Politisches Urteil gegen Inge Viett

Revolutionäre Perspektive Berlin 24.11.2011 21:04 Themen: Militarismus Repression
Am 23. November 2011, verurteilte das Berliner Amtsgericht die Kriegsgegnerin Inge Viett zu 1200 Euro Geldstrafe. Am gleichen Tag fand auch der Prozess gegen Thies Gleiss statt, der mit einem Freispruch endete. Vor dem Amtsgericht beteiligten sich ab 8:30 Uhr etwa 50 Menschen an einer Kundgebung.
Es wurden Transparente gezeigt und Redebeiträge gehalten, die auf die Hintergründe des Urteils eingingen und zur Solidarität mit den KriegsgegnerInnen aufforderten. Zwei Bundestagsabgeordnete der LINKEN verlasen eine Erklärung, ein Vertreter des Berliner Bündnis gegen die Afghanistan-Kriegskonferenz ging auf die Mobilisierung nach Bonn ein und es wurde ein Grußwort von Heinrich Fink verlesen. Der Prozess gegen Inge Viett dauerte über zwei Stunden und wurde von einer großen Anzahl von MedienvertreterInnen verfolgt. Während des Prozesses wurde die von Inge Viett auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 gehaltene Rede vom Rechtsanwalt in Teilen vorgelesen. Als Billigung von Straftaten werteten Staatsanwalt und Gericht den darin enthaltenen Satz: „Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.“

Der Staatsanwalt forderte sogar eine Haftstrafe von drei Monaten ohne Bewährung. Der Rechtsanwalt plädierte dagegen auf Freispruch. Mit dem Urteil folgte das Gericht allerdings der bereits von der Staatsanwaltschaft lapidar vorgegeben und politisch motivierten Begründung. Auf die juristischen Aspekte der Verteidigung, ob eine Verurteilung überhaupt möglich sei, wurde nicht einmal formal eingegangen. Gegen das Urteil werden Rechtsmittel eingelegt.

Ein Sprecher des Solikreises kommentierte das Urteil folgendermaßen: »Dieses Urteil soll nicht nur an Inge Viett ein Exempel statuieren, sondern darüber hinaus auch dazu dienen, weitere kritische Überlegungen gegen Krieg und Besatzung zukünftig noch schneller und einfacher kriminalisieren zu können.« Der Landesvorsitzende der Linkspartei von Nordrhein-Westfalen, Thies Gleiss, der wegen seiner Aussage »Mördersoldaten« vor Gericht stand, wurde freigesprochen, da das Recht auf Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Erklärungen: Prozesserklärung von Inge Viett | Rede von Inge Viett auf der Rosa-Luxemburg-Konferenz 2011 |Solidaritätserklärung | Erklärung von Linke-Bundestagsabgeordneten

Berichte: „Meinungsprozesse“ Junge Welt vom 24.11.2011 | „Verurteilt wegen einer Meinung“ Neues Deutschland vom 24.11.2011
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Ergänzungen

ich

finde 24.11.2011 - 22:57
es zwar bedauerlich, dass die genossin verurteilt worden ist, wo hier allerdings der skandal liegen soll, ist mir nicht ersichtlich. jedenfalls entspricht das urteil der geltenden rechtslage. das mag man bedauern, aber das ist nicht die schuld des richters oder des staatsanwaltes, denn die machen die gesetze nicht, sondern haben sie anzuwenden. das ist hier auch völlig korrekt erfolgt.

„Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion, wie auch Sabotage im Betrieb an Rüstungsgütern, illegale Streikaktionen, Betriebs- und Hausbesetzungen, militante antifaschistische Aktionen, Gegenwehr bei Polizeiattacken.“

sacbeschädigungen, hausfriedensbrüche und widerstand gegen vollstreckungsbeamte sind straftaten. wenn die genossin diese als "legitim" bezeichnet, billigt sie diese. also wo ist hier der skandal? jedenfalls nicht im einflussbereich der rechtsprechung. wenn das nicht gefällt, muss eben das entsprechende gesetz geändert werden.

äääh

nichganz 24.11.2011 - 23:18
Aufforderungen zu Straftaten sind verboten, die obenstehende Äußerung beinhaltet eine Billigung, keine Aufforderung...die kann zwar durch Mitwisserschaft auch unangenehm werden aber so als Meinung...
jaja Gesetze

doch...

... 24.11.2011 - 23:53
auch die billigung bestimmter straftaten ist nach 3 140 StGB strafbar. Hier dürfte es sich wohl um die §§ 126 und/oder 138 handeln
wie oben schon gesagt wurde: natürlich ist die verurteilung der genossin bedauerlich. einen fehler in der rechtsanwendung, zumal einen solchen, der als skandal zu bezeichnen wäre, kann ich nicht erkennen. vielleicht beim nächsten mal die rede vorher von der roten hilfe prüfen lassen...

Konkretisierung nötig

Prozeßbaobachter 25.11.2011 - 01:19
Nch meinem juristischen Dreiviertelwissen ist nach gängiger Rechtsprechung nur die Billigung KONKRET BENANNTER, BEREITS GESCHEHENER Straftaten strafbar.
Überlegungen für die Zukunft sind nur strafbar, wenn direkt zu Gesetzesübertretungen aufgefordert wird.
Inge hat keine konkreten geschehenen Aktionen in ihrer Rede benannt und in Bezug auf die Zukunft ging es ihr um Haltungen, die eine noch zu gründende revolutionäre Organisation einnehmen möge. So hat auch die Verteidigung ihr Plädoyer auf Freispruch begründet.

Das Gericht jedoch behauptete, bruchlos an Staatsanwaltschaft und LKA anschließend, sie hätte 9 in Berlin stattgefundene Brandstiftungen an KFZ GEMEINT (ohne, daß sie diese erwähnt hatte!) und wertete es strafverschärfend, daß sie vor 1200 Leuten sprach (und nicht etwa auf einer unbeachteten Kleinkundgebung).

Damit würde ich das Urteil sehr wohl als politisches Gesinnungsurteil werten, das von seiner formalen Dimension her noch dazu die bisherige Strafbarbeit konkreter Rechtfertigung konkreter Taten in den Bereich der Meinungen erweitert.

noch mehr Fotos

Bernd Kudanek alias bjk 25.11.2011 - 10:21
17 Fotoimpressionen sind unter  http://www.carookee.com/forum/freies-politikforum/1/28494524#28494524 eingestellt. Sämtliche Demo-Fotos dürfen bei namentlicher Nennung des Knipsers und Angabe der Quelle für nichtkommerzielle Zwecke gerne heruntergeladen, gespeichert und weiterverbreitet werden.