Berufungsprozess Bremer NaziHooligans beginnt

Hypokritable 03.09.2012 15:26 Themen: Antifa Antirassismus Medien
Am Dienstag den 04.09.2012 beginnt das Berufungsverfahren der Bremer Nazihooligans die 2007 ein antirassistisches Fanprojekt im Bremer Weserstadion (Ostkurvensaal) überfallen hatten und dabei u. a. Veranstalter_innen so schwer verletzten, dass diese stationär in einer Bremer Klinik versorgt werden mussten.

Der Prozess 2011 konnte erst Jahre später, nach Querelen über die Zuständigkeit seitens des Lands- und Amtsgerichtes Bremen sowie nach schleppenden Ermittlungen seitens Polizei und Staatsanwaltschaft, im vergangen Jahr stattfinden. Berichte über den vergangenen Prozess: [1]  http://de.indymedia.org/2011/09/316617.shtml [2]  http://de.indymedia.org/2011/09/317196.shtml
Am Dienstag den 04.09.2012 wird nun nach Wunsch der Verurteilten A. Sagemann und H. Ostendorf das Berufungsverfahren, um 09.00 Uhr, im Landgericht Bremen, eröffnet.

Das Amtsgericht hatte zuletzt gegen die Täter ein geringes Strafgeld verhängt und einen Teil der beizumessenden Strafe schon als Vollstreckt bezeichnet, da die enorme Zeitspanne, die das Gericht brauchte, um endlich das Verfahren gegen die Täter zu eröffnen, als unverhältnismäßig bewerten musste und damit gemäß geltenden Rechts in der Strafzumessung Berücksichtigung fand.

In der Rückschau lässt sich die ganze Ermittlung und das Verfahren leider nur als schlampig und desinteressiert bezeichnen (siehe vergangene Beiträge unter Indymedia). Zu dem Urteil kommt man unweigerlich, wenn das Gericht, wie in diesem Verfahren geschehen, den Sachverhalt kaum ermittelt und nicht einmal daran interessiert ist, ob es sich bei dem Überfall um eine rechtsextreme, bzw. rechtsradikal motivierte Straftat handelt. Bei der Strafzumessung, die einige Täter bei Verkündung des Urteils zum schmunzeln brachte, wurde bspw. die enorme Geldeinnahmequelle, die der Bremer NaziHoolszene mit den Verkauf von Musik, Kleidung und Fanartikeln zur Verfügung steht, nicht berücksichtigt.

Dem damalig zuständigen Amtsrichter und der Staatsanwaltschaft genügten Einnahme- bzw. Einkommensbelege, die von den Tätern selbst vorgelegt wurden. Die Strafzumessung mit einem sehr geringen Tagessatz, kam gerade durch die Beteuerung der Täter zustande, kaum über eigene Mittel zu verfügen. Gerade Ostendorf, der sich schon in jungen Jahren bekannt gemacht hatte durch rechte Gewalttaten (Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim) und nun auf seine alten Tage sich Tagsüber als frommer Imbissbudenbetreiber (mittlerweile geschlossen) und des Nachts als rechtsradikaler Sänger und Begründer der Band Kategorie C vermarktet, sang im Gericht ein sehr rührseliges Lied über seine schlimme wirtschaftlichen Lage als Imbissbuden-Betreiber, da man durch die Aufklärung der Einwohner über seine Nazi-Aktivitäten das Geschäft kaputt gemacht habe, im Wortlaut des Verteidigers: "vorsätzlich seine Existenz vernichtet".

So gar nicht wurde jedoch darüber gesprochen, dass Ostendorf eine solide braune Einnahmequelle hat und so verwundert es nicht, dass das Gericht im Lichte dieser Tatsache ein lächerliches Strafmaß festlegte, da niemand ermittelt hatte, wie viele Mittel tatsächlich den Tätern zur Verfügung stehen.

Das nun angestrebte Berufungsverfahren verfolgt das Ziel, seitens der Verteidigung, einen Freispruch zu erwirken. Aus Sicht der Opfer ist zu befürchten, dass dies auch der Verteidigung gelingen wird. Nicht weil sie so eine gute Strategie verfolgen, sondern weil das Amtgericht im ersten Verfahrenszug dermaßen geschlampt hatte, dass das gesamte Verfahren geradezu nur noch als lächerlich bewertet werden kann. Es steht bspw. zur Diskussion, ob H. Ostendorf gar nicht bei dem Überfall dabei war, dass er gar nicht selbst eines der Opfer verletzt hat. Sondern sich so sehr im Hintergrund des Überfalls aufhielt, das er folglich nicht einer der unmittelbaren Täter war, die wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden. Bestätigt sich diese Behauptung, wird das Urteil gegen ihn aufzuheben sein.

Dennoch bleiben viele Fragen offen, die das Amtsgericht nicht gewillt war zu klären.

Hierzu gehören u. a. Fragen wie:

- War der Überfall schon im Vorfeld geplant worden
- Wie kam das Gericht ohne genaue Klärung des Sachverhalts zu der Auffassung es handelte sich lediglich um einen eskalierten Streit unter Fußballfans (Wurden doch gerade die Täter, die im Zusammenhang mit der rechtsradikalen Band Kategorie C assoziiert werden, angeklagt)
- Wurden gezielt bestimmte Personen aus dem Kreis der Opfer gesucht und einige von Ihnen aufgrund ihrer politischen Ambitionen verletzt
- War der ganze Überfall eine politisch motivierte und organisierte Gewalttat, die das Ziel hatte antirassistische Aktionen, die sich wohl auch gegen Katergorie C richten müssten, im Zusammenhang mit dem Fußballsport zu unterbinden?

Diese und andere Fragen müssen in diesem Zusammenhang geklärt werden, wollte das Landgericht sich nicht am Ende die Frage gefallen lassen, wozu Gerichte eigentlich die gesetzlich normierte Pflicht haben. die ganze Wahrheit zu ermitteln und nicht nur die Teile, die ihr im eigenen Interesse gerade recht sind; wie es beim Ausgang des vergangenen Verfahrens wohl nahe liegt, wenn sie zu so einem verwaschenen Urteil gelangen.

Prozesse wie diese bedürfen immer auch der Kontrolle durch die Öffentlichkeit. Gerade wenn Gerichte sich wenig Mühe geben und unbequeme Tatsachen lieber in der geschlossenen Akte belassen. Hier bietet sich durch das Berufungsverfahren die Möglichkeit ein letztes Mal genau hinzusehen und die offensichtliche Verbindung zwischen rechtsradikal motivierten Gewalttätern aus dem Kreis von H. Ostendorf und Katergorie C und den Ereignissen im Bremer Ostkurvensaal 2007 herzustellen. Statt einfach blind den Behauptungen der Verteidigung zu folgen.

Der Prozess wird Öffentlich verhandelt. Es wird aufgerufen, sich friedlich daran als Beobachter_in zu beteiligen.

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"Und die Fische, sie verschwinden,
Doch zum Kummer des Gerichts
Man zitiert am End' den Haifisch,
Doch der Haifisch weiß von nichts

Und er kann sich nicht erinnern
Und man kann nicht an ihn ran,
Denn ein Haifisch ist kein Haifisch
Wenn man[s] nicht beweisen kann."

B.Brecht
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Ergänzungen

Korrektur

Hypokritable 04.09.2012 - 11:31
Das Berufungsverfahren wurde von A. Sagemann und M. Hornstein angestrebt und nicht wie fälschlicherweise beschrieben von H. Ostendorf.

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