Aufenthaltsverbot für m31 Betroffene für Blo

tlf 12.05.2012 23:24 Themen: Globalisierung Repression

Die Frankfurter Polizei verschickt aktuell Verfügungen an Menschen aus Frankfurt und anderen Städten und erteilt ihnen vom 16. – 19. Mai – also für den Zeitraum der Blockupy-Aktionstage – Aufenthaltsverbote für die Frankfurter Innenstadt. Sollten die angeschriebenen Personen dagegen verstoßen und etwa auf die Idee kommen, in der Frankfurter Innenstadt zu demonstrieren, wird ihnen die “Anwendung unmittelbaren Zwanges” durch die Polizei und ein Zwangsgeld von 2000 Euro oder eine entsprechende Ersatzfreiheitsstrafe angedroht.


Die Frankfurter Version des präventiven Sicherheitsstaats
Insgesamt scheinen von diesen Aufenthaltsverboten mehrere hundert Personen im gesamten Bundesgebiet betroffen zu sein, die auf der M31-Demonstration Ende März in Frankfurt festgenommen, oder auch nur polizeilich kontrolliert worden sind. Sinngemäß werden die Betroffenen in dem Schreiben als vermeintliche Gefährder der öffentlichen Sicherheit etikettiert, die über Himmelfahrt mit großer Wahrscheinlichkeit Straftaten in der Frankfurt begehen würden und aus diesem Grund präventiv aus der Innenstadt ausgeschlossen werden müssten.


Dass die Frankfurter Polizei ihre Gefährdungsszenarien pflegt und dabei mit Versammlungsfreiheit nicht viel zu schaffen hat, wird außerdem darin deutlich, dass sie die ausgesprochenen Aufenthaltsverbote selbst für den Fall, dass einzelne oder mehrere Blockupy-Veranstaltungen vom Verwaltungsgericht wieder erlaubt werden, weiterhin aufrecht zu erhalten gedenkt. Darüber hinaus sollen die Angeschriebenen mit den Verbotsverfügungen anscheinend vor vollendete Tatsachen gestellt werden. In den Briefen wird zumindest die “sofortige Vollziehung” der Aufenthaltsverbote angeordnet und im Falle von Widersprüchen die aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels ausgeschlossen.


Zumindest für die betroffenen Personen welche in Frankfurt wohnen bedeutet das faktisch, das sie nun für 4 Tage unter Hausarrest stehen. Hinzu glaubt die Polizei hier selbst bestimmen zu können wem das „Grundrecht“ der Demonstrationsfreiheit zusteht. –Quasi per Gesichtskontrolle-
Wir lassen uns dass nicht gefallen!


Wir fordern euch auf: kommt am Montag den 14.05. um 17 Uhr zur Protestversammlung am Willy-Brandt-Platz.

Nicht einschüchtern lassen! Widerspruch einlegen
Trotz dieser polizeilich inszenierten Drohkulisse raten wir allen Betroffenen, so bald wie möglich Widerspruch gegen die Aufenthaltsverbote einzulegen. Die dafür nötige Adresse findet ihr auf der Verbotsverfügung selbst. Einen Vordruck für einen schriftlichen Widerspruch werden wir im Laufe des Sonntags auf dieser Website veröffentlichen. Außerdem findet morgen (am 13.5.) ein Rechtshilfetreffen in Frankfurt statt, auf dem sich Betroffene von Anwalt*innen beraten lassen können und die Aussichten von Widerspruchs- und gerichtlichen Eilverfahren gemeinsam diskutiert werden sollen. Die Ergebnisse des Treffens werden wir morgen Abend für alle Leute, die nicht aus Frankfurt kommen, u.a. auf der Website des EA Frankfurt bekannt geben.


Rechtshilfetreffen für alle Personen mit Aufenthaltsverboten
am Sonntag, 13.5.2012 um 18 Uhr
im ehemaligen Polizeigefängnis Klapperfeld
Klapperfeldstraße 5, 60313 Frankfurt am Main
Legt Widerspruch ein + Sprecht euch mit euren Bezugsgruppen ab + Achtet auf neue Infos
Für das Recht auf Protest – wann und wo und wie wir es entscheiden.



 

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Ergänzungen

M31: Antirepressions-Seite online

(muss ausgefüllt werden) 13.05.2012 - 00:05
Endlich, zentrale Seite zu M31-Repression mit Übersicht und allen Infos online.

Am besten verlinken: antirep.march31.net

Betroffener

Ich 13.05.2012 - 02:58
Der Inhalt des Briefes stellt die betroffene Personen gleich als so genannten Straftäter und Randalierer dar. Vermutlich haben alle festgenommenen Personen den gleichen Brief erhalten. Hier mal ein paar Zitate:

"Aufgrund der polizeilichen Erkenntnisse über Sie im Zusammenhang mit den Ausschreitungen vom 31.März 2012 steht zu befürchten, dass Sie fest in der gewaltbereiten linksextremistischen Szene integriert sind, auch an den verbotenen Versammlungen teilzunehmen beabsichtigen und dabei im oben genannten Gebiet der Stadt Frankfurt am Main Straftaten gemeinschaftlich mit anderen linksextremistischen Gewaltätern Straftaten begehen werden."

"Nach Abwägung aller Umstände erscheint die Androhung beider Zwangsmittel geboten, da Sie sich in der Vergangenheit bereits in gesteigertem Maße gewaltbereit gezeigt haben und von der Strafbarkeit Ihres Verhaltens nich haben abschrecken lassen."

medien haben die Repression mit vorbereitet

medienticker 13.05.2012 - 12:06
Wie Meiden unterschiedlicher Richtung die Repression in Frankfurt mit vorbereitet haben, siehe hier:


 http://www.heise.de/tp/blogs/8/151990

Blockupy Mobi

. 13.05.2012 - 15:11

Verfügung ausgehebelt

Betroffener 2 16.05.2012 - 07:54
Gestern gab es in Frankfurt eine Sammelklage gegen das Pamphlet.
Das Gericht sah es genauso wie wir: nicht haltbar, unverhältnismäßig.
Dann mußte das PI seine Hunde zurückpfeifen...und sieht jetzt aus wie ein nasser Pudel:P

 http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/4970/2253694/pol-f-120515-656-frankfurt-aufenthaltsverbote-zurueckgenommen

Soligrüsse