Christy Schwundeck: Verfahren eingestellt

Galida 22.02.2012 02:25 Themen: Repression Soziale Kämpfe
Frankfurter Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Todesschützin vom Frankfurter Jobcenter ein!
Tod im Jobcenter

Staatsanwaltschaft möchte die „Akte Christy Schwundeck“ ohne Öffentlichkeit lautlos schließen

19.Mai 2011: Christy Schwundeck, eine Mitbürgerin mit nigerianischen Wurzeln, möchte im Jobcenter Frankfurt Gallusviertel erreichen, dass ihr zur Überbrückung des anstehenden Wochenendes ein Betrag in Höhe von ca. 10 € als Vorschuss aus ihrem Hartz4-Anspruch bar ausgezahlt wird. Sie geht zu diesem Zeitpunkt davon aus, dass die fällige Überweisung sie nicht mehr rechtzeitig erreichen wird. Diese Barauszahlung wird ihr von den Mitarbeitern des Jobcenters verweigert. Die Situation eskaliert! Frau Schwundeck weigert sich in ihrer Verzweiflung ohne Geld das Amt zu verlassen. Auch der eingeschaltete Sicherheitsdienst kann sie nicht zum Gehen veranlassen. Es wird die Polizei gerufen. Im Laufe dieses Polizeieinsatzes werden zum einen die beiden Beamten mit einem Messer durch Frau Schwundeck verletzt, als auch Frau Schwundeck durch den Schuss aus der Waffe einer beteiligten Polizistin getötet.

Jetzt, knapp 9 Monate nach diesen tragischen Ereignissen möchte Polizei und Staatsanwaltschaft die Ermittlungen abschließen und die Akte ohne öffentliche Verhandlung schließen. Ihrer Ansicht nach habe die Beamtin bei dem Gebrauch ihrer Waffe in berechtigter Notwehr/Nothilfe gehandelt.

Unserer Überzeugung nach ein falscher und fataler Entschluss, der dem berechtigten und nötigen Interesse an einer restlosen und zweifelsfreien Aufklärung der Geschehnisse zuwider läuft und das Vertrauen auch in unser Rechtssystem weiter untergräbt!

Zum einen reklamiert der Staat – wie in jeder Demokratie – das Gewaltmonopol für sich. Gerade deshalb muss jeder Fall, in dem ein Mensch durch Vertreter dieses Staates unmittelbar durch Gewalt zu Tode kommt, transparent und für jeden nachvollziehbar geklärt werden. Alle auftauchenden Fragen müssen öffentlich beantwortet werden! Diese Forderung besteht ganz unabhängig von einer evtl. Parteinahme für oder gegen eine der beteiligten Personen oder Gruppen.

Im vorliegenden Fall kommen aber noch einige Aspekte dazu, die eine intensive und öffentliche Auseinandersetzung unseres Erachtens zwingend erforderlich machen – dazu gehört unter Anderem auch eine öffentliche Gerichtsverhandlung zum tödlichen Schusswaffengebrauch.

Was sind nun diese besonderen Gesichtspunkte in diesem Fall?
Nun, da ist zum einen das Opfer, Christy Schwundeck. Eine weitgehend alleinstehende Frau, die in der Vergangenheit sicherlich schon oft auf Grund ihrer Hautfarbe mit Ablehnung und Diskriminierung durch unserer Gesellschaft konfrontiert wurde. Ein Mensch, der sich bedingt durch Erwerbslosigkeit in einer persönlichen finanziellen und emotionalen Ausnahmesituation befindet und nun mit der direkten Aussicht auf ein Wochenende ohne jegliche Geldmittel Verzweiflung verspürt.

Auf der anderen Seite steht erst einmal das Jobcenter mit seinen Mitarbeitern, seinen Dienstanweisungen und seinem Umgang mit „Kunden“. Wir möchten keinen der beteiligten Mitarbeiter des Jobcenter Gallusviertel etwas unterstellen – aber jeder, der schon einmal über eine gewisse Zeit Transferleistungen nach dem SGB II erhalten hat, ist sicher schon mehrfach auf Beschäftigte in den Jobcenter gestoßen, die jegliche soziale Kompetenz vermissen lassen, die keinerlei Empathie ihrem Gegenüber entgegen bringen, sondern stattdessen bei den Leistungsbeziehern den Eindruck erwecken möchten, sie, also die Bezieher von ALG 2, seien Bittsteller und ihnen würde erstmal grundsätzlich misstraut und ihre Ehrlichkeit in Frage gestellt. Ein Verhalten, das ein konstruktives Miteinander unmöglich macht und bei den Betroffenen ein Gefühl der Hilflosigkeit sowie Agressivität verursacht.

Auch konnte man in der Vergangenheit schon wiederholt beobachten, dass das Handeln und die Dienstanweisungen der Jobcenter nicht im Einklang mit der aktuellen Rechtssprechung standen. Beispielhaft seien hier die Themenbereiche „eheähnlichen Partnerschaften“ und die „Kosten der Unterkunft“ erwähnt.
Wenn man dies alles weiß, ist es dann verwunderlich, das sich Frau Schwundeck nicht mit einem abschlägigen Bescheid zufrieden geben wollte? Das sie in ihrer Hilflosigkeit evtl. auch renitent wurde? Und warum war das Jobcenter mit dieser Situation augenscheinlich dermaßen überfordert, dass sie die Polizei hinzu ziehen musste?

Dies alles sind sicherlich Fragen, die nicht Gegenstand einer Gerichtsverhandlung sein können und werden – aber allein, dass der Fall dann weiter in der Öffentlichkeit präsent wäre und weiter über ihn berichtet würde, wird auch für eine Bearbeitung dieser Problematik und eine dringend nötige Sensibilisierung aller Betroffenen sorgen.

Was aber unter allen Umständen vor Gericht geklärt werden muss, sind alle Fragen, die es unmittelbar zu dem tödlichen Schuss und den dazu führenden Vorgängen gibt:

wie konnte die Situation nach Eintreffen von geschulten Polizeibeamten soweit eskalieren, das Frau Schwundeck ein Messer aus der Tasche zieht und damit die Beamten verletzt?
Warum gab es für die schießende Beamtin keine Alterrnative zum Schusswaffengebrauch?
Wenn es denn keine andere Möglichkeit gab: sollte es einer an der Waffe ausgebildeten Polizistin nicht Möglich sein, ihr Gegenüber mit einem gezielten Schuss zwar zu stoppen, es aber nicht gleich zu töten? Schließlich standen die Beamten einer einzigen Person gegenüber und nicht einer Übermacht!

Gerade in der heutigen Zeit, in der sich einerseits die Polizei über zunehmende Gewalt ihr gegenüber beschwert, andererseits aber immer wieder Berichte in den Medien zu finden sind, in denen der deutliche Eindruck entsteht, das ein rechtswidriges Fehlverhalten von Polizeibeamten für diese keine Konsequenzen hat und nicht verfolgt wird (Beispiele: Polizeigewalt bei Demonstrationen sogar gegenüber Unbeteiligten; mehr als mysteriöse Todesfälle von Migranten in Polizeigewahrsam) ist es nötig, diese Fragen öffentlich aufzuarbeiten und vorbehaltslos zu klären!
Andernfalls sind allen möglichen Vermutungen und Gerüchten berechtigter Weise Tür und Tor geöffnet; das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe wird weiter beschädigt.

Darum lautet unsere Forderung:

Es muss ein öffentliches und ausführliches, neutrales Gerichtsverfahren zur restlosen Klärung aller Umstände, die zu dem tödlichen Schuss führten geben. Ein Ausschluss der Öffentlichkeit, wie ihn eine Einstellung des Verfahrens darstellt, ist nicht hinnehmbar und wird der tiefgreifenden 'Bedeutung der tragischen Ereignisse in keinster Weise gerecht!
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Ergänzungen

Messerangriff

...---... 22.02.2012 - 09:43
Ersteinmal möchte ich sagen, dass ich kein Bulle oder sonstiges bin. Ich habe mich auf Grund meines Studiums mit der Thematik beschäftigt. (Thema einer Diplomarbeit: rationelles Handeln in extremen Situationen)

Ich war nicht bei dem Vorfall dabei. Keiner der Leser war dabei. Und so wird auch keiner sagen können wie es wirklich war. Auch der Richter war nicht dabei. Und DAS macht die Sache schwierig.

Das Urteil muss transparenter werden keine Frage. Aber die in diesem Text angegebenen Zweifel und Fragen sind so nicht nachvollziehbar.

Nicht jeder Renitente Mensch, von denen es genug gibt (berechtigt oder unberechtigt) ist nicht sofort ein Messerstecher. Warum hatte die Frau überhaupt ein Messer dabei? Waffen deeskalieren IMMER!!!!

Nun ja, wie bereits gesagt, wird nicht jeder Renitente ein Messerstecher und so kann man auch nicht davon ausgehen, dass es zu einem Angriff kommt.

Haben die Beamten die ganze Zeit die Hände gesehen? Hände in den taschen können immer gefährlich werden, weil man nicht weiß, was der andere in den Taschen hat. Das war ein Fehler der Beamten, die Hände der Verstorbeen nicht zu die ganze Zeit über zu sehen.

Es gibt ausreichend wissenschaftliche Studien die belegen, dass ein Messerangriff auf die kurze Distanz leider nur mit einem tödlichen Schuss abgewendet werden kann. Gut, rein theoretisch ist es möglich, das Messer aus der Hand zu schießen, was aber in einer solchen Stressituation sicherlich unmöglich ist. wer schon mal ernsthaft mit einem Messer angegriffen wurde, wird das nachvollziehen können. Messer, auch und gerade in hand von ungeübten, sind gefährlicher als Schusswaffen.

Leider ist die Ausbildung der Beamten nicht so gut, wie sie sein sollte. Messerentwaffnung ist ein Thema, was über Jahre trainiert werden muss. Und das kann/ will die Polizei nicht leisten, weil das ein Kostenfaktor ist. Immerhin sind dann diverse Beamte permanent auf Schulung, die dann auf der Straße fehlen.

Der Fehler liegt im System, keine Frage. Aber ein rechtlich ist es ein urteil, was leider in Ordnung ist. ich

Ich persönlich würde es begrüßen, wenn mehr transparenz gezeigt werden würde. Aber die wird es nicht geben. leider.

Menschen dürfen durch soetwas nicht sterben!!!

Schwachsinn

Nemo 22.02.2012 - 11:17
Mein Vorredner hat in seiner Diplomarbeit anscheinend nur Unsinn geschrieben. Ich bin Kampfsportler. Eine Messerattacke abwehren ist sehr wohl ohne Schusswaffe möglich. Klar man sich dabei ohne Schutz auch mal ne kleine Schnittverletzung zuziehen, was aber den üblichen Bullenpanzerungen eher unwahrscheinlich ist. Die Polizistin gehört eingesperrt.



Unsinn?

@Nemo 22.02.2012 - 11:42
Hier noch mal eine ergänzung:

Die Normale "Panzerung" bezieht sich lediglich auf das Tragen einer Durchschusshemenden Weste. Die gesamtitalbereiche (Hals, Kopf, etc.) liegen frei. Und die schulungsmäßige Umgebung eines Dojos ist nicht mit der einer einer Situation im Ernstfall zu vergleichen. Für einen trainierten Kampfsportler wäre es unter wenigen Umständen möglich, vielleicht ein Messer abzuwehren. Im Dojo werden auch Trainingsmesser verwendet und keine echten, scharfen Messer. Hier ist eine Messerabwehr vielleicht möglich, da man weiß, es passiert nicht wirklich was und wenn es zu stark schmerzt, lässt der Gegner nach.

Das die Beame nicht so gepanzert waren, zeigt ja die Tatsache, dass bereits in die Bauchgegend zugestochen wurde. Immerhin reichen die Schusshemenden Westen nicht bis den Schrittbereich, sondern enden ca. zwei bis drei Finger über dem Gürtel. Sonst könnte man sich nicht hinsetzen. Wäre die Panzerung wirklich so gut, hätte es den Stich in den Körper nicht gegeben.

Anders als in einem Dojo sieht es in der Situation aus, in der sich die Beamten befanden. Und wenn ich mir den §32 StGB anschaue, blieb dem STA nichts anderes übrig, als das Verfahren einzustellen. Zweifelsfrei handlte es sich nach dem jetzt gültigen Gesetz um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff, der abgewehrt werden musste. Und hier hatte je bereits ein Angriff stattgefunden, der zweifelsohne lebensbedrohlich war.

Das ändert nichts an der Tatsache, dass etws an dem System geändert werden muss.

Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, dass fast alle Schusswaffengebräuche der Polizei eigentlich unrechtmäßig sind. Sie sind es. Aber trotzdem muss der Anspruch, den wir alle haben, jeder Fall als Einzelfall betrachtet werden. Und der Grundsatz "In Dubio Pro Reo" gilt für alle, leider auch für Polizeibeamte, auch wen sie offensichtlich Recht gebrochen haben. Aber diesen Fall, den WIR ALLE nur aus der Presse kennen objektiv betrachtet, könnte eine Ausnahme im Schuldbereich darstellen.

wo bin

ich 22.02.2012 - 11:46
hier eigentlich???

ein tödlicher eskalierter Konflikt um 10 (ZEHN) €, den dass Jobcenter eigentlich nach geltender Rechtslage nicht häte verweigern dürfen. Wenn antrag vorlag und länger als vier Wochen in Bearbeitung ist, liegt definitiv Notlage vor. Per sozialgericht hätte sie den Vorschuss auch bekommen.

@diplomand: in WAS um gottes willen hast du diplomiert?
@Kampfsportler: um deine Schüler habe ich Angst... Beste technik bei Messerattacken: abstand halten, ausweichen und rennen, was das Zeug hält.
ausgebildete Beamte haben natürlich andere Optionen, als eine offensichtlich psychisch neben der Spur stehende über den Haufen zu schiesen.

aber die Hemmmschwelle gegen kranke und verwirte Menschen rumzuballern, scheint ja allgemein zu sinken in Deutschland.

Ergänzung 2

...---... 22.02.2012 - 13:27
@ wo bin ich

Ich studiere Psychologie und beschäftige mich ausführlich mit dem thema, auch und besonders im Hinblich auf posttraumatische Belastungsstörungen nach lebensbedrohlichen Situationen.

um es mal klarzustellen: ICH VERURTEILE JEDE ART VON GEWALT UND JEDER TOTE MENSCH IST ZUVIEL!

Man muss hier differenzieren:

Ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht, spielt eine untergeordnete Rolle. Es geht um den Schusswaffengebrauch.

Die Polizeibeamten wollte die Situation klären. Wie weit es da kam und in wie fern die Sachverhaltsklärung ablief kann ich nicht sagen. Keiner, als die vor Ort befindlichen Personen, können das. Wir waren alle nicht dabei.

Eine Beamter wurde niedergstochen, ohne vorher Gewalt oder Zwangsmittel eingesetzt zu haben. Somit war noch eine einsatzfähige Beamtin über. Unter den mir bekannten Aspekten halte ich es in diesem Fall für gerechtfertigt, von Notwehr auszugehen. Leider ist es so und ich meine nur diesen Einzelfall!

Ich studiere

Polizeigewalt. 22.02.2012 - 14:26
Spaß beiseite:

Viel mehr als ein rechtsstaatliches Verfahren zu fordern finde ich es wichtig, mit Christy Schwundeck und allen Menschen, die sich in ähnlichen Lebenslagen befinden, solidarisch zu sein. Das kann der von Rassismus betroffene sein, dass kann der von der strukturellen Gewalt des Systems mit Jobcenter oder Arbeitgeber sein und das kann der von Polizeigewalt betroffene sein.

Frau Schwundeck - da bin ich mir sicher - hatte nicht nur Grund genug sondern darüber hinaus das Recht, "renitent" zu sein. Mit dem Jobcenter hat sie es nunmal mit einer respektlosen Organisation zu tun, und da ist es klar, dass sie den Mitarbeitern desselben keinen Respekt zu zollen hat. Wenn dann die Polizei zu Hilfe gerufen wird, dann um sie körperlich anzugreifen. Auch das ist eindeutig denke ich. Und ob da jetzt ein Messer war oder nicht: sie hat sich höchst, aber wirklich höchst wahrscheinlich das Recht herausgenommen, ihr Leben zu verteidigen. Und dafür muss man ihr Respekt zollen und kein Blatt vor den Mund nehmen!

Christy Schundeck wurde in ihrem persönlichen Überlebenskampf von der staatlichen Unterdrückung umgebracht. Ihren Kampf, der auch der Kampf einer großen Mehrheit ist, fortzusetzen, bedeutet solidarisch sein und ihrer Person Respekt zu zollen und ihre Würde aufrechtzuerhalten.

PS an die Polizist_innen: eure Rolle in der Gesellschaft ist einfach nur verachtenswert!

Verklärungsverklärer

Arbeitskreis Christy Schwundeck 23.02.2012 - 10:05

antwort an den ersten beitrag:

was auch immer du studiert hast, den artikel hättest du trotzdem lesen sollen, bevor du antwortest.

um mal die gröbsten missverständnisse aufzuklären:

"Das Urteil muss transparenter werden keine Frage"
- was für ein urteil? es existiert lediglich eine einstellungsverfügung der staatsanwaltschaft.

"Es gibt ausreichend wissenschaftliche Studien die belegen, dass ein Messerangriff auf die kurze Distanz leider nur mit einem tödlichen Schuss abgewendet werden kann"

nach den aussagen aller 5 anwesenden zeugen mit ausnahme der schützin fand überhaupt kein messeangriff statt, der hätte abgewehrt werden müssen. der messerangriff war VORHER, sonst wäre ja der polizist nicht verleetzt worden. ob NACH einem angriff eine situation besteht, in der das recht zur nothilfe besteht, darf getrost bewzeifelt werden.

mal davon abgesehen, dass vermutlich auch schon vor der umstrittenen situation des schusswaffengebrauchs mit sicherheit fehler gemacht wprden sind. warum versucht die polizei eine frau mit einem messer manuell zu entwaffnen? warum nimmst man da nicht gleich den schlagstock oder das pfefferspray? usw usf. die wahl des mittels wäre dann sogar noch relevant, wenn bereits bewisen wöre, dass eine nothilfe situation bestand!

deinen sonstigen ausführungen über die geföhrlichekeit von messern und der unterfinanazierung der polizei schliesse ich mich an.

"Es gibt ausreichend wissenschaftliche Studien die belegen, dass ein Messerangriff auf die kurze Distanz leider nur mit einem tödlichen Schuss abgewendet werden kann."

und wer macht solche studien? serbische freischärler? motorradrocker?

ich behaupte hiermit ohne es belegen zu wollen, dass es auch studien gibt, die klar belegen, dass es vollkommen ausreicht mit pfefferspray zu spühen oder dem angreifer den schlagstock in die fresse zu hauen. aussergibt gibt es auch studien, die belegen, dass man auch einfach weglaufen kann, wenn es ärger gibt.

ganz im ernst, wenn polizisten jedesmal schiessen würden, wenn ein mensch einen anderen mit einem messer angreift, dann würde polizisten in deutschland jedes jahr 30,000 menschen erschiessen.

"Aber ein rechtlich ist es ein urteil, was leider in Ordnung ist."

es ist nicht nur kein "urteil", sondern es ist vor allem auch nicht "in ordnung".

man kann doch nicht ein verfahren wegen einem tötigungsdelikt auf basis des zweifelsgrundsatzes einstellen, wenn ausser der schützin niemand einen angriff gesehen haben will.
im übrigen hat der staatsanwalt in seiner verfügung sogar noch sachverhalte dazuerfunden, die KEINER der zeugen gesagt hat, und die die schützin entlasten, er hat sich regelrecht als verteidiger der beschuldigten betätigt.

jeder normale mensch würde bei so einer aktenlage direkt in untersuchungshaft wandern.

das ganze ist hart an der grenze zu einem handfesten justizskandal.

auch die hilfbeamten haben scheisse gebaut. insgesamt betrachtet hat das LKA in diesem fall MEHR gegen das opfer ermittelt, als gegen die polizistin.

"Ich persönlich würde es begrüßen, wenn mehr transparenz gezeigt werden würde. Aber die wird es nicht geben. leider."

die kann es duchaus noch geben, weil es eine ganze reihe von unterschiedlichen gruppen und personen gibt, die auf unterschiedliche art und weise für die verfahrenseröffnung kämpfen, angefangen mit den nebenklageberechtigten.

wie das dann ausgeht, das steht auf einem anderen blatt, aber jetzt wird erst mal für die transparenz gekämpft, die eine tötung durch die polizei im öffentlichen raum verdient hätte.

sofern die beamtin keinen fehler gemacht hat, hat sie dabei übrigens nichts zu befürchten.


Arbeitskreis Christy Schwundeck
 http://ak-cs.de/



Gerichtsverfahren?

Lou 02.03.2012 - 20:55
Also so ehrenwert die Forderungen des Arbeitskreises ja sein mögen: Irgendjemand hat da das hiesige Rechtssystem nicht mal im Ansatz verstanden. Was soll das denn für eine öffentliche Gerichtsverhandlung sein, die Ihr fordert? Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund ihrer Ermittlungen keinen hinreichenden Tatverdacht erkennt, weil die Polizistin in Notwehr gehandelt hat (sie wurde immerhin mit einem Messer angegriffen!), warum sollte es dann eine Verhandlung geben? Es erfolgt doch richtigerweise schon keine Anklage. Alles was Ihr hier fordert, was Eurer Ansicht nach geklärt werden müsste, wurde entweder schon im Rahmen der Ermittlungen geklärt oder hat schlicht und einfach nichts mit einem Strafverfahren zu tun. Bitte informiert Euch nächstes Mal ein bisschen besser.

Übrigens, von wegen unverhältnismäßig, auf eine "nur" mit einem Messer angreifende Frau zu schießen: Würdet Ihr das genau so sehen, wenn ein Nazi einen Migranten mit einem Messer angreifen und ihn verletzen (und ggf. auch töten) will? Würde mich echt interessieren, ob diese Einschätzung grundsätzlich gilt oder nicht doch einem einfachen Freund-Feind-Schema (Bulle=böse, Migrantin=gut) verhaftet ist.

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