Bochumer Demorecht - eine Polizeiposse

SBZ 23.08.2012 12:26 Themen: Medien Repression

Der Anlass ist schon traurig genug: Eine "Libertäre Medienmesse" zensiert ausgerechnet eine Lesung zur Theorie der Herrschaftsfreiheit. Doch noch wilder treibt es die Bochumer Polizei. Denn der Ausgegrenzte meldete vor dem Kulturbahnhof Bochum-Langendreer eine Demonstration an, mit der - sanft informativ - gegen die Zensur protestiert werden sollte, vor allem aber eine zensurfreie Zone geschaffen werden sollte, in der diese Lesung und weitere Veranstaltungen stattfinden sollten. Die Bochumer Polizei wollte ihrer heimischen und harmlosen Anarchiekultur nun wohl helfen - und versuchte mit absurden Tricks die Demo zu verhindern. Doch ganz so einfach war das nicht. Der Demoanmelder war mit den "fiesen Tricks von Polizei und Justiz" ausreichend umgangsgeübt. So entspann sich ein unterhaltsames Tauziehen. Das Ergebnis: Die Demo bleibt verboten, weil am Ende die Justiz zwar über die Polizei den Kopf geschüttelt haben dürfte, aber am Kern des Verbots festhielt ...

Überspringen wir mal das Vorspiel, also die Zensur auf der "Libertären Medienmesse". Es soll hier nicht um die ständige Frage nach autoritären Strukturen in der politischen Bewegung gehen - leider ja penetrant akut. Eine Hintergrundinfo steht online. Hier geht es um die Bochumer Polizei und deren Umgang mit dem Versammlungsrecht. Denn nachdem alle Vermittlungsversuche am der klaren Weigerung seitens der LiMesse-VeranstalterInnen gescheitert waren, die zensierte Lesung z.B. vor der Tür abhalten zu können, meldete der Betroffene eine Demonstration an. Das ist ein klassischer subversiver Gebrauch von Recht, d.h. das eigentlich zur Normierung und Kontrolle eingesetzte Spektrum an Paragraphen wird zur Eröffnung von Freiräumen gegen eine autoritäre Struktur (hier: LiMesse-VeranstalterInnen) eingesetzt. Doch diese Rechnung erfolgte ohne die Polizei.

 

1. Akt: Demoanmeldung

Nichts Bedeutendes enthielt die Anmeldung, einfach ein, formloses Fax. Wortlaut: "mit Bezug auf die Libertäre Medienmesse im Kulturbahnhof Bochum-Langendreer möchte ich für den 25.8. (ab ca. 11 Uhr) bis zum 26.8.2012 (ca. 18 Uhr) eine Versammlung auf der Freifläche vor zwischen dem Kulturbahnhof und der nahegelegenen Bushaltestelle anmelden. Das Motto: "Für Herrschaftsfreiheit – gegen Hierarchie und Ausgrenzung überall!" Als Leiter der Versammlung möchte ich mitteilen, dass die Demo nach dem geltenden Versammlungsrecht in einem Bezug zum Ort der kritisierten Veranstaltung stattfinden soll. Also dort sicht- und hörbar ist."

Einige Tage später klingelte das Telefon. Die Polizei war dran, die in Bochum die Versammlungsbehörde darstellt (praktisch geregelt ... alle Entscheidungskompetenz in einem Knüppel, ähhh ... unter einem Dach). Dem Anmelder wurde mitgeteilt, dass die Nutzer des Kulturbahnhofs Langendreer (PächterInnen? VeranstalterInnen LiMesse?) die Demonstration auf dem Vorplatz und Fußweg nicht wünschten. Da dort ein privater Nutzungsvertrag besteht (auch nicht schlecht: Privatisierung von links), sei eine Demo nicht mehr zulässig. Die Polizei bot einen deutlich abgelegenen Schotterplatz seitlich des Bahnhofs und auf der gegenüberliegenden Straßenseite an. Das lehnte der Anmelder als völlig indiskutabel ab. Zunächst wurden als Alternativen die Parkplätze vor dem Bahnhof erörtert. Nach einer Rücksprache lehnte die Polizei auch das ab. Daraufhin meinte der Anmelder, dass dann, wenn keine Alternative geboten würde, halt die Straße der übliche Demonstrationsort sei. Mit Bedauern teilte er der Polizei also mit, dass dann das Ganze auf die südliche Fahrspur der Straße vor dem Kulturbahnhof (also die Seite am Bahnhof) verlegte werden müsse. Diese Ansage überraschte die Polizei erkennbar. Die Beamtin beendete das Gespräch fassungslos und ohne formelle Verabschiedung.

 

2. Akt: Auflagenbescheid - wie ein Demoverbot

Wenige Tage später flatterte der Auflagenbescheid ins Haus:

  1. Der Ort geht nicht. Weder vor dem Kulturbahnhof: "Der von lhnen angemeldete Platz kann nicht genutzt werden, da es sich zu einem Teil um ein Privatgrundstück handelt, welcher der Anlieferung und Entfluchtung bei Veranstaltungen im Kulturbahnhof Langendreer handelt." (Auszug aus dem Auflagenbescheid vom 16.8.2012). Noch die Straße, denn: "Im vorliegenden Fall entsteht ein Konflikt zwischen Ihrem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit und dem Grundrecht der die Straße nutzenden Verkehrsteilnehmer auf Bewegungsfreiheit in Form einer ungestörten Teilnahme am Straßenverkehr. Der Schutz der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs ist Bestandteil der Rechtsordnung und damit Schutzgut der öffentlichen Sicherheit. Als zuständige Behörde obliegt es mir, im Sinne praktischer Konkordanz für einen möglichst schonenden Ausgleich der hier widerstreitenden Interessen zu sorgen. Hierbei stelle ich die Zahl der durch eine Versammlung beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer der Zahl der Demonstranten gegenüber. Da es sich bei dem Wallbaumweg um eine Ortsdurchfahrtsstraße handelt, dürfte bereits die Anzahl der beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer innerhalb einer Stunde die Anzahl der von lhnen angemeldeten Versammlungsteilnehmer überschreiten, sodass dies hochgerechnet auf 31 Stunden eine unverhältnismäßig hohe Beeinträchtigung zu Lasten der Verkehrsteilnehmer darstellen würde."
  2. Der Leiter muss durchgehend jederzeit erreichbar sein - unter anderem für die Polizei.
  3. Der Leiter hat auf einen friedlichen Verlauf hinzuwirken blablabla ...
  4. Festlegungen zu Ordnern
  5. Der Anmelder hat dafür zu sorgen, dass sich alle an Recht und Gesetz halten. Tut das jemand nicht, sei er verantwortlich: "Der verantwortliche Leiter hat dafür Sorge zu tragen, dass Reden sowie Presse- und Druckerzeugnisse keinen beleidigenden und sonst strafrechtlich relevanten Inhalt haben und nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) enthalten."
  6. Die Nutzung eines Lautsprechers wurde eingeschränkt - und zwar auf sehr absonderliche Art. Also zunächst: "Die Benutzung des als Hilfsmittel vorgesehenen Lautsprechers lasse ich nur zu, falls die tatsächliche Teilnehmerzahl mindestens 20 Personen umfasst." Und dann die bemerkenswerte Begründung: "Nach § 10 des Landes-lmmissionsschutzgesetzes (LlmSchG) ist der Betrieb von Geräten, die der Schallerzeugung oder Schallwiedergabe dienen (Musikinstrumente, Tonwiedergabe- und ähnliche Geräte), auf öffentlichen Verkehrsflächen untersagt, wenn andere hierdurch belästigt werden können. Eine Belästigung Dritter könnte vorliegend bei den Besuchern der Veranstaltung im Kulturbahnhof Langendreer, welche möglicherweise kein Interesse an lhrer Veranstaltung haben, aber auch bei den Bewohnern der unmittelbar anliegenden Wohnhäuser entstehen." Wie originell: Eine Demo darf diejenigen, gegen die sie sich richtet oder an die sich sich wendet, nicht potentiell stören, also für die nicht wahrnehmbar sein. Was eigentlich ist nach Auffassung der Bochumer Polizei der Sinn einer Demonstration? Sich selbst zu bespaßen? (Gut, so sind die meisten linken Demos - aber das Versammlungsrecht ist da fortschrittlicher als die peinlich-identitäre Praxis doitscher PolitfunktionärInnen, an die sich die Bochumer Polizei offenbar gewöhnt hat)
  7. Ohne Worte: "Sie haben, sofern die tatsächliche Dauer lhrer Versammlung fünf Stunden überschreitet, für die Bereitstellung von zwei Toiletten (eine Damentoilette, eine Herrentoilette) zu sorgen." Getrennte Dixis ...

Soweit der Auflagenbescheid. Praktisch kam er einem Versammlungsverbot gleich. Die Versammlung musste weit weg, zusätzlich getrennt durch eine Straße, die nach Auffassung der Polizei so viel befahren wird, dass keine Fahrspur für eine Demo genutzt werden darf. Und die Demo durfte keinen Lautsprecher nutzen, der die Zielgruppe der Demo erreichen konnte. Doch auch im Detail zeigte der Auflagenbescheid eine für eine Versammlungsbehörde unfassbare Rechtsunkunde - oder Dreistigkeit. Eine Lärmschutzverordnung gegen ein Grundrecht zu stellen, muss mensch erstmal drauf kommen.

 

3. Akt: Klage

Der Anmelder fackelte nicht lang und reichte Klage mit Eilantrag gegen den Auflagenbescheid ein. Verhandelt wurde das vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Auszüge aus der Klageschrift:

  • "hiermit erhebe ich Klage gegen die Auflagen 1, 2, 4 (teilweise), 5, 6 und 7 der beschränkenden Verfügung."
  • Zum Kundgebungsort: "Die Begründung widerspricht dem Versammlungsrecht. Es war und ist Schuld der Versammlungsbehörde, die Möglichkeit einer Versammlung auf dem breiten Bürgersteig, in den Parkbuchten oder auf den Flächen vor dem Kulturbahnhof Langendreer zu verneinen. Die Folge dieser Behördenentscheidung wäre die Nutzung einer Straßenseite. Nur diese würde dem Versammlungszweck noch entsprechen. Doch auch diese Nutzung wird untersagt. Die dafür angeführte Begründung ist absurd. Es handelt sich bei der Abwägung zwischen zweispurigem Autoverkehr und einer Versammlung nicht um die Abwägung gleichwertiger Rechtsgüter, sondern um die Abwägung eines Grundrechts mit dem eventuellen Wunsch mancher AutofahrerInnen, bei Nutzung nur einer Fahrspur einen kleinen Bogen fahren zu müssen.
    Es ist offensichtlich, dass die Polizei mit ihrer abwegigen Berechnung der Betroffenenzahlen fast jede Demonstration auf Verkehrsstraßen unmöglich machen würde. Zudem ist die Berechnung unsinnig, da es bei der Nutzung einer Fahrspur nicht um die Sperrung der Straße, sondern nur die leichte Behinderung des Verkehrsflusses geht. Stoßzeiten u.ä. im Berufsverkehr sind an diesen Tagen nicht zu erwarten.
    "
  • Zu den Punkten 2, 4, und 6 (hier kein Zitat, siehe Klageschrift)
  • Zur Verantwortung des Anmelders für das Handeln aller VersammlungsteilnehmerInnen: "Der Versammlungsleiter ist nicht verantwortlich für das eigenständige Handeln etwaiger TeilnehmerInnen einer Versammlung. Er kann im Allgemeinen in bestimmte Richtungen wirken, ist aber keine Hilfspolizei. Dieses gilt er recht nicht, weil bekannt ist, dass die Polizei regelmäßig selbst verkleidete BeamtInnen in Versammlungen einschleust, die aus dieser heraus sogar immer wieder Straftaten begehen, um Angriffe auf Versammlungen oder deren Auflösung zu legitimieren. Mit der Auflage 5 würde das weiter vereinfacht. Dem Versammlungsleiter kann nur aufgegeben werden, dass offizielle Flugblätter und Redebeiträge die benannten Inhalte nicht enthalten."
  • Zur Nutzung von Lautsprechern: "Offenbar ist der Polizei Bochum nicht bekannt, was der Sinn von Versammlungen nach dem Versammlungsrecht ist. Dieses dient der Meinungskundgabe nach außen. Es ist daher irrelevant, wieviele Personen an einer Versammlung teilnehmen, um einen Lautsprechereinsatz zuzulassen. Der Lautsprechereinsatz ist vielmehr dann notwendig, wenn nur so die Menschen erreicht werden können, die mit der Versammlung als Mittel der politischen Meinungsäußerung erreicht werden sollen.
    Die Polizei ist nicht legitimiert, rein vermutete Interessen von Menschen gegen eine Versammlung ins Spiel zu bringen, die vielleicht eine Information nicht hören wollen. Bei der Beschallung von Menschen durch Werbelautsprecher in FußgängerInnenzonen, auf Jahrmärkten usw. wird so auch nie argumentiert.
    Von besonderem Interesse ist noch, dass die Polizei die Versammlung gleichzeitig auf eine abgelegene Fläche abdrängt und dann den Einsatz eines Lautsprechers gegenüber Personen außerhalb dieser Fläche untersagt. Das zeigt, dass es hier praktisch um ein Verbot der Versammlung als Mittel der politischen Meinungskundgabe geht. Dieses kaschiert die Polizei hinter der Fassade von Auflagen. Die Nutzung des Lautsprechers zu den üblichen Ruhezeiten ist von meiner Seite nicht geplant.
    "
  • Zur Frage der Toiletten: "Die Anordnung getrennter Toiletten (sog. Dixis) für Männer und Frauen ist absurd und so ungewöhnlich, dass auch hier erkennbar wird, dass es um die Verhinderung der Versammlung geht."

 

4. Ein Doppelakt: Polizeikraftmeierei und peinliches Einknicken

Am 21. August nahm die Polizei zur Klage Stellung. Sie verteidigte - erneut mit absurden Gründen - all ihre Auflagen. Zunächst allgemein: "Der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ist unbegründet. Das Ergebnis einer Interessenabwägung ergibt, dass das Vollzugsinteresse das Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der sofortigen Vollziehung überwiegt. Die Interessenabwägung richtet sich in erster Linie nach den Erfolgsaussichten der Klage. Die vorliegend erhobene Klage hat keine Aussicht auf Erfolg, da die in meiner Verfügung vom 16.08.2012 enthaltenen Auflagen rechtmäßig sind." Und dann auch noch Auflagenpunkt für Auflagenpunkt.
Das Schreiben erreichte den Anmelder per Post am 22.8.2012 mittags. Während der arrogante Brief mit den verqueren Rechtsauffassungen unterwegs war, hatten Verwaltungsgericht und Polizei ein Gespräch. Das Ergebnis war ein neues Schreiben der Polizei. Das wurde nun gefaxt und erreichte den Anmelder - welch Komik der Situation - zeitgleich mit der Feststellung "Die vorliegend erhobene Klage hat keine Aussicht auf Erfolg ..." Denn die Polizei kippte plötzlich die Hälfte ihrer Auflagen selbst: Lautsprecherverbot - weg. Doppeltoilette - nicht mehr nötig. Ständige Erreichbarkeit des Demoleiters - okay, StellvertreterIn geht auch.

 

5. Das Ringen um die verbleibenden Punkte

Somit war einiges an Nachhilfeunterricht für die Bochumer Polizei, die in Personalunion auch die Versammlungs(verhinderungs)behörde darstellt, in Sachen Rechtsauslegung geschafft. Ob sich die Polizei dran hält oder beim nächsten Mal wieder auf hilflosere AnmelderInnen hofft, sei dahingestellt. Geklärt war aber damit die ganze Sache noch nicht. Einige Auflagenpunkte blieben bestehen - und der Anmelder nahm zu den zwei brisantesten nochmal Stellung:

  • "Bezüglich des Auflagenpunktes 1 bleibe ich bei meiner Auffassung, dass ein Aufzählen der NutzerInnen einer Fläche keine versammlungsrechtliche Orientierung darstellt, sondern die Interessen gegeneinander abgewogen werden müssen. Das Grundrecht auf Versammlung ist deutlich höherwertiger als das Recht, geradeaus zu fahren auf einer eigenen Fahrspur. Das behauptete Grundrecht auf Bewegungsfreiheit ist entgegen der Auffassung der Polizei nicht gefährdet, denn es beinhaltet nicht die Erlaubnis, jede beliebige Route zu gehen. Dann wären auch Baustellen ein Grundrechtsverstoß, was absurd wäre.Im Sinne einer praktischen Konkordanz und besseren Einigungsmöglichkeit würde ich aber anbieten, die Versammlung zeitlich zu beschränken:
    - Samstag, 12 bis 17 Uhr und
    - Sonntag, 11 bis 16 Uhr
    jeweils auf der dem Eingang zum Kulturbahnhof nahegelegensten öffentlichen, d.h. für eine Versammlung nutzbaren Fläche. Wenn Flächen des Fußweges und der platzähnliche Erweiterung nicht in Frage kommen, wäre dies die zum Bahnhof gelegene Fahrbahn der hier zweispurigen Straße.
    Ich möchte darauf hinweisen, dass ich in dem von der Polizei beschriebenen Telefonat nie die „gesamte Straße“ eingefordert habe. Dieses wäre zwar auch für Versammlungszwecke denkbar, aber im Fall der von mir angemeldeten, ja eher kleinen Versammlung nicht notwendig.
    "
  • "Zu Auflagenpunkt 5 träge die Polizei nichts Neues vor. Versammlungsrechtlich ist nicht möglich, einen Versammlungsleiter für alles verantwortlich zu machen, was aus der Versammlung heraus geschieht. Es ist nur möglich, ihm aufzuerlegen, dafür Sorge zu tragen, dass dieses nicht von der Versammlungsleitung heraus selbst geschieht, unterstützt oder gebilligt wird. Ihm kann auferlegt werden, präventiv z.B. durch entsprechende Durchsagen darauf hinzuwirken. Es können aber keine Anforderungen gestellt werden, deren praktische Umsetzung unmöglich ist. Das Versammlungsrecht soll Versammlungen schützen und nicht die AnmelderInnen in unkalkulierbare Risiken treiben.
    Der Auflagenpunkt ist aber auch bereits rechtslogisch abzulehnen. Denn es gibt keinen Anhaltspunkt für Zweifel, dass von meiner Seite anders gehandelt wird als dass ich in der Tat dafür Sorge tragen will, das keine Straftaten aus der Versammlung heraus erfolgen. Eine Selbstverständlichkeit kann nicht zum Auflagenpunkt werden – es sei denn, es liegen berechtigte Zweifel vor. Das ist aber nicht vorgetragen worden.
    "
  • Zu den Toiletten: "Der Auflagenpunkt 7 erledigt sich, wenn die vorgeschlagene Beschränkung der Versammlungszeiten erfolgt."

Wieder kurz danach ein Fax der Polizei: Sie stimmt der Erledigung des Auflagenpunktes 7 zu.

 

6. Das Verwaltungsgericht entscheidet ...

Am 23.8.2012 fällte dann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen seine Entscheidung. Es spielte die Rolle, die die Justiz zu spielen hat, wenn sie Verwaltungshandeln überprüft: Die bösesten Schnitzer rausstreichen, damit es nicht so auffällt, wem Recht und Ordnung mitsamt ihren willigen VollstreckerInnen dienen - aber im Kern die Interessen der Macht durchsetzen. Das sind die abstrakte "öffentliche Ordnung" und das Primat des Eigentums. Dass die InhaberInnen des Hausrechts in diesem Fall linke Kulturprojekte oder sogenannten AnarchistInnen waren und sind, ist dabei nur eine Posse am Rande. Der Durchsetzung solche Privilegien durch Justiz und Polizei steht das nicht im Weg, wenn die Alternative eine freiheitlichere Perspektive aufzeigen würde.

Also bestätigte das Gericht das Verbot, in angemessener Entfernung zum Ort der Zensur demonstrieren zu dürfen. Das Verbot sei okay: "Die dem Antragsgegner als Versammlungsbehörde in diesem Zusammenhang obliegende Abwägung, in Ansehung aller Umstände des Einzelfalles konkret zu bestimmen, welche Beeinträchtigungen des Straßenverkehrs zugunsten der Versammlungsfreiheit und welche Einschränkungen der Versammlungsfreiheit zugunsten des Straßenverkehrs als angemessen hingenommen werden müssen, lässt im Abwägungsvorgang und - ergebnis Rechtsfehler nicht erkennen. In den Abwägungsvorgang einzubeziehen sind vornehmlich die Zahl der durch eine Versammlung beeinträchtigten Verkehrsteilnehmer und die Zahl der Versammlungsteilnehmer, die durch eine zum Schutz der Verkehrsleichtigkeit ergangene behördliche Maßnahme betroffen werden, der Widmungszweck der für die Versammlung bzw. einen Aufzugsweg vorgesehenen Verkehrsflächen, die Zeit der beabsichtigten Versammlung sowie Dauer und Häufigkeit von Versammlungenzum in Rede stehenden Thema." Doch damit nicht genug. Das Gericht wurde noch deutlicher: Schnelles Geradeaus(auto)fahren steht über den Grundrechten: "Hiervon ausgehend ist es gerichtlich nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Rechte der Straßenverkehrsteilnehmer im vorstehenden Einzelfall höher gewichtet als die gegenläufigen Interessen des Antragstellers."
Lust ist noch die Argumentation, "dass der Wallbaumweg alsOrtsdurchfahrtstraße stark genutzt wird". Trotzdem behauptet dasselbe Gericht im gleichen Urteil, dass es kein Problem wäre, seitlich und auf der anderen Seite der Straße zu demonstrieren. Aber gut: Recht ist, was den Mächtigen nützt (das war im übrigen schon immer so, auch wenn "linke" und andere RechtsfetischistInnen immer irgendetwas Tolles ins Recht interpretieren, dass dafür sogar Kriege zulässig sind - aber natürlich nur rechtlich korrekte).

 

Und was passiert jetzt?

Zunächst bleibt in den Eilverfahren nicht viel Platz. Nach dem Wochenende bleibt dann noch der normale Klageweg. Der wird dauern, d.h. sich nur auf spätere Versammlungen auswirken. Große Unterstützung von anderen politischen Gruppen ist kaum zu erwarten in einem Land, in dem offensive Auseinandersetzungskultur mit Polizei und Gerichten als Grund für Ausgrenzungen und sogar Unvereinbarkeitsbeschlüssen (Rote Hilfe) herhalten muss. Lohnenswert ist das aber trotzdem, auch wenn über die Instanzenwege nur kleine Freiräume zu erkämpfen sind. Emanzipatorische Umwerfung findet weder vor dem Computer noch in Gerichtssälen noch im Langendreerer Kulturbahnhof (jedenfalls bei solchen Abläufen) statt. Sondern da draußen, wo das Leben spielt.

In Bochum wird es also Samstag und Sonntag schöne Situation geben, dass Papi Staat seine harmlosen AnarchistInnen beim Auslegen nostalgischer Bücher schützt - wahlweise auch vor Leuten, die das gar nicht behindern wollten. Wie sich nun am Samstag und Sonntag die "libertäre Medienmesse" gestaltet und ob aus Hausrecht auch Faustrecht wird, darf beobachtet werden. Mit der öffentlichen Attacke in der Bochumer Stadtzeitung haben die "Libertären" schon mal auf Schlammschlacht gesetzt.

Der Versuch, das folgende Programm irgendwie und irgendwo im oder am Kulturbahnhof stattfinden zu lassen, wird nicht aufgegeben. Wer sich vor Ort dafür einsetzen will, dass solche Themen auf einer "Libertären Medienmesse" Platz haben müssen, kann und sollte das tun. Die AusstellerInnen sind alle angeschrieben worden. Es gibt bislang eine Antwort (solidarisch) - mehr war und ist bei den deutschen Anarcho-Verlagen vielleicht auch nicht zu erwarten.

Das Programm vor, neben, im oder sonstwo zum Kulturbahnhof Bochum-Langendreer - am 25. und 26.8.:

  • Samstag 14 Uhr: Lesung und Diskussion "Freie Menschen in freien Vereinbarungen - Theorie der Herrschaftsfreiheit" (mit Jörg Bergstedt)
  • Samstag 16 Uhr: Justizkritische Lesung "Im Namen des Flummiballs" (mit Hanna Poddig u.a.)
  • Samstag 17.30 Uhr: Workshop "Den Kopf entlasten - Kritik an vereinfachten Welterklärungen" (mit Jörg Bergstedt)
  • Samstag 19 Uhr: Lesung "Radikal mutig" (mit Hanna Poddig)
  • Sonntag 10.30 Uhr: Lesung und Diskussion "Kritik der Demokratie - einschl. der Unvereinbarkeit von Basisdemokratie und Anarchie" (mit Jörg Bergstedt)
  • Sonntag 12 Uhr: Workshop "Einführung und Beispiele zu Direct Action" (mit Hanna Poddig u.a.)
  • Sonntag 13.30 Uhr: Lesung und Diskussion "Freie Menschen in freien Vereinbarungen - Theorie der Herrschaftsfreiheit" (mit Jörg Bergstedt)
  • Sonntag 15 Uhr: Diskussion "Selbstermächtigung statt Bevormundung in politischen Bewegungen - das Beispiel kreativer Antirepression"
Ärger mit Polizei und DemorechtAnarchie und Herrschaftsfreiheit
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Ergänzungen

So ein Unsinn!

Ein Bochumer 23.08.2012 - 14:52
1. Der Hintergrund der ganzen Angelegenheit ist ganz offensichtlich schlicht und einfach, dass Jörg Bergstedt den gleichen Vortrag wie auf der Limesse 2010 noch einmal halten wollte. Angesichts der Tatsache, dass es dieses Mal noch mehr nicht unterzubringende Veranstaltungswünsche gab als beim letzten Mal, haben es die VeranstalterInnen vorgezogen, auch mal andere Leute mit neuen Büchern und Themen Raum zu bieten. Deshalb gab es – wie schon beim letzten Mal - Absagen an mehrere potentielle AutorInnen, dass sie dieses Mal nicht berücksichtigt worden sind.

2. Was Bergstedt da mit Ordnungsamt und Polizei am Laufen hat, ist einzig und alleine seine Angelegenheit. Den VeranstalterInnen der Limesse, die Räume IM Bahnhof Langendreer angemietet haben, zu unterstellen, dass sie gegen eine anscheinend von ihm geplante Selbstinszenierung AUSSERHALB des Bahnhofs vorgehen könnten oder wollten, ist einfach nur eine der übliche Diffamierungen, für die Jörg B. überall bekannt ist und deretwegen kaum jemand etwas mit ihm zu tun haben möchte.

3. Jörg B.s Seitenhieb-Verlag hat sich als Aussteller angemeldet und ist auch entsprechend eingeplant. Für diejenigen, die es sich das antun wollen, liegt das erwähnte Buch dort zum Kauf aus. Das ganze Gezeter dreht sich einzig und alleine darum, dass er es dieses Mal nicht selbst vortragen kann.

4. Ein Anruf bei den OrganisatorInnen der Messe ergab, dass Jörg B. sich nach der Mitteilung, dass seine Veranstaltung dieses Mal nicht berücksichtigt wurde, nie die Mühe gemacht hat, einen direkten Kontakt zur Vorbereitungsgruppe zu suchen. Stattdessen hat er die offensichtlich willkommene Gelegenheit zur Selbstinszenierung ergriffen.
Natürlich ist jeder Jeck anders und jeder hat das Recht, sich selbst zum Deppen zu machen. Das steht auch Jörg B. frei und er macht wie üblich reichlich Gebrauch davon.

Auflagen

Zweiter Bochumer 23.08.2012 - 16:28
Wer den Bahnhof Langendreer kennt, der wird wegen des Verbots der Demo an dem Ort nicht gerade überrascht sein. Die Straße am Bahnhof Langendreer rein ist schmal, die Durchgangsstraße auch nicht bedeutend breiter und direkt neben dem Bahnhof befindet sich dann auch noch der recht lange Straßentunnel unter den Schienen her. Abgesehen davon, dass in dem Kreuzungsbereich am Bahnhof Langendreer also tatsächlich enorm viel Verkehrsaufkommen (Autos und von der S-Bahn kommende Fußgänger) herrscht, ist die Straße zudem auch aufgrund der Bahnschienen im Bereich Langendreer eine der wenigen Verbindungen zwischen Langendreer und Lütgendortmund. Bedenkt man nun, dass in Langendreer das zentrale Krankenhaus der umliegenden Stadtteile ist, ist es nur logisch, dass die Behörden eher unentspannt reagieren, wenn da irgendjemand aus derartig persönlichem Zwist heraus eine Straße zwecks einer Demo blockieren möchte.

@Bochumer

egal 23.08.2012 - 17:48
Die Geschichte mit dem Vortrag auf der LiMesse 2010 ist schon von ein paar Seiten als Grund benannt worden. Seltsamerweise ist in den Absagemails für den Vortrag von auch keine Rede. Irritieren tut auch, dass 2010 zeitgleich Aktionen gegen das mehrere Hundert Kilometer entfernte InnoPlanta-Forum in Üplingen liefen und Bergstedt unstrittig da dabei war. Wie verträgt sich das mit der bislang durch nichts bewiesenen Behauptung, er sei 2010 auf der LiMesse gewesen? Gibt es hier Zensur, soll aber nicht so genannt werden?

@egal

Duisburgerin 23.08.2012 - 22:52
Also Jörg Bergstedt war nicht auf der libertären Medienmesse 2010 mit diesem Vortrag "Freie Menschen in freien Vereinbarungen" aber es war ein anderer Mensch da der für den Seitenhieb Verlag(Bergstedts Verlag) diesen Vortrag gehalten hat. Und genau deshalb ist es auch keine Zensur wenn die Veranstalter_innen den selben Vortrag desselben eingeladenen Verlages nicht nochmal hören wollen, und auch anderen Leuten ein Forum bieten möchten. Und ehrlich der Vortrag war 2010 schon grottig. Aber anscheinend sind alle die mal in der Schweiz bei Ivo Sasek und seinen rechts-chritlichen Verschwörungsfreunden vom "Anti-Zensur-Kongress" waren hinterher ein bißchen seltsamer.

Die Orga-Crew der Limesse zu den Vorwürfen:

link 24.08.2012 - 07:33
 http://www.limesse.de/zu-dem-zensurvorwuerfen.html

Zu den Zensurvorwürfen rund um die 2. Libertäre Medienmesse (Limesse)
Das Orga-Team der LiMesse sieht sich mit Zensur- und Verbotsvorwürfen durch Jörg Bergstedt konfrontiert.

Wie es dazu kam: Generell bieten wir vor allem den Ausstellenden die Möglichkeit an, Veranstaltungen zu ihren Projekten zu machen. Auch diesmal haben wir aus vielen Vorschlägen (vor allem im Rahmen unserer begrenzten Ressourcen) bestimmte Veranstaltungen ausgesucht und manche abgelehnt.

Bei der Ablehnung von Jörgs Veranstaltung ging es nicht nur um

die begrenzten Räumlichkeiten
das inhaltliche Konzept der Messe
die Tatsache, dass das Thema 2010 schon präsent war (nicht durch Jörg sondern durch Hauke)


sondern auch darum, das wir für ihn aufgrund


seiner Zusammenarbeit mit dem Verfassungsschutz
dem Konzept der angeblich „kreativen Antirepression“
seiner Teilnahme am sogenannten Anti-Zensur-Kongress der rechten evangelikalen „Organischen Christusgeneration“

keine Veranstaltung organisieren wollten. Davon unberührt blieb, dass der Seitenhieb-Verlag, über den Jörg sein Buch „Freie Menschen in freien Vereinbarungen“ veröffentlicht hat, uneingeschränkt als Aussteller eingeladen war.

Unser Anspruch als libertäre Medienmesse beinhaltet auch (trotz aller Diversität im libertären Spektrum) die Freiheit, nicht alles ins Programm aufnehmen zu müssen.

Für Jörgs Forderung, seine Veranstaltung stattdessen außerhalb der Messeräume vor dem Bahnhof Langendreer zu ermöglichen, fühlen wir uns nicht zuständig und werden dafür weder Material, Zeit noch Energie aufwenden.

Wir haben weder verboten, dass er vor dem Gelände eine eigene Veranstaltung plant und durchführt, noch haben wir irgendetwas in Richtung staatlicher/polizeilicher Repression unternommen.

Einen von Jörg zitierten Artikel aus der Bochumer Stadtzeitung haben wir weder verfasst noch veranlasst.

Jörgs eigenen „Anti-Zensur-Kongress“ vor dem Bahnhof Langendreer werden wir keinesfalls unterstützen, aber auch nicht, wie er behauptet, in irgendeiner Form behindern.

Ihm steht es frei, demnächst eigene Messen zu veranstalten.

Wir sehen uns verpflichtet, bei der 2. LiMesse zum guten Gelingen beizutragen und ein Forum für freiheitliche Ideen und Themen anzubieten, die in einem geschützten Raum diskutiert werden können.

Die Limesse-Orga

Anmerkungen dazu aus dem SeitenHieb-Verlag:

Einige der AutorInnen 24.08.2012 - 14:17
Anmerkungen dazu aus dem SeitenHieb-Verlag:
Wochenlang kursiertem diverse unterschiedliche und tlw. widersprüchliche Aussagen und Gerüchte zur Frage, ob und warum die Veranstaltung „Freie Menschen in freien Vereinbarungen“ auf der LiMesse nicht stattfinden darf. Mit der Stellungnahme des Orgateams wird nun zum einen bestätigt, dass es sich explizit um Zensur eines Referenten handel. Zum anderen nennt sie die Gründe für dieses Vorgehen (es kann dahingestellt bleiben, ob wirklich von Anfang an all diese Gründe ausschlaggebend waren oder ob hier im Nachhinein gesammelt wurde).
Auf die Hauptvorwürfe und die Sache mit dem Vortrag 2010 wollen wir im Folgenden kurz eingehen:

• Eine „Zusammenarbeit“ zwischen Jörg und dem VS hat es nie gegeben. Den diesem Vorwurf zugrunde liegenden Anwerbeversuch des VS hat Jörg selbst öffentlich gemacht (und sonst niemand). Ihn als Zu-sammenarbeit zu bezeichnen, erscheint uns grob diffamierend.

• Die Begriffswahl der „angeblich“ kreativen Antirep-ression ist ebenfalls diskreditierend. Es wird über-haupt nicht erläutert, was an dem Konzept unvert-retbar sein soll. Der an diesem Konzept andernorts meist kritisierte Punkt, es würde zu Aussagen bei der Polizei aufgerufen, ist frei erfunden. Genauere Infos: www.projektwerkstatt.de/antirepression

• Die Teilnahme an der AZK diente der Recherche in Verschwörungstheorie- und rechten Kreisen (Ergeb-nisse auf www.kopfentlastung. de.vu). Beide konn-ten aber auf der AZK kaum beobachtet werden. Vielmehr war es im Kern ein evangelikales Treffen mit weitgehend beliebigen Inhalten. Jörg B. hatte als Referent teilgenommen, weil er nur so auch hin-ter die Kulissen schauen wollte (auch das ist weit-gehend bekannt, es gab Vorbesprechungen z.B. mit Antifagruppen aus der Region usw. – der Vorwurf erscheint daher ebenfalls schlecht recherchiert und diffamierend).

Von anderen Seiten ist in den letzten Tagen mehrfach behauptet worden, Jörg hätte den gleichen Vortrag schon 2010 auf der LiMesse gehalten. Das konnte schnell als Unsinn belegt werden, weil er ein „Alibi“ hatte (er war auf einer Aktion in Sachsen-Anhalt). Offenbar geht es um Ausschluss um jeden Preis, wenn eine frei erfundene Sache trotz Richtigstellung mehrfach angeführt wird.
Seitens der LiMesse wird nun geklärt, dass ein anderer Autor des SeitenHieb-Verlages da war. Der aber hat ei-nen anderen Vortrag (anderes Buch) gehalten. Das als Grund anzuführen, ist also komplett unsinnig. Hauke, der Referent 2010, hat noch nie einen Vortrag zu „Freien Menschen in freien Vereinbarungen“ gehalten. Ob sein Vortrag „grottig“ war (wie z.T. behauptet), ist also in dieser Auseinandersetzung vollkommen belanglos.
Der SeitenHieb-Verlag hat in der Tat von der LiMesse-Orga das Angebot erhalten, einen Stand zu machen. Es ist aber für uns selbstverständlich, nicht auf einer Messe mitzumachen, wo AutorInnen zensiert werden. Das hät-ten wir auch nicht gemacht, wenn es AutorInnen anderer Verlage getroffen hätte.

Ist doch albern...

helga 26.08.2012 - 19:03
es ist doch albern, den veranstalter*innen zensur vorzuwerfen. es gibt eine orga-gruppe, die das ganze organsiert und auch die veranstaltungen festlegt. es wurden so viel ich mitbekommen habe auch andere veranstaltungen abgelehnt ohne dass dabei so ein trara veranstaltet wurde wie von j.b. sorry, aber für mich klingt das eher nach gekränkter eitelkeit. noch absurder finde ich die idee eine demo gegen die limesse machen zu wollen. ich würde mich freuen, wenn sich so manche*r in der "szene" nicht ganz so wichtig nehmen würde.

der seitenhieb-verlag hatte im übrigen einen stand vor dem bahnhof langendreer aufgebaut und auch der workshop hat stattgefunden.

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