Prozess gegen Neonazi beginnt
In der nächsten Woche beginnt in Bremen der Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied einer verbotenen rechtsradikalen Neonazi-Organisation. http://www.weser-kurier.de/bremen/vermischtes2_artikel,-Rechtsextremer-sitzt-nach-Bluttat-in-Haft-_arid,125645.html
Der Angreifer hatte bei seiner Tat, die für das Opfer beinah tötlich endete, sichtbar die Zeichen der Organisation B & H auf den Körper tätowiert. Der sich bis zum Prozess in U-Haft befindliche Täter wird sich wegen versuchten Totschlags gegen eine Person mit Migrantionshintergrund vor dem Bremer Landgericht verantworten müssen. Zu befürchten ist, dass das Land Bremen aufgrund des in der vorletzten Woche ereigneten Brandanschlags, ausgehend von bürgerlich etikettierten Rasisst_innen gegen eine aus der Türkei nach Deutschland emigrierten Familie, sich schnell von jeder politischer Motivation frei machen will. Frei machen will, auch von weiteren rechtsextremen Auffälligkeiten, die den Verdacht erhärten, in Bremen formieren sich mehr und mehr rechte Strukturen nicht nur aus der bürgerlichen Mitte der Gesellschaft, sondern strategisch und vernetzt durch verschiedene bekannte Naziorganisationen und deren Helfer_innen. Darunter Mitglieder der Hells Angels, Standarte 88. Freie Nationalisten, Nordsturm, KC, usw., die in Bremen ebenfalls ein großes Netz von gewaltbereiten Personen und Gruppen anführen und durch Kooperationen sich in systematischer Einschüchterung oder Gewalt üben.
Das Land Bremen, das sich nach außen gern als Raum verkauft, das kein Problem mit rechten Strukturen und rechter Gewalt hat, soll sich nicht wieder, wie in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich, aus seinen Problemen durch Schweigen und Relativieren aus der Verantwortung ziehen können. Dieser Prozess darf nicht nur die Frage klären, ob versuchter Totschlag dem Angeklagten zur Last gelegt werden muss, sondern fordert auch eindringlich die Frage zu klären, was den Täter (Täterkreis) dazu veranlasst hat und wie dieser Täter in die Strukturen rechter Organisationen eingebunden ist.
Eine künstliche Verkürzung der Ereignisse lediglich auf den Übergriff führt unweigerlich zu dem Ergebnis, dass es sich nur um eine Kneipenschlägerei gehandelt hat. Das würde der rechten Szene und dem Land Bremen wohl gefallen, machte aber nur das Versagen der Behörden deutlich rechte Strukturen überhaupt zu erkennen oder ängstlich einfach nur vor ihnen die Augen zu schließen; wie bei den NSU Morden.
Aus der Akte der Staatsanwaltschaft: "Anklagevorwurf: versuchter Totschlag u.a.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 28-jährigen Angeklagten zur Last, am
25.03.2012 gegen 13.30 Uhr in der Gaststätte "Klause 38" im
Herdentorsteinweg 38 in Bremen im Verlaufe eines Streits mit dem
Geschädigten diesem zunächst eine Bierflasche mehrfach auf den Kopf
geschlagen zu haben. Danach soll er eine Bierflasche zerbrochen und dem
Geschädigten mit dem Flaschenhals in den Hals gestochen haben. Dabei
soll er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben.
Anschließend soll er geflüchtet sein.
Die blutende Wunde am Hals des Geschädigten soll potentiell
lebensbedrohlich gewesen sein.
Der Angeklagte soll vor der Tat erheblich dem Alkohol zugesprochen haben."
Der Prozess wird Dienstag, 21.08.2012, 09:00 Uhr, Große Strafkammer 22 (Schwurgericht
II), Saal 249 beginnen.
Weitere Verhandlungstermine:
Donnerstag, den 23.08.2012 (Saal 249)
Montag, den 27.08.2012 (Saal 218)
Mittwoch, den 05.09.2012 (Saal 218)
Freitag, den 07.09.2012 (Saal 218)
Mittwoch, den 12.09.2012 (Saal 218)
Freitag, den 14.09.2012 (Saal 218)
Eine große Öffentlichkeit vor Ort zu den Terminen ist auch eine Botschaft an das Gericht und an das Land Bremen, sich nicht von den Einschüchterungsversuchen und den Relativierungen von Rechts beeindrucken zu lassen. Sondern das ernsthafte Aufklärung dieses Falls gefordert ist, auch wenn das für die Staatsanwaltschaft und das Gericht bedeutet, den ganzen braunen Sumpf in Bremen zum Thema machen zu müssen. Die Aufklärung dieser Tat und ihrer Motive dürfen prozessökonomischen Erwägungen und bequemer entpolitisierung nicht weichen.
Das Land Bremen, das sich nach außen gern als Raum verkauft, das kein Problem mit rechten Strukturen und rechter Gewalt hat, soll sich nicht wieder, wie in der Vergangenheit mehrfach erfolgreich, aus seinen Problemen durch Schweigen und Relativieren aus der Verantwortung ziehen können. Dieser Prozess darf nicht nur die Frage klären, ob versuchter Totschlag dem Angeklagten zur Last gelegt werden muss, sondern fordert auch eindringlich die Frage zu klären, was den Täter (Täterkreis) dazu veranlasst hat und wie dieser Täter in die Strukturen rechter Organisationen eingebunden ist.
Eine künstliche Verkürzung der Ereignisse lediglich auf den Übergriff führt unweigerlich zu dem Ergebnis, dass es sich nur um eine Kneipenschlägerei gehandelt hat. Das würde der rechten Szene und dem Land Bremen wohl gefallen, machte aber nur das Versagen der Behörden deutlich rechte Strukturen überhaupt zu erkennen oder ängstlich einfach nur vor ihnen die Augen zu schließen; wie bei den NSU Morden.
Aus der Akte der Staatsanwaltschaft: "Anklagevorwurf: versuchter Totschlag u.a.
Die Staatsanwaltschaft legt dem 28-jährigen Angeklagten zur Last, am
25.03.2012 gegen 13.30 Uhr in der Gaststätte "Klause 38" im
Herdentorsteinweg 38 in Bremen im Verlaufe eines Streits mit dem
Geschädigten diesem zunächst eine Bierflasche mehrfach auf den Kopf
geschlagen zu haben. Danach soll er eine Bierflasche zerbrochen und dem
Geschädigten mit dem Flaschenhals in den Hals gestochen haben. Dabei
soll er den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben.
Anschließend soll er geflüchtet sein.
Die blutende Wunde am Hals des Geschädigten soll potentiell
lebensbedrohlich gewesen sein.
Der Angeklagte soll vor der Tat erheblich dem Alkohol zugesprochen haben."
Der Prozess wird Dienstag, 21.08.2012, 09:00 Uhr, Große Strafkammer 22 (Schwurgericht
II), Saal 249 beginnen.
Weitere Verhandlungstermine:
Donnerstag, den 23.08.2012 (Saal 249)
Montag, den 27.08.2012 (Saal 218)
Mittwoch, den 05.09.2012 (Saal 218)
Freitag, den 07.09.2012 (Saal 218)
Mittwoch, den 12.09.2012 (Saal 218)
Freitag, den 14.09.2012 (Saal 218)
Eine große Öffentlichkeit vor Ort zu den Terminen ist auch eine Botschaft an das Gericht und an das Land Bremen, sich nicht von den Einschüchterungsversuchen und den Relativierungen von Rechts beeindrucken zu lassen. Sondern das ernsthafte Aufklärung dieses Falls gefordert ist, auch wenn das für die Staatsanwaltschaft und das Gericht bedeutet, den ganzen braunen Sumpf in Bremen zum Thema machen zu müssen. Die Aufklärung dieser Tat und ihrer Motive dürfen prozessökonomischen Erwägungen und bequemer entpolitisierung nicht weichen.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
ergänzung zum beitrag
der artikel ruft auf, frei von beeinflussung durch rechte drohungen oder ängsten zu ermitteln, um so mit dem mittel des staates als aufklärungsorgan für alle sichtbar werden zu lassen, wie sehr rechte strukturen im vordergrund solcher taten stehen. dies führt im nächsten schritt zu neuen fragen, die außerhalb des gerichts beantwortet werden müssen. zu diesen kommt die öffentlichkeit nicht, wenn die justiz zu ihrem eigenen vorteil aus allen politisch motivierten taten, von anfang an unpolitische generiert.
die forderung nach strafe ist nirgendwo im artikel vorhanden, daher ist auch eine diskussion über alternativen zur strafe an dieser stelle abwägig, da es nicht thema dieses beitrags ist. hier geht es um die aufforderung an betroffene behörden nicht wegzusehen und sich als öffentlichkeit an solchen prozessen zu beteiligen, statt es fragwürdigen behörden allein zu überlassen hinzusehen.
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Artikel nicht "neutral"
"Eine große Öffentlichkeit vor Ort zu den Terminen ist auch eine Botschaft an das Gericht und an das Land Bremen, sich nicht von den Einschüchterungsversuchen und den Relativierungen von Rechts beeindrucken zu lassen. Sondern das ernsthafte Aufklärung dieses Falls gefordert ist, auch wenn das für die Staatsanwaltschaft und das Gericht bedeutet, den ganzen braunen Sumpf in Bremen zum Thema machen zu müssen. Die Aufklärung dieser Tat und ihrer Motive dürfen prozessökonomischen Erwägungen und bequemer entpolitisierung nicht weichen. "
Nun, in dem Absatz wird zur Unterstützung des Gerichtes und damit einer staatlichen Institution aufgerufen.
"[...] weiteren rechtsextremen Auffälligkeiten [...]"
Desweiteren wird sich mit dem im Artikel verwendeten Begriff "rechtsextrem" aus dem Jargon der Extremismus"theorie" bedient.
"eine Person mit Migrantionshintergrund"
Wird im Weserkurier-Artikel noch zumindest von einem rassistischen Motiv/Tat gesprochen, so entfällt dies im Indy-Artikel von "nebu". Warum? Was liefert die Beschreibung "mit Migrationshintergrund" hier für eine Information? Ist diese relevant? Mir scheint diese Begriffsverwendung steht für einen inhaltlichen Rückgriff auf "Ausländer" (wie er explizit im Weser-Artikel verwendet wird), ohne eben dieses Wort offen zu verwenden. Mir ist jedenfalls egal, was für einen Hintergrund die Person hat, da ich Staaten ablehne. Wichtig erscheint mir hier, dass es sich offensichtlich um eine Person of Color handelt und es sich um Rassismus handelt.
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
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undifferent — ano
@egal — Harry P.
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