[L-O]Verurteilung wegen Verleumdnung
Sven B. wurde heute wegen Verleumdung für schuldig befunden. Er war bei den Pfingstübergriffen (
http://mthielicke.blogsport.de/2011/07/17/erneuter-angriff-auf-der-sachsenstrasse-pressemitteilung-der-sozialen-und-politischen-bildungsvereinigung-limbach-oberfrohna-e-v/) auf die Sachsenstraße dabei und behauptete später vor Polizisten, dass Stadtrat M. Thielicke auf Angreifer eingeprügelt habe. Aufgrund dieser Aussage wurden Ermittlungen gegen den Stadtrat eingeleitet und diffamierende Presse publiziert.
http://mthielicke.blogsport.de/2011/07/17/erneuter-angriff-auf-der-sachsenstrasse-pressemitteilung-der-sozialen-und-politischen-bildungsvereinigung-limbach-oberfrohna-e-v/) auf die Sachsenstraße dabei und behauptete später vor Polizisten, dass Stadtrat M. Thielicke auf Angreifer eingeprügelt habe. Aufgrund dieser Aussage wurden Ermittlungen gegen den Stadtrat eingeleitet und diffamierende Presse publiziert.
Da er sich aber zur Tatzeit außerorts befand, wurden die Ermittlungen wegen erwiesener Unschuld eingestellt. Dennoch erlitt SR Thielicke einen massiven Imageschaden und musste sich Diffamierungen verschiedenster Art u.a. nach einer Stadtratssitzung von anderen Stadträten gefallen lassen, die sich allein auf die Falschaussage des Angeklagten begründeten. Sein Anwalt leitete aufgrund dieser Falschaussage rechtliche Schritte gegen den Angeklagten ein, welcher heute vor dem Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal für schuldig befunden wurde. Da der Angeklagte sich derzeit in einer Ausbildung befindet und sich nach eigenen Aussagen von der rechten Szene losgelöst hat, sowie sich bei SR Thielicke entschuldigt hat, wurde das Strafmaß, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, auf 40 soziale Arbeitsstunden festgelegt. Sven B. Hat eine Woche Zeit Rechtsmittel einzulegen.
Staatsanwalt und Richter fanden eindeutige Worte für das Handeln des Angeklagten. Auch die Tragweite der falschen Verdächtigung erläuterte der Vorsitzende umfangreich.
Die Verurteilung werten wir als Erfolg auf mehreren Ebenen. So stellt diese einen weiteren Schlag für die rechte Szene dar. Straftaten von Mitgliedern werden verfolgt und rechtlich geahndet. In diesem Fall war dies der ausschlaggebende Grund für die Loslösung aus der rechten Szene. Auch wenn Sven B. nicht zum harten Kern der lokalen Szene gerechnet werden kann, zeigt das Urteil, dass Nazi sein nicht cool ist und nicht vor Strafverfolgung schützt.
Hier bedanken wir uns bei der Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft wie auch dem Gericht für eine konsequente Verfolgung und Ahndung.
Eine genauso konsequente Ahndung wegen des Übergriffes auf das Wohnhaus des Bundestagsabgeordneten Wunderlich am 23.08.2012 in Hohenstein-Ernstthal wird hoffentlich die positive Entwicklung der letzten Zeit weiter voranbringen.
Staatsanwalt und Richter fanden eindeutige Worte für das Handeln des Angeklagten. Auch die Tragweite der falschen Verdächtigung erläuterte der Vorsitzende umfangreich.
Die Verurteilung werten wir als Erfolg auf mehreren Ebenen. So stellt diese einen weiteren Schlag für die rechte Szene dar. Straftaten von Mitgliedern werden verfolgt und rechtlich geahndet. In diesem Fall war dies der ausschlaggebende Grund für die Loslösung aus der rechten Szene. Auch wenn Sven B. nicht zum harten Kern der lokalen Szene gerechnet werden kann, zeigt das Urteil, dass Nazi sein nicht cool ist und nicht vor Strafverfolgung schützt.
Hier bedanken wir uns bei der Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft wie auch dem Gericht für eine konsequente Verfolgung und Ahndung.
Eine genauso konsequente Ahndung wegen des Übergriffes auf das Wohnhaus des Bundestagsabgeordneten Wunderlich am 23.08.2012 in Hohenstein-Ernstthal wird hoffentlich die positive Entwicklung der letzten Zeit weiter voranbringen.
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Ergänzungen
Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen
Soll ich kotzen?? — ..
??? — losgelöster
@kotzen — ich
Interessant ... — A&A
An die Kritiker — sachse
@sachse — ...
Kleiner Vergleich — frz
Kein Abfeiern — sachse
Ort des Geschehens — check