Aktuelle Infos zur Freiraumdemo|2012

Kulturschock Zelle 25.05.2012 21:03 Themen: Freiräume Kultur Print Soziale Kämpfe

Hallo,


morgen, also am Samstag (26.05.2012) findet in Reutlingen (Baden-Württemberg) die Freiraumdemo|2012 statt.


Hierzu mobilisieren unter Anderem viele autonome Zentren, Jugendhäuser, Wohnprojekte, Initiativen, Gruppen und Bündnisse.


 


Wir wollen euch nun mit den neuesten Infos versorgen:

  • Demo Auflagen
  • Demo Route
  • EA
  • Zugtreffpunkte
  • Aftershowparty


 

--> Demo Auflagen (der Cops)

  • Die Versammlungsleiter_innen haben darauf zu achten, dass Staatsorgane (Polizei, etc.) nicht verunglimpft werden.
  • Die verantwortlichen Kundgebungsleiter haben darauf zu achten, dass bei sämtlichen Redebeiträgen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und Sitte und Anstand gewahrt werden.
  • Im zentralen Ominbusbahnhof (ZOB) ist auf der rechten Fahrspur in Richtung Stadthalle zu gehen. Die restliche Fahrbahn ist frei zu halten.
  • Die Demoteilnehmer_innen haben den Anweisungen der Ordner_innen Folge zu leisten. Polizeibeufgnisse stehen diesen aber nicht zu.
  • Teilnahme an der Demo erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Flugblätter dürfen nur an solche verteilt werden, die erkennbar zur Annahme bereit sind. Aufdringliches Verhalten hat zu unterbleiben.
  • Der Inhalt der Flugblätter darf sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD richten.
  • Alkohol und alkoholische Getränke dürfen im Demozug nicht mitgeführt werden.
  • Wasser und Säfte dürfen nur in PET-Flaschen mitgeführt werden.
  • Anweisungen der Cops ist Folge zu leisten.

--> Demo Route

 

Die folgende Route ist für die Demonstration vorgesehen: http://goo.gl/maps/4HXk

 

--> EA (Ermittlungsausschuss)

 

Folgende EA Nummer: 0157-71851134
KEINE AUSSAGEN BEI BULLEN ODER JUSTIZ!

 

--> Zugtreffpunkte

 

Nürtingen
Treffpunkt: 14:00 Uhr || Bahnhof.
Abfahrt: 14.11 Uhr 

 

Freiburg
Abfahrt: 11:03 Uhr || Gleis 2 

 

Lahr:
Abfahrt: 11:40 Uhr || Gleis 2 

 

Offenburg:
Abfahrt: 12:07 Uhr || Gleis 1 

 

Rastatt
Treffpunkt: 11:15 Uhr || Bahnhof.
Abfahrt: 11:34 Uhr || Gleis 4 

 

Gaggenau:
Abfahrt: 11:08 Uhr || S41 

 

Baden-Baden:
Abfahrt: 11:28 Uhr 

 

Karlsruhe:
Abfahrt: 12:05 Uhr || Gleis 9

 

--> Aftershowparty

 

LineUp:

  • Über allem thront das Flug - Elektro, Rave
  • Per Capita -  Crustcore
  • Cobretti - Hardcore
  • Todeskommando Atomstrom - Punk

Eintritt : SPENDE

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Ergänzungen

Soll das ein Witz sein?

aufdringlicher flugblattverteiler 26.05.2012 - 11:28
"Flugblätter dürfen nur an solche verteilt werden, die erkennbar zur Annahme bereit sind. Aufdringliches Verhalten hat zu unterbleiben."

Witzigkeit kennt keine Grenzen ...

Kontroverso 26.05.2012 - 11:59
Die Versammlungsleiter_innen haben darauf zu achten, dass Staatsorgane (Polizei, etc.) nicht verunglimpft werden.

-> So,so, wie sollen sie das tun? Seit wann ist es verboten die Polizei zu verunglimpfen. Siehe dazu unzählige Rechtsentscheidungen zum Kürzel "ACAB". Einfach mal googeln.

Die verantwortlichen Kundgebungsleiter haben darauf zu achten, dass bei sämtlichen Redebeiträgen nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen und Sitte und Anstand gewahrt werden.

-> Sitte und Anstand ... hehe, netter Tatbestand, der leider so unbestimmt ist, dass die Auflage schon allein deshalb rechtwidrig sein dürfte. Grundsätzlich darf sehr wohl gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung geredet werden, als auch gegen Sitte und anstand - als Audruck einer politischen Botschaft - verstoßen werden. Man bekommt das halt den Stempel extremistisch. Man kann also die Abschaffung der BRD fordern, was nun das non plus ultra der anti-freiheitlich demokratischen Redebeiträge wäre. Strafrechtliche Konsequenzen - und das ist der einzige Tatbestand, der durch Auflagen abwendbar sein darf - hat das im übrigen keine.

Im zentralen Ominbusbahnhof (ZOB) ist auf der rechten Fahrspur in Richtung Stadthalle zu gehen. Die restliche Fahrbahn ist frei zu halten.

-> Yo, mag sein. Es sei denn es gibt eine einfache Umfahrung, die nur wenige Minuten dauert.

Die Demoteilnehmer_innen haben den Anweisungen der Ordner_innen Folge zu leisten. Polizeibeufgnisse stehen diesen aber nicht zu.

-> Juristisch korrekt, es sei denn die Anweisungen sind offensichtlich rechtswidrig.

Teilnahme an der Demo erfolgt auf eigene Gefahr.

-> Was auch sonst. Hier geht es wohl darum, von staatlicher Seite den lieben Bürgern klar zu machen, dass man sich besser nicht einreiht. Fraglich ist, ob das offensichtliche beauflagbar ist.

Flugblätter dürfen nur an solche verteilt werden, die erkennbar zur Annahme bereit sind. Aufdringliches Verhalten hat zu unterbleiben.

-> Rechtswidrig, schon wegen der Unbestimmtheit. Jede_r der_die nicht auf euch zugeht und die Hand aufhält darf keine Flugblätter bekommen? Oder ist es so, dass ihr das den Leuten nicht in ihre Münder stopfen dürft? Sehr wohl dürfen Flugblätter verteilt werden. Alles andere regelt das Strafgesetz (Stichwort: Nötigung)

Der Inhalt der Flugblätter darf sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der BRD richten.

-> Doch, darf er. Rechtswidrig! Siehe dazu unzählige Entscheidungen des BVerfG zum Thema Meinungsfreiheit

Alkohol und alkoholische Getränke dürfen im Demozug nicht mitgeführt werden.

-> Mag sein.

Wasser und Säfte dürfen nur in PET-Flaschen mitgeführt werden.

-> Was ist mit Cola? Limo? Malzbier? Was ist mit Wasser oder Saft(-ersatz)in Tüten (Caprisonne)? Also Rechtswidrig.

Anweisungen der Cops ist Folge zu leisten.
-> Grundsätzlich juristisch korrekt, außer wenn die Anweisungen rechtswidrig sind.

Da es sicherlich zu spät ist, dagegen vor dem Verwaltungsgericht vorzugehen, sind diese Auflagen ersteinmal gültig. ICh empfehle aber dringend, sich mit einer Roten Hilfegruppe zusammenzusetzen und die Auflagen im NAchgang anzugreifen. Sonst kriegt ihr das das näxte Mal wieder reingedrück und vielleicht noch mehr.