Knast: Wer sich beschwert, wird fertiggemacht

k.o.b.r.a.___antirepressionsplattform_______ 15.12.2012 19:59 Themen: Repression

Der Fall der Nichtentlassung von Peter ("Pit") Scherzl, dem Gründer und Vorsitzenden der Interessenvertretung Inhaftierter (Iv.I), aus der Haft (trotz abgesessener 2/3-Zeit, nach der Entlassungen auf Bewährung durchaus üblich sind), zeigt alles, was Polizei, Justiz und Gefängnisse auszeichnet: Menschenfeindliche Fließbandabfertigung von Betroffenen durch skrupellose VollstreckerInnen, Inszenierung staatlicher Macht und Missachtung der selbstgemachten Vorschriften. Das ist jedoch kein besonderer Fall. Selten ist nur, dass er gut dokumentiert ist. Denn meistens verschwinden die Menschen hinter den Mauern und Paragraphen genauso schnell wie es jedeN erwischen kann, in diese Mühlen zu geraten. RichterInnen, StaatsanwältInnen und meist auch die VerteidigerInnen drehen sich als Rädchen im bösen Spiel ohne Interesse, das Ganze als Demonstration von Herrschaft zu entlarven. Darum und stellvertretend für die vielen ungenannten und unbekannten Fälle: Die Nichtentlassungs-Story von "Pit" Scherzl ...

Drei aufeinander folgende Beschlüsse der unterschiedlichen Gerichte liefern den formalen Rahmen der Nichtentlassung. Sie zeigen jeweils für sich und erst recht im Vergleich untereinander eine bemerkenswerte Neigung, politische Interessen in formal klingende Scheinargumente zu verpacken.

 

Wer sich wehrt, bleibt eingespe...rrt!

Los ging's schon Anfang 2011. Knastleitung und Staatsanwaltschaft hatten den Antrag auf vorzeitige Entlassung (Termin wäre der 1.2.2011 gewesen) abgelehnt. Dagegen richtete sich bereits eine Beschwerde beim Landgericht Bonn. Auszug aus dem späteren Urteil 55 StVK 204/11: "Die Kammer hat mit Beschluss vom 31.01.2011 eine vorzeitige Entlassung zum Zweidritteltermin abgelehnt." Teil des Ganzen war ein psychologisches Gutachten, welches vom Betroffenen scharf kritisiert wurde. Ein Hauptargument der ersten Ablehnung war die lange Liste von Vorstrafen und dass der Betroffene ein "Bewährungsversager" sei. Deshalb müsse besonders genau geprüft werden - mit dem benannten Ergebnis. Pit blieb in Haft.

Über ein Jahr stellte er, was sein Recht ist, den nächsten Antrag auf vorzeitige Entlassung. Knastleitung und Staatsanwaltschaft lehnten wieder ab. Pit legte ebenfalls wieder Beschwerde ein, so dass wieder das Landgericht entscheiden musste. Wieder gab es ein ergänzendes Gutachten - und wieder eine Ablehnung. Die basierte stark auf den Darstellung des sogenannten Psychologen. Der erkannte Bemerkenswertes: Wer um seine Rechte kämpft (und meist sogar gewinnt), ist querulant - denn der Bürger hat auch Unrecht gefälligst untertänigst hinzunehmen, jedenfalls dann, wenn es von oben kommt. Wer aber querulant ist, wird auch "delinquent", also rückfällig. Oder einfacher ausgedrückt: Wer viel an Gerichte schreibt und meist auch noch gewinnt, ist ein typischer Bankräuber. Das liest sich im Urteil vom 26.7.2011 so: "Der Sachverständige hat nachvollziehbar und überzeugend ausgeführt, dass sich der Verurteilte in einem Stil der Streit- und Konfliktbewältigung befindet. Das Erstreiten seines Rechts bei subjektiv erlebten Verletzungen habe dabei so ein dominantes Ausmaß angenommen, dass es sein Handeln in wesentlicher Weise determiniere. Hierbei verkennt die Kammer nicht, dass - anders als in Freiheit - ein Dialog auf Augenhöhe im Vollzug nicht oder nur kaum möglich ist und der Verurteilte daher auf förmliche Anträge und Eingaben verwiesen ist. Sie verkennt auch nicht, dass der Verurteilte - soweit ersichtlich - ausschließlich von ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht. Allerdings könne nach den Ausführungen des Sachverständigen der Schlussfolgerung des Verurteilten, dass diese Verhaltensweise nach der Entlassung überhaupt keine Rolle mehr spiele nicht gefolgt werden, nicht gefolgt werden, denn es entspreche der klinischen Erfahrung, dass Menschen eben gerade in Konflikt- und Streitsituationen dazu tendieren, alte eingewurzelte Verhaltensweisen beizubehalten und sich auf Bewährtes zu verlassen. Dies bedinge eben die legalprognostische Gefahr, dass der Verurteilte im Fall von Streit- und Konfliktsituationen nach der Entlassung, wie sie eben im Leben unausweichlich blieben, dann wieder zu eher querulatorischen Verhaltensweisen zurückgreifen werde, die seine Kompetenz der sozialen Integration beeinträchtigen würden. Dies sei mit hoher Wahrscheinlichkeit, eher Sicherheit anzunehmen. Daraus folgt dann aber, dass in solchen Konstellationen eben genau die Gefahr wieder bestehen könne, die auch zur Vordelinquenz geführt habe. Denn der Verurteilte gab ja selbst an, dass eine Banküberfälle aus Stress und Geldnot resultierten. Wenn es also nach einer Entlassung erneut zu Streit- und Konfliktsituationen komme, so steht dann zu befürchten, dass er aus einer solchen Stresssituation heraus erneut wieder delinquent werde."

Nochmal der zentrale Punkt: Das Gericht stellt selbst fest, "dass der Verurteilte - soweit ersichtlich - ausschließlich von ihm eingeräumten Rechten Gebrauch macht." Trotzdem ist genau das der Grund, ihn nicht zu entlassen. Anders ausgedrückt: Für die Frage von Freiheit oder Unfreiheit kommt es gar nicht darauf an, ob sich jemand an Gesetze hält oder nicht. Sondern nur, ob er unterwürfig oder aufmüpfig ist.

Mit dieser Formulierung machte das Gericht ganz offen deutlich, welchen Sinn und Zweck Knast für die Gefangenen hat (wichtiger, d.h. die eigentlichen Haupteffekte, richten sich eher gegen die Menschen außerhalb des Gefängnisses: Einschüchterung und die Inszenierung der Allmacht des Staates). Es geht um das Brechen jeglicher Persönlichkeit. Aus Menschen (so sie nicht schon durch die soziale Zurichtung stromlinienförmig sind) sollen Mitläufer werden. Bei Pit Scherzl klappte das nicht. Dafür wird er bestraft - schon seit Jahren immer mal wieder durch Isolationshaft, gezieltes Zusammenbringen mit gewaltbereiten Nazis, ständige und trotz meist anschließender Rechtswidrigfeststellung fortgesetzter Schikanierung durch Kontaktverbote, Anhalten von Post und mehr.

 

Wer mit den Falschen verkehrt, bleibt ebenfalls eingespe...rrt!

Pit und seine Anwältin legen Beschwerde ein - es ging damit eine Stufe höher zum Oberlandesgericht. Dort sahen die RichterInnen wohl ein, dass die Argumentation des Landgerichts Bonn nicht haltbar war. Aber das gleiche, staatstragende Ziel von Zucht und Ordnung, Unterwerfung und Machtdemonstration verfolgten sie auch. Also machten sie aus einem anderen Punkt des Landgerichtsurteils einen interessanten Umkehrschluss und ließen Pit darüber stolpern. Das Landgericht hatte sich nämlich auch Gedanken zum sozialen Umfeld gemacht. Das ist für fast alle Gefangenen ja ein erhebliches Problem: Haft zerstört den sozialen Kontakt - genau der aber wäre nicht nur wichtig für einen Neustart in der relativen Freiheit außerhalb der Mauern, sondern auch Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung. Dummerweise ist nach vielen Jahren oft nicht mehr viel vorhanden. So steht auch in der Ablehnung des Gerichts: "Ergänzend ist auszuführen, dass der soziale Empfangsraum - nach nunmehr insgesamt über 20 Jahren Haft - auch nach dem Dafürhalten der Kammer eher vage erscheint. So besteht nach den eigenen Angaben des Verurteilten zu seinen Eltern und Geschwistern seit über 13 Jahren kein Kontakt mehr. Zu den Patenkindern besteht lediglich schriftlicher Kontakt. Ein weiterer Kontakt habe geheiratet, so dass er dort nicht hingehen könne. Einzig der Kontakt in Reiskirchen erscheint greifbarer; insoweit wurde nach dem Anhörungstermin noch eine schriftliche Bestätigung des Herrn Bergstedt zur Akte gereicht, wonach der Verurteilte dort wohnen und in der auf dem gleichen Grundstück befindlichen Projektwerkstatt im Rahmen eines Verlags mitarbeiten könne. Allerdings ist sowohl nach dieser Bestätigung als auch nach den eigenen Angaben des Verurteilten im Anhörungstermin ein konkretes Betätigungsfeld des Verurteilten noch nicht definiert. Auch über Geld wurde nach den eigenen Angaben des Verurteilten noch nicht gesprochen. Die Kammer sieht insoweit die seitens des Sachverständigen beschriebene Gefahr einer Stresssituation und damit einhergehend einer neuerlichen Delinquenz, sollte es in diesem noch nicht geklärtenKontext zu Streit- und Konfliktsituationen kommen."

Soweit, so gut. Pit legte Rechtsbeschwerde ein und legte einige Präzisierungen hinsichtlich der tatsächlich bestehenden Kooperationen und Absprachen mit Aktiven aus der Projektwerkstatt vor. Was nun machte die nächste Instanz? Im Beschluss 2 WS 631-632/12 am 24.9.2012 drehte es die Logik einfach um. Nun ist der Kontakt zur Projektwerkstatt nicht zu vage, sondern die Gefahr schlechthin: "Zu dem sozialen Empfangsraum, zu dessen Qualität sich bereits der Sachverständige kritisch geäußert hat, merkt der Senat ergänzend noch an : Bei der Person des Herrn Bergstedt, bei dem der Beschwerdeführer Wohnung und Arbeit soll finden können, handelt es sich um einen politisch links eingestellten Umweltaktivisten, der vor deutschen Gerichten zur Durchsetzung von Bürgerrechten Erfolge erstritten hat, aber auch wegen Straftaten rechtskräftig verurteilt worden ist. Als Stütze des Verurteilten auf dem Weg in ein künftig straffreies Leben kann Herr Bergstedt nicht angesehen werden. Eher ist zu besorgen, dass er den Beschwerdeführer in seinem Stilder prognostisch ungünstigen Streit- und Konfliktbewältigung noch bestärkt."

 

Iv.I. protestiert

Die Interessenvertretung Inhaftierter protestierte gegen die verweigerte Haftentlassung wie folgt: "Wir stellen fest: Das OLG Köln hat sich keinen Deut um die von Pit Scherzl vorgetragenen Gründe und Beweismittel geschert. Sie hat nichts überprüft, denn sonst wäre sie zu einem anderen Ergebnis gelangt. In offensichtlich vorsätzlicher Weise wurde nur dem gefolgt, was die JVA Rheinbach zuvor der StVK des LG Bonn vorgelogen hat. Das es sich hierbei um dreiste Lügen handelt, würde jede auch nur halbwegs objektive und rechtsstaatlich gebotene tatsächliche Uberprüfung der feststehenden Fakten zweifelsfrei beweisen. Aber dies ist ebenso offensichtlich nicht gewollt. Aus dem Umstand, dass Pit Scherzl lediglich geltende Grundrechte in Form des Klage- und Beschwerderechts innerhalb seiner Haftzeit in Anspruch nahm, wird nun erneut abgeleitet, dass genau diese Inanspruchnahme angeblich zu Rückfall und Verübung weiterer Straftaten nach der Haft führen könnte.
Vermutlich ist es so, dass an Pit Scherzl ein überaus übles Exempel statuiert werden soll, deren Botschaft lautet : "Wer sich gegen uns beschwert, wird fertiggemacht!" Wie völlig legales und ergo rechtskonformesVerhalten in der Haft - selbst wenn Pit Scherzl tatsächlich der ''Querulant" wäre, als der er in ihn diffamierenderWeise dargestellt wird - so bedeutet dies längst nicht, dass er deswegen nach der Haft wiederstraffällig würde. Zudem ist es so, dass ordentlich und rechtskonform arbeitende Gerichte vielfach den Klagenvon Pit stattgegeben haben und rechtswidriges Verhalten der Vollzugsbehörden feststellten. Pit hat für sichund viele Mitgefangene vielfach geklagt, weil ihn und Mitgefangenen viel angetan wurde, das mit geltendemRecht nicht konfom geht. Das OLG schreibt, es könne nicht festgestellt werden, dass Pit gegen die kriminelle Verweigerung ihn zur s.g . 'Erprobung" in den offenen Vollzug zu verlegen, gerichtlich geklagt habe. Natürlich hat er auch deswegen geklagt. Das OLG stellt dies jedoch nicht fest, weil es dies nicht feststellen will. Esdeckt kriminelles Verhalten der Vollzugsbehörde in dieser Weise. Dies gilt auch im Bezug auf die dreiste Behauptung, Pit habe "Diagnostik'' bzgl. Eignung für den offenen Vollzug verweigert. Nachweislich liegt den Gerichten die schriftliche Stellmgmhme hierzu jedoch vor. Dreist wird aber das genaue Gegenteil behauptet. Pit hat lediglich weitere Diagnostik abgelehnt, weil er als Bedingung für Verlegung in den offenen Vollzug schon 2010 genötigt und erpresst würde, er solle dafür erst bestehende Strafanzeigen und Klagen zurückziehen. All dies wird seitens des LG Bonn und OLG Köln aber völlig ignoriert. All das hat mit Recht und Gesetz nichts mehr zu tun. Nun wird auch im OLG-Beschluss Jörg Bergstedt übelst diffamiert. All das ist vermutlich Cointelpro - made in Germoney!! Wir bitten um Unterstützung und massiven Protestaktionen für Pit und gegen all das!"

 

Fazit: Freiheit für alle Gefangenen!

Die Repressalien gegen Pit Scherzl sind nicht mehr und nicht weniger als ein deutliches Beispiel, was es mit Knast und Strafe auf sich hat. Wer das Treiben hinter Gittern, Mauern und auch schon in den absurd organisierten Gerichtssälen genauer anschaut, muss entweder Menschen verachten, um Herrschaft weiter zu befürworten, oder völlig gleichgültig gegen das Geschehen da draußen sein (solange es Andere betrifft) oder aber sofort rufen: Weg mit allen Knästen! Wer weniger fordert (z.B. Freiheit nur für - eigene - politische Gefangenen u.ä.), hat nichts kapiert. Denn der Fehler ist nicht, dass manchmal auch Freundinnen oder Freunde eingesperrt werden. Der Fehler ist der Knast und das System, welches ihn braucht.

Kontakt: Peter Scherzl (seit einigen Wochen verlegt in die JVA Bochum)
Briefe bitte ausschließlich an die Anschrift: Pit Scherzl, c/o Iv.I., Postfach 1267, 56451 Westerburg

 

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Ergänzungen

Sozialprognose

Helmut Bender 16.12.2012 - 10:59
Ich verstehe die Argumentation nicht. Eine vorzeitige Entlassung ist bei guter Führung möglich, ohne dass darauf jefoch ein Rechtsanspruch besteht.
Legales, straffreies Verhalten im Vollzug hat mit "guter Führung" nicht das Geringste zu tun, sondern ist eine Selbstverständlichkeit.

Insofern ist nicht zu prüfen, ob er sich straffrei verhalten hat, sondern ob Anhaltspunkte für eine "gute Führung" tatsächlich vorliegen.
Da ist offensichtlich nichts gefunden worden. Die Angabe eines Kontaktes zu einem vorbestraften Linken gehört ganz sicher nicht dazu.


Gedanken zum Strafen

o.k.! 16.12.2012 - 15:10
Wer das Treiben hinter Gittern, Mauern und auch schon in den absurd organisierten Gerichtssälen genauer anschaut, muss entweder Menschen verachten, um Herrschaft weiter zu befürworten, oder völlig gleichgültig gegen das Geschehen da draußen sein [...]


Die Menschen sind doch nicht für ihre Herrschaft und das Rechtssystem, weil sie warum-auch-immer Menschen verachten oder total gleichgültig gegenüber den anderen Leuten hier sind. Ganz im Gegenteil: Die machen sich schon Gedanken dazu, warum die Herrschaft nicht nur gut, sondern sogar notwendig ist. Es ist doch beinahe Konsens in dieser Gesellschaft, dass der Mensch ist des Menschen Wolf(s) oder anders ausgedrückt:Ohne staatliche Ordnung gilt das Recht des Stärkeren. Die öffentliche Meinung dichtet dem Menschen ständig eine sonst wie geartete Menschennatur an. Daher wollen sie das Recht nicht, weil sie einfach nur "geil" auf Herrschaft, Gewalt und Bestrafung sind (Warum sollten sie auch?!), sondern weil sie es als eine Notwendigkeit für ein friedliches Miteinander der Menschen erachten.
Darüber herrscht eine Einigkeit von links bis rechts innerhalb der Meinungs- und Parteienlandschaft. Dass innerhalb dieser Gemeinschaft der Befürworter des Rechts massig Dissens und Streit herrscht, z.B. wie das Recht konkret ausgestaltet, ob das Strafen nur Wegsperren oder auch Resozialisierung heißen soll usw., wäre noch ein anderer Punkt. Nämlich wie sich die Subjekte zum Recht bzw. zum dazugehörigen Strafen stellen.


Eine Kritik am staatlichen Strafen muss die dazugehörigen Rechtfertigungen mit richtigen Argumenten widerlegen. Gegen die ständig vorgebrachte These der angeblichen Menschennatur, die dafür sorgt, dass sich die Gesellschaftsmitglieder immer und immer wieder gegenseitig schädigen, und daher das rechtlich garantierte Strafen eine Notwendigkeit darstellt, muss klargestellt werden, dass die staatliche Garantie der bürgerlichen Rechts- und Eigentumsordnung selbst fortwährend „gute Gründe“ und Anlässe für den massenhaften Rechtsbruch hervorbringt, der dauerhaft staatliche Sanktionen nötig macht.

Diese Gegenthese hat die Junge Linke gegen Kapital und Nation ausführlich erläutert und mit Argumenten unterfüttert. Veröffentlicht wurde das Ganze in der Broschüre Das staatliche Strafen, die online frei erhältlich ist. Weiter wird auf die verschiedenen Zwecke des Strafens (Vergeltung, Abschrecken & Vertrauen in das Recht stärken, Resozialisierung) eingegangen, aber auch darauf warum der gewöhnliche Bürger in der Regel das herrschende Recht befürwortet und weitergehend sogar idealisiert.


Wer weniger fordert ...

Moralin 16.12.2012 - 23:20
Sagt mal, fällt euch echt nicht mehr ein, als verschiendene Kämpfe gegeneinander zu stellen?

Zitat aus dem Artikel: "Wer weniger fordert (z.B. Freiheit nur für - eigene - politische Gefangenen u.ä.), hat nichts kapiert."

Aua. Habt ihr schon mal darüber nachgedacht, wie es sich für politische Langzeitgefangene anfühlt, wenn sich ihre Zusammenhänge nach einigen Jahren auflösen und die Kämpfe, weswegen sie alles gegeben haben und geben, auf einmal ignoriert und diffamiert werden? Wenn sie ausgerechnet von Anti-Knast Menschen unsichtbar gemacht werden?

Eine Gesellschaft ohne Knäste ist das grundlegende Ziel. Und diese Forderung steht nicht im Widerspruch zu der Forferung nach Freiheit für politische Gefangene.

Ansonsten Danke für diesen sehr detaillierten Artikel.

Freiheit für Pit, Leonard Peltier und natürlich für alle!

Hungerstreik in Kalifornien könnte erneut

beginnen - Verhandlungen abgebrochen 17.12.2012 - 23:20
Prisoners reject CDCR proposal; threaten new hunger strike

The Short Corridor Collective at Pelican Bay State Prison has asked us to publish a letter denouncing the reforms proposed by the California Department of Corrections and Rehabilitation (CDCR). The collective remains in steadfast opposition to the proposal, which they rejected in March of this year. This statement responds to the CDCR’s July proposal revision, saying: “We remain 100% opposed to CDCR’s revised proposal for the same reasons stated publicly [last March].” More pointedly, it also says: “We cannot accept the garbage proposal from CDCR!”

 http://prisonerhungerstrikesolidarity.wordpress.com/2012/12/17/prisoners-reject-cdcr-proposal-threaten-new-hunger-strike/

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