Wozu Antidiskriminierungsbüros?

B. Kant 28.08.2012 11:56
Drei unterschiedliche Stellen wollten oder konnten nichts für mich tun. Wofür brauche ich die Scheiße dann?

Hier eine kurze Beschreibung des Falls:
Vor Jahren wurde mein leibliches Kind unter rassistischen Umständen vom Jugendamt in Obhut genommen. Hier sind Auszüge aus den Ermittlungsberichten und Gerichtsverhandlungen, die eindeutig Diskriminierung und Rassismus der Beteiligten und deren Tolerierung durch das Gericht belegen:

Die Mutter betreffend:
"Es entstand der Eindruck, dass sie unter einer psychischen Erkrankung leiden könnte."
"Sie sei am Telefon höchst aggressiv gewesen."
(Sozialpädagogin des Bezirkssozialdienst)

"Es wird weiterhin angeregt, solange, bis X [mein Kind] sich in der Einrichtung oder Pflegefamilie eingelebt hat, eine Kontaktsperre gegenüber der Mutter zu verhängen oder aber allenfalls begleitete Umgangskontakte zuzulassen, mit der strikten Auflage an die Kindesmutter, mit X nur in deutscher Sprache zu sprechen. Während der Umgangskontakte muß der Kindesmutter untersagt werden, mit ihrem Sohn griechisch zu sprechen. Es kann ansonsten nicht ausgeschlossen werden, daß die Kindesmutter X negativ beeinflusst."

"Als Sachverständige wird diesseits vorgeschlagen: Frau Y (...) Frau Y hat einige Gutachten mit Auslandsbezug gemacht."

"Es ist auch nicht bekannt, ob und welche Kontakte die Kindesmutter noch nach Griechenland hat. Ob die Gefahr besteht, dass sie sich nach Griechenland absetzt, ist nicht abzuschätzen."

"Offensichtlich ist es der Kindesmutter auch nicht möglich, sich hier an klare Regeln zu halten."

"Die Situation habe sich etwas gebessert, seit das Jugendamt und die Polizei in der Wohnung war."

"Die Kindesmutter fragt in äußerst aggressivem Ton, wer ich sei und was ich wolle."

"X wird als intelligentes Kind beschrieben, der sich in der Kindertagesstätte sehr wohl fühlt, der auch des öfteren erklärt habe, er wolle nicht mit seiner Mutter gehen, wenn sie ihn zum wiederholten Male frühzeitig abgeholt hat.
Wenn es zum Beispiel in dem Zusammenhang zu Problemen zwischen Mutter und Kind kam, hat die Kindesmutter mit X nur noch griechisch gesprochen, so dass die Kindergärtnerinnen nichts mehr verstehen konnten."

"Allen Anweisungen hat sich die Kindesmutter widersetzt (...)"

"Nach Ermahnungen ging es immer einen kurzen Zeitraum besser, dann fiel die Kindesmutter in die alten Verhaltensweisen zurück."

"Die Aggressionen, die die Kindesmutter nahezu immer an den Tag legte, wenn sie sich in der Kindertagesstätte aufhielt (...)"

"Während X in der Kindertagesstätte war, ist sie zunächst sehr lange bei ihrem Kind geblieben. Sie hat sich aber nicht, wie andere Mütter, in der Küche oder im Büro aufgehalten und dort einen angebotenen Kaffee getrunken."

"Sie wurde (...) mehrfach ermahnt, und zwar nicht nur mündlich sondern auch schriftlich."

"([Sozialpädagogin] berichtet, dass die Kindesmutter sich wiederholt weigert, dritte Personen in ihre Wohnung zu lassen."

"Am letzten Wochenende sei auf ihre Veranlassung hin die Polizei mehrfach vor Ort gewesen, um zu prüfen, ob das Kind wohlauf ist."

"[Sozialpädagogin] drängte sich der Verdacht auf, dass sie überhaupt nicht zuhört."
(Verfahrenspflegerin)

"Ich würde anregen, dass die Kindesmutter Pass und Personalausweis hinterlegt."

"Die Kindesmutter war auch mir gegenüber sehr aggressiv und ich meine dass ist sehr schlecht einzuschätzen, wie sie sich gegenüber dem X verhält (...)"
(Verfahrenspflegerin)

"Aufgrund der Schilderung des Jugendamtes und der Stellungnahme des Verfahrensbeistandes ergeben sich dringende Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung (...)
Die Anhörung der Kindeseltern im Termin konnte diese Befürchtungen nicht entkräften."
(Richterin am Amtsgericht)

Den Vater betreffend:
"Es fehlt jegliche Eigenreflexion."

"(...) dass der Kindesvater offensichtlich nicht in der Lage ist, sich auf die Bedürfnisse seines Kindes einzustellen und ihn kindgerecht zu behandeln."

"X (...) hat gegenüber dem Sachverständigen lediglich geäußert, dass er einen 'Papa hat'."

"Eine Bindung zwischen X und seinem Vater scheint nicht zu bestehen."
(Verfahrenspflegerin)

"Diskriminierung ausländischer Mitbürger wurde unterstellt."

"(...) diese Äußerung zeigt, dass der Kindesvater nicht willens oder in der Lage ist, das hiesige Sozial- bzw. Rechtssystem zu akzeptieren."

"(...) dass der Kindesvater nicht gewillt und bereit ist zu kooperieren."

"(...) dass es ihm nicht um das Wohl des Kindes, sondern offensichtlich ausschließlich um seine eigenen Interessen geht."
(Verfahrenspflegerin)

"Es wird erneut seitens der Unterzeichnerin betont, dass die Herkunft der Kindesmutter in keinem Zusammenhang mit der Inobhutnahme oder der Gesamtproblematik steht."
(Sozialpädagogin Bezirkssozialdienst)

Das war vor drei Jahren und mittlerweile hat mein Kind eine Ersatzmutter bekommen. Seitens des Jugendamtes wird der rassistische Zusammenhang der Inobhutnahme abgeleugnet. Weil ich mich damit nicht abfinden will, wird seitens des Jugendamtes behauptet, ich sei nicht in der Lage, die Berechtigung dieser Inobhutnahme einzusehen, und dies sei der Grund, warum mein Kind nicht zurückkommen könne. Es gehe mir nicht um das Wohl meines Kindes, sondern nur darum mein Recht durchzusetzen, wird mir vorgeworfen. Die Verfahrenspflegerin wird bis heute regelmäßig gerichtlich erneut bestätigt. Mittlerweile verzichte ich auf eigene Anträge vor Gericht, um nicht mein Kind wieder einem Verhör durch die rassistische Verfahrenspflegerin auszusetzen, die dann „gesetzlich“ vorgesehen wird.

Da weder die Zuständigen noch die Verantwortlichen des Jugendamtes bereit sind, den rassistischen Zusammenhang anzuerkennen und Konsequenzen daraus zu ziehen, habe ich mich an unterschiedliche Stellen des „Antidiskriminierungsnetzwerks“ gewandt und um Hilfe gebeten, um das Jugendamt wenigstens in diesem einem Punkt zum Einlenken zu bewegen und dadurch den Hauptpunkt, warum mein Kind bisher nicht zurückkommen konnte, aus dem Weg zu räumen. Nämlich die Bundesstelle und zwei Landesstellen (Berlin und NRW).

Aber Fehlanzeige! Drei unterschiedliche Stellen wollten oder konnten in dieser Sache nichts für mich tun. Angeblich gibt es wegen gesetzlicher Regelungen kein Recht für mich, gegen diesen Rassismus etwas zu unternehmen! Wofür brauche ich die Scheiße dann?
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Ergänzungen

manche

glauben 29.08.2012 - 18:44
anscheinend noch ans rechte Jugendamt. Das Jugendamt ist eine staatliche - durchaus repressive - Institution. Die Menschen, die dort ihre Willkür walten lassen können, sind nicht freier von Diskriminierungsformen als Menschen sonstwo in (D).

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Bitte helft dieser Frau

Oh Gott 28.08.2012 - 12:11
Eine Inobhutnahme wird nicht alleinig durch das Jugendamt entschieden. Das Familiengericht tut dsa, aufgrund von Kindeswohlgefährdung. Um diesen Umstand zu erkennnen bzw. feststellen zu können, gibt es eindeutige festgelegte Parameter, an denen sich orientiert wird. Eine Inobhutnahme ist das allerletzte Mittel um einen Kindeswohlgefährdung zu verhüten bzw. zu beenden!!!
Vielleicht sollte sich die Mutter einmal helfen lassen!

hab noch was vergessen

b.k. 28.08.2012 - 12:39
genau lautet der vorwurf des jugendamtes, meine kritik ihre rassismus sei ein beweis, daß ich die gründe der inobhutnahme nicht einsehen würde.

@vorrednerin: hier gehts nicht um hilfe für die mutter, sondernum einen objektiven tatbestand, der gerade ohne ansehen der person zu beurteilen wäre. um es mal extrem zu übertreiben: sollte man nicht z.b. gegen folter was unternehmen, auch wenn der betroffene selber nicht in der lage ist, eine solche klage zu begründen? ganz schön arschgesichtig, so ne argumentation...

Grund

Neutrum 28.08.2012 - 13:11
Ich kenn weder dich noch die anderen Beteiligten.
Soweit ich weiss, muss schon ne Menge passieren, bis in Deutschland einer Mutter die Kinder weggenommen werden.
Frag mal jemanden vom Kinderschutzbund.
Ich hab noch nie mitbekommen, dass jemandem einfach so das Sorgerecht entzogen wurde in Deutschland, schon gar nicht ner Mutter.

Wenn ner Mutter die scheisse zu ihrem Kinder ist das Sorgerecht entzogen wird, ist es mir relativ egal ob sie griechisch oder deutsch ist.

Wenn dir ungerechtfertigt das Kind weggenommen wird musste dich dagegen wehren.
Aber dass das aus rassistischen Motiven passiert kann ich nicht erkennen aus deiner Darstellung.

letzte anmerkung von mir dazu

b.k. 28.08.2012 - 13:14
der kommentar hier bestätigt mir nochmal meine ansicht, daß die kindeswohlgefährdung, die gesetzlich überhaupt nicht definierbar ist, tatsächlich lediglich der rechtfertigung des rassismus der behörden.

stop "werwolf"!

@b.k.

Oh mein Gott 28.08.2012 - 13:36
Kindeswohlgefährdung ist also nicht definierbar? Soso! Lass Dir bitte helfen!!!

Kinderwohlgefährdung

Ehemals Zeiti 28.08.2012 - 14:08
Das Jugendamt hat Handbücher in denen klar geregelt ist was Kinderwohlgefährdung ist und wie man damit umzugehen hat.

Griechischverbot?

Tsipo 29.08.2012 - 17:43
Diesem Deutschpack reicht doch völlig aus, wenn "Südländer" oder Großstädter etwas schneller und betonter reden oder mit Gesten, um als aggressiv abzustempeln. Dem Kind und den Eltern zu verbieten, Griechisch zu reden ist allerdings Rassismus und der könnte sowohl griechische Institutionen wie Sprachschulen als auch die griechische(n) Gemeinde(n) interessieren, eventuell auch griechische Medien und deutsch-griechische Blogs. Bei dem wachsenden Rassismus in Griechenland und dem Griechenbashing in Deutschland könnte man da vielleicht was gegeneinander ausspielen. Vielleicht würden aber auch bürgerliche Medien (Taz, Tagesspitzel) ein Fass aufmachen...