Zwangsbehandlung GG-widrig wieder in Ba-Wü?

Spitz passt auf! 20.02.2012 21:33 Themen: Antifa Antirassismus Gender Medien Repression Soziale Kämpfe
Zwei Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts beurteilen die psychiatrische Zwangsbehandlung in der BRD, als mit dem Grundgesetz der BRD nicht vereinbar und damit als illegal.
Die „grün-rote“ Landesregierung in Baden-Württemberg (BW) versucht sie jedoch mit Hilfe einer Gesetzesänderung erneut zu legalisieren.
Dieser Artikel beschreibt die geplanten Gesetzesvorhaben der Landesregierung in BW, die Änhörung der Fraktion der Grünen zum geplanten neuen PsychKG BW und die Reaktion der Bundesarbeitsgemainschaft Psychitrie-Erfahrener (die-BPE) darauf.
Ein neues Rechtsgutachten ist heute von die-BPE veröffentlicht worden:
„Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität eines Entwurfs der Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG)“
Leitsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes und Nichtung des „Zwangsbehandlungsparagraphen“ in Baden-Württemberg

Am 12. Oktober 2011 erklärt der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) die Rechtsgrundlage psychiatrischer Zwnagsbehandlung in Baden-Württemberg (BW) für grundgesetzwidrig.In seinem Beschluß – 2 BvR 633/11– erklärt er den „Zwangsbehandlungsparagraphen“, § 8 Absatz 2 Satz 2 UBG („Unterbringungsgesetz“), der die psychiatrische Zwangsbehandlung in BW regelt, für nichtig.
Psychiatrische Zwngsbehandlung sei mit Art. 2 Abs. 2 („körperliche Unversehrtheit, Freiheit und Selbstbestimmung“) des Grundgesetzes (GG) der BRD unvereinbar, urteilen die Richter des BverfG.

Sie nehmen dabei Bezug auf die richtungsweisende Leitsatzentscheidung des selben Senats vom 23. März 2011 – 2 BvR 882/09 – in der die Rechtsgrundlage der psychiatrischen Zwangsbehandlung im „Maßregelvollzug“ (Forensik) in Rheinland-Pfalz (RP) genichtet wurde.
Geklagt hatte eine in der Forensik untergebrachte Person, die keine von Psychiatern für notwendig erachtete Psychopharmaka verabreicht bekommen wollte.
Diese Entscheidung hat Auswirkungen auf alle Rechtsgrundlagen für Zwangsbehandlungen in der BRD, so dass rechtslogisch alle Gesetze, die eine solche regeln, nichtig sind beziehungsweise überprüft werden müssen.


Das Grundgesetz der BRD wurde nicht erst gestern eingeführt!

Durch die vom BVerfG festgestellte Grundgesetzwidrigkeit der psychiatrischen Zwangsbehandlung in der BRD wird offensichtlich, dass seit Inkrafttreten des GG im Mai 1949 psychiatrische Zwangsbehandlung illegal ist.
Das bedeutet wiederum, dass in der BRD über 60 Jahre lang entgegen der grundlegendsten Grund- und Menschenrechte an tausenden und abertausenden Einwohnerinnen und Einwohnern der BRD Zwangbehandlung, also Körperverletzung, praktiziert wurde.


Zwangs-Gesetzes-Pläne in Baden-Württemberg

Die rün-rote Regierung in BW will nun kurzfristig und angestoßen durch den BVerfG-Beschluß, die grundgesetzwidrige Zwangsbehandlung durch einen umformulierten „Zwangsbehandlungsparagraphen“ wieder legalisieren.
In einem Akt rückwärtsgewandter Psychiatrie- und Repressionspolitik soll die psychiatrische Zwangsbehandlung „rasch“ „rasch“ wieder eingeführt werden.
So war bereits kurz nach Veröffentlichung des BVerfG-Beschlusses im Oktober 2011 aus dem Sozialministerium zu vernehmen – Zitat Sprecher des Sozialministeriums H. Zorell:
„Bis die umfassende Reform fertig ist, soll zunächst rasch das Unterbringungsgesetz geändert werden.“

Die Regierung will also „rasch“ versuchen die Zwangsbehandlung GG-widrig zu relegalisieren, bevor sie sich an die schon länger geplante Renovierung - „umfassende Reform“ - und Neufassung des UBG macht, das unter dem Namen eines baden-württembergischen PsychKG (kurz: „Psychisch-Kranken-Gesetz“; lang: „Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke“) installiert werden soll.
Und das, obwohl das BVerfG keine Vorgaben zu einer etwaig schnell oder überhaupt durch Gesetzesänderung wieder einzufürenden Zwangsbehandlung gemacht hat!


Situation in Rheinland-Pfalz

Aus Rheinland-Pfalz ist bis heute nichts über eine geplante Gesetzesnovelle zur Wiederlegalisierung des psychiatrischen Zwangbehandelns bekannt geworden, obwohl die psychiatrische Zwangsbehandlung dort schon fast ein Jahr lang verboten ist.
Dort scheint man auch ohne Zwangsbehandlung psychiatrisch diagnostizierter Menschen ganz gut zurecht zu kommen.
Die „öffentliche Ordnung“ ist weder in RP noch in BW in diesem letzten Jahr respektive halbem Jahr „zusammengebrochen“ – um an dieser Stelle einmal auf das von vielen Medien immer wieder gern geschürte und wiedergekäute Vorurteil des „gefährlichen Irren“ anzuspielen.


„Pseudo-Anhörung“ zum geplanten PsychKG in Stuttgart – Die Grünen laden ein

Unter dem Titel
„Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken“
veranstaltete die Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg, am 13. Februar 2012 (13.02.2012) eine Anhörung zum geplanten neuen PsychKG im Gebäude des Landtags von BW in Stuttgart.
Diese Anhörung offenbarte ein weiters Mal, wie die Grünen, – als Srecher geladen waren durchweg Befürworter des psychiatrischen Zwangsbehandelns –, in bester Psychiatermanier von Hilfe und Schutz sprechen, wenn sie Grundrechtsveletzungen und psychiatrischen Zwang umschreiben wollen. Sprecher und Verantwortliche aus dem Justizministerium BW waren nicht anwesend!


Erklärungen und Gutachterliche Stellungnahme eines Betroffenenverbandes zum geplanten § 8 UBG

Zur geplanten Schnell-Schuss-Änderung des „Zwangsbehandlungsparagraphen“ § 8 UBG und zur damit versuchten Wieder-Legalisierung des, für Psychiater scheinbar „existenzwichtigen“ psychiatrischen Zwangsbehandelns, wurde auch ein Betroffenenverband um Stellungnahme gebeten und diese erhalten.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. hat hierzu, und zu der von einem Betroffenen in Stuttgart so genannten „Pseudo-Anhörung“ der Grünen im Landtag in Stuttgart heute folgende Erklärung an die Öffentlichkeit gegeben und damit das Rechtsgutachten mit dem Titel
„Gutachterliche Stellungnahme zur Frage der Verfassungskonformität eines Entwurfs der Neufassung des § 8 des Unterbringungsgesetzes des Landes Baden-Württemberg (UBG)“
von Prof. Wolf-Dieter Narr und RA Thomas Saschenbrecker bekannt gemacht.




Mitteilung der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V. (die-BPE – www.die-bpe.de):

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Date: Mon, 20 Feb 2012 13:xx +0100
From: die BPE - die-bpe [ett] gmx.de
Subject: Die gewaltfreie Psychiatrie, wer will sie noch verhindern?

(Bitte diese Nachricht mit eigenen E-Mail Adresslisten,bei Facebook, in Newsgroups und an die örtliche Presse weiterleiten)

Endlich:
Das Bundesverfassungsgericht hat die gewaltfreie Psychiatrie auf dieTagesordnung gesetzt -
aber Grün-Rot 
will
das nochverhindern.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit den beiden Beschlüssen 2BvR882/09 vom 23.3.2011 und 2BvR 633/11 vom 12.10.2011 das Startsignalfür die Befreiung von institutionalisiertem Zwang und Gewalt in derPsychiatrie gesetzt: Gesetze, die psychiatrische Zwangsbehandlunglegalisieren sollten, wurden durch diese Beschlüsse ab sofort fürillegal erklärt. Damit war klar, was niemand offen einzugestehen wagte:Zwangsbehandlung hatte noch nie eine rechtliche Grundlage.
 
Von sich progressiv wähnenden grün-roten Parteigängern hätte manerwartet, dass sie diesen Fortschritt begrüßen oder zumindestakzeptieren würden. Aber gerade in Baden-Württemberg soll nun dasPilotprojekt eines Versuchs gestartet werden, die altenGewaltverhältnisse und die Willkür in der Psychiatriewiederherzustellen. Die grün-rote  Regierung in Baden-Württembergversucht in aller Eile gewaltsam zu erduldende Körperverletzung in derPsychiatrie durch einen grundgesetzwidrigen Gesetzentwurf auf dieTeststrecke zu schicken. Wie ein Kaninchen wurde dieser Entwurf am2.1.2012 aus dem Hut gezaubert und u.a. uns zur Stellungnahme bis17.2. vorgelegt, bevor dieser Entwurf in den Landtag eingebrachtund offensichtlichdurchgepeitscht werden soll.
Diese Stellungnahme haben wir in zwei Teilen abgegeben:
  • ein politischesStatement, wir haben dazu eine Tischvorlage vonunserer Sektion Baden-Württemberg übernommen, in der u.a. dasUN-Hochkommissariat und die grün-rote Koalitionsvereinbarung zitiert wird; Zitat Fazit:
    Mit diesen vier „weil“ ist gut begründet, warum es keinen neuen§ 8 UBG geben darf.  Ebenso wenig darf es ein neues PsychKG inBaden-Württemberg geben, in dem noch einmal der zwangsweisenUnterbringung angeblich oder tatsächlich „Psychisch Kranker“ einrechtlicher Anstrich gegeben werden soll.
    Diesen Teil der Stellungnahmehaben wir hier vollständig veröffentlicht.

  • ein Rechtsgutachtenvon Prof. Wolf-Dieter Narr undRechtsanwalt ThomasSaschenbrecker zur Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs mit demGrundgesetz und den Entscheidungen des BVerfG. Dieses Gutachten hatunseren Verdacht erhärtet, dass der Entwurf auch dieser Anforderung beiweitem nicht standhält; Zitat Zusammenfassung:
    Zusammenfassend dürften lediglich § 8 Abs. 1, 2 und Abs. 9 UBGderzeit den hohen verfassungsrechtlichen Anforderungen gerecht werden,die das Bundesverfassungsgericht zur Voraussetzung einer Eingriffsnormin weitreichende und bedeutsame Grundrechtspositionen einesöffentlich-rechtlich untergebrachten Patienten gemacht hat.
    Auch wenn die Regelung möglicherweise den Grundsätzen desGesetzesvorbehaltes der Art. 2 Abs. 2 und 104 Abs. 1 GG noch genügen,begegnet der Entwurf zu § 8 UBG nebst den Begründungenverfassungsrechtlichen Bedenken insbesondere in Hinblick auf dieavisierte Behandlung eines Betroffenen gegen dessen Willen mitNeuroleptika. Besonders gravierend erscheint, dass eineZwangsbehandlung eines einwilligungsfähigen Patienten in Ausnahmefälleneiner erheblichen Gesundheitsgefahr zulässig sein soll.
    Die beabsichtigten Regelungen berücksichtigen nicht hinreichend die vonder höchstrichterlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätze desSelbstbestimmungsrechtes und des Verhältnismäßigkeitsprinzipshinsichtlich von Alternativoptionen aber auch hinsichtlich derBeurteilung der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn; auch demBestimmtheitsgrundsatz bei einzelnen Maßnahmen wird wegen derVerwendung unbestimmter Rechtsbegriffe wie dem der „erheblichen Gefahrfür die Gesundheit“ nicht Rechnung getragen.
    Hinzu kommt, dass das Regelungswerk nicht die Rechtsinstitute derVorsorgevollmacht und des Genehmigungsvorbehaltes derBetreuungsgerichte beachtet.
    Das Rechtsgutachtenhaben wir vollständig hier veröffentlicht.
So beweist der Gesetzentwurf aus dem Sozialministerium von MinisterinKatrin Altpeter bisher nur eines:
Den grün-roten Willen zu illegal staatlich erzwungenerKörperverletzung. 

Am 9.2. hat der SWR um 20.15 Uhr in der Sendung "Zur SacheBaden-Württemberg" einen Fernsehbericht gesendet:
"Behandelt wider Willen - Unterbringungsgesetz im Land teilweiseverfassungswidrig", der in der Mediathek hier abzurufen ist:
http://www.swr.de/zur-sache-baden-wuerttemberg/-/id=3477354/did=9265138/pv=video/nid=3477354/q9lbkr/index.html
Besonders traurig ist, was die Ministerin Altpeter in die Kamera sagt:
"Und es ist natürlich auch eine Herausforderung, auszutarieren zwischen dem, was Ärzte und medizinisches Personalfürnotwendig hält und dem was Betroffene und auch Erfahrene an Erfahrungzu diesem Thema mitbringen."
Das zeigt wie völlig arrogant und ignorant die Altpeter gegenüberGrundrechten ist.Sie sind nur ein mit Ärzte-Interessen günstig auszutarierender,relativer Wert, eben genauKEIN Grundrecht. Vor so einer grundrechtsvergessenen Ministerin kanneinem Angst und Bange werden.
Und auch der Psychiater Harald Dreßing hat vor der Kamera die Hosenruntergelassen:
"Also wir brauchen klare Regeln...
Aus psychiatrischer Sicht ist es ganz wichtig, dassZwangsunterbringung und Zwangsbehandlung nicht auseinander fallen.
Also wenn Psychiatrie nur noch dafür da ist Patienten zubewahrenund zu beaufsichtigen, dann ist es auch ein Missbrauch der Psychiatrie. Also wir müssen und dürfen Patienten auch hilfreicheBehandlung nicht vorenthalten."
Eben: Ohne gewaltsame Körperverletzung gibt es auch keine, beschönigendwie ein Hotelaufenthalt "Unterbringung" genannte, Einsperrung mehr  -darauf können wir uns verständigen. Das Gewaltsystem Zwangspsychiatrieist insgesamt illegal - siehe den ersten Teil unserer Stellungnahmeoben.

Am 13.3. haben die Grünen im Landtag in Stuttgart eine völlig einseitigpro Zwang und Legalisierung von Körperverletzung ausgerichtete"Anhörung" veranstaltet. Die anwesenden Betroffenen und der Anwalt, derden ersten Erfolg beim BVerfG erstritten hat, haben in allerDeutlichkeit protestiert, wie von dieser grün-roten Knallcharge gegenihre Grundrechte und Interessen vorgegangen wird:
Hier zum Anhören:http://www.freie-radios.net/portal/streaming.php?id=46443
Oder hier zum Sehen und zum Hören, auch mit weiteren kritischenStimmen, in einem 1/2stündigen Video-Zusammenschnitt: http://www.youtube.com/watch?v=9vjnHK-5vIk  

Umfassende Informationen, Entscheidungen, Gutachten, Stellungnahmen undDenkschrift  zu den Beschlüssen des BVerfG hier:
http://www.zwangspsychiatrie.de/rechtliches/zwangsbehandlung-illegal

Dies ist eine Nachricht der
Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
im
Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
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Ergänzungen

Gegner von Zwangsbehandlung melden s. zu Wort

Spitz passt auf! 20.02.2012 - 23:10

Zwei weitere Audio-Aufnahmen vom Tag der Anhörung sind hier zu finden:
"Grünen-Anhörung: Gegner von Zwangsbehandlung melden sich zu Wort"

http://www.freie-radios.net/46443

Beschreibung:
"Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken" lautete der Titel einer Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg bei der es um "Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen für psychisch Kranke" ging.
Dass mit solch schönen Begriffen wie "Schutzmaßnahmen" und "Hilfe" durchaus auch Menschenrechtsverletzungen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie getarnt werden, darauf haben Betroffene des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener (http://www.bpe-online.de) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener http://www.psychiatrie-erfahrene.de) mit zahlreichen Zwischenrufen hingewiesen.
Bei der Auswahl der Redner hatten die Organisatoren der Veranstaltung tunlichst darauf geachtet, nur Befürworter psychiatrischer Zwangsmassnahmen an das Rednerpult zu lassen. In der mit weniger als 45 Minuten sehr knapp bemessene Zeit für Diskussionen kamen dann aber doch auch einige Gegner von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie zu Wort.
Wir hören die kurzen Diskussionsbeiträge von zweien der Betroffenen und von Anwalt David Schneider-Addae-Mensah"

Übersicht auf dem "Audioportal Freier Radios"
http://www.freie-radios.net/

Anmerkung:
Die Adresse der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener lautet:
http://www.die-bpe.de/

Gegner von Zwangsbehandlung melden s. zu Wort

Spitz passt auf! - Links 21.02.2012 - 00:53

Zwei weitere Audio-Aufnahmen vom Tag der Anhörung sind hier zu finden:

"Grünen-Anhörung: Gegner von Zwangsbehandlung melden sich zu Wort"

http://www.freie-radios.net/46443

Beschreibung:
"Zwischen Selbstbestimmung und Schutz: Rechte von psychisch kranken Menschen stärken" lautete der Titel einer Anhörung der Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg bei der es um "Anforderungen an ein Gesetz über Hilfen und Schutzmassnahmen für psychisch Kranke" ging.
Dass mit solch schönen Begriffen wie "Schutzmaßnahmen" und "Hilfe" durchaus auch Menschenrechtsverletzungen und Zwangsbehandlungen in der Psychiatrie getarnt werden, darauf haben Betroffene des Bundesverbandes Psychiatrie-Erfahrener (http://www.bpe-online.de) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener http://www.psychiatrie-erfahrene.de) mit zahlreichen Zwischenrufen hingewiesen.
Bei der Auswahl der Redner hatten die Organisatoren der Veranstaltung tunlichst darauf geachtet, nur Befürworter psychiatrischer Zwangsmassnahmen an das Rednerpult zu lassen. In der mit weniger als 45 Minuten sehr knapp bemessene Zeit für Diskussionen kamen dann aber doch auch einige Gegner von Zwang und Gewalt in der Psychiatrie zu Wort.
Wir hören die kurzen Diskussionsbeiträge von zweien der Betroffenen und von Anwalt David Schneider-Addae-Mensah"

Übersicht auf dem "Audioportal Freier Radios"
http://www.freie-radios.net

Anmerkung:
Die Adresse der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener lautet:
http://www.die-bpe.de/

Vielleicht einmal die Urteile lesen

Markus Schreiber 21.02.2012 - 02:56
Bevor ihr Urteile postet, solltet ihr sie vielleicht erstmal lesen. Das BVerG stellt ausdrücklich fest: "Der schwerwiegende Eingriff in das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 GG, der in der medizinischen Behandlung eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen dessen natürlichen Willen liegt, kann auch zur Erreichung des Vollzugsziels gerechtfertigt sein." Also ist Zwangsbehandlung mit Art. 2 GG durchaus vereinbar.

@ Markus Schreiber: Gutachten lesen?

Passt auf! 21.02.2012 - 17:37

Sehr geehrter Herr Schreiber.

Danke für Ihr aufmerksames Lesen dieses Artikels.

Vielleicht sollten Sie sich aber zusätzlich mal das veröffentlichte Rechtsgutachten durchlesen, Herr Schreiber.

"Also ist Zwangsbehandlung mit Art. 2 GG durchaus vereinbar."

Sie haben den BVerfG-Beschluß richtig zitiert!

Nur sind die Hürden und Bedingungen, die die Richter des BVerfG für eine etwaige verfassungskonforme Zwangsbehandlung aufgestellt haben so unüberwindbar hoch - was Ihnen nicht entgangen sein dürfte, so Sie das Urteil denn ganz gelesen haben -, dass sich die Richter damit indirekt zur Feststellung der Gültigkeit des BB der BRD für _alle_ Bewohner der Republik und damit zu einem generellen Verbot der Zwangsbehandlung bekannt haben.
Endlich, nach über 60 Jahren Gültigkeit des GG'es!)

Selbstverständlich habes Sie auch dahingehend Recht, dass "Zwangsbehandlung mit Art. 2 GG durchaus vereinbar" ist.
Nämlich dann, und dies wird die einzige Ausnahme bleiben, wenn sie vom Betroffenen in einer wirksamen Patientenverfügung im Voraus für sich selbst autorisiert und damit nachweis- und beweisbar gewünscht wird.

Danke, für Ihre Aufmerksamkeit.

@ Markus Schreiber: Gutachten lesen? - GG

Passt auf! 21.02.2012 - 19:15
Gemeint war: ... Gültigkeit des GG der BRD für _alle_ Bewohner der Republik ...
GG für Grundgesetz

Zwangsbehandlungsgesetz in Baden-Württemberg

Dorfnachricht 24.06.2013 - 03:10

Man könnte sich an Orwells "1984" erinnert fühlen:

"Gesetz verbietet Zwangstherapie in der Psychiatrie"

und

"In der Psychiatrie keine Medikamente unter Zwang mehr"

betitelt das Schwäbische Tagblatt ihre Artikel zur Neufassung des Zwangsbehandlungs-Paragraphen im Unterbringungsgesetz, die am Donnerstag den 20. Juni beschlossen wurde.

Im Untertitel wird es dann schon deutlicher:
"Der Landtag hat neue Regeln für Zwangsbehandlung in der Psychiatrie beschlossen. Alle Fraktionen stimmten dem überarbeiteten Unterbringungsgesetz für psychisch Kranke zu."

Die Neufassung des vom Bundesverfassungsgericht im Oktober 2011 für verfassungswidrig und für nichtig erklärten §8 UBG [siehe http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20111012_2bvr063311.html] soll die psychiatrische Zwangsbehandlung keineswegs verbieten - es soll lediglich der "rechtlichen Grauzone bei der Zwangsbehandlung" ein Ende setzen. [siehe http://www.staatsanzeiger.de/politik-und-verwaltung/nachricht/artikel/zwangsbehandlung-wird-neu-geregelt/]

Doch nicht jeder lässt sich seine Einschätzung vom SPD-geführten Sozialministerium und vom grünen Entertainer Manne Lucha vorkauen:

" Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 20.6.2013 ein Gesetz zur Legalisierung psychiatrischer Zwangsbehandlung beschlossen. Rechtsexperten hatten die Parlamentarier im Vorfeld eindringlich gewarnt: Der vorliegende Gesetzentwurf ist nicht nur verfassungswidrig, sondern verstößt auch gegen völkerrechtliche Vereinbarungen. ", schreibt Winston Smith auf dem Blog meinungsverbrechen.de und fährt fort:

" Bei psychiatrischen Zwangsbehandlungen werden persönlichkeitsverändernde, psychiatrische Drogen, vor allem sogenannte Neuroleptika, gewaltsam verabreicht. Dies geschieht nicht nur dann, wenn jemand ausrastet und randaliert, sondern auch, wenn er sich weigert, diese Drogen freiwillig einzunehmen. Für die Verweigerung psychiatrischer Drogen gibt es viele gute Gründe. Neuroleptika verursachen, vor allem bei Dauerkonsum, unheilbare psychische und körperliche Dauerschäden. Gefürchtet sind vor allem sogenannte Spätdyskinesien – unheilbare, entstellende Bewegungsstörungen. Laut verschiedenen wissenschaftlichen Studien verkürzt sich die Lebenserwartung von Neuroleptikakonsumenten um bis zu 32 Jahre. Einer Hochrechnung des Bundesverbands Psychiatrieerfahrener (BPE) zur Folge sterben jährlich alleine in Deutschland bis zu 10000 Menschen an den Folgen psychiatrischer Behandlung. Laut psychiatrischer Lehrmeinung sind sogenannte “psychische Krankheiten” auf neurodegenerative Prozesse zurückzuführen. Gleichzeitig verordnen Psychiater aber zur “Behandlung” sogenannter “psychischer Krankheiten” Substanzen, die erwiesener Maßen eben genau diese neurodegenerativen Prozesse hervorrufen. " [http://www.meinungsverbrechen.de/?p=408]

" Stellen Sie sich vor, im Staat Banania würde ein Teil der Bürger dazu gezwungen, die ungeliebten Produkte und Dienstleistungen einer bestimmten Gruppe von Anbietern zu konsumieren. Diese Bürger würden durch ein Losverfahren ausgewählt. Um keinen Unmut aufkommen zu lassen, würde diese Lotterie als “wissenschaftlich fundierte Diagnostik” getarnt und von hochkarätigen Experten verwirklicht. Diese Fachleute wären Mitarbeiter der Anbieter dieser Produkte und Dienstleistungen. Ihnen obläge es auch, die Zahl der Lose, die den betroffenen Bürger zum Zwangskonsum verpflichten, festzulegen.

Beginnt Dr. Hans Ulrich Gresch seinen aktuellen Artikel
Zwangsbehandlung: Alles Banane?
http://pflasterritzenflora.ppsk.de/zwangsbehandlung-lotterie/
und fährt fort:
"

Wenn Sie nun meinen, dass es sich bei dieser Geschichte um einen Kalauer handele oder um eine Episode aus einer schlechten Comedy-Serie, dann sollten Sie folgendes Dokument etwas genauer unter die Lupe nehmen.

Drucksache 15/3588

Um dieses Dokument in den Banania-Kontext einordnen zu können, muss man sich allerdings Folgendes vor Augen halten:

  1. Psychiatrische Diagnosen und Prognosen sind nicht valide; dies bedeutet, dass die damit verbundenen Trefferquoten in etwa zufälligen Resultaten entsprechen. Nehmen wir also einmal an, es gäbe tatsächlich psychisch Kranke, die für sich selbst oder andere gefährlich sind. Ihr Anteil an der Gesamtbevölkerung sei 1 Prozent. Dann entspräche die psychiatrische Selektion solcher Personen der Ziehung aus einer Urne mit 99 weißen Kugeln und einer roten, wobei die rote den tatsächlich psychisch kranken Gefährlichen repräsentiert.
  2. Richter neigen dazu, den forensischen Gutachten zu entsprechen, die auf Basis solcher Diagnostik und Prognostik verfasst wurden.
  3. Grundlage psychiatrischer Diagnostik sind Diagnosemanuale, die von Psychiatern mit oft engen Beziehungen zur Pharma-Industrie entwickelt wurden. "
    [http://pflasterritzenflora.ppsk.de/zwangsbehandlung-lotterie/]


Aus dem Werner-Fuss-Zentrum in Berlin heißt es:

Der Landtag von Baden-Württemberg hat nun bewiesen, dass er eine Menschenrechts-Verbrecherbande ist !

Stuttgart 20.6.2013: Im Allparteien-Volksgemeinschafts-Konsens hat der Landtag in 5 Minuten im Sozialausschuss die Folterung der Geisteskranken nach ärztlichem Gutdünken beschlossen, siehe die gestern veröffentlichtestrong>Drucksache 15/3588

Obwohl allen Abgeordneten des Landtags seit dem 31.5.2013 das Rechtsgutachten von Prof. Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker (inzwischen hier veröffentlicht), die Stellungnahme der Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention, sowie das Bündnis gegen Folter in der Psychiatrie gedruckt vorlagen, will ein psychiatrisch gleichgeschalteter Landtag foltern lassen. Auch die Argumente des Psychiatrie Chefarztes Martin Zinkler, dass es besser ohne Gewalt geht, und der offene Brief von Dr. Hans Ulrich Gresch, die allen Abgeordneten vorlagen, wurden ignoriert – nur der Wille zur Entwürdigung und Misshandlung soll durchgesetzt werden:
Damit beweist der Landtag von Ba-Wü unter Führung eines Grünen Ministerpräsidenten die bewusste Verachtung

  • der Menschenrechte wie sie in der BRK ausbuchstabiert sind
  • des Grundgesetzes, Artikel 1 Satz 2
  • der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
  • der Gesetzgebung des Bundesgesetzgebers

Wir empfehlen allen Menschen, Baden-Württemberg solange zu meiden, bis das Bundesverfassungsgericht diese Gesetzgebung wieder genichtet hat, da der Landtag in der heutigen Sitzung wie in einem Geheimverfahren das Gesetz sofort beschlossen hat, siehe Tagesordnung. " [http://www.zwangspsychiatrie.de/2013/06/der-landtag-von-baden-wurttemberg-hat-nun-bewiesen-dass-er-eine-menschenrechts-verbrecherbande-ist/]


Dumm nur, dass Ba-Wü sich mal wieder als Vorreiterin sieht - auch in anderen Ländern erfüllen die entsprechenden Gesetze keineswegs die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. An deren Neufassung wird bereits gearbeitet....

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