Duisburger Polizei zieht alle Register
Die Duisburger Polizei hat heute einmal mehr unter Beweis gestellt, dass ihnen wenig an einer Aufklärung der Vorfälle des 23.08.2013 gelegen ist, als vielmehr an einer Kriminalisierung von Bewohnern des Hauses „In den Peschen 3- 5“ und deren vermeintlichen Unterstützer_innen.
Heute morgen erhielten mindestens 2 Personen Besuch zu Hause: Sie wurden von Polizeibeamt_innen aufgefordert, diesen zur ED- Behandlung zu folgen. Vor, während und nach der ED- Behandlung wurden die Personen zu den Vorkommnissen befragt. Für den Fall, dass die Personen nicht anzutreffen gewesen wären, oder aber sich geweigert hätten, hatten die Beamt_innen auch gleich den entsprechenden Haft- und Durchsuchungsbefehl des Duisburger Amtsgerichtes bei sich. Dabei werden auch völlig unbeteiligte Menschen herangezogen und kriminalisiert. Deswegen: Passt auf euch auf, räumt mal zu Hause auf, und lasst euch nicht verunsichern.
Wenn ihr als Beschuldigte zur Polizei geladen oder „gebeten“ werdet, gilt: Keine Aussage, keine Unterschrift, nur die Personalien angeben, und das wars. Bei einer ED- Behandlung gilt auch: keine Aussage, keine Unterschrift, aber Widerspruch, und den protokollieren lassen. Wenn ihr als Zeug_in geladen werdet, müsst ihr nur der Ladung zur Staatsanwaltschaft folge leisten. Dort habt ihr aber kein Aussageverweigerungsrecht, es sei denn, ihr würdet euch oder nahe Angehörige belasten. Nehmt vorher Kontakt zur Rechtshilfegruppe oder zu eine_r Anwält_in auf, und macht von der Vernehmung ein Gedächtnisprotokoll. Auch damit wendet ihr euch bitte an eine Antirepressionsgruppe, z.B. die EA`s oder die lokalen Antirepressionsgruppen.
Wir werden in Kürze hierzu einen längeren Artikel verfassen.
Antirepressionsgruppe Mülheim
Wenn ihr als Beschuldigte zur Polizei geladen oder „gebeten“ werdet, gilt: Keine Aussage, keine Unterschrift, nur die Personalien angeben, und das wars. Bei einer ED- Behandlung gilt auch: keine Aussage, keine Unterschrift, aber Widerspruch, und den protokollieren lassen. Wenn ihr als Zeug_in geladen werdet, müsst ihr nur der Ladung zur Staatsanwaltschaft folge leisten. Dort habt ihr aber kein Aussageverweigerungsrecht, es sei denn, ihr würdet euch oder nahe Angehörige belasten. Nehmt vorher Kontakt zur Rechtshilfegruppe oder zu eine_r Anwält_in auf, und macht von der Vernehmung ein Gedächtnisprotokoll. Auch damit wendet ihr euch bitte an eine Antirepressionsgruppe, z.B. die EA`s oder die lokalen Antirepressionsgruppen.
Wir werden in Kürze hierzu einen längeren Artikel verfassen.
Antirepressionsgruppe Mülheim
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
Ergänzungen
Vielleicht
bitte klarstellen
man muss noch nicht mal absagen. zuhause bleiben und nettere sachen machen!
einte antirepressionsgruppe sollte das wissen!
Vielleicht
Was da vorgefallen ist
http://de.indymedia.org/2013/08/347901.shtml
http://de.indymedia.org/2013/08/347900.shtml
http://de.indymedia.org/2013/08/347889.shtml
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-stuermt-duisburger-roma-haus-nach-angriff-auf-buerger-id8354475.html
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/vermummte-attackierten-buerger-nach-gespraechsrunde-zum-roma-haus-id8355188.html
http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/polizei-fahndet-mit-foto-nach-angreifern-vom-duisburger-problemhaus-id8411680.html
http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/50510/2541811/pol-du-rheinhausen-landfriedensbruch-und-widerstand
Und nun, liebe_r X, les dir bitte den Artikel nochmal sorgfältig durch. Selbstverständlich muss niemand zur Polizei, wenn die einen Bettelbrief schreibt von wegen, dass man doch bitte einmal vorbei kommen solle zur Aussage. Aber: Bei einer Vorladung zur Erkennungsdienstlichen Behandlung sieht das schon anders aus, insbesondere dann, wenn diese richterlich angeordnet wird. Aber darum geht es auch nicht. Ich zitiere aus dem Artikel "Heute morgen erhielten mindestens 2 Personen Besuch zu Hause: Sie wurden von Polizeibeamt_innen aufgefordert, diesen zur ED- Behandlung zu folgen. Vor, während und nach der ED- Behandlung wurden die Personen zu den Vorkommnissen befragt. Für den Fall, dass die Personen nicht anzutreffen gewesen wären, oder aber sich geweigert hätten, hatten die Beamt_innen auch gleich den entsprechenden Haft- und Durchsuchungsbefehl des Duisburger Amtsgerichtes bei sich." Damit meinen wir auch, was wir schreiben: Es standen Polizisten vor der Tür, und die hatten einen entsprechenden Beschluß dabei. Da gibt und gab es auf die schnelle keine juristische Handhabe gegen, und eine tatsächliche auch nicht, ausser: nichts sagen, nichts zustimmen, nichts unterschreiben, Widerspruch einlegen.
Heute Treffen
Liebe Antirepressionsgruppe
Gelesen habe ich auch dieses mal Folgendes:
"Wenn ihr als Beschuldigte zur Polizei geladen oder „gebeten“ werdet, gilt: Keine Aussage, keine Unterschrift, nur die Personalien angeben, und das wars."
Mit richterlichem Beschluss Zuhause abgefangen zu werden, würde ich jetzt nicht "Vorladung" nennen.
Außerdem differenziert ihr ja auch noch ausdrücklich:
"Bei einer ED- Behandlung gilt auch:..."
Egal, wie oft ich das jetzt noch lese: es bleibt zumindest unpräzise formuliert.
liebe grüße