NPD-Verbotsverfahren wird eingeleitet

Der Kampf geht trotzdem weiter! 05.12.2012 19:02 Themen: Antifa Antirassismus Blogwire
Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) hat heute im Seebad Warnemünde über die Einleitung eines neuen NPD-Verbotsverfahrens beraten.
Am 22. März 2012 hatte die IMK einen Fahrplan für die Prüfungen zur Einleitung eines zweiten NPD-Verbotsverfahrens nach 2003 festgelegt.
So wurden zum 1. April 2012 alle V-Leute in den Führungsgremien der NPD abgeschaltet. Diese Abschaltung hatte im Verfahren 2003 nicht stattgefunden. Deswegen war das Verfahren aus formaljuristischen Gründen seinerzeit ohne materielle Prüfung des Verbotsantrages eingestellt worden.

In einem zweiten Schritt begann am 1. April 2012 eine sechsmonatige Zeit der Materialsammlung, um die Verfassungsfeindlichkeit der NPD anhand von öffentlichen Quellen belegen zu können. Im Ergebnis wurden auf über 1000 Seiten Belege und Hinweise für die verfassungsfeindliche Ausrichtung der NPD zusammengetragen.

In den vergangenen Wochen seit Abschluss der Materialsammlung wurde die Materialsammlung von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe bewertet. Gemeinsame Vorsitzende dieser Arbeitsgruppe sind der Innenminister Sachsen-Anhalts, Holger Stahlknecht sowie der Bundesinnenminister, Dr. Hans-Peter Friedrich.


Auf der Grundlage des heute von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vorgelegten Berichts haben die Innenminister und –senatoren der Länder beschlossen:

Die Innenminister und –senatoren der Länder halten es für geboten, ein Verbot der "Nationaldemokratischen Partei Deutschlands" nach Art. 21 Abs. 2 des Grundgesetzes i.V.m. den Vorschriften des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht zu beantragen.

Sie empfiehlt der MPK, den zuständigen Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vorzuschlagen, eine entsprechende Antragstellung vorzubereiten.

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz Lorenz Caffier sagte zum Ergebnis:

"Als Vorsitzender der IMK begrüße ich es ausdrücklich, dass wir Innenminister und –senatoren der Länder einen einstimmigen Beschluss in einer für die Bundesrepublik Deutschland und die Demokratie so wichtigen Frage gefasst haben.
Der heutige Beschluss der IMK zeigt: unsere Demokratie ist wehrhaft!
Wir können mit öffentlich zugänglichen Beweismitteln belegen, dass die NPD eine verfassungsfeindliche Partei ist. Ziel der NPD ist, in aggressiv-kämpferischer Weise unsere freiheitlich-demokratische Gesellschaftsordnung abzuschaffen.
Klar ist: Wir können der NPD Verfassungsfeindlichkeit und kämpferische Aggressivität nachweisen. Und deshalb ist es richtig, den Gang vor das Bundesverfassungsgericht anzutreten.
Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und alle juristischen Bedingungen erfüllt, die uns das Bundesverfassungsgericht 2003 ins Stammbuch geschrieben hat.

Jetzt wollen wir Rechtssicherheit, um der NPD insbesondere die staatliche Parteienfinanzierung in Zukunft entziehen zu können.
Von Ablenkungsmanövern der NPD wie den eigenständigen Gang nach Karlsruhe werden wir uns nicht von unserem Weg abbringen lassen."

Bundesinnenminister Dr. Hans-Peter Friedrich, betonte:
"Die Materialsammlung, die wir zusammengestellt haben, ist eine gute Grundlage um die Ministerpräsidenten über ein Verbotsverfahren entscheiden zu lassen. Nicht außer Acht lassen darf man aber auch die erheblichen Risiken, die es neben den Chancen gibt. Von daher habe ich gemeinsam mit dem Saarland und Hessen eine Protokollnotiz, in der auf die Risiken hingewiesen wird, abgegeben. Außerdem: Ein Parteiverbot der NPD ersetzt nicht den Kampf aller gesellschaftlichen Gruppen gegen Neonazis."

Als "klares Signal der Entschlossenheit im Kampf gegen aggressive Rechtsextremisten" begrüßte NRW-Innenminister Ralf Jäger das heutige Votum der Innenministerkonferenz für ein neues NPD-Verbotsverfahren.

"Die vorliegende Materialsammlung enthält viele aktuelle Belege, die zeigen, dass die NPD aggressiv-kämpferisch gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht und das friedliche Zusammenleben der Menschen in Deutschland gefährdet", erklärte der Minister heute in Rostock. "Es ist deshalb richtig, jetzt den Verbotsantrag zu wagen."

Zuvor hatten die Innenminister und -senatoren der Länder einstimmig beschlossen, den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einen entsprechenden Verbotsantrag vorzuschlagen.
Die Länderchefs wollen hierüber abschließend beraten.
"Ein Verbotsverfahren ist ein wichtiges Zeichen, dass unser Rechtsstaat konsequent gegen Verfassungsfeinde vorgeht", betonte Jäger.

Der Kampf gegen den Rechtsextremismus muss auf allen politischen und gesellschaftlichen Ebenen entschieden fortgeführt werden. "Deshalb ist es wichtig, dass neben dem Bundesrat auch die Bundesregierung und der Bundestag für einen Verbotsverfahren eintreten", unterstrich der NRW-Innenminister.

Uwe Schünemann, Innenminister in Niedersachsen und Sprecher der CDU-/CSU-geführten Innenministerien:
"Der Gang nach Karlsruhe will wohlüberlegt sein. Die verfassungsrechtlichen Hürden eines Parteiverbots sind aus guten Gründen hoch.
Wir sind deshalb nach dem Prinzip "Gründlichkeit vor Schnelligkeit" vorgegangen; insbesondere haben wir den Rat von ausgewiesenen Experten im Bereich des Parteien- und Verfassungsrechts hinzugezogen, um das Material gründlich zu sichten und zu bewerten.
Für mich ist nunmehr belegt, dass ein erneuter Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der NPD hinreichende Erfolgsaussichten hat. Dann ist es jetzt ein politisches Gebot, ein Verbotsverfahren einzuleiten.
Nur so haben wir die Möglichkeit, diese rechtsextremistische Organisation von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Und das wäre ohne Zweifel ein sicherheitspolitischer Gewinn für unser freiheitliches Gemeinwesen.

Klar ist aber auch: Ein Verbot der NPD ist nur ein Mosaikstein im Kampf gegen den Rechtsextremismus insgesamt. Mit einer solchen Maßnahme sind das Personal und die Ideologie ja nicht aus der Welt. Wir müssen mit Verlagerungstendenzen zu anderen Parteien und Gruppierungen in der Szene rechnen. Deshalb gilt es, Vorsorge zu treffen und weiter auf der Hut zu sein.
Umso mehr benötigen wir einen gut aufgestellten Verfassungsschutz als Frühwarnsystem. Für seine Neuausrichtung werden wir umgehend die Weichen stellen. Und genauso wichtig: Wir müssen durch eine breit angelegte Präventionsarbeit die ideologischen Parolen der Rechtsextremisten entzaubern. Ein abgestimmtes Bündel repressiver und präventiver Instrument ist die Grundlage für ein erfolgreiches Vorgehen gegen Extremismus und Gewalt."

Holger Stahlknecht hat dafür plädiert, den eingeschlagenen Weg im NPD-Verbotsverfahren konsequent fortzuführen.

Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Federführung Sachsen-Anhalts, gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium habe eine sehr sorgfältige und gute Vorarbeit geleistet. Die umfangreiche Materialsammlung über die NPD belegt, dass die NPD nicht nur außerhalb der Verfassung steht, sondern auch eine aktiv-kämpferische und aggressive Haltung gegen sie einnimmt. Für Innenminister Stahlknecht ergibt sich daraus die Verpflichtung, nun konsequent und zielstrebig gegen die NPD vorzugehen und so ein Zeichen im Sinne der streitbaren Demokratie zu setzen. Stahlknecht plädierte dafür, den Schritt nach Karlsruhe zu gehen und das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD einzuleiten.

Er sieht gute Chancen, dass der Verbotsantrag durch das Bundesverfassungsgericht angenommen und verhandelt wird. Durch diese Verhandlung werden erstmals seit 60 Jahren die Kriterien für ein Parteienverbot neu überprüft. Dies würde Rechtssicherheit erzeugen und eine verfassungsrechtliche Maßstabsbildung für künftige Parteiverbote bedeuten.

Quelle: Ministerium für Inneres und Sport, MV
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PM vom Innenministerium

Hirschi 06.12.2012 - 06:55
Nett, das auf Indy jetzt auch schon Pressemitteilungen vom Innenministerium komplett gepostet werden .... Ein eigener Text zu diesem Thema und den Beschluss wäre wesentlich schöner gewesen als dass hier niederzuschreiben bzw. copy & paste zu nutzen, was staatliche Stellen veröffentlichen ...