Dresden: Amtsgericht erklärt Handyüberwachung für zulässig

addn.me 30.05.2012 15:26 Themen: Blogwire Freiräume Repression
In Dresden hat das zuständige Amtsgericht einen Einspruch von insgesamt acht Personen gegen die von der taz aufgedeckte mehrstündige Funkzellenabfrage im vergangenen Jahr zurückgewiesen. Damit wurde die Erfassung von mehr als eine Million Handydaten nach den erfolgreichen Blockaden vom 19. Februar 2011 vom Gericht als rechtmäßig eingestuft. Dieses hatte zuvor die Ermittlungsmethode als Reaktion auf die Auseinandersetzungen vom 19. Februar richterlich abgesegnet. Später waren die so gewonnenen Ergebnisse in mehreren Verfahren wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz verwendet worden.
Wie nicht anders zu erwarten war, hat das für die flächendeckende Funkzellenabfrage ebenfalls zuständige Dresdner Amtsgericht seine im vergangenen Jahr angeordneten Maßnahmen einem Bericht der taz zufolge für zulässig erklärt. Das geht aus einem Schreiben des Gerichtes vom 23. Mai an acht von der Maßnahme Betroffene hervor, die zuvor eine Feststellung der Rechtmäßigkeit beantragt hatten. Damit wurde die Entscheidung, eine Million Verbindungsdaten und rund 55.000 Namen und Anschriften einzuholen, knapp ein Jahr nach bekannt werden des Skandals, offiziell für rechtmäßig erklärt.

Das Gericht begründete seine Entscheidung mit einem "hinreichenden Tatverdacht", der ohne das Ermittlungsinstrument der Funkzellenabfrage "nicht oder kaum aufgeklärt" hätte werden können. Aus diesem Grund sei die Abfrage zur Aufklärung von "Straftaten mit erheblicher Bedeutung" "erforderlich, geboten und angemessen" gewesen. Welche Straftaten letztendlich mit der Funkzellenabfrage zehntausender Menschen aufgeklärt werden konnten und wie in solchen Fällen vor etlichen Jahren ermittelt wurde lässt das Schreiben ebenso offen, wie der Umgang der Behörde mit den aus dem "mildesten Eingriff in die Rechtspositionen unbeteiligter Dritter" gewonnenen Daten. Als Reaktion auf das Schreiben kündigte die Anwältin und von der Überwachungsmaßnahme ebenfalls betroffene Kristin Pietrzyk gegenüber der taz an, dass damit "noch nicht das Ende der Geschichte" erreicht worden sei.

In dem nach den Anschlägen vom 11. September eingeführten § 100g Absatz 2 Satz 2 der Strafprozessordnung ist es für Ermittlungsbehörden im Fall einer "Straftat von erheblicher Bedeutung" möglich, eine Funkzellenabfrage zu beantragen, wenn dazu "die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre" und vorab "eine räumlich und zeitlich hinreichend bestimmte Bezeichnung der Telekommunikation" festgelegt wurde.
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auch gefunden

finder 31.05.2012 - 00:39
www.neues-deutschland.de/artikel/227990.funkzellenabfrage-rechtens.html

Funkzellenabfrage rechtens?
Dresdner Staatsanwaltschaft manipuliert weiter im »Handygate«
Von Jörg Meyer
Ist »nicht alles erzählen« auch schon lügen? Mit einem Beschluss des Dresdner Amtsgerichts versucht die lokale Staatsanwaltschaft zu suggerieren, die umstrittene Funkzellenabfrage in Dresden im Februar 2011 sei rechtens gewesen.
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Foto: dpa/Arno Burgi

Die Funkzellenabfrage in Dresden im Februar 2011 war rechtens. Das teilte die Dresdner Staatsanwaltschaft am Freitag mit und machte damit einen Beschluss des Dresdner Amtsgerichts bekannt. Doch so einfach ist es nicht.

Am 19. Februar 2011 demonstrierten über 15 000 Menschen gegen den jährlichen Naziaufmarsch in Dresden. Dabei wurden die Nazis mit Massenblockaden zum zweiten Mal in Folge gestoppt. In den Straßen der Elbstadt kam es indes auch zu harten Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und der Polizei mit Verletzten auf beiden Seiten.

Infolge dessen ordnete das Dresdner Amtsgericht für mehrere Bereiche eine Funkzellenabfrage an: Per richterlichem Beschluss wurden von Mobilfunkanbietern Handy-Verbindungsdaten für mehrere Bereiche geordert. Das, was dann später als »Handygate« in die Schlagzeilen einging und den sächsischen Polizeipräsidenten den Job kostete, war speziell die Abfrage einer Funkzelle in der Dresdner Südvorstadt. Rund eine Million Verbindungsdaten von Zehntausenden - Demonstranten, Anwohner, Journalisten, Abgeordnete - wurden erfasst. Die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme ist heftig umstritten. Überwiegend Unbeteiligte wurden erfasst, darunter etliche Angehörige besonders geschützter Berufsgruppen, wie Anwälte, Journalisten oder Abgeordnete. Dutzende Betroffene legten Beschwerde ein.

Ihre Pressemitteilung zum aktuellen Beschluss, den das Dresdner Amtsgericht am Mittwoch gefällt hatte, verschickte die Dresdner Staatsanwaltschaft am späten Freitagnachmittag - das Pfingstwochenende stand an bzw. hatte für viele schon begonnen.

In der Pressemitteilung heißt es: »Das Amtsgericht Dresden hat mit Beschluss vom 23. Mai Anordnungen der Funkzellenabfragen zum 19. Februar 2011 und ihren Vollzug für rechtmäßig erklärt. Acht Betroffene hatten Anträge auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der anordnenden Beschlüsse und ihrer Umsetzung gestellt. Diese Anträge wurden nunmehr vom Amtsgericht Dresden zurückgewiesen.« Doch der Beschluss bezieht sich nach nd-Informationen auf das sächsische Freital und kleinere Bereiche Dresdens. Der eigentliche Skandal, die Abfrage der Daten von Zehntausenden in der Südvorstadt, ist davon nicht berührt. Hier sind auch von fünf betroffenen nd-Redakteuren noch Beschwerden anhängig.

Rechtsanwalt André Schollbach vertritt mehrere sächsische Landtagsabgeordnete. Für ihn hat die Dresdner Staatsanwaltschaft »einen falschen Eindruck erweckt« indem sie so getan habe, als sei die gesamte Maßnahme rechtens gewesen. Schollbach hatte keinen Zweifel daran, dass das Dresdner Amtsgericht diesen Beschluss fällt: »Schließlich hatten sie die Funkzellenabfrage selbst angeordnet.« Er hofft nun auf die nächsthöhere Instanz, das Landgericht Dresden, das »es mit Sicherheit anders sehen wird«. Die Dresdner Ermittler gehen unterdessen so vor, wie sie es seit eineinhalb Jahren tun. Sie versuchen unter den Teppich zu kehren, was noch darunter passt.

@Masha

Pavel Mayer (CEO) 31.05.2012 - 07:42

Die PIRATEN unternehmen in Berlin sogar ganz konkret etwas gegen Nazis: Mehr Geld und Spitzel für den Verfassungsschutz!
 http://pavelmayer.de/allgemein/mehr-geld-fur-den-verfassungsschutz/

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