Dresden: SOKO 19/2 on tour

Kampagne 129ev 05.11.2011 18:03 Themen: Antifa Repression
In Dresden haben die Vorbereitungen für die Blockaden des Naziaufmarsches am 13./18.02.2012 begonnen. Aber nicht nur die antifaschistischen Aktionsbündnisse bereiten sich auf dieses Ereignis vor, auch die staatlichen Repressionsorgane fielen in den letzten Wochen wieder durch vermehrte Aktivitäten in Dresden aber auch bundesweit auf. Offensichtlich wird versucht Antifaschist_Innen im Vorfeld durch Hausdurchsuchungen, Strafprozesse etc. einzuschüchtern , somit demobilisierend zu wirken und eine wiederholte Kooperation zwischen Zivilgesellschaft und radikaler Linken zu verhindern.
Im folgenden sollen die Repressalien der letzten Wochen zusammengefasst werden:


Prozess gegen Blockierer_Innen

Am 12. Oktober kam es in Dresden zum ersten Prozess gegen vermeintliche Blockierer_Innen vom 19. Februar letzten Jahres. Zuvor verschickte man an Bußgeldbescheide, wer diesen nicht bezahlte, wurde zur Verhandlung vorgeladen.

Für den besagten Tag wurden nun zwei dieser Prozesse angesetzt. Der erste musste aufgrund einer Erkrankung der Angeklagten verlegt werden. Der zweite gegen einen Studenten endete mit einer Vertagung, da aufgrund eines nicht voll geschlossenen Polizeikessels nicht bewiesen werden konnte, ob der Angeklagte sich tatsächlich an der Blockade beteiligte oder erst im Nachhinein in den Kessel gelangte.
Die Blockierer_Innen sollten wegen Behinderung einer angemeldeten Versammlung verurteilt werden, was im neuen sächsischen Versammlungsgesetz mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft wird. Die Gesetzesverschärfung soll die Möglichkeit bieten Demonstrationen an bestimmten historisch aufgeladenen Tagen zu verbieten und somit auch eine öffentliche, kritische Bewertung dieser zu unterbinden. Da dieses aber im April diesen Jahres rückwirkend zum Januar 2011 außer Kraft gesetzt wurde und somit das Versammlungsgesetz des Bundes gelten würde, welches sogar eine Strafe von bis zu drei Jahren Knast vorsieht, was den Angeklagten zum Zeitpunkt der vorgeworfenen Tat jedoch nicht bekannt sein konnte, ist selbst die juristische Grundlage für eine Verurteilung fraglich (vgl. taz).



Razzia in Berliner Wohnprojekt

Am 13. Oktober kam es zu einer Razzia in zwei Wohnungen des Berliner Hausprojekts in der Reichenberger Str. 63a.
Betroffen sind zwei Antifaschist_Innen, einer von ihnen ist der Vize-Vorsitzende des Berliner VVN-BdA (Verfolgte des Naziregimes - Bund der Antifaschisten).

Er soll angeblich auf eine Gruppe von Menschen eingewirkt haben und diese zu Straftaten (insb. schweren Landfriedensbruch) aufgerufen haben. Dem Berliner wird im Speziellen vorgeworfen, mit einem Megafon 500 Antifaschist_Innen aufgefordert zu haben, eine Polizeiabsperrung zu durchbrechen.
Der Vorwurf ähnelt dem, welcher dem Jenaer Jugendpfarrer Lothar König gemacht wurde, dessen Wohn- und Arbeitsräume bereits im August vom sächsischen LKA durchsucht worden waren.



Stuttgart im Würgegriff der SOKO 19/2

Einen besonderen Fokus scheinen die sächsischen Ermittlungsbehörden auf Stuttgart gerichtet zu haben. Hier kam es in den vergangenen Wochen gleich zu mehreren Razzien. Die ersten wurden am 28. September gleich vier Wohnungsdurchsuchungen durchgeführt. Außerdem brachen die sächsischen Beamten unter Amtshilfe baden-württembergischer Polizeieinheiten mit gezogenen Waffen in eine falsche Wohnung ein und bemerkten erst nach einer halben Stunde, dass sie hier nicht die Verdächtigen gefesselt und bedroht hatten.

Den vier Betroffenen wird vorgeworfen am 19.02.2011 in Dresden an Aktionen gegen Europas bis dahin größten Naziaufmarsch teilgenommen zu haben und dabei militant gegen Polizist_Innen vorgegangen zu sein sowie Sachschäden verursacht zu haben. Von drei der vier wurde DNA entnommen und ED behandelt. Dazu wurde ein Antifaschist sogar von seiner Arbeitsstelle abgeholt und somit diffamiert. Eine Person konnte von den Ermittler_Innen nicht angetroffen werden.

In den darauf folgenden Wochen verschickte die Dresdner Polizei Vorladungen an weitere 15 Antifa-Aktivist_Innen mit der Aufforderung sich zum Verhör und ED-Behandlung in den örtlichen Polizeidienststellen einzufinden.

Mitte Oktober kam es zu einer weiteren Razzia. Laut der Stuttgarter Ortsgruppe der Roten Hilfe wird auch diesem Durchsuchten vorgeworfen aus einer 20-köpfigen Gruppe heraus Polizist_Innen angegriffen haben. Beschlagnahmt wurden Kommunikationsmittel, Speichermedien sowie Dokumente.
Mittlerweile erhob die Staatsanwaltschaft, Informationen der „Dresdner Neuesten Nachrichten” zu folge, auch Anklage gegen einen 23-Jährigen, dem der absurde Vorwurf gemacht wird, in der Dresdner Südvorstadt 50 Steine auf Polizeibeamte geworfen zu haben. Dabei sollen 7 Polizist_Innen verletzt und mehrere 10.000 € Sachschaden entstanden sein.



…und wie steht's mit dem §129-Verfahren

Auch im Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung” gegen Antifaschist_Innen in Dresden gab es neue Entwicklungen, so wurden im September polizeiliche Vorladungen verschickt. Dabei wurden auch Verwandte bzgl. der Aktivitäten und Bekanntschaften der Zeug_Innen befragt.
Es sei nochmals erwähnt, dass Vorladungen der Polizei nicht zum Erscheinen bei dieser verpflichten geschweige den eine Aussage gemacht werden muss!

Außerdem wurden seitens der Staatsanwaltschaft Vorladungen an Menschen aus dem Stadtteil Dresden-Löbtau verschickt. In den Verhören, die von LKA-Beamten durchgeführt wurden, ging es vor allem um Strukturen im Wohnprojekt „Praxis” und um die dort wohnenden Beschuldigten im §129-Verfahren. Teilweise wurde versucht die Zeug_Innen zu provozieren, indem vorgeworfen wurde, die Bewohner_Innen des Projekts hätten am 19. Februar eine Gruppe von 250 Nazis angegriffen oder ein Stein, der während des Angriffs der Nazis auf das Projekt und weitere anliegende Häuser in ein Kinderzimmer geworfen wurde, wäre von Hausbewohner_Innen selbst dort hingelegt worden.
Das sich die Ermittler in ihrem Kampf gegen den „bösen Linksextremismus” vor ihren rechtlichen Grenzen nicht halt machen, zeigt der Fall der Durchsuchungen im „Haus der Begegnung” im Februar. Hier wurden neben den Vereinsräumen auch eine Privatwohnung und ein Anwaltsbüro gestürmt. Dieses Vorgehen erklärte das Dresdner Amtsgericht genauso wie die ED-Behandlung und in Gewahrsamnahme zweier Mitarbeiter der Partei DIE.LINKE für rechtswidrig.

Es ist zu erwarten, dass es sich bei den Hausdurchsuchungen in Berlin und Stuttgart nur um den Anfang einer weiteren und bundesweiten Repressionswelle gegen Antifaschist_Innen im Zusammenhang mit dem 19. Februar handelt, welche im Vorfeld des Naziaufmarsches im Jahr 2012 Aktivist_Innen einschüchtern und linksradikale Strukturen schwächen sollen.Linksradikale sollen politisch isoliert und in Zukunft breite gesellschaftliche Bündnisbildung mit emanzipatorischer Zielsetzung, wie „Dresden-Nazifrei”, zu erschweren. So wird in Sachsen nicht ausschließlich auf Repression gesetzt, zusätzlich wird versucht den Protest zu befrieden: So bildete sich unter Moderation des CDU-nahen, katholischen Ex-Pfarrers Frank Richter eine Arbeitsgruppe um neben der alljährlichen Menschenkette auch Proteste in Sicht- und Hörweite des Naziaufmarsches zu etablieren und somit potentielle Blockierer_Innen an einen wirkungslosen und bloß symbolischen, legalistischen „Protest” zu binden.
Dieser Vereinnahmung der Proteste und deren Transformation in ein bloßes Lippenbekenntnis „gegen rechts” gilt es entgegenzutreten.
Kein Widerstand ohne Solidarität!

Kampagne 129ev im Oktober 2011

www.129-ev.tk



Material

  • Flyer: ZeugInnenvorladungen zur Staatsanwaltschaft [PDF] [Link]
  • Flyer: Informationen zu ZeugInnenvorladungen [PDF] [Link]
  • Flyer: Der §129 – Eine „kurze“ Geschichte [PDF]
  • Jingle: Ihre Repression [MP3] [Link]
  • Plakat: "Wir machen auch Hausbesuche!" [JPG]
  • mehr Texte, Flyer, etc. [Link]

Spendenkonto:
Rote Hilfe Dresden, Konto: 609760434
BLZ 36010043, Postbank Essen
Stichwort „129 Verfahren“ (für die Prozesskosten)
Stichwort „129 Soliarbeit“ (für Kosten der Kampagnenarbeit)

Kontakt:
abolish129 [ät] riseup.net
Den PGP-Key findet ihr hier.
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Ergänzungen

@ jajaja

... 09.11.2011 - 00:38
StPO §48 ff. - da ist alles geregelt. Mag man zunächst erstmal ablehnen und es ist Scheiße, wenn das für politische Prozesse missbraucht wird, aber Gesetze haben nunmal aus gutem Grund Allgemeingültigkeit. Für problematischer halte ich es, wenn hier möglichen Betroffenen von Vorladungen falsche Eindrücke vermittelt werden und die dadurch u.U. noch mehr Probleme kriegen. Wer nicht aussagen will, muss es mit sich ausmachen, Alternativen für eine Aussageverweigerung etc. finden, sollte sich aber auch darüber im Klaren sein, dass er damit u.U. Gefährten oder Gefährten im Geiste im Stich lässt.
Dass du mir allein aufgrund meiner Titulierung von Nazis als das, was sie nunmal sind, nämlich Rechtsextremisten, erfolgreiche staatliche Gehirnwäsche unterstellst, ist auch schon mal starker Tobak, disqualifiziert aber vor allem deine Fähigkeit zur politischen Auseinandersetzung in den eigenen Reihen. Dazu gehört auch dein Geseier zur CDU an dieser Stelle, wir hier wissen sehr wohl, was von "CDU-Antifaschismus" insgesamt zu halten ist. Dazu habe ich mich aber zu keiner Zeit geäußert. Ebensowenig habe ich z.B. den Nutzen von Blockaden infrage gestellt oder Trillerpfeifendemos als das Allerheilmittel dargestellt. Letztere sind allerdings - wenn sie sich gegenüber der Bullerei durchsetzen konnten - erfahrungsgemäß lange Zeit ein wirksames Mittel der Antifa gewesen, Nazis ihre Lust auf Demos zu verderben. Für sie ist es übrigens ebenso ärgerlich, von beherzten Leuten des bürgerlichen Spektrums, ja sogar von einigen wenigen CDU-Leuten, die die Partei als solche nicht für sich reklamieren darf, permanente Sticheleien ertragen zu müssen (z.B. wie unter Erich Iltgen geschehen, einen beantragten Versammlungsort kurzerhand als Polizeiparkplatz deklariert zu sehen oder ein Landtagsbanner, das den Anhängern die Sicht auf die Rednerbühne versperrt). Ich behaupte sogar, dass so etwas für sie ärgerlicher ist, weil weniger verhinderbar oder öffentlich disqualifizierbar, als so mancher blinder antifaschistischer Aktionismus. Dazu gehören auch die Polizei bindenden kirchlichen Mahnwachen und ich bin ferner überzeugt, dass sich nicht zufällig einige Bundesländer sowohl wegen der Nazi-Aufmärsche als auch wegen der Kriminalisierungsversuche unserer Regierung und Behörden erfolgreich versucht haben, der Amtshilfe zu entziehen. Letztlich erfolgreich...
Aber darum ging es eigentlich nicht. Mir war vielmehr wichtig, Klarheiten zu schaffen und Vorannahmen durch die Interpretation von Berichten entgegenzutreten, die weder sachlich gerechtfertigt sind noch nützlich im Kampf gegen Nazis. Und ich möchte dich ausdrücklich an dieser Stelle daran erinnern, dass es Konsenz des Nazifreibündnisses war, dass verschiedene Aktionsformen legitim sind und sich nicht gegenseitig behindern und diqualifizieren sollten.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

Zeige die folgenden 2 Kommentare an

@ 129e.V. — Dresdner

ja ja ja... — -