Fackelzug rund um Wiener Justizanstalt

Komitee für politische Grundrechte 17.09.2013 18:44 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Yusuf Tas und Özgür Aslan wurden im Zuge eines Auslieferungsantrages der deutschen Behörden in Österreich verhaftet und befinden sich seit knapp 50 Tagen im Hungerstreik.BRENNPUNKT GEFÄNGNIS Yusuf Tas und Özgür Aslan sind zwei linke Migranten, die in seit vielen Jahren in Österreich leben und sich politisch gegen Rassismus, Repression und Unterdrückungspolitik stellen.Sie haben vor allem an den Protesten gegen die NSU-Morde teilgenommen und werden nun u.a. sogar wegen der Mitorganisierung eines Konzerts von Grup Yorum mit dem Titel "Eine Stimme und ein Herz gegen Rassismus" in Oberhausen im April diesen Jahres beschuldigt, eine ausländische terroristische Vereinigung (§129b) in Deutschland zu unterstützen. An dem Konzert nahmen 15.000 Menschen teil und es wurde -in Anwesenheit von Angehörigen- Gerechtigkeit für die Opfer der NSU gefordert.
FACKELDEMO RUND UM DIE JUSTIZANSTALT JOSEFSTADTLandesgerichtsstraße 11, 1080 WienYusuf und Özgür sind seit fast 50 Tagen in der Wiener Justizanstalt Josefstadt im Hungerstreik!Yusuf Tas ist ein anerkannter politischer Flüchtling aus der Türkei, der seit 20 Jahren in Österreich lebt.Özgür Aslan lebt seit 1997 als Sohn einer Arbeiterfamilie in Österreich.Als freiwillige Aktivisten des progressiven Migrantenvereins “Anatolische Föderation” setzen sich Yusuf und Özgür seit Jahren für die Gleichberechtigung von MigrantInnen in Europa ein, bekämpfen mit legalen und demokratischen Mitteln rassistische Politik und neonazistische Übergriffe und prangern diese öffentlich an.Sie wehren sie sich gegen ihre Auslieferung nach Deutschland, wo ihnen ein politischer Prozess nach dem Paragraphen §129-b droht- dem Zwillingsparagraphen des §278 in Österreich.FREIHEIT FÜR YUSUF UND ÖZGÜR!DIE AUSLIEFERUNG AN DEUTSCHLAND MUSS GESTOPPT WERDEN!Komitee für die Verteidigung politischer Grundrechte
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Ergänzungen

Prozess in Düsseldorf

hamburg@political-prisoners.net 17.09.2013 - 22:11
Die Bundesrepublik Deutschland gegen Faruk Ereren – Prozessbericht vom 6.9.2013
Geschrieben von: Eugen Hardt, Linke Zeitung
Bereits in der Türkei war Faruk für 9 Jahre während des Militärputsches 1980 eingesperrt. Er bekämpfte als radikaler Linker das türkische Regime. Im Knast wurde er unzählige male gefoltert. Nach seiner Entlassung flüchtete er wegen seiner angegriffenen Gesundheit ins Ausland und wurde 2007 in Hagen festgenommen.

Das erste Verfahren
Von Januar 2009 bis Ende September 2011, also fast 2 ¾ Jahre, dauerte das Verfahren gegen Faruk vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.
Gegen Faruk wurde im Laufe des Prozesses zwar der § 129b-“Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland" fallen gelassen, aber mit Hilfe von Zeugen-Aussagen, die unter Folter zu Stande kamen, wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er angeblich die Verantwortung für den Tod zweier Polizisten in Istanbul im Jahre 1993 übernommen haben soll.
Am 6. Mai begann das Revisionsverfahren gegen Fauk Ereren vor dem OLG Düsseldorf. Der beantragten Revision wurde aufgrund der widersprüchliche Aussage des Zeugen im 1. Prozeß stattgegeben.

In der Verhandlung vom 6.9. ging es um die Befragung des Zeugen Gün durch die vorsitzende Richterin Havliza und die Bundesanwaltschaft. Der Zeuge kam in Begleitung von wechselnden Teams Zivilpolizisten und nahm im Zeugenstand Platz. Im Gegensatz zur Befragung des Zeugen Demir am vergangenen Verhandlungstag wurde er durch grosse schwarze Stellwände vor den Blicken der Öffentlichkeit abgeschirmt, weil er sich seit 1995 im Zeugenschutzprogramm befindet. Das ergibt nicht unbedingt Sinn, da man ihn beim Betreten und Verlassen des Saales genau sah.

Der Zeuge Gün ist ein türkischer Anwalt, der wie der Zeuge Demir im „Rechtsbüro des Volkes“ (eine Art türkischer Rote Hilfe) zwecks Verteidigung von Verfolgten arbeitete.

Es beginnt die Befragung des Zeugen durch Richterin Havliza. Ihr ist bewusst, dass in der Türkei gefoltert wird und dass unter Folter gemachte Aussagen wertlos sind. Deshalb befragt sie den Zeugen dazu. Er soll gesagt haben, er wolle die Organisation (Dev-Sol - türkische marxistisch-leninistische Organisation) verlassen, da er Angst vor Folter habe. Er habe bei der Polizei Angaben zur Organisation gemacht. Sie will wissen, ob er bei der Polizei eventuell falsche Angeben gemacht hat, Wunschantworten gegeben hat.

Zeuge:
Ich habe nichts Falsches gesagt, habe aber nur zu weniger Wichtigem Aussagen gemacht. Ich weiss, dass es Geständige gibt, die bewusst falsch antworten. Diese habe ich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit kennengelernt.

Die Frage bleibt offen, wie glaubwürdig diese Aussage ist angesichts der türkischen Folterpolizei, seiner erklärten Angst vor deren Methoden und der Tatsache des seit 1995 laufenden Zeugenschutzprogramms. Selbstverständlich wird dieser Zeuge immer erklären, dass alle seine Aussagen bei der Polizei nichts als die Wahrheit sind und völlig ohne jeden Druck zustande gekommen sind.

Nun befragt ihn die Richterin zur Jugendorganisation Genc.

Richterin:
Was war die Aufgabe von Genc ?

Zeuge:
Es war deren Aufgabe, Jugendliche für den revolutionären demokratischen Kampf zu gewinnen.

Richterin:
Gab es auch militärische Einheiten ?

Zeuge:
Es gab bei Genc keine bewaffneten Einheiten, keine Waffen. Maximal gab es Prügeleien mit politischen Gegnern.

Hintergrund der Befragung der Richterin ist, dass Faruk zu Lebenslänglich wegen Mordes verurteilt wurde, weil er aus Deutschland den Auftrag zum Mord an zwei Polizisten erteilt habe. Ziel der Befragung ist, den Zeugen dazu zu bringen zu bestätigen, dass Faruk genau dies getan hat.

Richterin:
Kennen Sie eine Person namens Malik ?

Zeuge:
Ja. Eine Person mit diesem Namen hat diverse politische Papiere unterzeichnet. Es handelt sich um den Decknamen von Faruk. Allerdings wusste ich das damals nicht.

Richterin:
Wann haben sie das erfahren ?

Zeuge:
Im Zuge der polizeilichen Ermittlungen wurde Malik als Faruks Deckname dechiffriert.

An dieser Stelle macht der Zeuge gar keine Aussage auf Grund eigenen Erlebens, sondern gibt Behauptungen der Polizei als Tatsache aus. Richtig wäre allein die Aussage gewesen, dass der Zeuge weiss, dass die Polizei behauptet, Malik sei Faruks Deckname.

Richterin:
Kannten Sie Faruk persönlich ?

Zeuge:
Er war mein Mandant zu Beginn meiner Anwaltstätigkeit 1992 im Verfahren gegen die Dev-Sol.


Richterin:
Wussten Sie, dass es in der Organisation eine hochrangige Person namens Malik gab ?

Zeuge:
Davon habe ich erst nach dem „Putsch“ (Politischer Richtungswechsel in der Dev-Sol) erfahren. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich keinen persönlichen Kontakt mehr zu ihm.

Nun scheint für die Richterin geklärt zu sein, dass Faruk alias Malik in der Dev-Sol eine führende Rolle innehatte. Der Zeuge macht aber erneut eine Aussage auf Grund von Hörensagen.

Nun geht es um die Tätigkeit des Zeugen im Rechtsbüro des Volkes.

Richterin:
Sie haben im Rechtsbüro des Volkes Verfahren für die Organisation geführt. Hatten Sie weitere Aufgaben ?

Zeuge:
Ich war für den demokratischen Bereich verantwortlich.

Richterin:
Kannten Sie führende Parteimitglieder ?

Zeuge:
Ja, aber nur bezogen auf den demokratischen Bereich. Ich konnte nicht viel tun, war nur etwas behilflich. Es gab eine Telefonnummer in Europa.

Eine Steilvorlage für die Richterin. Eine Telefonnummer in Europa ! Ihrem Denken liegt eine grotesk verzerrte Vorstellung von der Arbeit einer revolutionären politischen Organisation zugrunde. Sie stellt sich eine Zentrale irgendwo in Europa vor, die per Telefon Anweisungen, insbesondere zu Mord und Terroranschlägen gibt. Sie begreift nicht, dass es der Organisation um politische Arbeit ging, dass vom türkischen Terrorregime verfolgte Genossen notgedrungen teilweise im Ausland leben mussten und vor allem, dass der allein mit „demokratischem Kampf“ befasste Zeuge Gün nichts anderes tat, als Berichte von Demos, politischen Aktionen etc. nach Europa per Telefon zu übermitteln, damit die europäische Öffentlichkeit davon erfährt.

Richterin:
Aus welchem europäischem Land war die Telefonnummer ?

Zeuge:
Das weiss ich nicht mehr. Es hat mich auch nicht interessiert.

Richterin:

Wann und warum haben Sie dort angerufen ?

Zeuge:
Bei wichtigen Ereignissen, wenn es z.B. Tote gab. Ich habe Infos weitergeleitet. Wohin diese weitergeleitet wurden weiss ich nicht. Wenn Antworten kamen stammten diese von der Führung.

Richterin:
Wussten Sie, wo sich das Zentralkomitee aufhielt ?

Zeuge:
Im Prinzip in der Türkei, vorübergehend auch im Ausland.

Richterin:
Hielt sich Malik im Ausland auf ?

Zeuge:

Das wusste ich damals nicht. Ich habe erst später erfahren, dass er sich auch im Ausland aufhielt, 1-2 Monate nach dem „Putsch“.

Richterin:
Woher haben Sie es erfahren ?

Zeuge:
Ich hatte keine direkten Quellen. Ich habe es aus Dokumenten erfahren, von denen ich durch polizeiliche Ermittlungen erfuhr. Ich habe es vermutet, geschlussfolgert.

Richterin:
Aber eindeutig !?

Zeuge:
Ich kann das nicht 100%tig sagen. Es war meine Meinung.

Richterin:

Wussten Sie, dass sich Malik in Deutschland aufhielt ?

Zeuge:
Ich wusste das nicht.

Richterin:
Was waren das für Dokumente, von denen Sie im Zuge der polizeilichen Ermittlungen Kenntnis erhielten ?

Zeuge:

Es handelte sich um internen Schriftverkehr der Organisation und um Aussagen Verhafteter.

Richterin:

Wussten Sie, welche Funktion Malik innerhalb der Organisation hatte ?

Zeuge:
Das wusste ich nicht.

Richterin:
Haben Sie davon etwas gehört ?

Zeuge:
Davon habe ich auch nichts gehört.

Bei der Befragung wird deutlich, dass der Zeuge nicht das Geringste mit militanten Aktionen zu tun hatte, sondern allein für den „demokratischen Bereich“ zuständig war. In dieser Funktion kannte er weder führende Parteimitglieder noch war er in Interna involviert.
Von weitergehenden Dingen hat er allein durch polizeiliche Ermittlungen Kenntnis, d.h. diesbezügliche Aussagen haben nichts mit einer Zeugenbefragung zu tun, es sei denn man geht davon aus, dass polizeiliche Ermittlungsergebnisse nicht hinterfragbare Tatsachen sind.

Die Richterin beisst sich an der Telefonnummer fest. Der politische Kampf bzw. der Terror der türkischen Militärregierung interessiert sie nicht. Sie interessiert sich allein für den bewaffneten Kampf der Dev-Sol gegen die Militärdiktatur, was für sie Terrorismus, nicht etwa Befreiungskampf ist.

Richterin:
Welche Entscheidungsbefugnisse hatte die Führung im Ausland ?

Zeuge:
Die Verantwortlichen vor Ort hatten eigene Entscheidungskompetenz. Die Führung befasst sich nur mit allgemeinen, übergeordneten Dingen und mit wirklich wichtigen Angelegenheiten, wie Bestrafung von Mitgliedern, Ausschlüssen etc.

Richterin:
Wurden bewaffnete Aktionen nur nach einem OK der Führung durchgeführt ? Gab es dazu Anrufe aus Europa ?

Zeuge:
Das war nicht mein Metier.

Richterin:
Die Führung im Ausland hat den bewaffneten Kampf vorgegeben ?

Zeuge:
Es war nicht so, dass die Führung Rahmenanweisungen gegeben hat. Wenn dann wurden konkrete Anweisungen gegeben.

Richterin:
Es gab also konkrete Aufträge zu bewaffneten Aktionen ?

An dieser Stelle greift der Anwalt Faruks ein und wirft der Richterin Beeinflussung des Zeugen zu Spekulationen vor und beanstandet die Frage.
Immerhin hat der Zeuge wiederholt erklärt, ausschließlich am demokratischen Kampf beteiligt gewesen zu sein und wird dennoch von der Richterin bedrängt zu erklären, Anweisungen zu bewaffneten Aktionen erhalten zu haben.
Die Richterin weist die Vorwürfe des Anwaltes zurück.
Der Anwalt verlangt, die Frage der Richterin ins Protokoll aufzunehmen.

Richterin: Abgelehnt per Vorsitzendenentscheidung. Sie können ja in die Revision gehen.

Anwalt: Ohne Protokollierung der Frage ist genau dies nicht möglich

Die sichtlich emotionalisierte Richterin bleibt bei ihrer Ablehnung und setzt ihre Befragung des Zeugen mit der Neuformulierung ihrer Frage fort.

Richterin:
Wissen Sie, ob es Situationen gegeben hat, dass die Auslandsführung aus dem Ausland heraus angeordnet hat gewaltsame Aktionen durchzuführen ?

Zeuge:
Dazu verfüge ich über kein konkretes Wissen

Die Richterin nimmt einen neuen Anlauf und befragt den Zeugen zum Verhältnis der Jugendorganisation Genc zur Dev-Sol und dem Verhältnis zwischen dem demokratischen Kampf und militanten Aktionen.

Richterin:
Wer entschied nach welchen Kriterien darüber, ob ein Jugendlicher Mitglied von Dev-Sol wurde ?

Zeuge:
Über die Mitgliedschaft zur Dev-Sol entschied das ZK. Dazu musste der Betreffende einen Antrag stellen und eine verantwortliche Person eine Referenz abgeben.

Richterin:
Nennen Sie Kriterien für die Aufnahme

Zeuge:
Ich weiss konkret keine Kriterien. Allgemein musste sich der Bewerber im demokratischen Kampf hervorgetan haben und seine Zuverlässigkeit unter Beweis gestellt haben etc.

Richterin:
Bei ihrer Befragung durch die Polizei haben Sie 1995 gesagt: Das wichtigste Ziel der Dev-Sol ist die Abschaffung des türkischen Staates und seiner Strukturen. Das wichtigste Mittel ist der bewaffnete Kampf. Der demokratische Kampf unterstützt nur den bewaffneten Kampf.

Zeuge:
Wenn ich das damals so gesagt habe wird es so stimmen.

Ganz offensichtlich hat der Zeuge Angst, mit seinen bei der Folterpolizei gemachten Aussagen konfrontiert zu werden. Ganz offensichtlich handelt es sich bei seiner Aussage um eine „Wunschaussage“, denn sie entspricht der grotesken Polizeivorstellung vom Funktionieren einer linken politischen Organisation.
Wer sich auch nur Ansatzweise mit der Dev-Sol beschäftigt hat, wer sich auch nur ein wenig mit marxistisch-leninistischen Parteien beschäftigt hat, der weiss, dass im Mittelpunkt der gesamten Arbeit der politische Kampf steht zur Mobilisierung und Gewinnung der Menschen. Diesem politischen Kampf kommt immer absolute Priorität zu und niemals dem bewaffneten Kampf.
Selbstverständlich sind insbesondere Leninisten der Auffassung, dass der Staat ein Instrument der Ausübung bürgerlicher Herrschaft darstellt und vollständig aufgelöst werden muss zugunsten einer direkten Rätedemokratie. Niemals würden Marxisten gewaltsam den bürgerlichen Staat versuchen zu zerschlagen ohne zuvor die Mehrheit der Arbeiterklasse für dieses Ziel gewonnen zu haben. Vor allem aber muss nach Ansicht von Marxisten die Befreiung der Arbeiter das Werk der Arbeiter selbst sein und nicht dasjenige von Stellvertreterparteien oder Stellvertreterarmeen.

Ganz im Gegensatz hierzu gehen die Propaganda der Polizei und die Vorstellung der Richterin davon aus, dass im Falle der Dev-Sol diese eine terroristische Gruppe ist, die mit bewaffnetem Kampf versucht, den Staat (Konstrukt: der Staat sind wir alle) gegen den Willen der Menschen zu zerschlagen. Der politische Kampf hat in diesem Zerrbild allein die Funktion, im demokratischen Kampf eingefangene Menschen zum Eigentlichen, zum bewaffneten Kampf heranzuführen.

Nun kommt in der Türkei zur Zeit der Militärdiktatur noch hinzu, dass der Staat gar kein demokratischer war sondern eine Militärdiktatur – vergleichbar der Hitlerdiktatur. Selbst nach heutigem bürgerlichen Rechtsverständnis wäre es nicht nur erlaubt, gegen die Organe eines solchen Staates mit allen, auch militärischen Mitteln vorzugehen, sondern die Pflicht aller Staatsbürger.

Aussen vor bleibt zudem, dass sich der Terror der Militärdiktatur gegen die Menschen richtete, gegen alle, die auch nur demokratische Rechte einforderten wie z.B. Beachtung der Menschenrechte, während sich der bewaffnete Kampf von besonderen Einheiten der Dev-Sol stets gegen den Repressionsapparat richtete und niemals gegen unbeteiligte Menschen.

Die Richterin ignoriert diese Zusammenhänge und legt ihrer gesamten Befragung das Polizeikonstrukt zu Grunde.

Richterin:
Der demokratische Kampf ist also der Verwaltungsbereich, während der bewaffnete Kampf der ausführende Bereich ist.

Hier endet dann jedes Verständnis dafür, was im Kopfe der Richterin vor sich geht und selbst der Zeuge versucht ihr verzweifelt klar zu machen, dass es sich beim demokratischen Kampf nicht um „Verwaltung“ handelt.

Zeuge:
Beim demokratischen Kampf geht es z.B. um den Kampf um Menschenrechte.

Richterin:
Gab es im ZK eine organisatorische Aufteilung der Verantwortlichkeiten für den demokratischen und den bewaffneten Kampf ?

Zeuge:
Ich weiss nicht, wie die Aufgaben konkret verteilt wurden

Richterin:
Gab es einen Auslandsverantwortlichen ?

Zeuge:
Ich habe einmal etwas von einem Europakomitee gehört.

Richterin:
Gab es für Genc einen Generalverantwortlichen ?

Zeuge:
Ja unbedingt

Richterin:
Wer war das ?

Zeuge:

Das weiss ich nicht.

Richterin:
Kennen Sie das Werk „Alles für unsere Einheit“ ?

Zeuge:
Ich habe davon gehört

Richterin:
Haben Sie es gelesen ?

Zeuge:
Ja, ich habe aber keine Erinnerung mehr daran.

Richterin: Keine weiteren Fragen

Nach der Mittagspause gibt die Richterin kleinlaut bekannt, dass sie nach Beratung mit ihrer Kammer zu dem Schluss gekommen sei, ihre Ablehnung des Antrages des Rechtsanwaltes, ihre Frage zu protokollieren, aufzuheben. Offenbar war man zum Schluss gekommen, der Verteidigung einen derart guten Revisionsgrund nicht unnötig zu überlassen. Darum wurde die Frage der Richterin nunmehr wörtlich ins Verlaufsprotokoll geschrieben. Der Zeuge bleibt auf Nachfrage dabei, dass er dazu nichts weiss.

Nun folgt die Befragung des Zeugen durch einen Vertreter der Bundesanwaltschaft. Dieser will den Zeugen Demir, der am vergangenen Verhandlungstag befragt wurde, unglaubwürdig machen, indem er den Zeugen dazu bringt, diesen zu belasten.

BA:
Seit wann kennen Sie Murat Demir ?

Zeuge:
Seit meinem Studium. Damals nahmen wir gemeinsam am Hungerstreik der Anwälte teil und haben zusammen im Rechtsbüro des Volkes gearbeitet. Später ging er nach Ankara und hat dort auch ein Rechtsbüro gegründet.

BA:
War Demir Mitglied von Dev-Sol ?

Zeuge:
Wir waren zunächst nur von humanistischen Zielen bestimmt. Später sind wir beide Mitglieder geworden. Wir waren zunächst nur befreundet. Später kam die politische Verbundenheit hinzu.

BA:
Wie genau erfolgte die Mitgliedschaft im Allgemeinen ?

Zeuge:
Es handelte sich entweder um eigenes Begehren oder man wurde angesprochen. Man hatte seinen Lebenslauf abzugeben und es musste eine Referenz geben.

BA:
Sie haben bei der Polizei 1995 ausgesagt, Sie hätten keine schriftliche Erklärung beim Eintritt ausgefüllt.

Zeuge:
Wenn ich das damals so gesagt habe wird es so stimmen.

BA:
Der Zeuge Demir hat ausgesagt, beim Volksbüro habe es sich um einen losen Zusammenschluss selbstständiger Anwälte gehandelt ohne Leitung und ohne Verbindung zu Dev-Sol.

Zeuge:
Das stimmt. Ich habe ganz ohne Bezug zu Dev-Sol angefangen mitzuarbeiten. Das Volksbüro war kein Organ der Dev-Sol. Erst nach ca. einem Jahr bin ich eingetreten.

BA:
Gab es eine Leitung ? Wer war das ?

Zeuge:
Die beiden Gründer waren die Leitung.

BA:
Waren Sie in der Leitung ?

Zeuge:
Richtig. Sehr viel später war ich in der Leitung. Das Rechtsbüro ist weit gefasst. Nicht jeder ist in der Dev-Sol Mitglied. Es gab innerhalb des Volksbüros ein Komitee der Mitglieder von Dev-Sol.
Als ich mich von Dev-Sol trennte, gab es nur noch zwei Anwälte im Volksbüro. Die Grundlage der Arbeit des Volksbüros war keine organisatorische, sondern bezog sich auf den demokratischen Kampf, z.B. auf Rechtsfragen.

BA:
War Demir die verantwortliche Person in Ankara ?

Zeuge:
Das mag so sein, aber ich weiss es nicht.

BA:
Demir hat ausgesagt, das Komitee sei ihm gar nicht bekannt und er sei nicht Mitglied von Dev-Sol gewesen und sei sogar von diesem Vorwurf vor Gericht freigesprochen worden.

Zeuge:
Wenn ein Gericht das so festgestellt hat, wird es auch so sein.

BA:
Hat Demir demnach gelogen ?

Zeuge:
Demir war Mitglied des Komitees bevor er nach Ankara ging.


Somit steht jetzt Aussage gegen Aussage der beiden ehemaligen Freunde und politischen Kämpfer für die Verfolgten.

Fortsetzung des Revisionsprozesses am

Freitag, den 27.9.2013
um 9.30 Uhr
OLG Düsseldorf
Kapellweg 36
40221 Düsseldorf

Am 27.9.2013 wird der Zeuge Gün von der Verteidigung befragt werden und ebenfalls der Angeklagte Faruk.


Weiterführende Links:

Die Bundesrepublik Deutschland gegen Faruk Ereren – Prozessbericht vom 2.9.2013

 http://www.linkezeitung.de/index.php?option=com_content&view=article&id=16695:die-bundesrepublik-deutschland-gegen-faruk-eren-prozessbericht-vom-292013&catid=20&Itemid=59

Prozessbeobachtung und Soliveranstaltung für die Freiheit von Faruk Ereren und allen anderen politischen Gefangenen!
 http://political-prisoners.net/item/2394-prozessbeobachtung-und-soliveranstaltung-fuer-die-freiheit-von-faruk-ereren-und-allen-anderen-politischen-gefangenen.html

Aufruf zur Prozessbeobachtung - Freiheit für Faruk Ereren!
 http://www.18maerz.de/web/index.php/77-artikel/531-prozessbeobachtung