Stühlerücken beim sächsischen Verfassungsschutz
Während in Sachsen die Untersuchung nach dem Versagen staatlicher Stellen zum Terror des NSU in der letzten Wochen durch vernichtete Akten und den Rücktritt des Präsidenten des sächsischen Verfassungsschutzes unterbrochen wurde, scheint zumindest die sich stellende Personalfrage mittlerweile geklärt zu sein. Dennoch bleiben Fragen offen, wieso etwa nach dem Bekanntwerden der Zwickauer Terrorzelle in der Behörde Akten vernichtet worden sind, die möglicherweise Rückschlüsse auf die Verbindungen zu bestehenden Nazistrukturen in Sachsen gegeben hätten.
Sachsen hat seit heute einen neuen Verfassungsschutzpräsidenten. Nach dem Rücktritt des bisherigen Vorsitzenden Reinhard Boos hat das Innenministerium heute bekannt gegeben, wer ab 15. August zu seinem kommissarischen Nachfolger ernannt wird. Den Posten bekommt mit Gordian Meyer-Plath ein ehemaliger Mitarbeiter des Brandenburger Verfassungsschutzes. Der 44jährige war seit 1994 in der Behörde tätig und arbeitete zuletzt als Leiter der Abteilung zur "Auswertung und Beschaffung des politischen Extremismus". Ab August soll Meyer-Plath nach Angaben des Sächsischen Innenministers Markus Ulbig (CDU) für zunächst ein halbes Jahr die kommissarische Leitung des sächsischen Verfassungsschutzes übernehmen. Ein Wechsel war notwendig geworden, nachdem der bisherige Verfassungsschutzpräsident nach dem plötzlichen Auftauchen neuer Akten seinen Rücktritt erklärt hatte.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) bedankte sich bei seinem Brandenburger Amtskollegen Dietmar Woidke (SPD) dafür, dass die "verantwortungsvolle Führung des Verfassungsschutzes" in den kommenden sechs Monaten von einem "erfahrenen Verfassungsschützer" übernommen wurde. In der Vergangenheit hatte er mehrfach Vorträge zu Nazis im Fußball gehalten. Auf einer VS-Fachtagung gegen Extremismus hatte Meyer-Plath zum Thema des "Autonomen Linksextremismus" referiert und dabei Brandenburg nicht als "Heimat des schwarzen Blockes" eingeordnet. Dennoch versuchte er während seiner Darstellung zu den klassischen Themengebieten linker Politik, ganz nach der Sächsischen Definition des politischen Extremismus die Bedrohung durch "Linksextremisten" herauszuarbeiten, ohne dazu zwischen inhaltlichen Auseinandersetzungen und tatsächlich stattgefundenen Aktionen zu unterscheiden. Der Linke Landtagsabgeordnete Rico Gebhardt bezeichnete in einer Pressemitteilung die Ernennung eines neuen kommissarischen Präsidenten als "ersten Schritt zur Auflösung des sächsischen Verfassungsschutzes" und sprach angesichts der Taten des "Nationalsozialistischen Untergrundes" von einem "Totalversagen" der Behörde "gegenüber Nazi-Terroristen und ihrem Umfeld".
Inzwischen hat der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi wegen der vernichteten Akten Strafanzeige gegen Reinhardt Boos, Olaf Vahrenhold und weitere Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht. Lichdi begründete seine Anzeige damit, dass Sachsens umstrittener Innenminister Ulbig "bis heute keinerlei Anweisung zur Verhinderung der fortgesetzten Schredderung getroffen" habe. So seien nach seinen Angaben bisher "über 800 Aktenstücke mit Personenbezügen zu sächsischen Neonazis einfach unwiederbringlich vernichtet" worden. Im Fall einer Verurteilung wegen so genannten Verwahrungsbruchs drohen Amtsträgern für die Zerstörung oder Beschädigung von dienstlichen Schriftstücken Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bereits zuvor hatte der Abgeordnete die Vernichtung von Teilen der rund 5.000 Akten zu Nazis in Sachsen als "Skandal" bezeichnet und die Aktion für rechtswidrig erklärt, da nach §7 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) Akten nur dann vernichtet werden dürfen, wenn die gesamte Akte nicht mehr benötigt wird.
Sachsens Innenminister Markus Ulbig (CDU) bedankte sich bei seinem Brandenburger Amtskollegen Dietmar Woidke (SPD) dafür, dass die "verantwortungsvolle Führung des Verfassungsschutzes" in den kommenden sechs Monaten von einem "erfahrenen Verfassungsschützer" übernommen wurde. In der Vergangenheit hatte er mehrfach Vorträge zu Nazis im Fußball gehalten. Auf einer VS-Fachtagung gegen Extremismus hatte Meyer-Plath zum Thema des "Autonomen Linksextremismus" referiert und dabei Brandenburg nicht als "Heimat des schwarzen Blockes" eingeordnet. Dennoch versuchte er während seiner Darstellung zu den klassischen Themengebieten linker Politik, ganz nach der Sächsischen Definition des politischen Extremismus die Bedrohung durch "Linksextremisten" herauszuarbeiten, ohne dazu zwischen inhaltlichen Auseinandersetzungen und tatsächlich stattgefundenen Aktionen zu unterscheiden. Der Linke Landtagsabgeordnete Rico Gebhardt bezeichnete in einer Pressemitteilung die Ernennung eines neuen kommissarischen Präsidenten als "ersten Schritt zur Auflösung des sächsischen Verfassungsschutzes" und sprach angesichts der Taten des "Nationalsozialistischen Untergrundes" von einem "Totalversagen" der Behörde "gegenüber Nazi-Terroristen und ihrem Umfeld".
Inzwischen hat der Grüne Landtagsabgeordnete Johannes Lichdi wegen der vernichteten Akten Strafanzeige gegen Reinhardt Boos, Olaf Vahrenhold und weitere Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz bei der Staatsanwaltschaft Dresden eingereicht. Lichdi begründete seine Anzeige damit, dass Sachsens umstrittener Innenminister Ulbig "bis heute keinerlei Anweisung zur Verhinderung der fortgesetzten Schredderung getroffen" habe. So seien nach seinen Angaben bisher "über 800 Aktenstücke mit Personenbezügen zu sächsischen Neonazis einfach unwiederbringlich vernichtet" worden. Im Fall einer Verurteilung wegen so genannten Verwahrungsbruchs drohen Amtsträgern für die Zerstörung oder Beschädigung von dienstlichen Schriftstücken Haftstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen. Bereits zuvor hatte der Abgeordnete die Vernichtung von Teilen der rund 5.000 Akten zu Nazis in Sachsen als "Skandal" bezeichnet und die Aktion für rechtswidrig erklärt, da nach §7 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes (SächsVSG) Akten nur dann vernichtet werden dürfen, wenn die gesamte Akte nicht mehr benötigt wird.
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Ergänzungen
Grünen-Vorstandsmitglied unter Beobachtung
Jan Wienken (Grüne) Detailansicht des Bildes Der niedersächsische Verfassungsschutz beobachtet den 25-jährigen Jan Wienken (Die Grünen). Der Verfassungsschutz in Niedersachsen beobachtet ein Vorstandsmitglied der Grünen. Eine Behördensprecherin bestätigte NDR 1 Niedersachsen, dass der 25-jährige Jan Wienken aus Vechta in den Akten geführt werde. Offenbar ist der Grüne ins Visier der Behörde geraten, weil er an verschiedenen Demonstrationen teilgenommen hatte. Wienken behauptet jedoch, er sei kein "sogenannter Linksextremist". Die Eintragungen beim Verfassungsschutz reichen sechs Jahre zurück, damals war er noch Schüler. Zurzeit studiert er in Göttingen. Wienken fragt sich nun, "was ein Demokrat tun muss, um aus dem Visier gelassen zu werden."
Verfassungsschutz: Beobachtung nicht wegen Parteiarbeit
Der Rechtsexperte der Grünen im Landtag, Helge Limburg, hält den Vorgang für einen Skandal: Im Gespräch mit NDR 1 Niedersachsen kündigte Limburg an, eine Anhörung im Verfassungsschutz-Ausschuss zu beantragen. Dort erhofft sich der Abgeordnete mehr Details darüber, inwieweit der Verfassungsschutz in Niedersachsen systematisch Schüler oder junge Politiker beobachte. Bislang war lediglich bekannt geworden, dass Mitglieder der Linkspartei überwacht werden.