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Verfassungsbeschwerde geg. Versammlungsgesetz

Verfasser 02.02.2012 18:17 Themen: Blogwire
Mit Wirkung zum 1. Februar 2011 hat die niedersächsische CDU-FDPLandesregierung
ein neues, niedersachsenweit geltendes
Versammlungsgesetz erlassen (NVersG). Nach Meinung vieler Betroffener und
Sachkundiger dürfte dieses Gesetz in Teilen verfassungswidrig sein, so dass
aus diesem Grunde das BVerfG zwecks Überprüfung angerufen wurde.
Eine Initiative aus verschiedenen Organsiationen und Einzelpersonen hat die
Anwaltskanzlei Hentschel & Lau aus Göttingen mit der Erarbeitung einer
Verfassungsbeschwerde gegen das Niedersächsische Versammlungsgesetz
beauftragt. Diese Beschwerde ist am 31. Januar 2012 beim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingegangen.

Inhaltlich wendet sich die Verfassungsbeschwerde insbesondere gegen die
verschärften Bedingungen bei der Anmeldung einer Demonstration (§ 5),
gegen die in § 10 geregelten Befugnisse zur Durchleuchtung von
Versammlungsleitern, gegen die bedenklichen Regeln zum Einsatz
polizeilicher Ton- und Videoaufnahmen (§§ 12+17) sowie gegen die Regeln
eines „befriedeten Bezirks“ („Bannmeile“) rund um den Niedersächsischen
Landtag. An dieser Stelle dürfte überdies ein Fehler im
Gesetzgebungsverfahren vorliegen, da nicht das Parlament, sondern das
Innenministerium die Bannmeile definiert hat.
Die Beschwerdeführenden bewerten die Regelungen des NVersG im
Gesamteindruck als bürokratisch und abschreckend und daher als nicht mit
dem im Grundgesetz verbrieften Recht auf Versammlungsfreiheit vereinbar.
Sie sehen sich zudem in ihrem Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimmung verletzt.
Darüber hinaus kritisieren Initiative und Beschwerdeführende weitere
besonders fragwürdige Regelungen, die den Bedingungen der
Normenklarheit und Angemessenheit nicht entsprechen, die aber aus
juristischen Gründen im Rahmen dieser Verfassungsbeschwerde nicht direkt
angegriffen werden können. Hier ist in Zukunft mit weiteren Klagen vor den
Instanzgerichten zu rechnen.

Die Beschwerdeführenden haben vielfältige Erfahrungen mit dem
Versammlungsrecht in Niedersachsen sammeln können. Sie beklagen eine
zunehmend restriktivere Praxis von Versammlungsbehörden und Polizei bei
der Wahrnehmung des Versammlungsrechtes. Sie haben Erfahrungen
sammeln müssen mit einengenden Auflagen, mit Beschränkungen und
Verboten. Das Niedersächsische Versammlungsgesetz sehen sie in dieser Linie
und wehren sich dagegen.

URL  http://versammlungsfreiheit-nds.de
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