Stadtverbote stehen noch zu großen Teilen!
ACHTUNG! ÜBERARBEITET!
Die "etwas mehr als 25 Personen" die bisher einen Eilantrag gestellt haben, haben eine Frist bis Montag 21.05.2012 ihre Eilanträge beim Verwaltungsgericht für erledigt zu erklären,falls die Zeit versäumt wird,werden die Anträge abgelehnt da sie seit der Rücknahme der Verfügungen durch die Polizei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr haben.Wer seinen Eilantrag bis Montag für erledigt erklärt hat keine Kosten,sondern diese Kosten werden dann vom Land getragen. Wer es nicht tut,hat im Anschluss den Prozentualen Anteil vom Streitwert selbst dazu tragen. Aktueller Streitwert ist noch unklar,dies wird erst nächste Woche bekannt gegeben.
Die "etwas mehr als 25 Personen" die bisher einen Eilantrag gestellt haben, haben eine Frist bis Montag 21.05.2012 ihre Eilanträge beim Verwaltungsgericht für erledigt zu erklären,falls die Zeit versäumt wird,werden die Anträge abgelehnt da sie seit der Rücknahme der Verfügungen durch die Polizei kein Rechtsschutzbedürfnis mehr haben.Wer seinen Eilantrag bis Montag für erledigt erklärt hat keine Kosten,sondern diese Kosten werden dann vom Land getragen. Wer es nicht tut,hat im Anschluss den Prozentualen Anteil vom Streitwert selbst dazu tragen. Aktueller Streitwert ist noch unklar,dies wird erst nächste Woche bekannt gegeben.
Ein Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt teilte schriftlich folgendes mit:
Sehr geehrte/r Hr./Fr. sowieso,
Die Behörde hat das Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 aufgehoben.
Bitte erklären Sie den Rechtsstreit für erledigt.
Andernfalls würde der Eilantrag abgelehnt,weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht.
Frist: Montag 21.05.2012
Hochachtungsvoll
Richter am VG
Im Anhang die Erklärung der Polizei:
Frankfurt 15. Mai 2012
Im Anschluss an den heutigen Erörterungstermin in gleichgelagerten Verfahren erklärt der anwesende Vertreter des PP Frankfurt Main:
1.In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf.
2.Die kostendes jeweiligen Verfahrens werden von den Antragsgegnerin übernommen
3.Die Hauptsache wird für erledigt erklärt.
Damit sind die Bullen schön fein raus...
Jetzt kommen nämlich nicht die ca. 200 € Gerichtskosten pro Person auf die Bullen zu,sondern eben dieser noch unbekannte prozentuale Anteil aus dem Streitwert,sollte nicht bis Montag 21.05.2012 der jeweilige Eilantrag zurück genommen werden... Das kann weit mehr sein als die bisher vermutetet 109,50 €,diese summe ergab sich aus den 2000€ Geldstrafe,der Streitwert,ist aber noch unklar,da beim Streitwert alle kosten zusammengerechnet werden.
Der Streitwert errechnet sich vermutlich aus den (noch) anfallenden kosten,also pro widerspruch diese 2000 € streitwert das bedeutet das wer den antrag am ende nicht zurück nimmt warscheinlich mit mehr als den gesagten 109,50 euwo zu rechnen hat.
Aber Eilanträge stellen und Widersprüche einlegen sollte man trotzdem,auch wenn es jetzt ein blödes hin und her ist!
ALLE PERSONEN,DIE BISHER KEIN EILVERFAHREN EINGELEITET HABEN HABEN WEITERHIN STADTVERBOT,BIS SIE EINEN EILANTRAG STELLEN UND DAS GERICHT DARAUF ANTWORTET.
Alle weiteren Eilanträge und Widersprüche die derzeit im Verwaltungsgericht eingehen,werden weiterhin nach bearbeitung zurück genommen!
Man muss es nur machen und nachdem sie geantwortet haben muss man quasi den Antrag wieder zurück nehmen. Unlogischer Bürokratie scheiß,aber irgendwie kein wunder...
Also zusammenfassend für die die bereits einen Eilantrag gestellt haben:
1. Per Fax mit Unterschrift formloses schreiben mit evtl. Vorgangsnummer in dem steht,dass der Rechtsstreit als erledigt betrachtet wird.
Und für die die noch nichts gemacht haben gilt folgendes:
1. Das Stadtverbot ist gültig,solange beim Verwaltungsgericht nicht der Polizeiliche Widerspruch und der Eilantrag eingehen.
2.
Wenn ihr den Antrag gestellt habt kommt die AW dass die Polizei die Verfügungen für alle Eilanträge zurückgenommen hat. Und ab da ist noch begrenzt zeit daraufhin den Eilantrag als erledigt zu bezeichnen.
3.
Wer sich nicht an den Begrenzungszeitraum hält,hat die prozentualen Anteil der kosten bei Ablehnung des Antrages zu tragen.
Leute,schaut euch genau im Anhang in der Polizeimitteilung die Formulierung an:
Dort steht
„"In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren" gegen das vom PP Frankfurt am Main Verhängte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf. „
das bezieht sich nur auf die,die Widerspruch und Eilverfahren gemacht haben...
Laut meinem heutigen Informationsstand hat auch das Innenministerium bestimmt,was in der Pressemitteilung stehen soll... Hierzu aber kein Beweis.
Das Verwaltungsgericht und die Polizei aber sagten dass diese Verfügung nur für die Leute zurück genommen wurde,die bereits Eilverfahren eingeleitet haben und nicht für die,die bisher noch gar nicht reagiert haben.
Sehr geehrte/r Hr./Fr. sowieso,
Die Behörde hat das Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 aufgehoben.
Bitte erklären Sie den Rechtsstreit für erledigt.
Andernfalls würde der Eilantrag abgelehnt,weil kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht.
Frist: Montag 21.05.2012
Hochachtungsvoll
Richter am VG
Im Anhang die Erklärung der Polizei:
Frankfurt 15. Mai 2012
Im Anschluss an den heutigen Erörterungstermin in gleichgelagerten Verfahren erklärt der anwesende Vertreter des PP Frankfurt Main:
1.In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren gegen das vom PP Frankfurt am Main verhängte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf.
2.Die kostendes jeweiligen Verfahrens werden von den Antragsgegnerin übernommen
3.Die Hauptsache wird für erledigt erklärt.
Damit sind die Bullen schön fein raus...
Jetzt kommen nämlich nicht die ca. 200 € Gerichtskosten pro Person auf die Bullen zu,sondern eben dieser noch unbekannte prozentuale Anteil aus dem Streitwert,sollte nicht bis Montag 21.05.2012 der jeweilige Eilantrag zurück genommen werden... Das kann weit mehr sein als die bisher vermutetet 109,50 €,diese summe ergab sich aus den 2000€ Geldstrafe,der Streitwert,ist aber noch unklar,da beim Streitwert alle kosten zusammengerechnet werden.
Der Streitwert errechnet sich vermutlich aus den (noch) anfallenden kosten,also pro widerspruch diese 2000 € streitwert das bedeutet das wer den antrag am ende nicht zurück nimmt warscheinlich mit mehr als den gesagten 109,50 euwo zu rechnen hat.
Aber Eilanträge stellen und Widersprüche einlegen sollte man trotzdem,auch wenn es jetzt ein blödes hin und her ist!
ALLE PERSONEN,DIE BISHER KEIN EILVERFAHREN EINGELEITET HABEN HABEN WEITERHIN STADTVERBOT,BIS SIE EINEN EILANTRAG STELLEN UND DAS GERICHT DARAUF ANTWORTET.
Alle weiteren Eilanträge und Widersprüche die derzeit im Verwaltungsgericht eingehen,werden weiterhin nach bearbeitung zurück genommen!
Man muss es nur machen und nachdem sie geantwortet haben muss man quasi den Antrag wieder zurück nehmen. Unlogischer Bürokratie scheiß,aber irgendwie kein wunder...
Also zusammenfassend für die die bereits einen Eilantrag gestellt haben:
1. Per Fax mit Unterschrift formloses schreiben mit evtl. Vorgangsnummer in dem steht,dass der Rechtsstreit als erledigt betrachtet wird.
Und für die die noch nichts gemacht haben gilt folgendes:
1. Das Stadtverbot ist gültig,solange beim Verwaltungsgericht nicht der Polizeiliche Widerspruch und der Eilantrag eingehen.
2.
Wenn ihr den Antrag gestellt habt kommt die AW dass die Polizei die Verfügungen für alle Eilanträge zurückgenommen hat. Und ab da ist noch begrenzt zeit daraufhin den Eilantrag als erledigt zu bezeichnen.
3.
Wer sich nicht an den Begrenzungszeitraum hält,hat die prozentualen Anteil der kosten bei Ablehnung des Antrages zu tragen.
Leute,schaut euch genau im Anhang in der Polizeimitteilung die Formulierung an:
Dort steht
„"In allen bei Gericht anhängig gemachten und noch zu machenden Eilverfahren" gegen das vom PP Frankfurt am Main Verhängte Aufenthaltsverbot vom 11.05.2012 hebe ich die angefochtene Verfügung mit sofortiger Wirkung auf. „
das bezieht sich nur auf die,die Widerspruch und Eilverfahren gemacht haben...
Laut meinem heutigen Informationsstand hat auch das Innenministerium bestimmt,was in der Pressemitteilung stehen soll... Hierzu aber kein Beweis.
Das Verwaltungsgericht und die Polizei aber sagten dass diese Verfügung nur für die Leute zurück genommen wurde,die bereits Eilverfahren eingeleitet haben und nicht für die,die bisher noch gar nicht reagiert haben.
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(Moderationskriterien von Indymedia Deutschland)
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Ergänzungen
la
la AW
da steht es schwarz auf weiß.
Diese rückzüge beziehen sich nur auf di bereits eingeleiteten eilverfahren.
ja
Stadtverbote aufgehoben!!!
Wie sagen die JuristInnen so schön: Ein Blick ins Gesetz erspart viel Geschwätz.