Ein Siegeszug ins Abseits

ziggyx87 18.07.2012 20:47 Themen: Antirassismus Blogwire
Wenn mensch sich die Pressemitteilungen anschaut, könnte fast der Eindruck entstehen, die deutschen Politiker hätten mit der Erhöhung des Satzes für Asylbewerber richtig was auf die Beine gestellt. Mal abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht den vorherigen Satz als menschenunwürdig ansah, ist die Darstellung wieder mal eine Farce allerbester Güte.
Wenn mensch sich die Pressemitteilungen anschaut, könnte fast der Eindruck entstehen, die deutschen Politiker hätten mit der Erhöhung des Satzes für Asylbewerber richtig was auf die Beine gestellt. Mal abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht den vorherigen Satz als menschenunwürdig ansah, ist die Darstellung wieder mal eine Farce allerbester Güte.
Der Satz der zuvor bei 240 Euro monatlich lag und jetzt auf 336 Euro aufgestockt wurde, liegt nahe an dem Hartz IV Satz der bei 374 Euro liegt. Mal abgesehen davon, dass auch diese 374 Euro kein Leben zulässt, welches ansatzweise über der Deckung der Grundbedürfnissen liegt, ist bei den finanziellen Hilfen für Asylbewerber zu beachten, dass Kosten anfallen, die dem deutschen Staatsbürger entfallen. Da haben wir auf der einen Seite die Kosten für einen Anwalt, der in den meisten Fällen dringendst benötigt wird, um überhaupt eine Chance auf eine längere Bleibe in Deutschland und somit der politischen oder anderweitigen Verfolgung sowie Knast oder Tod zu entkommen. Wer schon einmal einen Anwalt brauchte, wird sich des finanziellen Aufwands bewusst sein, der dafür benötigt wird. Auch ein Deutschkurs an einer Volkshochschule wird in den wenigsten Fällen übernommen oder auch nur ansatzweise gefördert, wobei das dem „Volksdeutschen“ doch das wichtigste sei, damit sich der „Ausländer“ auch schön assimilieren kann. Falls dann tatsächlich noch ein paar Groschen übrig bleiben, reicht das mit Sicherheit nicht, um über die Befriedigung von physischen Grundbedürfnissen hinaus zu kommen (damit sind weder Sicherheits- noch Soziale Bedürfnisse gemeint). Wenn mensch das alles einmal zusammenfasst, fällt wohl jedem auf, dass der „Wohlfahrtsstaat“ und selbst ernannte Integrations- und Multikultistaat Deutschland, hier völlig versagt.
Dringen wir noch ein wenig tiefer in die Materie ein und betrachten neben der finanziellen Demütigung, der ein Asylbewerber ausgeliefert ist, die Lebensbedingungen, vor allem in dem ach so tollen und toleranten Bundesland Bayern (oder von den „Einheimischen“ auch gerne als Freistaat bezeichnet) sind die Verhältnisse miserabel! Denn ein Leben in einem Heim für Asylbewerber bedeutet keinerlei Privatsphäre zu haben, sondern auf engsten Raum mit fremden zu hausen, eintöniges, altes und qualitativ schlechtes Essen sowie oftmals keinerlei soziale Kontakte. Dies führte allein in Bayern zu mehreren Selbstmorden und Depressionen unter den Asylbewerbern!
Doch der Staat bleibt kalt und sieht sich keiner Schuld bewusst. Eher rühmt sich die politische Elite damit, dass sich die Verhältnisse für Asylbewerber durch die Finanzspritze WIEDER einmal verbessert haben. Die letzte Erhöhung fand ja erst 1993 statt und bei einer durchschnittlichen jährlichen Preissteigerungsrate von gut gemeinten 2%, kann mensch sich vorstellen, wie das Leben eines Asylbewerbers sich über die Zeit „verbessert“ hat. Wie gesagt, dass ist nur die finanzielle Seite.

Abschließen möchte ich mit einem Zitat von drei Asylbewerbern und Demonstranten aus Bamberg: „In unserem „Exil“, isoliert am Rande der Gesellschaft vegetieren wir vor uns hin, versinken in Apathie und verloren manchmal den Willen zu leben.“
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Ergänzungen

Abschreckung illegal

legalscheissegal 20.07.2012 - 00:09
Einen interessanten Passus gibt es an dem Urteil: Die regelungen im Asylbewerberleistungsgesetz dürfen nicht der Abschreckung dienen! Damit sind Sachlestungsprinzip, Lagerzwang und Arbeitsverbote durchaus angreifbar.

Leider hat sich die Klage nur auf den Sozialhilfesatz bezogen und nicht auf die anderen Teile des Gesetzes erstreckt, deshalb hat sind Sachverhalte wie Lagerzwang, Essenspakete oder Arbeitsverbote nicht zur Sprache gekommen.

Mit den Formulierungen -

"Entscheidend ist, dass der Gesetzgeber seine Entscheidung an den konkreten Bedarfen der Hilfebedürftigen ausrichtet. Maßgeblich für die Bestimmung des Existenzminimums können dabei nur die Gegebenheiten in Deutschland sein, dem Land, in dem dieses Existenzminimum gewährleistet sein muss. Daher erlaubt es die Verfassung nicht, das in Deutschland zu einem menschenwürdigen Leben Notwendige unter Hinweis auf das Existenzniveau des Herkunftslandes von Hilfebedürftigen oder auf das Existenzniveau in anderen Ländern niedriger als nach den hiesigen Lebensverhältnissen geboten festzulegen."

"c) Migrationspolitische Erwägungen, die Leistungen an Asylbewerber und Flüchtlinge niedrig zu halten, um Anreize für Wanderungsbewegungen durch ein im internationalen Vergleich eventuell hohes Leistungsniveau zu vermeiden, können von vornherein kein Absenken des Leistungsstandards unter das physische und soziokulturelle Existenzminimum rechtfertigen (vgl. Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Familie und Senioren vom 24. Mai 1993, BTDrucks 12/5008, S. 13 f.). Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren."

- haben die Richter Maßstäbe formuliert, die es sich lohnt, genauer zu betrachten und daraus weitere Schlüsse zu ziehen. Insbesondere der letzte Satz im Abschnitt c - "Die in Art. 1 Abs. 1 GG garantierte Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren." - läßt doch einige Möglichkeiten vorstellbar werden.

Der Kampf geht weiter.

Solidarische Grüsse nach Würzburg, Aub, Bamberg, Regensbug, Düsseldorf, an Ali Safianou Touré und alle kämpfenden Flüchtlinge!

der ganze Urteilstext

illegalegalscheissegal 20.07.2012 - 00:14
ist hier  http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html
zu lesen.

(Elende Bleiwüste...)