Richter verteidigt Ehre eines NPD-Politkers

beobachter 31.07.2012 13:47 Themen: Antifa Antirassismus Repression
Ein Antifaschist muss Strafe zahlen, weil er einen pöbelnden NPD-Mandatsträger aus einer antifaschistischen Veranstaltung verwies. Gericht sah den Saalverweis sei geeignet „sich abträglich auf Ansehen und Ehre des politisch aktiven Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.“
Zum Hintergrund:

Vor mittlerweile mehr als zwei Jahren, am 9. April 2010, lud die „Courage-Elser-Initiative für Zivilcourage heute e.V.“ zu einer Würdigung des wohl bedeutendsten Widerstandskämpfers gegen den Nationalsozialismus, des schwäbischen Schreiners Georg Elser, in das Bürgerzentrum Oranienburg ein. Der Saal war voll, und mit großer Aufmerksamkeit folgten die Teilnehmer einer Rede von Prof. Dr. jur. Jutta Limbach, der ehemaligen Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts, zum Thema „Georg Elser – Ein Volksheld oder ein Täter mit gutem Gewissen?“
Regionale Aktivist_innen der rechte Szene waren vor dem Veranstaltungsort aufmarschiert und haben Fotos der Menschen getragen, die beim Attentat im Münchner Bürgerbräukeller getötet wurden. Doch in der Veranstaltung war nur der NPD-Kommunalpolitiker Detlef Appel im Sinne der Wortergreifunsstrategie der NPD aufgetreten. Direkt nach dem Vortrag von Limbach meldete er sich zu Wort, und diffamierte nicht nur Elser sondern machte auch durch die Bezeichnung der Herr Reichskanzler für Hitler deutlich, wo seine Sympathien liegen. Die Wortmeldung führte zu Empörung im Publikum. Der Versammlungsleiter erteilte daher Appel Hausverbot und der ging auch ohne weitere Proteste. Doch er engagierte einen in rechten Kreisen nicht unbekannten Anwalt und klagte gegen das Hausverbot.
Mehr als zwei Jahre später verurteilte das Landgericht Neuruppin den Versammlungsleiter zur Zahlung eines Schmerzensgeld von 399, 72 an NPD-Mann, weil dem mit dem Rauswurf die Meinungsfreiheit beschnitten worden sei. Zudem muss der Versammlungsleiter sämtliche Gerichtskosten, also auch den Anwalt des NPD-Mannes zahlen, insgesamt kommen nach Angaben der Georg-Elser-Initiative ca. 2000 Euro zusammen.

Nun könnte man denken, hier muss ein Gericht so entscheiden, weil die Veranstalter einige Maßnahmen versäumt, um Rechte draußen zu halten. So hätte von vornherein in der Einladung stehen müssen, dass Rassist_innen, Neonazis, etc. nicht geduldet werden. Aber selbst, wenn das versäumt wurde, hätte man noch während des Redebeitrags des NPD-Mannes die Veranstaltung auflösen und wieder neu einberufen können, mit der Maßgabe, dass dort Rechte nicht geduldet werden. Genauere Infos dazu gibt es auf der Homepage der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR).

 http://www.mbr-berlin.de/Handlungsfelder


Landgericht mit rechten Sympathien?

Was das Urteil zu einem Politikum macht, ist die durchaus nicht nur formale Begründung. den Saalverweis sei geeignet „sich abträglich auf Ansehen und Ehre des politisch aktiven Klägers in der Öffentlichkeit auszuwirken.“. Da nun auch den begriffsstutzigsten deutschen Richter nicht verborgen gewesen sein kann, dass es sich bei dem Kläger um einen NPD-Mandatsträger handelt, kann dieser Passus nur als Sympathie mit dieser Partei interpretiert werden. Schließlich ist es eigentlich politischer Brauch aller bürgerlichen Parteien, die NPD auch in den Parlamenten zu isolieren und eben dfür zu sorgen, dass ihr Ansehen in der Bevölkerung nicht wächst. Wenn sich ein deutscher Richter um das Ansehen eines NPD-Mannes sorgen macht, kann man nur sagen, da sitzt ein Brauner mit roter Robe. Denn die Aussage muss ja noch weitergedacht werden. Appel wird für seinen Rauswurf im rechten Milieu als Kämpfer für die Meinungsfreiheit gefeiert. Dort ist also sein Ansehen nicht gestiegen. Der Richter muss also befürchtet haben, dass bürgerliche Wähler_innen, die für Recht und Ordnung sind, und einen Rauswurf aus einer Veranstaltung eher als Minuspunkt sehen, dann von der Wahl der NPD absehen. Der Fall soll hier erst einmal bekannt gemacht werden. Es wäre durchaus nachdenkenswert, vor dem Landgericht Neuruppin eine Kundgebung zu machen unter dem Motto: Wem die politische Ehre eines NPD-Mannes wichtig, soll öffentlich bekannt gemacht werden. Es könnten noch weitere Prozesse gegen Nazigegner_innen in dieser Angelegenheit folgen. Weil sich Veranstaltungsbesucher_innen gegen den Aufmarsch der Rechten vor der Veranstaltung lautstark empören, fanden sie sich beleidigt und machten Anzeigen. Achtet auf Ankündigungen:

Jetzt sammelt die Georg-Elser-Initiative Geld, um den Veranstaltungsleiter nicht auf den Kosten sitzen zu lassen.

Courage-Elser-Initiative, GLS-Bank Bochum, BLZ 43 060 967, Kto.: 1 130 729 400, Stichwort: Gerichtsurteil
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Ergänzungen

pressereaktionen auf das Urteil

leser 31.07.2012 - 14:13

Geld für Kostenbegleichung?

Kontroverso 31.07.2012 - 19:12
Ich würde das Geld eher für den Gang in die zweite Instanz spenden. So ein Urteil hat Signalcharakter. Die Cops werden fröhlich Nazis den Zugang zu Antifaveranstaltungen freiprügeln. Ich hoffe ihr macht euch da kundig und verschlaft nicht die Frist.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Deshalb immer — Borkenarrom

zweite instanz — red flag

richter — schweine