Dresden: Beschwerde gegen Amtsgerichtsentscheid

addn.me 08.06.2012 12:09 Themen: Blogwire Freiräume Repression
Nachdem das Dresdner Oberlandesgericht am 25. Mai der Revision eines Studenten wegen seiner vermeintlichen Beteiligung an einer nicht genehmigten Sitzblockade im Februar 2011 stattgegeben hatte, haben nun auch zwei Landtagsabgeordnete der Linken Beschwerde vor dem Landgericht eingelegt. Zuvor hatte das Amtsgericht die umfassende Funkzellenabfrage im letzten Jahr unter dem Hinweise auf einen "hinreichenden Tatverdacht" für rechtmäßig erklärt und damit eine weitere juristische Auseinandersetzung möglich gemacht.
Die beiden Politiker der Linken, Rico Gebhardt und Falk Neubert, haben am Mittwoch über einen Anwalt gegen die Entscheidung des Amtsgerichtes Beschwerde eingelegt. Dieses hatte vor Pfingsten die flächendeckende Funkzellenabfrage für rechtmäßig erklärt. Damit wird der Fall in den kommenden Monaten zum Gegenstand eines Verfahrens in der nächst höhreren Instanz. Rechtsanwalt André Schollbach warf dem Amtsgericht vor, "die Bedeutung ganz elementarer durch das Grundgesetz und die Sächsische Verfassung geschützter Rechte verkannt" zu haben und verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und mehrerer Landgerichte zum "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit".

Bei einem der Kläger hatte die Dresdner Staatsanwaltschaft im Januar die Aufhebung seiner Immunität als Landtagsabgeordneter beantragt. Die Ermittlungsbehörde wirft dem Abgeordneten eine "Störung von Versammlungen und Aufzügen" vor. Demnach soll sich der Politiker am 19. Februar an einer der zahlreichen Blockaden hinter dem Dresdner Hauptbahnhof beteiligt haben. Auf Grund der Proteste von mehreren tausend Menschen waren die aus dem gesamten Bundesgebiet angereisten Nazis vor einem Jahr mit ihrem Vorhaben gescheitert, durch die Dresdner Südvorstadt zu ziehen. Im Anschluss daran hatten sächsische Ermittler damit begonnen, mehr als eine Million Handydaten abzufragen und auszuwerten.

Dass es auch einen anderen Umgang mit Sitzblockaden geben kann, zeigt das Beispiel aus Neuruppin. Nachdem im September vergangenen Jahres bei der Blockade einer genehmigten Nazidemonstration die Personalien von insgesamt 330 Personen festgestellt worden waren, stellte die dafür zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren bereits im April diesen Jahres ein. Die Polizei hatte damals eine Sitzblockade mehrerer hundert Menschen brutal aufgelöst und sie danach zur Personalienfeststellung über Stunden eingekesselt.
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Ergänzungen

presse dazu

bla 08.06.2012 - 12:23
einen weiteren text zum thema findet mensch hier
www.neues-deutschland.de/artikel/228922.der-praktische-s-129.html