verhandlungssitzung nicht auf eine Einstellung des Verfahrens einlassen wollte. Ein Antrag auf Einstellung wurde schon vor der Hauptverhandlung mehrfach durch einen der Angeklagten und auch den Richter selbst gestellt. Dass Staatsanwalt Stahl bis zum Ende an seiner Forderung nach einer Verurteilung nach dem Sabotageparagraphen §316 b StGB (Störung öffentlicher Betriebe) festhielt, legt die Vermutung nahe, dass er einer vorgesetzten Weisung unterstellt war, den Prozess zu einem Grundsatzurteil in einer Berufungsverhandlung zu führen. Dies ist, unserer Einschätzung nach, aus Sicht der Strafjustiz notwendig, um eine leichtere Verurteilung derartiger Protestformen durchzusetzen. Denn durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist der Nötigungsvorwurf in dieser Funktion weggefallen. Herrn Stahls Stellungnahme, es sei eine „symbolische Verurteilung“ notwendig, um zukünftig von der Begehung solcher Straftaten abzuschrecken, konterte einer der Angeklagten damit, dass er bisher dachte, dass es in einem Rechtsstaat keine solchen symbolischen, sprich politischen Urteile geben könne. Und so entstand bald der Eindruck, dass der einzige „Angeklagte“ im Saal, der Herr Staatsanwalt selbst ist, was sich der andere Angeklagte nicht nehmen ließ, klar auszusprechen. Auf dessen weitere Frage hin, ob der Staatsanwalt nach seiner eigenen Überzeugung handele, oder auf Weisung von Vorgesetzten, ließ sich letzterer auf eine Antwort hinreißen: Er könne durchaus freie Entscheidungen treffen, müsse aber die entsprechenden Konsequenzen tragen. So viel Offenheit klang fast wie das erleichternde Ausschütten einer Seelenlast. Man könnte auch Jammern sagen.
Doch die Staatsanwaltschaft wird es nicht so leicht haben mit der Beantragung der Berufung vor der nächsten Instanz. Eine solche setzt nämlich eine ausreichende „Wichtigkeit“, also Verfolgung öffentlicher Interessen voraus, die sich u.a. an der Höhe des Strafmaßes orientiert. Diese dürfte im vorliegenden Fall viel zu gering sein.
Es wird also spannend bleiben. Und wir werden weiter berichten. Weitere Infos unter lubminnixda.blogsport.de
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen