Der "dritte Mann" in der NSU

Wolf Wetzel 01.07.2012 19:21 Themen: Antifa Antirassismus Blogwire Medien Soziale Kämpfe
Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur ›Aufklärung‹ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, wichtige Erkenntnisse unterschlagen, Untersuchungsausschüsse belogen, Referatsleiter des BfV Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden.Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht dilettantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zum Umfeld der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ›NSU‹, wäre ihm gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar.
Der ›dritte Mann‹ des nationalsozialistischen Untergrundes/NSU – ein Anruf genügt…


Hätte vor ein paar Monaten jemand behauptet, dass zur ›Aufklärung‹ der neonazistischen Mordserie Akten vernichtet, wichtige Erkenntnisse unterschlagen, Untersuchungsausschüsse belogen, Referatsleiter des BfV Falschaussagen machen, wäre er als Verschwörungstheoretiker lächerlich gemacht worden. Wenn vor Monaten jemand behauptet hätte, dass die verschiedenen Geheimdienste nicht dilettantisch, sondern perfekt zusammengearbeitet hatten und über ausgezeichnete Kontakte zum neonazistischen Thüringer Heimatschutz/THS verfügten, also zum Umfeld der daraus hervorgegangenen Terror-Gruppe ›NSU‹, wäre ihm gleiches widerfahren.
Jetzt sind diese berechtigten Annahmen gerichtsverwertbar: Zwischen den Jahren 1997 und 2003 waren der Thüringer und Bayerische Verfassungsschutz, das Bundesamt für Verfassungsschutz/BfV und der Militärische Abschirmdienst/MAD, die Crème de la Crème der Geheimdienste, an der ›Operation Rennsteig‹ beteiligt. Das Ziel dieser koordinierten Aktion war eindeutig: »Im Rahmen der operativen Zusammenarbeit des BfV mit dem LfV Thüringen und dem MAD unter der Bezeichnung ›Rennsteig‹ von 1997 bis 2003 hat das BfV … Werbungsfälle mit THS-Bezug eröffnet, aus denen … erfolgreiche Werbungsmaßnahmen resultierten.« (Schreiben des BfV an den Generalbundesanwalt vom Dezember 2011, FR vom 16.6.2012)
Der Erfolg konnte sich sehen lassen: »Demnach war fast jeder zehnte Aktivist in der damaligen Neonazi-Vereinigung ein Spitzel des Verfassungsschutzes.« ( http://www.mittelbayerische.de/nachrichten/politik/artikel/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann/800850/jeder-zehnte-neonazi-war-v-mann.html)
Die Frage also, ob die beteiligten Geheimdienste problemlos den drei Mitgliedern der NSU in den ›Untergrund‹ folgen konnten, ob eine/r von ihnen gar zu den »erfolgreichen Werbungsmaßnahmen« zählte, könnten die Akten beantworten, die nun vernichtet wurden. Würden die Akten die bisherige Legende beweisen können, man habe die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren, wären sie nicht vernichtet worden!

Angesichts dieses organisierten und kriminellen Vorgehens vonseiten der Verfolgungsbehörden sind die Fragen der FR von auffallender, fortgesetzter Naivität:
»Gibt es Verbindungen zu Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe? Waren Mitglieder des Trios womöglich V-Leute? Haben sie Geld vom Verfassungsschutz erhalten? Hat das Bundesamt die Mörder sogar geschützt?«

Im folgenden trage ich alle Indizien und Fakten zusammen, die bis heute an die Öffentlichkeit gelangt sind, um auf zwei der vier gestellten Fragen (Frage 1 und 4) mit einem sicheren ›Ja‹ zu antworten.

Der staatliche Begleitschutz in den ›Untergrund‹
Obwohl die Polizei im Januar 1998 in Jena eine Bombenwerkstatt der späteren Mitglieder des NSU entdeckte, über 1,4 Kilo Sprengstoff und Rohrbomben beschlagnahmte, wurden Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe nicht verhaftet. Sie nutzen diese staatliche Fürsorge und tauchten ab.
Wie sich diese staatliche Beihilfe abspielte, erzählte die Mutter von Uwe Böhnhardt in einem ZDF-Interview sehr eindrucksvoll: Auf dem Weg zur Garage warnte ein Polizeibeamter Uwe Böhnhardt mit den Worten: »Jetzt bist du dran ... ein Haftbefehl ist unterwegs.«
Was daraufhin passierte, beschreibt Frau Böhnhardt so: »Die Polizisten sind weitergegangen, unser Sohn hat sich umgedreht, ist zu seinem Auto gegangen und ist weggefahren. Das ist wie in einem schlechten Film.« (Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios ZDF-Sendung vom 26.6.2012)
In besagter Dokumentation fragt sich die Mutter von Uwe Böhnhardt zurecht: »Was ist da für ein Spiel gelaufen? Und warum warnt ihn ein Polizist? Und er hatte an diesem Tag auch noch genug Zeit, nach Hause zu fahren, Uwe Mundlos anzurufen und Beate Schärpe... ein paar Sachen zu packen und zu verschwinden.«

›Mein Kampf‹ und der ahnungslose
Ahnungslos in Kassel,Führer ... eines V-Mannes aus der Kasseler Neonaziszene

Im April 2006 wurde der Inhaber Halit Yozgat eines Internetcafés in Kassel ermordet. Kassel liegt in Hessen und wie es der kometenhafte Zufall wollte, war zur Tatzeit auch Andreas Temme zugegen, ein Mitarbeiter des hessischen Verfassungsschutzes. Unmittelbar zuvor hatte er »mit einem von ihm geführten V-Mann aus der Kasseler Neonazi-Szene telefoniert.« (FR vom 8.6.2012). Genau jener Neonazi war nach Informationen der Frankfurter Rundschau vor seiner Anwerbung »dreimal bei Kundgebungen in Thüringen«.(FR vom 24.11.2011)
Ebenfalls bekannt ist, dass die NSU-Mitglieder ihre Morde quer durch Deutschland dank exzellenter lokaler Kontakte zu Neonazis planen und durchführen konnten. Reiner Zufall also, dass sich die Wege eines Mitarbeiters des hessischen Verfassungsschutzes, eines Neonazis aus Kassel und die der Mitglieder der NSU an jenem Mordtag gekreuzt hatten?
Aber halt: Vielleicht war der besagte Verfassungsschützer nur ein ganz normaler, unpolitischer Beamter? Zufällig nicht: Bisher ist unbestritten, dass er »zumindest in seiner Jugend selbst rechtsextrem gewesen war«. (FR vom 8.6.2012) Heute hat er nur Papiere neonazistischer Gruppierungen, Auszüge aus ›Mein Kampf‹ und Schriften zum Dritten Reich in seiner Wohnung.
Einen Zusammenhang wollten weder die Vorgesetzten, noch der oberste Dienstherr, der hessische Innenminister erkennen. Doch dieser Mann hatte nicht nur neonazistisches Material in seiner Wohnung. Bei einer Durchsuchung seiner Privatwohnung fand man ebenfalls vier Schusswaffen, Munition, die nicht zu den gefundenen Waffen gehörte. Und in seiner Dienststelle fand man ein Waffenreinigungsgerät, was nicht zur Dienstausrüstung zählte.

Auf die Spur dieses hessischen Staatsschützers kam man erst, nachdem man die Videokameras auswertete, die in dem Internetcafé installiert waren und die Internetbesucher befragte. Die letzte veröffentlichte Version, die seine Anwesenheit erklären soll, lautet zur Zeit wie folgt: Er sei rein zufällig und privat dort gewesen und hätte ahnungslos an der Theke bezahlt, während der Besitzer bereits tot hinter der Theke lag. Obwohl alle anderen Internetbesucher die Schüsse gehört haben, will der hessischer Verfassungsschutzbeamte davon nichts mitbekommen haben. Genau so wenig von der Flucht der Mörder. Die Ermittlungen wurden eingestellt, obgleich ein Abschlussbericht festhält: »Außerdem hätte er das Mordopfer hinter dem Tresen liegend bemerken müssen.«
Würde irgend jemand dieser Serie von Zufälligkeiten Glauben schenken, wenn es um die Aufklärung einer ›linken Straftat‹ ginge? Und, angenommen, es wäre so: Warum verschwieg der damalige hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) all diese beruflichen Implikationen?
Doch damit nicht genug. Als Ermittler darauf bestanden, weitere Zeugen in diesem Fall zu befragen, bekamen sie als Antwort vom heutigen hessischen Ministerpräsidenten: »Ich bitte um Verständnis dafür, dass die geplanten Fragen ... zu einer Erschwerung der Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz führen würden.« (Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios, ZDF-Sendung vom 26.6.2012)

Lückenlose Aufklärung?
Es wurde lückenlose Aufklärung versprochen. Dazu zählt also nicht nur, wer die Morde, die dem Nationalsozialistischen Untergrund/NSU zugerechnet werden, begangen hat. Dazu würde auch gehören, allen Hinweisen nachzugehen, die auf strafbare Handlungen im Amt hindeuten.
Das Strafrecht unterscheidet drei verschiedene Arten des Tatverdachts. Die geringste Stufe bildet dabei der Anfangsverdacht gemäß §§ 152, 160 StPO: »Ein Anfangsverdacht ist gegeben, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für Straftaten vorliegen. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte sind dann gegeben, wenn die Möglichkeit einer strafbaren Handlung besteht.«
 http://www.rechtswoerterbuch.de/recht/a/anfangsverdacht/
Gehen wir einmal davon aus, dass ein solcher Anfangsverdacht gegenüber einem Innenminister nicht schwerer oder leichter wiegen darf, als gegenüber jedem anderen Verdächtigen, dann stellt sich angesichts der zahlreichen tatsächlichen Anhaltspunkte die Frage, warum bis heute nicht gegen die jeweiligen Innenminister wegen des Verdachts der Strafvereitelung ermittelt wird? Warum wurde bis heute nicht von Amts wegen gegen die jeweiligen Innenminister wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ermittelt?

Mely Kiyak hat in der Frankfurter Rundschau vom 4.6.2012 einen eindrucksvollen ›Fahndungsaufruf‹ verfasst:

»Liebes Schweigen im Lande!
Vor drei Wochen veröffentlichte das Bundeskriminalamt (BKA) Urlaubsfotos der NSU-Neonazigruppe. Zwei hübsche junge Männer und eine fröhliche Frau mit Stupsnase im Campinglager…. Uwe Böhnhardt auf einem gelben Boot. Uwe Böhnhardt braun gebrannt. Uwe Mundlos im Gegenlicht. Surfen. Lachen. Rauchen…. Nun die Frage unserer Sicherheitsbehörden: Wer kann Angaben zum Surfbrett machen? Wer kann Angaben zum Mountainbike machen? Stille.

Gegenfrage: Wer kann Angaben zum Verbleib der Sicherheitsbehörden machen? Wer hat sachdienliche Hinweise über den Geheimdienst? Stille….
Wer kann Angaben darüber machen, warum die Polizei Profiler engagierte, die auf einen rechtsextremistischen Hintergrund als Mordmotive hinwiesen, der Hinweis aber ignoriert wurde? Wer kann Angaben über den hessischen Verfassungsschützer Andreas T. machen, der am 6. April 2006 in Kassel um 17.01 Uhr und 40 Sekunden im Internetcafé von Halit Yozgat saß und auf seinen Lieblingsseiten surfte? Um 17.03 Uhr fand Ismail Yozgat seinen sterbenden Sohn. Der Verfassungsschützer gab später an vergessen zu haben, dass er zum Tatzeitpunkt am Tatort war. Wer kann Angaben darüber machen, weshalb Andreas T. nicht in Untersuchungshaft sitzt? Stille.

Versteht jemand, weshalb es angesichts der desaströsen Beweislast gegen die Integrität unseres Staates und seiner Sicherheitsbehörden keine Ermittlungsverfahren gegen Innenminister, Polizisten und Staatsanwälte gibt? Versteht einer die Frage nach dem Verbleib eines Surfbretts angesichts der viel drängenderen Frage nach dem Verbleib rechtsstaatlichen Handelns und dem Verdacht, dass der Ermittlungseifer unseres Sicherheitsapparates immer dann nachließ, wenn Bürger hingerichtet wurden, die nicht Helmut, Herbert oder Heiner hießen, sondern Enver, Halit oder Theodorus? Stille.

›Es gab keine heiße Spur‹, verteidigen sich ehemalige Minister, keine heiße Spur in einem Land, wo allein in den letzten zwanzig Jahren 182 Mitbürger von Rechtsextremisten getötet wurden, deren Taten ›fremdenfeindlich‹ genannt werden. Die Opfer sind fremd und die Täter stehen uns nahe? Gibt es Zeugen für das Märchen vom NSU-Untergrund?...«

Kein Untersuchungsausschuss wird diese Fragen beantworten, geschweige denn die politischen und strafrechtlichen Konsequenzen daraus ziehen. Warum?

Das Märchen vom ›blinden Staat‹ – oder

Noch nie konnte ein Blinder so gut sehen!


Obwohl sich bis heute die Beweise und Hinweise stapeln, dass der Staat, also seine Verfolgungsbehörden weder die Spur zu den abgetauchten NSU-Mitgliedern verloren hatten, noch die Behauptung eine Sekunde standhält, man habe keine ›heiße Spur‹ gehabt, um den neonazistischen Terror zu stoppen, klammern sich alle Aufklärer, ob in der Gestalt von Untersuchungsausschüssen oder in Gestalt der Generalbundesanwaltschaft an der aberwitzigen Losung, man habe jahrelang, über ein Jahrzehnt im Dunkeln getappt. Aber auch die Leitmedien halten sich eisern an diese Verlautbarungsformel, mit einer geradezu wirklichkeitsfremden Inbrunst. Da erzählen in besagter ZDF-Dokumentation die Eltern von Uwe Böhnhardt in aller Ausführlichkeit von mehreren Treffen mit ihrem inzwischen abgetauchten Sohn, von Anrufen, die abgehört wurden, von Nachrichten im Briefkasten, obwohl der Wohnort der Familie mit Sicherheit observiert wurde… und die ZDF-Redaktion gibt trotz alledem der Dokumentation den Titel: ›Brauner Terror - Blinder Staat - Die Spur des Nazi-Trios‹.
Warum halten alle ›Aufklärer‹ an dieser irreführenden Behauptung fest, reden einen Staat blind, obwohl es genug Belege und Hinweise gibt, dass dieser in Gestalt von Kontaktpersonen, von V-Männern quasi mit am Tisch der NSU-Mitglieder saß!

Das Phantasma von blinden Staat, von Behörden, die sich 13 Jahre lang von Panne zu Panne hangelten, hat einen enormen politischen Vorteil, einen geradezu widerlichen Zugewinn: Handelt es sich um eine Staat, der sich selbst im Weg stand, dessen Verfolgungsorgane sich selbst blockierten, dann ist die Lösung ganz einfach: Man optimiert alles, die Geheimdienste, die Kompetenzwege. Man bündelt und zentralisiert, was angeblich verstreut in den verschiedenen Geheimdiensten und Polizeidienststellen gesammelt wurde. Am Ende einer geradezu terroristischen Verbundenheit mit neonazistischen Mordtaten steht dann nicht die Auflösung jener Staatsschutzorgane, sondern ihre Omnipotenz, ihre weitere Ermächtigung bis hin zur gänzlichen Aufhebung des Trennungsgebots von Geheimdienst und Polizei. Also ein weiterer Verfassungsbruch!

Ginge man hingegen von der evidenten Annahme aus, dass nicht der Dilettantismus, sondern die hoch konspirative Zusammenarbeit verschiedener Verfolgungsbehörden das ›Abtauchen‹ der späteren NSU-Mitglieder ermöglicht hat, dass all die Möglichkeiten, die neonazistischen Mordserie zu stoppen, nicht an der fehlenden Koordinierung, sondern aufgrund von Führungsqualitäten, die bis in die zuständigen Innenminiserien hinein reichten, vereitelt wurden, dann stellen sich ganz andere Fragen:
Wer hatte Interesse daran, dass die bestens überwachten Mitglieder des Thüringer Heimatschutzes/THS ›abtauchen‹ konnten?
Wer organisierte den staatlichen Schutz dieser neonazistischen Terrorgruppe/NSU?
Wer hat ein politisches Interesse daran, dass in diesem Land neonazistischer Terror über viele Jahre hinweg verübt werden konnte?
Wer sorgt(e) dafür, dass Geheimdienste im rechtsfreien Raum agieren können?
Wer garantiert bis heute, dass Geheimdienste nicht kontrolliert, das Decken und Begehen von schweren Straftaten nicht verfolgt wird?
Woran liegt es, dass eine Mehrheit der im Bundestag vertretenen Parteien gar kein Interesse daran hat, ihrer parlamentarischen Kontrollpflicht nachzukommen?
Wie viel Übereinstimmung herrscht also unter diesen Parteien, dass das, was politisch nicht mehr kontrolliert wird, weiterhin geschehen kann?

Mely Kiyak, freie Journalistin, hat in ihrem neusten Kolumne in der Frankfurter Rundschau, eine Sitzung des Bundestagsuntersuchungsauschusses zur NSU protokolliert. Es war Gerald Hoffmann, Leitender Kriminaldirektor des Polizeipräsidiums Nordhessen und Chef der ›SOKO Café‹ geladen, der zu dem Mord in Kassel im Jahr 2006 befragt wurde. Dabei ging es auch um die Frage, warum die Ermittlungen gestoppt, als verhindert wurden. Mely Kiyak fasst den folgenden Dialog zwischen dem Untersuchungsausschuss (UA) und Gerald Hoffmann (GH) so zusammen:
»GH: Innenminister Bouffier hat damals entschieden: die Quellen von Herrn T. können nicht vernommen werden. Als Minister war er für den Verfassungsschutz verantwortlich.
UA: Er war doch auch Ihr Minister! Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen? Jedes Mal, wenn gegen V-Männer ermittelt wurde, kam einer vom Landesamt für Verfassungsschutz vorbei, stoppt die Ermittlung mit der Begründung, der Schutz des Landes Hessen ist in Gefahr. Aus den Akten geht eine Bemerkung hervor, die meint, dass man erst ein Leiche neben einem Verfassungsschützer finden müsse, damit man Auskunft bekommt. Richtig?
GH: Selbst dann nicht…
UA: Bitte?
GH: Es heißt, selbst wenn man eine Leiche neben einem Verfassungsschützer findet, bekommt man keine Auskunft.« (FR vom 30.6.2012)

Wie nahe liegen also ›national befreite Zonen‹ der Neonazis und rechts- und straffreie Zonen der Verfolgungsbehörden beieinander?

Es wird entscheidend darauf ankommen, ob sich alle, die sich gegen Neofaschismus, Rassismus und Antisemitismus engagieren, darauf einigen, dass es nicht nur darauf ankommt, einen Neonaziaufmarsch zu verhindern, sondern auch darauf, sich einer fortgesetzt straffreien Exekutive in den Weg zu stellen.
Die genehmigte Route eines Neonaziaufmarsches kennt man – die genehmigte Route zwischen Polizei, Verfassungsschutz, Staatsanwaltschaft und Innenministerium mittlerweilen auch.

Wolf Wetzel 1.Juli 2012

Mitglied der Anti-Nazi-Koordination/ANK Frankfurt

Die vollständige Recherche findet ihr hier: www.wolfwetzel.wordpress.com
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