Zomia: Verwaltungsgericht weist klage ab

. 08.11.2011 13:29 Themen: Freiräume
Verwaltungsgericht entscheidet: Bauwagenplatz „Zomia“ kann vorerst geräumt werden

In einem Eilverfahren hat es das Verwaltungsgericht Hamburg am 7. November 2011 (Az. 4 E 2649/11) abgelehnt, die aufschiebende Wirkung der Klage eines Angehörigen der „Wagengruppe Zomia“ gegen die Untersagung der Nutzung des Bauwagenplatzes wiederherzustellen. Damit haben die Bewohner den Platz zunächst zu verlassen.

Seit Ende 2010 lebte die Bauwagengruppe „Zomia“ auf dem unbebauten Grundstück am Honartsdeicher Weg in Hamburg-Wilhelmsburg. Das Grundstück ist nach dem Bebauungsplan als „Industriegebiet“ ausgewiesen. Eine schriftliche Vereinbarung mit den Mitgliedern der Gruppe über die Duldung der Nutzung des Platzes kam nicht zustande. Das zuständige Bezirksamt Hamburg-Mitte erließ am 2. März 2011 eine Allgemeinverfügung, wonach die Nutzung des Platzes durch Bau- und Wohnwagen zu Wohnzwecken untersagt wurde. Bewohner wurden aufgefordert, die Wagen bis zum 30. April 2011 zu entfernen. Im Widerspruchsbescheid setzte das Bezirksamt die Räumung bis zum 3. November 2011 fest. Der Eilantrag eines Angehörigen der Bauwagengruppe mit dem Ziel, die Räumung des Platzes vorläufig zu verhindern, hatte keinen Erfolg.

Zur Begründung hat das Verwaltungsgericht ausgeführt, die Verfügung vom 2. März 2011 dürfte rechtmäßig sein. Zu Recht habe die Antragsgegnerin eine Störung der öffentlichen Sicherheit nach § 3 des Hamburgischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes angenommen. Diese liege darin, dass der Antragsteller - auch mit seinem Fahrzeug – das Grundstück als Standplatz und zu Wohnzwecken nutze, ohne dass diese Fläche als Wohnwagenstandplatz nach dem Wohnwagengesetz genehmigt sei. Gemäß § 3 dieses Gesetzes sei es nicht zulässig, außerhalb genehmigter Standplätze Wohnwagen als Wohnung zu beziehen. Das Bezirksamt habe auch keine Erklärungen abgegeben, auf Grund derer die Bewohner darauf hätten vertrauen können, die Nutzung werde weiter geduldet. Ob es wünschenswert sei, weiter zu verhandeln und eine politische Lösung zu finden, berühre die Rechtmäßigkeit der Verfügung nicht. Dem Antragsteller drohe auch nicht die Obdachlosigkeit, wenn er auf dem Platz nicht weiter wohnen könne.

Die Antragsgegnerin habe die Nutzungsuntersagung und die Beseitigungsverfügung auch auf § 76 der Hamburgischen Bauordnung stützen dürfen. Wohn- bzw. Bauwagen seien bauliche Anlagen. Eine Baugenehmigung besäßen die Bewohner nicht. Diese könne auch nicht erteilt werden, weil der Bebauungsplan die Fläche als „Industriegebiet“ vorsehe. Dort sei eine Wohnnutzung nicht erlaubt. Die im Bebauungsplan vorgesehene Nutzung könne auch noch realisiert werden. Die Untersagung der Nutzung des Platzes habe sich auch nicht erledigt. Die Untersagung sei nicht bis zum 30. April 2011 befristet gewesen, sondern die Verpflichtung, das Grundstück zu räumen, dauere an.

Das öffentliche Interesse, den Platz sofort zu räumen und eine Verfestigung des Bauwagenplatzes zu verhindern, sei höher zu bewerten als das Interesse des Antragstellers, bis zu einer bisher ungewissen politischen Lösung zunächst dort bleiben zu können.

Gegen diese Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.


Sie finden die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Volltext unter  http://justiz.hamburg.de/oberverwaltungsgericht/aktuelles/presseerklaerungen/
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Ergänzungen

keine Aufschiebende Wirkung

nicht Zomia 08.11.2011 - 15:11
Die Klage vorm VG hatte keine Aufschiebende Wirkung, Schreiber wollte nur nicht vor einer Entscheidung räumen lassen. Der Einspruch vorm OVG hat ebenfalls keine aufschiebende Wirkung. Ob Schreiber auch diese Entscheidung abwarten will ist bisher nicht bekannt.

Auf jeden Fall kann theoretisch jederzeit geräumt werden!

artikel in der welt

antifa 08.11.2011 - 19:04
in der welt kündigt schreiber die räumung für mitte november an. trotzdem: jederzeit vorbereitet sein für eine eventuelle räumung!
"Schreiber fühlte sich in seiner Haltung bestätigt. Er hält es für wahrscheinlich, dass Zomia die nächste Instanz anruft und vor das Oberverwaltungsgericht tritt. Aber auch dieses könnte schnell entscheiden. "Wir gehen davon aus, dass wir auch dort recht bekommen", sagte Schreiber der "Welt". "Wenn dies der Fall ist, würden wir den Bauwagenplatz Mitte November räumen.""

Interview mit Zomia

ats 09.11.2011 - 12:51
Neben den Bildern die es letzte Woche bei dem Basch-Fanzine gab ist nun auch ein Interview mit einem Aktivisten von Zomia veröffentlicht wurden!

 http://basch.blogsport.de/2011/11/09/archiv-basch-7-interview-zomia/

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 10 Kommentare an

Wenn geräumt wird, weht der Wind. — Wettervorhersage

Was jetzt? — hm

Zomia muss bleiben — Ich halt

besetzt - baupolizeilich entsperrt - legalisi — heute BaZi-Haus (freisinn)

@schreiber — egal

Dann mal los — No Pasaran

schreiber istok — Astrit

Wilhelmsburger Perpsektive — Ausdemsüden