[S/DD] Dresdner SOKO 19/2 erneut in Stuttgart

Rote Hilfe OG Stuttgart 16.10.2011 17:11 Themen: Repression
Mindestens 15 Genossinnen und Genossen haben in den letzten Tagen Post von der Dresdner Polizei erhalten. Sie sollen sich kommende Woche in verschiedenen Polizeirevieren in der Region Stuttgart zur Vernehmung und zur ED-Behandlung einfinden. Nach den skandalösen Hausdurchsuchungen vom 28.09.11 in Stuttgart wird sich die Dresdner Polizei also erneut auf den Weg nach Baden-Württemberg machen um vorwiegend jugendliche Antifaschistinnen und Antifaschisten zu belästigen und einzuschüchtern.

Aufgrund zahlreicher Anfragen von Genossinnen und Genossen die Vorladungen zu ED-Behandlungen und/oder DNA-Entnahmen bekommen haben gehen wir davon aus, dass sich Mitarbeiter der Dresdner SOKO 19/2 mindestens am Mittwoch, 19.10.11 und Donnerstag, 20.10.11 erneut in der Region Stuttgart aufhalten werden. Wir können nicht einschätzen ob auch noch weitere Hausdurchsuchungen geplant sind – aber wenn ihr in Dresden wart räumt doch sicherheitshalber euer Zimmer auf und verschlüsselt eure Computer (ist sowieso immer sinnvoll!).

Falls ihr Vorladungen bekommen habt erreicht ihr die Ortsgruppe Stuttgart der Roten Hilfe unter  stuttgart@rote-hilfe.de (PGP-Schlüssel auf unserer Internetseite).

Kommt zum nächsten Ortsgruppentreffen am Dienstag, den 18.10.2011 ins Linke Zentrum Lilo Hermann Stuttgart.

Schickt uns, wenn ihr euch unsicher seid was die Polizei überhaupt von euch will die eingescannten Vorladungen ebenfalls an  stuttgart@rote-hilfe.de



Allgemein raten wir folgendes:

*Wenn ihr „nur“ eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge von der Polizei bekommen habt – geht einfach nicht hin, sagt auch nicht ab!
Die Polizei hat keine rechtliche Grundlage und Handhabe euch zu verhören.

*Wenn ihr (zusätzlich) eine Vorladung zur ED-Behandlung basierend auf § 81 b Alternative 2 StPO mit Anordnung der sofortigen Vollziehung bekommen habt:

1.legt bei der Dresdner Polizei Widerspruch gegen die Verfügung (Vorlage siehe unten) und beim


2.Verwaltungsgericht Dresden Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs ein

(Vorlage weiter unten im Text)


3.Faxt den Widerspruch bzw. den Antrag an die

Polizeidirektion Dresden, Fax: 0351-4 83 17 22 00 und das

Verwaltungsgericht Dresden, Fax 0351-4 46 54 50

Geht in fast jedem Internetcafé, hebt die Sendebestätigung auf!


4.schickt Widerspruch und Antrag per Post an die Behörden (Adressen in der Vorlage). Normaler Brief reicht. Schreibt auf den Brief „vorab per Fax“.


5.Erscheint nicht zum Termin! Sagt auch nicht ab! Vorerst muss über euren Widerspruch entschieden werden

Wir verurteilen den erneuten Versuch der Dresdner Polizei AntifaschistInnen die am 19. Februar 2011 gemeinsam mit vielen Anderen einen der bedeutendsten Nazi-Aufmärsche in der BRD verhindert haben mit Repressionsmaßnahmen zu überziehen.

Lasst uns der Repression der Dresdner Polizei gemeinsam begegnen!
Für eine starke und offensive Mobilisierung nach Dresden 2012!

Ortsgruppe Stuttgart der Roten Hilfe



Vorlage Widerspruch:

[Dein Name]
[Deine Adresse]

Polizeidirektion Dresden
Frau [Sachbearbeiterin]
Schießgasse 7
01067 Dresden

[Datum]

Vorgangsnummer [Deine Vorgangsnummer]
Widerspruch gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung vom [Datum]

Sehr geehrte Frau [Sachbearbeiterin],

hiermit lege ich Widerspruch gegen die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung vom [Datum] ein.
[Deine Unterschrift + dein Name]
Vorlage Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs
[Dein Name]
[Deine Adresse]

Verwaltungsgericht Dresden

Hans-Oster-Str. 4

01099 Dresden



[Datum]
Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruchs

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, [Dein Name + Deine Adresse]

-Antragssteller-

gegen
den Freistaat Sachsen, vertreten durch die Polizeidirektion Dresden/Soko Dez. 3, Schießgasse 7, 01067 Dresden

-Antragsgegner-

die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs gegen die Anordnung einer erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b Alternative 2 StPO, erlassen durch die Polizeidirektion Dresden/Soko Dez. 3 am [Datum] und nach § 80 Abs .2, S. 1, Nr. 4 VwGO sofort zu vollziehen, wiederherzustellen (Vorgangsnummer der Polizeidirektion Dresden: [Deine Vorgangsnummer]).
Es bestehen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Die Angelegenheit habe ich meinem Anwalt übergeben.

Mit freundlichen Grüßen
[Deine Unterschrift + Dein Name]

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Ergänzungen

Solidarität ist unsere beste Waffe

solidarität 16.10.2011 - 17:27
Keine Aussagen bei Polizei und Justiz

NO PASARAN - auch 2012 - und jedes weitere Jahr

 http://www.flickr.com/photos/rassloff/4354643722/

wichtige Ergänzung!!

Rote Hilfe Ortsgruppe Stuttgart 22.10.2011 - 02:05
die von uns veröffentlichten Empfehlungen sind dem enormen Zeitdruck vor den angeordneten ED-Behandlungen geschuldet: Falls ihr in Zukunft Bescheide, Vorladungen, Strafbefehle bekommt und die Zeit vor z.B. einer ED-Behandlung oder DNA-Entnahme noch reicht ist der erste und beste Weg der zu einem Anwalt/einer Anwältin. Nur er/sie hat fundiertes juristisches und prozessuales Wissen und kann euch bestmöglich vertreten.

Beiträge die keine inhaltliche Ergänzung darstellen

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Danke, Rote Hilfe. — Aktivistin