Todesstrafe gegen Basken

Baskinfo 22.07.2013 20:15 Themen: Repression Soziale Kämpfe Weltweit
Seit Jahren sind zwei Basken von der Todesstrafe bedroht, einer auf den Philippinen, ein zweiter in den USA. In beiden Fällen wurden die Todesurteile aufgrund fragwürdiger “Beweise“ gefällt. Die Intervention von Familienangehörigen und der baskischen bzw spanischen Regierung hat bisher das Schlimmste verhindert und zu zwei völlig verschiedenen Situationen geführt.
Paco Larrañaga (35 Jahre) wurde 2004 zusammen mit 6 weiteren Personen auf den Philippinen zum Tode verurteilt. Anklage: Entführung, Vergewaltigung und Mord im Jahr 1997. Der Sohn einer Philippinin und eines ausgewanderten Basken hatte das Glück, dass die philippinischen Gefängnisbehörden auf eine aus dem Baskenland initiierte Kampagne reagierten, dem internationalen Druck nachgaben und das Todesurteil 2006 in lebenslange Strafe umwandelten. Aufgrund eines bilateralen Abkommens wurde er 2009 an den spanischen Staat ausgeliefert zur weiteren Verbüßung seiner Strafe. Seither ist er in Gipuzkoa im Gefängnis Martutene inhaftiert. Da das spanische Strafrecht die lebenslange Strafe (bisher) nicht kennt, wurde die Strafe auf 40 Jahre abgeändert, Freilassungsdatum 2034. Aufgrund von guter Führung wurde ihm täglicher Ausgang zur Ausbildung gewährt. Die zuständigen spanischen Behörden haben nunmehr bei ihren asiatischen Kollegen ein Gnadengesuch eingereicht, aufgrund der Bemühungen um Rehabilitation, sozialer Eingliederung und der familiären Unterstützung für den Gefangenen. Larrañaga hat seine Unschuld immer beteuert und auf die Unregelmäßigkeiten in seinem Prozess hingewiesen. Unter anderem konnte Paco nachweisen, dass er sich zur Tatzeit in einer anderen Stadt aufgehalten hatte. Sein Fall fand Niederschlag in dem Dokumentarfilm “Give up tomorrow“ aus dem Jahr 2011 von Michael Collins, der beim Filmfest in Donostia 2012 den Menschrechts-Preis gewann.
Bedrohlicher sieht es für den in Florida einsitzenden Pablo Ibar (41 Jahre) aus. Seit 20 Jahren ist er inhaftiert, seit 13 Jahren sitzt er im Todestrakt wegen angeblich dreifachen Mordes im Jahr 1994, den er nicht begangen haben will. Das Urteil kann jederzeit vollstreckt werden. Der mitverurteilte Seth Peñalver wurde vor kurzem nach 19 Jahren Haft wegen Unregelmäßigkeiten im Prozess von der US-Justiz entlassen. Anlass für die Angehörigen, für Pablo dasselbe zu fordern. Pablo ist weltweit der einzig baskisch-stämmige Todeskandidat. Hinreichender Beweis für seine Verurteilung war eine zweifelhafte Videoaufnahme, die nicht eindeutig zeigt, dass es sich um Pablo handelt. Zudem ist sein ADN nicht identisch mit dem des tatsächlichen Täters. All das verhinderte nicht ein Todesurteil. Zuletzt kam sein Fall in Madrid zu Sprache, beim 5.Weltkongress gegen die Todesstrafe im Juni. Anwesend der Vater und die Ehefrau von Pablo Ibar. Mittlerweile liegt die Entscheidung über sein Schicksal in den Händen des Obersten Gerichts von Florida, das entschieden soll, ob die Todesstrafe aufrecht erhalten werden soll oder ob ein neuer Prozess anberaumt wird, wie es die Familie will. “Wir fordern nicht seine Freilassung, sondern ein neues Verfahren unter rechtsstaatlichen Kriterien“. Die internationale Kampagne und die Bemühungen seiner Angehörigen haben – wie im Fall von Mumia Abu-Jamal – sicherlich dazu beigetragen, dass Pablo Ibar nicht bereits hingerichtet wurde. (Baskinfo berichtet regelmäßig über Ereignisse im Baskenland und die die Situation von Leonard Peltier, Mumia Abu-Jamal, Oscar Lopez Rivera, Bradley Manning und anderen politischen Gefangenen in den USA. www.baskinfo.blogsport.com)
Creative Commons-Lizenzvertrag Dieser Inhalt ist unter einer
Creative Commons-Lizenz lizenziert.
Indymedia ist eine Veröffentlichungsplattform, auf der jede und jeder selbstverfasste Berichte publizieren kann. Eine Überprüfung der Inhalte und eine redaktionelle Bearbeitung der Beiträge finden nicht statt. Bei Anregungen und Fragen zu diesem Artikel wenden sie sich bitte direkt an die Verfasserin oder den Verfasser.
(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)

Ergänzungen