Zomia: Verwaltungsgericht weist klage ab

. 08.11.2011 13:29 Themen: Freiräume
Verwaltungsgericht entscheidet: Bauwagenplatz „Zomia“ kann vorerst geräumt werden

In einem Eilverfahren hat es das Verwaltungsgericht Hamburg am 7. November 2011 (Az. 4 E 2649/11) abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage eines Angehörigen der „Wagengruppe Zomia“ gegen die Untersagung der Nutzung des Bauwagenplatzes wiederherzustellen. Damit haben die Bewohner den Platz zunächst zu verlassen.

Seit Ende 2010 lebte die Bauwagengruppe „Zomia“ auf dem unbebauten Grundstück am Honartsdeicher Weg in Hamburg-Wilhelmsburg. Das Grundstück ist nach dem Bebauungsplan als „Industriegebiet“ ausgewiesen. Eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitgliedern der Gruppe über die Duldung der Nutzung des Platzes kam nicht zustande. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte erließ am 2. März 2011 eine Allgemeinverfügung, wonach die Nutzung des Platzes durch Bau- und Wohnwagen zu Wohnzwecken untersagt wurde. Bewohner wurden aufgefordert, die Wagen bis zum 30. April 2011 zu entfernen. Im Widerspruchsbescheid setzte das Bezirksamt die Räumung bis zum 3. November 2011 fest. Der Eilantrag eines Angehörigen der Bauwagengruppe mit dem Ziel, die Räumung des Platzes vorläufig zu verhindern, hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, die Verfügung vom 2. März 2011 dürfte rechtmäßig sein. Zu Recht habe die Antragsgegnerin eine Störung der öffentlichen Sicherheit nach § 3 des Hamburgischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes angenommen. Diese liege darin, dass der Antragsteller - auch mit seinem Fahrzeug – das Grundstück als Standplatz und zu Wohnzwecken nutze, ohne dass diese Fläche als Wohnwagenstandplatz nach dem Wohnwagengesetz genehmigt sei. Gemäß § 3 dieses Gesetzes sei es nicht zulässig, außerhalb genehmigter Standplätze Wohnwagen als Wohnung zu beziehen. Das Bezirksamt habe auch keine Erklärungen abgegeben, auf Grund derer die Bewohner darauf hätten vertrauen können, die Nutzung werde weiter geduldet. Ob es wünschenswert sei, weiter zu verhandeln und eine politische Lösung zu finden, berühre die Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht. Dem Antragsteller drohe auch nicht die Obdachlosigkeit, wenn er auf dem Platz nicht weiter wohnen könne.

Die Antragsgegnerin habe die Nutzungsuntersagung und die Beseitigungsverfügung auch auf § 76 der Hamburgischen Bauordnung stützen dürfen. Wohn- bzw. Bauwagen seien bauliche Anlagen. Eine Baugenehmigung besäßen die Bewohner nicht. Diese könne auch nicht erteilt werden, weil der Bebauungsplan die Fläche als „Industriegebiet“ vorsehe. Dort sei eine Wohnnutzung nicht erlaubt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung könne auch noch realisiert werden. Die Untersagung der Nutzung des Platzes habe sich auch nicht erledigt. Die Untersagung sei nicht bis zum 30. April 2011 befristet gewesen, sondern die Verpflichtung, das Grundstück zu räumen, dauere an.

Das öffentliche Interesse, den Platz sofort zu räumen und eine Verfestigung des Bauwagenplatzes zu verhindern, sei höher zu bewerten als das Interesse des Antragstellers, bis zu einer bisher ungewissen politischen Lösung zunächst dort bleiben zu können.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


Sie finden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Volltext unter  http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/presseerklaerungen/
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Ergänzungen

keine Aufschiebende Wirkung

nicht Zomia 08.11.2011 - 15:11
Die Klage vorm VG hatte keine Aufschiebende Wirkung, Schreiber wollte nur nicht vor einer Entscheidung räumen lassen. Der Einspruch vorm OVG hat ebenfalls keine aufschiebende Wirkung. Ob Schreiber auch diese Entscheidung abwarten will ist bisher nicht bekannt.

Auf jeden Fall kann theoretisch jederzeit geräumt werden!

artikel in der welt

antifa 08.11.2011 - 19:04
in der welt kündigt schreiber die räumung für mitte november an. trotzdem: jederzeit vorbereitet sein für eine eventuelle räumung!
"Schreiber fühlte sich in seiner Haltung bestätigt. Er hält es für wahrscheinlich, dass Zomia die nächste Instanz anruft und vor das Oberverwaltungsgericht tritt. Aber auch dieses könnte schnell entscheiden. "Wir gehen davon aus, dass wir auch dort recht bekommen", sagte Schreiber der "Welt". "Wenn dies der Fall ist, würden wir den Bauwagenplatz Mitte November räumen.""

Interview mit Zomia

ats 09.11.2011 - 12:51
Neben den Bildern die es letzte Woche bei dem Basch-Fanzine gab ist nun auch ein Interview mit einem Aktivisten von Zomia veröffentlicht wurden!

 http://basch.blogsport.de/2011/11/09/archiv-basch-7-interview-zomia/

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Verstecke die folgenden 10 Kommentare

Wenn geräumt wird, weht der Wind.

Wettervorhersage 08.11.2011 - 14:23
Wenn geräumt wird, weht der Wind.

Was jetzt?

hm 08.11.2011 - 14:29
Wie geht es jetzt weiter? Nächste Gerichtsstufe?
Besteht die Gefahr, dass jetzt jeder Zeit geräumt werden kann?

verbalradikale fake-ankündigungen

x for u 08.11.2011 - 14:48
die eh nicht eingehalten werden sind dabei allerdings wenig hilfreich. schafft zwar kurze aufmerksamkeit aber kostet am ende glaubwürdigkeit und animiert dann auch niemand. lieber ernsthafte proteste planen und die dann auch durchziehen!


Zomia muss bleiben

Ich halt 08.11.2011 - 16:05
Warscheinlich kommen sie in der Woche morgens um 4 uhr da ja alle arbeiten müssen auch ich und nicht kommen können

f..k you schreiber

ZOMIA BLEIBT!

besetzt - baupolizeilich entsperrt - legalisi

heute BaZi-Haus (freisinn) 08.11.2011 - 16:15
nicht geräumt und nicht abgerissen, es war ein harter »Arbeitskampf«, Kommentar heute :"räumen und abreissen, (wegen gentrifizierungs Pest)". Suizith und Eifersucht sind eine mörderische kombination menschlicher Abgründe - seit doch froh wenn ihr geräumt werdet!

@schreiber

egal 08.11.2011 - 16:51
du bist eine machtgeile beulenpest und selbst wenn du alle plätze räumen läßt hören wir mit unserem protest erst auf wenn du in pension bist.uns geht es darum da du verschwindest,wenn dann der platz bleiben kann gut wenn nicht um so schlimmer für dich.ich weiss das deine medienberater hier mit lesen und auch kommentieren und daher weiss ich das sie dich unterichten.
wir das sind verschiedenen einzelpersonen deren ziel einzig dein sturz ist und nur dein sturz.

ich hasse schreiber

fabjh 08.11.2011 - 16:59
nur ist nicht er die treibende kraft sonder scholz,denn er pfeift ihn nicht zurück.
wenn der platz geräumt wird dann nur mit ausdrücklicher genehmigung von unserem ob.

Dann mal los

No Pasaran 08.11.2011 - 18:03
Ab jetzt gilt es eben Augen und Ohren offen zu halten und schnell zu agieren wenn die Schergen anruecken. Dezentrale Aktionen in der City (auch im Rathausbereich) und an weiteren prominenten Orten sind geplant. Sollten Schreiber und Scholz raeumen lassen werden Sie erleben, das Bambule ein Kindespiel war.


Feuer und Flamme fuer Schreiber und Scholz!


No Pasaran

schreiber istok

Astrit 08.11.2011 - 18:20
also ich finde den schreiber ganz ok.
er müsste nur in allem schneller und konsequenter durchgreifen.
genau wie unsere richter eher streichelterapeuten sind und gegen
hart urteilende richter ersetzt werden müssen.

Wilhelmsburger Perpsektive

Ausdemsüden 08.11.2011 - 22:53
Als Wilhelmsburger fand ich Zomia anfangs ein interessantes Experiment zur Bereicherung des Stadtteils. Nachdem ich das Experiment nun eine Weile beobachtet habe - u.a. den rechthaberischen Anspruch, mit dem Zomia und Sympatisanten den Stadtteil gentrifizieren - freue ich mich, über das Gerichtsurteil. Aber selbst wenn ich anderer Auffassung wäre, wäre das Urteil in meinen Augen korrekt, weil es schlicht an der rechtlichen Sachlage orientiert ist. Es ist nicht Aufgabe von Gerichten, politische Entscheidungen vorweg zu nehmen.