Duisburger Polizei zieht alle Register

Antirepressionsgruppe Mülheim 30.09.2013 18:24 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Die Duisburger Polizei hat heute einmal mehr unter Beweis gestellt, dass ihnen wenig an einer Aufklärung der Vorfälle des 23.08.2013 gelegen ist, als vielmehr an einer Kriminalisierung von Bewohnern des Hauses „In den Peschen 3- 5“ und deren vermeintlichen Unterstützer_innen.
Heute morgen erhielten mindestens 2 Personen Besuch zu Hause: Sie wurden von Polizeibeamt_innen aufgefordert, diesen zur ED- Behandlung zu folgen. Vor, während und nach der ED- Behandlung wurden die Personen zu den Vorkommnissen befragt. Für den Fall, dass die Personen nicht anzutreffen gewesen wären, oder aber sich geweigert hätten, hatten die Beamt_innen auch gleich den entsprechenden Haft- und Durchsuchungsbefehl des Duisburger Amtsgerichtes bei sich. Dabei werden auch völlig unbeteiligte Menschen herangezogen und kriminalisiert. Deswegen: Passt auf euch auf, räumt mal zu Hause auf, und lasst euch nicht verunsichern.

Wenn ihr als Beschuldigte zur Polizei geladen oder „gebeten“ werdet, gilt: Keine Aussage, keine Unterschrift, nur die Personalien angeben, und das wars. Bei einer ED- Behandlung gilt auch: keine Aussage, keine Unterschrift, aber Widerspruch, und den protokollieren lassen. Wenn ihr als Zeug_in geladen werdet, müsst ihr nur der Ladung zur Staatsanwaltschaft folge leisten. Dort habt ihr aber kein Aussageverweigerungsrecht, es sei denn, ihr würdet euch oder nahe Angehörige belasten. Nehmt vorher Kontakt zur Rechtshilfegruppe oder zu eine_r Anwält_in auf, und macht von der Vernehmung ein Gedächtnisprotokoll. Auch damit wendet ihr euch bitte an eine Antirepressionsgruppe, z.B. die EA`s oder die lokalen Antirepressionsgruppen.

Wir werden in Kürze hierzu einen längeren Artikel verfassen.

Antirepressionsgruppe Mülheim
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Ergänzungen

Vielleicht

.. 01.10.2013 - 08:53
wäre es noch ganz interessant zu erfahren, was denn eigentlich am 23.8. vorgefallen ist...

bitte klarstellen

x 01.10.2013 - 09:14
kein mensch muss vorladungen der bullen folge leisten. auch nicht als beschuldigte_r.
man muss noch nicht mal absagen. zuhause bleiben und nettere sachen machen!
einte antirepressionsgruppe sollte das wissen!

Vielleicht

01.10.2013 - 09:17
Vielleicht sollte hier nix dazu stehen, was da vorgefallen ist/sein könnte, denn: Anna und Arthur haltens Maul.

Was da vorgefallen ist

Antirepressionsgruppe Mülheim 01.10.2013 - 15:28
Was am 23.08.2013 vorgefallen ist, weiss derzeit keine_r so genau, mit Ausnahme der Betroffenen. Und das ist gut so und einzig und alleine dem "Maul halten" zu verdanken. Was aber darüber geschrieben wird, kann in einem kurzen Pressespiegel zusammen gefasst werden:
 http://de.indymedia.org/2013/08/347901.shtml
 http://de.indymedia.org/2013/08/347900.shtml
 http://de.indymedia.org/2013/08/347889.shtml
 http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-stuermt-duisburger-roma-haus-nach-angriff-auf-buerger-id8354475.html
 http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vermummte-attackierten-buerger-nach-gespraechsrunde-zum-roma-haus-id8355188.html
 http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-fahndet-mit-foto-nach-angreifern-vom-duisburger-problemhaus-id8411680.html
 http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/50510/2541811/pol-du-rheinhausen-landfriedensbruch-und-widerstand

Und nun, liebe_r X, les dir bitte den Artikel nochmal sorgfältig durch. Selbstverständlich muss niemand zur Polizei, wenn die einen Bettelbrief schreibt von wegen, dass man doch bitte einmal vorbei kommen solle zur Aussage. Aber: Bei einer Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung sieht das schon anders aus, insbesondere dann, wenn diese richterlich angeordnet wird. Aber darum geht es auch nicht. Ich zitiere aus dem Artikel "Heute morgen erhielten mindestens 2 Personen Besuch zu Hause: Sie wurden von Polizeibeamt_innen aufgefordert, diesen zur ED- Behandlung zu folgen. Vor, während und nach der ED- Behandlung wurden die Personen zu den Vorkommnissen befragt. Für den Fall, dass die Personen nicht anzutreffen gewesen wären, oder aber sich geweigert hätten, hatten die Beamt_innen auch gleich den entsprechenden Haft- und Durchsuchungsbefehl des Duisburger Amtsgerichtes bei sich." Damit meinen wir auch, was wir schreiben: Es standen Polizisten vor der Tür, und die hatten einen entsprechenden Beschluß dabei. Da gibt und gab es auf die schnelle keine juristische Handhabe gegen, und eine tatsächliche auch nicht, ausser: nichts sagen, nichts zustimmen, nichts unterschreiben, Widerspruch einlegen.

Heute Treffen

Antirepressionsgruppe Mülheim 01.10.2013 - 15:29
Heute Abend treffen sich alle Betroffenen im AZ Mülheim. Zeitpunkt 20 Uhr.

Liebe Antirepressionsgruppe

x 01.10.2013 - 21:16
So. Ich habe den Artikel nochmal sorgfältig gelesen. Ich habe ihn übrigens auch beim ersten mal nicht einfach nur überflogen.

Gelesen habe ich auch dieses mal Folgendes:

"Wenn ihr als Beschuldigte zur Polizei geladen oder „gebeten“ werdet, gilt: Keine Aussage, keine Unterschrift, nur die Personalien angeben, und das wars."

Mit richterlichem Beschluss Zuhause abgefangen zu werden, würde ich jetzt nicht "Vorladung" nennen.
Außerdem differenziert ihr ja auch noch ausdrücklich:

"Bei einer ED- Behandlung gilt auch:..."

Egal, wie oft ich das jetzt noch lese: es bleibt zumindest unpräzise formuliert.

liebe grüße