Deniz K. bald frei?

Solikomitee Deniz 25.06.2013 00:03 Themen: Antifa Repression
Seit einem Jahr und zwei Monaten ist Deniz K. in U-Haft. Ihm wurde vorgeworfen, auf einer Nürnberger Demo gegen den NSU-Komplott mit einer Fahnenstange versucht zu haben, 5 Polizist*innen zu töten. In seinem Prozess vor dem LG Nürnberg wurden jedoch nur Videobeweise präsentiert, die Polizeigewalt dokumentierten. Kein Polizist, aber sehr wohl etliche Demonstrant*innen waren als Schwerverletzte zu beklagen, nur weil das Ordnungsamt der Stadt Nürnberg Proteste gegen den NSU-Terror in der Nürnberger Innenstadt untersagen wollte. Deniz wurde trotzdem verurteilt: zwei USK-Beamtinnen wollen ihn bei "versuchter schwerer Körperverletzung" gesehen haben. 2 1/2 Jahre Knast war das Urteil - gestern erteilte der BGH der Revision durch die Verteidigung Recht. Um Deniz muss vor einer neuen Strafkammer des LG Nürnberg neu verhandelt werden.
Wir wissen natürlich um die Besonderheiten dieses Repressionsfalls. Wir wissen z.B., dass von den 5 Angeklagten des Prozesses gegen den NSU-Terror eigentlich die Mehrheit auf freiem Fuß ist, während Deniz seit so langer Zeit einsitzt. Strafbewehrt ist nicht etwa Nazi-Terrorismus, sondern der Protest dagegen.

Wir sehen auch, dass weitere Bestrebungen verfolgt werden, jungen Menschen mit einer Hakennase und einem stechenden Blick etwas anzulasten. Darin hat die Nürnberger Staatsgewalt Erfahrung und die Nürnberger Polizeigewalt sorgt durch rassistisch anmutende Verschickung von Videoblogs der Stereotypen ihrer Feindbilder für ständig neue Irritationen: War Deniz mglw. auch bei vergangenen "Straftatan" involviert? Hat er gar John F. Kennedy und Martin Luther King ermordet?

Wir wissen es nicht, aber wir wissen mit Gewissheit, dass die Nürnberger Polizei weiterhin im Sinne dieser Soko-Bosporus-Strategie gegen Deniz ermittelt. Denn sie kan die Wahrheit nicht ertragen.

Deniz` Verfahren wird neu aufgerollt werden müssen. Möglicherweise kommt es jetzt ausgerechnet vor die Strafkammer des LG Nürnberg, welche den Mordversuch des Nazi Peter Rausch an einen unserer Genossen mit milden 6 Jahren im historischen Gerichtssaal 600 (Nürnberger Prozesse - mit Blutspur von Antifaschist*innen vom ersten Stock bis zum Ausgang) aburteilte.

Heute mailte uns Deniz` Anwalt:

Fakt ist, dass das Urteil im Strafausspruch aufgehoben und das Verfahren zur Neuverhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth zurückverwiesen wurde. Beanstandet hat der BGH explizit die Strafzumessungserwägungen im ersten Urteil.

Fakt ist aber natürlich auch, dass im ersten Prozess angesichts der Beweislage, was nur den Schuldspruch betrifft, ein nahezu optimales Ergebnis erzielt worden ist. Statt angeklagter 5 Fälle des versuchten Totschlags jeweils mit Widerstand und einer gefährlichen Körperverletzung wurde Deniz nur in 2 Fällen wegen Widerstands jeweils mit Landfriedensbruch und versuchter gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Hauptangriffsziel der Revision war daher auch die Strafzumessung.

Ein besserer Schuldspruch ist auch bei der Neuverhandlung nicht zu erreichen.

Angesichts der schon gewonnenen Verfahrensergebnisse wird das Verfahren daher nicht am Nullpunkt beginnen, sondern es geht um die Strafzumessung.

Deniz sitzt nunmehr aber schon fast 1 Jahr und 2 Monate in Untersuchungshaft, was für einen Heranwachsenden ein sehr langer Zeitraum ist. Schon aus Verhältnismäßigkeitsgründen sollte daher nun eine Aufhebung des Haftbefehls unverzüglich erfolgen, da ja eine Neuterminierung auch nicht in den nächsten Wochen, sondern angesichts der bevorstehenden Sommerferien auch erst in etlichen Wochen zu bewerkstelligen sein wird.
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