UN: striktes militärisches Gewaltverbot!

Peter Weber 24.09.2013 12:01 Themen: Antifa Globalisierung Militarismus SiKo München Weltweit
„Kriege sind grund­sätzlich verboten“ ... Wenn die USA Syrien bombardieren, verstößt das gegen das Völkerrecht. Auch die Drohung, Krieg zu führen, sei durch die UN-Charta nicht gedeckt. Auch das vielzitierte UN-Mandat gibt es nicht, so der Völkerrechtler Tobias Pflüger. Herr Pflüger, die USA haben Syrien mit Krieg gedroht. Dürfen Staaten Kriege führen? Nein. Das Völkerrecht, in diesem Fall die UN-Charta, ist eindeutig: In Artikel 2 Ziffer 4 der Charta der Vereinten Nationen steht ein striktes militärisches Gewaltverbot.
In der Deklaration über die Prinzipien des Völkerrechts von 1970 heißt es ebenfalls, dass jeder Staat die Pflicht hat, jede Androhung oder Anwendung von Gewalt gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates zu unterlassen. Außerdem ist dort klargestellt: „Ein Angriffskrieg stellt ein Verbrechen gegen den Frieden dar, für das Verantwortlichkeit nach dem Völkerrecht besteht.“ Welche Rolle spielt denn dann ein UN-Mandat: Ist dieses notwendig, um ein Land angreifen zu können? Grundsätzlich gilt: Angriffe sind verboten. Was die letzten Jahre entstanden ist, ist, dass bei militärischen Interventionen, die vor allem westliche Staaten durchführen wollten, egal mit welcher auch noch so dubiosen Begründung, versucht wurde (und wird) ein Votum des UN-Sicherheitsrates einzuholen. Dieses muss dort dann ohne Gegenstimme auch nur eines der ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates erfolgen. Kann ein Land auch ohne UN-Mandat entscheiden, ein anderes anzugreifen? Nein, vom Völkerrecht her gesehen eindeutig nein. Ein solcher Angriff ist eindeutig völkerrechtswidrig. ............... more ....... von Tobias Pflüger  http://www.imi-online.de/2013/09/23/kriege-sind-grund%C2%ADsaetzlich-verboten/
Public Domain Dedication Dieses Werk ist gemeinfrei im Sinne der Public Domain
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen