Folterskandal in Griechenland

Hanne Lohr 31.10.2012 22:05 Themen: Antifa Blogwire Repression Soziale Kämpfe Weltweit
Der griechische "Bürgerschutzminister" Dendias, für den Migranten in Griechenland "schlimmer als die Invasion der Dorer" sind und der damit die Massenfestnahmen und Deportationen von Flüchtlingen begründet hatte, kommt wegen Foltervorwürfen gegen die Polizei und seinen anschliessenden Vertuschungsversuchen zunehmend unter Druck. Dendias, Erfinder des neuen verschärften Vermummungsverbots, hatte angekündigt die einzige Zeitung, die über die Folter an antifaschistischen Motorraddemonstrant_innen berichtet hatte, den britischen Guardian, zu verklagen. Moderator_innen, die dazu im staatlichen Fernsehen berichtet hatten, wurden abgesetzt und dadurch und weil immer mehr Journalist_innen in Griechenland zensiert und festgenommen werden, kam der Skandal erst richtig ins Rollen. Berichte über die übliche Folter in der Sammelstelle des Polizeipräsidiums erreichen dadurch erstmalig eine breitere Öffentlichkeit.
Untersuchungsrichter bestätigt polizeiliche Folterung in Griechenland
31. Oktober 2012

Offizielle gerichtsmedizinische Befunde stellen in Griechenland den Minister für öffentliche Ordnung bloß, der polizeiliche Folterungen weiterhin in allen Tonlagen dementiert.

In seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft des Landgerichts stellt der 7. reguläre Untersuchungsrichter verbrecherische Handlungen fest, welche die Polizisten zu Lasten der 15 Festgenommenen verübten, die an dem antifaschistischen motorisierten Protestumzugs am 30 September 2012 teilnahmen. Bloßgestellt ist damit der Minister für öffentliche Ordnung, der die Folterungen auf dem Zentralrevier der Polizei in Athen (GADA) mit zu vertuschen versuchte und zu dem Thema unter anderem erklärt hatte, Strafanzeige gegen die britische Zeitung “Guardian” erstatten zu werden – worauf die Zeitung allerdings immer noch wartet.

Es sei angemerkt, dass der “Guardian” den Meldungen über die Folterungen eine ausführliche illustrierte Reportage gewidmet hatte. Auf die Frage, ob er trotz Bekanntwerden der gerichtsmedizinischen Befunde und des Berichts des Untersuchungsrichters weiterhin darauf beharre, den “Guardian” zu verklagen, antworte der Minister, das Thema werde derzeit von dem Rechtsbeirat untersucht. Ebenfalls teilte er erneut “Seitenhiebe” gegen die Medien aus, die an der Version der polizeilichen Folterung festhalten … .
Minister für öffentliche Ordnung ist irreparabel bloßgestellt

Irreparabel bloßgestellt ist der Minister für öffentliche Ordnung, Nikos Dendias, der versucht hatte, die Folterungen in der GADA mit zu vertuschen und das Werk der Justiz grob zu gängeln, und zwar sogar in schönster einvernehmlicher Harmonie mit der Chrysi Avgi.

Wie die Sonntagsausgabe der Avgi vom 28 Oktober 2012 enthüllt, stellt der 7. reguläre Untersuchungsrichter, der die Angelegenheit handhabte, verbrecherische Handlungen fest, welche Polizisten zu Lasten der 15 Festgenommenen verübten, die an dem antifaschistischen motorisierten Protestumzugs am 30 September teilnahmen, und verlangt mit seinem Bericht an die Staatsanwaltschaft die strafrechtliche Verfolgung der Einsatzgruppe DELTA für ein Schwerverbrechen!

Zusätzlich verzeichneten die an das Licht der Öffentlichkeit gelangenden gerichtsärztlichen Befunde außer “schwerer Körperverletzung” auch das (Brand-) Mal des polizeilichen “Tasers”, welche Tatsache Nikos Dendias beleidigend mit der Frage abgetan hatte “glaubt wirklich jemand ernsthaft, wir würden die Häftlinge mit einem Feuerzeug ankokeln?“
Gerichtsmediziner stellten “schwere Körperverletzung” fest.

Nachdem der 7. reguläre Untersuchungsrichter K. Protonotarios mit dem Bericht vom 17/10/2012 (Protokoll-Nr. 2182) an den Staatsanwalt des Landgerichts anführt, dass die Festgenommenen Folterungen durch Polizisten sowohl bei ihrer Verhaftung als auch während ihres Arrests in der GADA meldeten, betont er charakteristisch: “Nach dem Vorstehenden und weil sich bei der Ausübung meiner Pflichten eine Tatsache ergab, die von Amts wegen verfolgt wird, also die Verbrechen:

a.) der gemeinschaftlichen und tateinheitlichen schweren vorsätzlichen Körperverletzung, verübt auch im Versuch (Anmerkung: Schwerverbrechen),
b.) der gemeinschaftlichen und tateinheitlichen gefährlichen Körperverletzung,
c.) der illegalen Führung eines Waffe (hinsichtlich des “Tasers”) und
d.) der Waffennutzung

geben wir Ihnen diese Taten gemäß der Bestimmung des Artikels 38 StBg bekannt und bitten um Ihre Schritte gemäß dem Gesetz“!

Es geht um eine ernsthafte Untersuchungshandlung, die wortwörtlich eine “Ohrfeige” für Nikos Dendias darstellt, da es nicht um eine simple Anzeige eines Bürgers geht, die “für alles weitere” übermittelt wird, sondern den Antrag eins staatlichen Amtsträgers, der anerkennt, dass gewisse staatliche Bedienstete höchstwahrscheinlich abscheuliche Verbrechen begangen haben


Gerichtsmediziner dementieren Dendias – Chrysi Avgi

Bevor überhaupt die Befunde der Gerichtsmediziner in die Hände der Rechtsanwälte der Verteidigung gelangten, trat Nikos Dendias am 16 Oktober im Parlament auf, als ob er über die Unterlagen des – im übrigen “geheimen” – Vorverfahrens unterrichtet sei. Wissen, welches er auch mit der Chrysi Avgi zu teilen schien.

Herr Dendias sputete sich, dem Bericht zuvorzukommen, indem äußerte, “es wird kein Anzeichen für Elektroschock noch eine Verbrennung existieren. Es wird nur die Blutergüsse und Verletzungen geben, die aus der Tatsache resultieren, dass es vorher einen Zusammenstoß mit anderen und davon abgesehen vorher auch Widerstand gegen die Polizei gab“. Er beschuldigte sogar die britische Zeitung “Guardian”, welche die Meldungen veröffentlichte, einer “untergeschobenen Publikation” und drohte mit Strafanzeigen. Hinter der Veröffentlichung vermutete er sogar auch die SYRIZA-Partei!

Merkwürdigerweise hatte die selbe Information auch die Chrysi Avgi, die in Blatt 795 ihrer gleichnamigen Zeitung am 17.10.2012 auf der ersten Seite unter dem Titel verbreitete “Die Massenmedien decken die Blamagen der SYRIZA – Angebliche Folterungen sind Betrug“. Auf den inneren Seiten der Zeitung wurde angeführt, “die … Folterungen, welche angeblich die Schützlinge (Anmerkung: der SYRIZA) erlitten, waren ein schlecht konstruierter Betrug” und den Lesern versichert: “Alles erwies sich also als ein schlecht inszenierter Betrug! Laut exklusiven Informationen des Portals parapolitika.gr stellt die nach den ‘Anzeigen’ der 15 Anarcho-Kommunisten von dem Untersuchungsrichter angeordnete gerichtsärztliche Untersuchung fest, dass sie niemals Elektroschocks und Folterungen mit Feuerzeugen unterzogen wurden, da sie keinerlei Verbrennung aufweisen.“

Einträchtiger Gleichklang zwischen

“Zufälligerweise” bedienen sich allerdings Nikos Dendias und Chrysi Avgi außer der gemeinsamen Information über den Inhalt der gerichtsärztlichen Befunde auch der selben Phraseologie, wie den komischen Befund über das … Feuerzeug!

Was jedoch der politische Vorgesetzte der DELTA-Einsatzgruppe nicht “sah”, nahmen mit völliger Klarheit nicht ein, sondern acht Gerichtsmediziner auf.

In dem gerichtsärztlichen Befund Nr. 1150 mit Protokoll-Nr. 1696/02.10.2012 wird verzeichnet:

Prellwunde an den Weichteilen der Kopfbehaarung im rechten Scheitelbeinbereich, bedeckt von einem Blutgerinnsel mit einer Länge von 1,7 cm.
Prellungsergüsse im rechten Schläfen- und Jochbeinbereich.
Abschürfungen am linken Ellbogengelenk.
Ausgedehnte Prellungsergüsse im rechten Nierenbereich (Blutergüsse).
Ausgedehnter Bluterguss an Außen- und Rückseite des rechten Oberschenkels.

In dem gerichtsärztlichen Befund wird ebenfalls bezüglich des Festgenommenen (der nebenbei bemerkt den ganzen Abend mit gebrochener Hand und blutendem Kopf in der GADA verblieb, ohne dass ihn ein Arzt sah) angeführt, “er trägt einen Gipsverband und eine Dreipunktaufhängung der oberen Extremitätt”. Die erfolgte Röntgenaufnahme zeigte einen Bruch des 3. Mittelhandknochens der rechten Handextremität. Es wurde eine neurochirurgische Begutachtung empfohlen, die – wie (Anmerkung: von dem Opfer) angeführt – nicht erfolgte. Er trägt einen elastischen Verband am linken Schienbein und weist an dessen Vorderseite zwei Prellwunden mit einer Länge von ungefähr 1,5 und 0,8 cm auf.“

Im Endergebnis des Befundes ergeht die Rede von “schwerer Körperverletzung durch ein pressendes – stumpfes Mittel der Verursachung“.
“Feuerzeug” des Herrn Dendias war ein Taser

In einem anderen gerichtsärztlichen Befund (Bericht Nr. 1148, Protokoll-Nr. 2044/01.10.2012) über den Festgenommenen, der anzeigt, mit einem Polizei-Taser “behandelt” worden zu sein, ergeht in den Befunden die Rede von einer Verletzung, die zu jener passt, die von der elektronischen Pistole verursacht wird.

Konkreter wird eine “von einem Bluterguss begleitete Hautabschürfung mit einem Durchmesser von 0,9 cm und einem darunter befindlichen zyklischen Rötungsherd im unteren Teil des Brustkorbbereichs der Wirbelsäule durch ein spitzes Organ” angeführt!

Ebenfalls ergeht in der Gesamtheit der gerichtsärztlichen Befunde die Rede von körperlichen Verletzungen “mittels eines pressenden stumpfen Organs“, Ödemen und ausgedehnten Schlagergüssen und wird verlangt, dass die Patienten für zwei Tage bis zu einem Monat “ihrer Beschäftigung fernbleiben”.
Die Stunde der Strafanzeigen

Eins der Argumente des Nikos Dendias bei seiner phantasierenden Rede im Parlament war “warum erstatten sie also keine Strafanzeigen?“. Der Minister für öffentliche Ordnung und (um es nicht zu vergessen) Inspirator des berüchtigten Vermummungsgesetzes war wieder übereilig und vergaß sogar auch sein juristisches Studium.

Die Rechtsanwälte der Festgenommenen erklärten vom ersten Augenblick an, umgehend zu Strafanzeigen schreiten zu werden, sobald die Prozessakte mit den gerichtsmedizinischen Berichten vervollständigt wird, die erst zu Beginn der vergangenen Woche in ihre Hände gelangten. Zusätzlich kann gemäß dem ihnen von dem Gesetzt gewährten Recht die Strafanzeige innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten ab dem Tag erstattet werden, an dem die anfängliche Anzeige erfolgte.

Die Strafanzeigen werden unter Berufung auf Artikel 137 a des Strafgesetzbuchs über die Folterungen erfolgen, der bestimmt: “Folterungen stellen jede methodisierte Verursachung intensiven körperlichen Schmerzens oder körperlicher Erschöpfung, welche die Gesundheit gefährden, oder seelischen Leidens, das geeignet ist, einen ernsthaften psychischen Schaden herbeizuführen, sowie auch jede rechtswidrige Verwendung chemischer, narkotisierender oder anderer natürlicher oder künstlicher Mittel zu dem Zweck dar, den Willen des Opfers zu beugen. Die von den Personen ausgeübte körperliche Misshandlung, Schädigung der Gesundheit, Ausübung illegaler körperlicher oder psychologischer Gewalt und jede andere ernsthafte Beeinträchtigung der menschlichen Würde wird mit einer Haftstrafe von wenigstens 3 Jahren geahndet, wenn sie nicht durch eine andere Bestimmung härter bestraft wird” …

 http://www.griechenland-blog.gr/2012/untersuchungsrichter-bestaetigt-polizeiliche-folterung-in-griechenland/10132/2/
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Ergänzungen