Dresden: Rassistische Zuweisungen bleiben für Polizisten folgenlos
Während die Repression der Polizei gegen mehr oder weniger politisch aktive Menschen in Dresden in den letzten Wochen zugenommen hat und damit eine Trennung zwischen Justiz und Polizei im Zuge politisch motivierter Ermittlungen aufgehoben zu sein scheint, macht das unten angeführte Beispiel deutlich, dass sich im Gegenzug die sächsische Polizei bei Anzeigen wie so oft sicher sein kann, straffrei auszugehen. So wurde die Anzeige eines Rechtsanwaltes wegen Beleidigung ohne Angabe von Gründen mittlerweile eingestellt. Diese hatten zuvor einen Tatverdächtigen als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" bezeichnet
Nachdem der Anwalt des Jenaer Stadtjugendpfarrers Lothar König, Johannes Eisenberg, die Sächsischen Ermittlungsbehörden wegen Beleidigung angezeigt hatte, wurde mittlerweile bekannt, dass das Verfahren inzwischen eingestellt worden ist. Das geht aus einer Anfrage der Sächsischen Zeitung im Sächsischen Justizministerium hervor.
Der Anwalt Königs war mit der Anzeige gegen rassistische Aussagen aus den ihm vorliegenden Ermittlungsakten im Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgegangen. Darin war einer der Beschuldigten von den Beamten als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" bezeichnet worden. Eisenberg kritisierte, dass ihn diese Begriffe an die Sprache nationalsozialistischer Rassegesetze erinnert hätten und zeigte sich verwundert, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die mit dem Verfahren betraute Ermittlungsrichterin dagegen vorgangen ist.
Rassismus durch die Polizei ist in Dresden jedoch keine Besonderheit. Während es in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen immer wieder zu rassistischen Kontrollen durch die Bundespolizei kommt, finden sich in den von lokalen Medien oft vorbehaltlos rezipierten Polizeimeldungen immer wieder rassistische Zuschreibungen mutmaßlicher Straftäter.
Der Anwalt Königs war mit der Anzeige gegen rassistische Aussagen aus den ihm vorliegenden Ermittlungsakten im Verfahren wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung vorgegangen. Darin war einer der Beschuldigten von den Beamten als "afroamerikanisch/europäischer Mischling mit dementsprechender brauner Hautfarbe" bezeichnet worden. Eisenberg kritisierte, dass ihn diese Begriffe an die Sprache nationalsozialistischer Rassegesetze erinnert hätten und zeigte sich verwundert, dass weder die Staatsanwaltschaft noch die mit dem Verfahren betraute Ermittlungsrichterin dagegen vorgangen ist.
Rassismus durch die Polizei ist in Dresden jedoch keine Besonderheit. Während es in unmittelbarer Nähe von Bahnhöfen immer wieder zu rassistischen Kontrollen durch die Bundespolizei kommt, finden sich in den von lokalen Medien oft vorbehaltlos rezipierten Polizeimeldungen immer wieder rassistische Zuschreibungen mutmaßlicher Straftäter.
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