Bleiberecht im Kanzleramt

Anonym 21.08.2012 12:30
[B] Aktivist_innen besuchen am "Tag der offenen Tür der Bundesregierung" das Kanzleramt und protestieren für Bleiberecht
Am vergangenen Wochenende lud die Bundesregierung zum „Tag der offenen Tür“. Sieben Aktivist_innen nahmen diese Einladung an und protestierten Lautstark für Bleiberecht und globale Bewegungsfreiheit. Vor einem Hubschrauber der Bundespolizei im Innenhof des Kanzleramts enthüllten die Aktivist_innen ihr Transparent und riefen Slogans gegen Abschiebung und für eine Welt ohne Grenzen. An dem Tag der scheinbar zurschaugestellten Transparenz zeigte die Regierung einmal mehr wie es um ihre Dialogbereitschaft bestellt ist: Bullen und Securities reagierten schnell und drängten die Aktivist_innen in einen Aufzug. In einem dunklen Flur des Kanzleramtes wurden die Personalien festgestellt.
Ein System, dass manche Menschen durch den Ort ihrer Geburt mit Privilegien ausstattet und andere nicht, ist in nichts besser als ein feudales Ständesystem. Bleiberecht. Für Alle, Sofort, Überall!
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Ergänzungen

Abschaffung des Sprachnachweises

Betroffener 30.08.2012 - 09:10
Seit 2007 müssen Familienangehörige, die über Familienzusammenführung einreisen wollen dank CDU als Bedingung einen Sprachnachweis vorlegen. Das ist ein Verstoß gegen die EU-Richtlinie und liegt wider der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichtes NICHT innerhalb des nationalen Ermessensspielraumes. Es verstößt gegen das Menschenrecht und den Gleichheitsgrundsatz, da auch hier diese Regelung nur für Staatsangehörige ausserhalb der EU und den wirtschaftlich führenden Industrienationen gilt. Ebenfalls gilt es seit über einem Jahr durch die Bundeskommission für Ausländerangelegenheiten als gesichert, dass ein Erwerb eines solchen Sprachnachweises in den meisten Fällen durch die Bedingungen in den betroffenen Ländern unmöglich zu gewährleisten ist.
Die Bundesregierung befasst sich lieber mit Fussball und leistet indessen heimlich Entwicklungshilfe an afrikanische Diktatoren anstatt die von der EU mehrfach angemahnten Versäumnisse endlich aufzuarbeiten. Besonders zynisch stellt sich für mich die Zumutung seitens der Gesetzgeber dar, nach deren Darstellung eine Unterbrechung der ehelichen Praxis (also Getrenntleben) für eine Länge von bis zu drei Jahren für vertretbar befunden wird. "Wasser predigen und Wein saufen" sag ich da nur ...

Es ist eine Schande, wie mit Ausländern umgegangen wird, die Asyl suchen oder einfach hier bei ihren Familienangehörigen leben wollen.