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LG-Mgdbrg. betreff Öffentliches Interesse

Anony 08.03.2012 17:45
Dieser Text ist der Versuch gewissen Personen etwas zu verdeutlichen, was bislang noch nicht gelungen zu sein scheint: nämlich in welcher Diskrepanz das (Kapital-)Verbrechen Mord zu dem jedem Menschen garantierten Grundrecht der Unantastbarkeit seiner/ihrer Würde steht.
Gerade weil solange ein Verbrechen keine Aufklärung erfährt, gilt: im Zweifelsfalle für den Angeklagten…; weil bei Nichtaufklärung diese an für sich faire Regelung in ihr Gegenteil umschlägt und der offene Zweifel als die Frage stehen bleibt: für den Täter?

Zuerst sei klargestellt, dass der/die VerfasserIn dieses Textes in keinerlei Beziehung weder zu den Angehörigen, Freunden noch für die Aufklärung seines Todes kämpfenden Initiativen Oury Jallohs steht, auch wenn zum Verständnis der Sachverhalte im Verlauf der Prozesse hiermit einmalig auf deren dementsprechende Dokumentation verwiesen wird:
 http://initiativeouryjalloh.wordpress.com/
Ich möchte auch nicht im Einzelnen auf die Fakten eingehen, welche diesen Fall zu einem juristischen Skandal haben werden lassen und durch die drohende Einstellung des Verfahrens aktuell weiter machen. Sondern ich möchte, eingehend auf die Argumentation der Richterin Methling: “eine Weiterführung des Prozesses sei nicht im Öffentlichen Interesse“… diese Behauptung näher betrachten und dies obendrein aus einer besonderen Perspektive heraus:
Ich habe selbst einen von mir geliebten Menschen (allerbeste Freundin) vor rund 15 Jahren durch einen Brandmord verloren. Das Opfer war Afrodeutsche (Mutter Deutsche, Vater zurückgewanderter Afrikaner) und durch die weiteren familiären Umstände in ein rechtslastiges und überdies pädophilies Umfeld einer provinziellen Kleinstadt eingebunden. Eine Kleinstadt in der nichts unbekannt blieb (und in deren unweitem Umkreis solche Auswüchse wie Steffen Hammer lebten und leben). Ihren Kampf gegen diese clanartige und auch im Besitz von Waffen befindliche Struktur, der zuletzt darin bestand, Aussagen zu welchen sie gezwungen worden war, zurückzuziehen und dadurch einen pädophilen Neonazi zu kompromittieren, bezahlte sie mit dem Leben. Eingeschlossen im oberen Stockwerk eines alten Bauernhauses, verbrannte sie in den Flammen des Feuers, das am Fußende der Treppe gelegt worden war. Auch in diesem Fall wurde das Verfahren nach über einem Jahr eingestellt; weder die Pädophilie noch/und die Neo-Nazi Strukturen wurden wirklich recherchiert und stattdessen alles zu einem Eifersuchtsdrama kaschiert, mit einer nicht überführbaren und zudem als unzurechnungsfähig definierten Täterperson. Auch in diesem Fall verschwand Beweismaterial (z.B. ein Bezinkanister), baute sich eine Wand des Schweigens auf, auch von z.T. massiv unter Druck gesetzten und eingeschüchterten Personen. Die Gefahr, in der Aussagewillige schwebten, wurde von der Polizei nicht berücksichtigt, mutwillig ein Inkognito aufgehoben und dadurch eine Zeugenperson vor die Wahl gestellt: Lebensgefahr oder zurückziehen….

Wer nicht selbst einen geliebten Menschen durch diese Art Gewalteinwirkung anderer verloren hat, kann sich unmöglich den Abgrund der Hölle vorstellen, der sich plötzlich im eigenen Leben auftut und dieses völlig umkehrt in eine Realität, die zuvor absolut undenkbar war und in welcher man unentrinnbar gefangen bleibt. Gefangen durch monatelange Albträume aus denen man erwacht, sich mit erstickenden Beklemmungen und schweißnass aufrichtend um sich nicht mehr zurechtzufinden. Aufwachend in ein finsterstes Dunkel, das mit keinem Tageslicht weicht, um jedoch Nacht für Nacht erhellt zu sein von nicht mehr wieder erlöschenden Flammen, in welche man nicht aufhört in gelähmten Entsetzen zu starren und sich dabei immer und immer wieder frägt: hat er/sie Schmerzen gelitten; ist er/sie vorher erstickt oder vielleicht schon zuvor erschlagen, erwürgt oder sonst was worden?

Die namenlose Verwundung des Mordopfers durch eine derart barbarische Brutalität wird zur eigenen. Alle dem Opfer sehr nahestehenden Personen sind in ihrer körperlichen Unversehrtheit verletzt, denn eine derartige Brutalität, ein derart unfasslicher Akt, einen Menschen mutwillig verbrannt zu wissen, macht krank. Es ist gänzlich unmöglich nicht darunter zu leiden, auch nicht, keine psychosomatischen Symptome zu entwickeln. Eine solche Tat schlägt in das eigene Leben ein wie ein Asteroid, es unmöglich sie zu verdrängen, unmöglich sie zu vergessen….niemals. Es ist schlicht und einfach natürlicherweise unmöglich….Ebensowenig wie emotionell ist ein solcher Tod verstandesmäßig erfassbar. Die Tatsache, dass andere Menschen die Rolle des Todes übernommen haben und zwar unwiderruflich, läßt einem verzweifeln, am Rätsel Tod und an den Menschen. Die einzige Chance diesem Schlag halbwegs lebend zu entkommen ist die Hoffnung auf Gerechtigkeit.

In der Zeit nach der Einstellung des damaligen Verfahrens “lebte” ich in einem der merkwürdigsten Zustände die ich kenne: Ich war durch diese Erfahrung, durch die Erschütterung, durch das Entsetzen, durch die Zwangsrealisierung menschlicher Brutalität und Grausamkeit und das folgende Schweigen und schlicht Nichts (mehr), von der zuvor dagewesenen und natürlich immer noch für alle anderen existierenden Umwelt, wie durch eine Glasglocke abgetrennt. Ich starrte das Leben an, die Menschen und blieb durch mein nacktes, nicht weichendes Entsetzen, davon isoliert. Ich bewegte mich in einem Konkon eines zwar transparenten aber undurchdringlichen “Materials“. Andere dem Opfer nahestehende Personen wurden schwer körperlich krank; Kinder für welche sie die innigste Bezugsperson gewesen war, zeigten problematische Verhaltensauffälligkeiten; eine Ehen wurden geschieden…Es gab niemanden der Nahestehenden, der/die unbeschadet dieses nackte Grauen überstanden hätte.

“Die Zeit heilt angeblich alle Wunden”. Eine derartige Verletzung allerdings braucht sehr viel Zeit und die Einstellung des Verfahrens gegen die mutmaßlichen Täter, die Zerstörung der einzigen Hoffnung auf die Wiederherstellung der angetasteten Würde des geliebten Menschen und der eigenen, reißt dies in Jahren gewachsene dünne Häutchen über dem vulkanischen Ekzem wieder auf. Die Glasglocke ist wieder da, die Fassungslosigkeit: Wie es möglich, dass so etwas geschehen kann, ohne dass die Täter überführt werden. Wie ist es möglich, dass die Arbeit eingestellt wird, Bestien in Menschengestalt aus der Gesellschaft zu entfernen und stattdessen ihre Gemeingefährlichkeit in Kauf zu nehmen….? Weshalb kann solcherart die Würde der Allgemeinheit verletzt werden, die daraus besteht, dass es ihr Anliegen ist, dass solche Barbareien eben nicht geschehen dürfen?


ÖFFENTLICHES INTERESSE
Ebenso wie es nahezu unmöglich ist zu vermitteln, was solch eine barbarische Tat emotionell bedeutet, ist es wohl unmöglich zu vermitteln was es heißt, als Hinterbliebene/r den eiskalten Umgang mit diesem Grauen, seitens der Täter, seitens der Justiz und seitens Teilen der Öffentlichkeit erfahren zu müssen. Was es heißt zu erleben, wie Tatsachen verschwiegen, verdreht oder uminterpretiert werden. Erfahren zu müssen mit welch gleichwertig seelischer Grausamkeit ein solches Verbrechen legitimiert wird. Was eigentlich ein Kapitalverbrechen ist, wird zu einer Lapalie; gleich mehrere zerstörte Menschenleben werden zu Null und Nichts. Die Menschenverachtung, die diesem Vorgang zu Grunde liegt ist so ungeheuerlich, dass sie niemals im Sinne einer zivilisierten Allgemeinheit sein kann. Sie ist ebenso entsetzlich und zerstörerisch (nun auch für die Gesellschaft generell), wie der Mord selbst.

Das Öffentliche Interesse ist, dass Kapitalverbrechen nicht geschehen. Um dies zu verhindern hat die Justiz die Pflicht, sollten sie denn geschehen sein, die Täter aus dem Verkehr zu ziehen. Es geht dabei nicht um Rache. Es geht um die vielgepriesene “Öffentliche Ordnung”; um die Entkriminalisierung der Gesellschaft im Sinne von: Gewalt von Menschen wider Menschen ist einnickt tolerierbares Vergehen. Um so prägnanter wenn die Täter auch noch beruflich als die Hüter dieser Öffentlichen Ordnung fungieren, welche mit der Einstellung des Verfahrens wider sie, schlicht Ad Absurdum geführt und lächerlich gemacht wird…Es frägt sich ob das Landesgericht Magdeburg tatsächlich von der insgesamten Allgemeinheit autorisiert ist, die Öffentliche Ordnung in diesem Land zu gefährden indem es sie regional aushebelt….

Vielleicht muss darauf hingewiesen werden, das die Öffentlichkeit weder Dessaus noch Magdeburgs repräsentativ ist für die bundesweite. Bundesweit sind laut einer seriösen Studie 74% der EinwohnerInnen dieses Landes der Meinung, dass von institutioneller Seite zuwenig gegen Rechtsextremismus unternommen wird. Angesichts der haarsträubenden Verfahrenssituation (nachlesbar unter eingangs gesetztem Link) ist es eine hochpotenzierte Form von Rechts-Extremismus ungeklärt zu lassen, ob Polizeibeamte aus rassistischen, menschenverachtenden Beweggründen oder auch “nur” aufgrund rassistisch bedingter Gleichgültigkeit das Leben eines Menschen gewaltsam und unfassbar grausam beendet haben oder auch “nur” lebensgefährlich gefährdet.

Das Öffentliche Interesse scheint neuerdings in Bundesländern wie Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt umdefiniert zu werden und dies, ohne dass man sich dort offenbar an die einheitlich demokratische Verfassung gewöhnt zu haben scheint. Es ist leider eine unumstößliche Tatsache, dass Rechte Gewalt und Rechtsextremismus in den neuen Bundesländern besonders gut gedeihen. Nicht verwunderlich wenn es möglich sein sollte, dass die dortigen Gerichte nun per Persilschein gegen Discounterpreis Brandmorde an ausländischen Menschen lizenzieren…Ein Abschreckungseffekt im Sinne von 74% Allegeinbevölkerung jedenfalls darin nicht zu erkennen…

Ob diese Verfahrensniederlegung dem bundesweiten Öffentlichen Interesse entspricht, lässt sich nach Ausschöpfung aller rechtlichen Mittel, auch noch per Verfassungsbeschwerde und Meinungsumfrage im Internet feststellen. Und auch ob es wohl im Öffentlichen Interesse liegt, dass die Polizei parteiischerweise immer häufiger die GegnerInnen des florierenden Rechtsterrorismus angreift und neuerdings immer häufiger Wehrlose erschießt, darf bezweifelt werden. Orte wie Dresden z.B. beweisen das Gegenteil…

Das Öffentliche Interesse vergegenwärtige sich nur einmal Folgendes:
„Hinter den Kulissen sagte Richterin Methling, dass für sie ein neues Brandgutachten nicht in Frage käme und begründete dies mit der Angst vor den Tierschützer_innen, wenn für dieses ein totes Schwein verbrannt werden müsse, um das Verhalten des Feuers nachvollziehen zu können.“

Mit einem solchen Argument wird hingenommen, das ev. Mörder weiterhin Polizeibeamte bleiben. Es wäre dem Öffentlichen Interesse sicher gut damit gedient, wenn Frau Methling sich in ihre von einer funktionierenden Alarmanlage umgebenen Häuslichkeit zurückzöge und dort sich dort mit hausfraulichen Aufgaben befassen würde, anstatt mit Mord und Tätern, denen sie offenbar nicht gewachsen ist, wenn sie schon vor Tierschützern “Angst” hat. Dort kann sie dann, das Aas eines toten Schweines kauend darüber sinnieren, wie denn wohl dem Interesse von 74% der bundesweiten Bevölkerung (also der Mehrheit) entsprochen werden kann!

Eine Möglichkeit wäre ja immerhin, das Kopfgeld der Mörder von Oury Jalloh für Polizeikurse in Zivilisiertheit und Verfassungsrecht einzusetzen oder vielleicht sollte überhaupt das Grundgesetz in gewissen Regionen allwöchentlich in den Tageszeitungen erscheinen. Auch dafür könnte dieser, in die schwarze Leere der ostdeutschen Justiz gepinnte Geldwisch verwandt werden.
Vielleicht würden dann die Öffentlichkeiten Magdeburgs und Dessaus damit aufhören, anständige Menschen, die es “wagen” auf die Ungereimtheiten in einem Mordverdachtsverfahren gegen Polizeibeamte aufmerksam zu machen, zu bespucken oder stillschweigend zu tolerieren, dass diese von Beamten desselben Polizeireviers krankenhausreif geprügelt werden.

Wenn diese beiden (sowie diverse weitere) Orte das Öffentliche Interesse in diesem Land repräsentieren, dann kann hier freilich niemand mehr mit der Unantastbarkeit seiner/ihrer Würde rechnen, denn dann gibt es in diesem Land schlicht keine Würde mehr. Aber zumindest weiß man dann, wo sich seine Schandflecke befinden.

Noch gibt es in der BRD Papier auf welchem sich Grundrechte und diese verifizierende Stempel befinden, noch…..wenn es Sachsen,-und anderen Versumpften gelingen sollte, diese vollends außer Kraft zu setzen (womöglich ohne sie vorher überhaupt wirklich gelesen zu haben, denn so schwer verständlich ist dieses bißchen Text ja nun auch wieder nicht) dann hat in diesem Land irgendwann (noch gar nicht solange her…) einmal ein furchtbares und tragisches Mißverständnis bestanden! Es ist niemals darum gegangen ein moralisches Chaotentum zu etablieren oder eine Zerrversion von Anarchie: einer Anarchie der Moral,-und Ehrlosigkeit nämlich, die allerdings im Gegensatz zur tatsächlichen Anarchie, einer Autorisierung bedarf. Es mögen sich doch bitte gewisse Berufsstände an ihre Vorgaben halten und sich nicht auf ein Glatteis zutiefsten Unverständnisses begeben….

Abschließend möchte ich den Angehörigen und v.a. der Mutter Oury Jallohs sagen, dass ich ihre Trauer und ihr Entsetzen über diese Vorgänge teile; dass ich mich schäme für Alle welche sich nicht (mehr) schämen und die dabei sind, sich an das zunehmende Grauen in diesem Land stillschweigend zu gewöhnen oder es gar zu fördern….

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Unabhängig hiervon aber dringend - im Öffentlichen Interesse von 74% Allgemeinheit - :
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Ergänzungen

Aktualisierung

Anony Muß 08.03.2012 - 22:12
Lese soeben : das Verfahren wird nicht gegen eine Geldstrafe eingestellt, die
Staatsanwaltschaft hat diese Variante abgelehnt...eine respektable, adäquate Entscheidung,
die hoffen läßt ..:

 http://www.jungewelt.de/2012/03-09/042.php

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Anony Muß 08.03.2012 - 18:22
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